02.08.2024
AI ACT

Der AI Act: Tipps von der Expertin

Die Europäische Union gilt als erste Region der Welt, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz umfassend regelt. Was der AI Act für Startups bedeutet und welche Maßnahmen sie jetzt setzen sollten.
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Eine Frau vor braunem, pinken Hintergrund.
Prof. Dr. Christiane Wendehorst (c) brutkasten

Der AI Act ist seit heute Mitternacht in Kraft. Er betrifft Startups, die KI-Anwendungen entwickeln und auch solche, die sie verwenden. Die EU will damit KI regulieren und sicherstellen, dass die Technologie nicht zur Gefahr für Grund- und Menschenrechte wird.

Die Vorarbeiten zur KI-Verordnung sind bereits seit mehr als fünf Jahren im Gange. Darin verwoben sind auch Vorschläge der Wiener Rechtswissenschafterin und Expertin für Digitalisierung und Innovation im Recht Christiane Wendehorst. “Ganz viel von dem, was wir jetzt auch in der KI-Verordnung sehen, wurde im Prinzip 2018 entwickelt”, erzählt sie im brutkasten-Talk.

AI Act: Risikopyramide als Herzstück

Die Struktur der KI-Verordnung ist jene eines Produktsicherheitsgesetzes. Das heißt, sie klassifiziert KI-Anwendungen nach ihrem Risikopotenzial und definiert, wie diese Gefahren von KI-Herstellern als auch KI-Usern einzuschätzen und einzudämmen sind. Als „Herzstück“ der KI-Verordnung gilt die Risikopyramide. Die für KI-Systeme geltenden Regeln sind gestaffelt nach deren Risiko und dabei folgen sie dem Prinzip: Je größer das Risiko, desto größer die Pflichten.

zeigt eine Pyramide
eigene Darstellung I Die Risikopyramide der KI-Verordnung

Für Startups bedeutet diese Risikopyramide zunächst, dass sie selbst Einschätzungen ihrer KI-Anwendungen vornehmen müssen. Der Gesetzgeber hat eine Einteilung für KI-Systeme erstellt und sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme definiert, die in Artikel 6 der KI-Verordnung sowie im Anhang III festgelegt sind. Startups, die ein KI-System entwickeln oder verwenden, müssen nun also überprüfen, ob ihr System unter diese Risikostufe fällt. Wenn dem so ist, müssen sie die genauen Anforderungen in dieser Risikoklasse beachten.

ACHTUNG: Der Anhang III zu Hochrisiko-KI-Systemen kann von der Kommission laufend ergänzt werden, daher sollten Startups diesen Anhang im Blick behalten.

Fristen: keine Panik, aber auch kein Müßiggang

Für alle, die ob des Inkrafttretens nervös werden, gilt: Keine Panik. Die KI-Verordnung geht mit großzügigen Übergangsfristen einher. Wer sich mit der KI-Verordnung beschäftigen sollte, sind Startups, die KI-Anwendungen entwickeln oder diese für ihr Unternehmen verwenden. Für sie gilt es sich in der nächsten Zeit anzuschauen, in welche Risikoklasse die KI eingestuft wird. Die Rechtswissenschafterin rät Startups, diese Risikoeinschätzung bald vorzunehmen. “Nicht kalkulieren: Ich lasse mir jetzt erst einmal Zeit und es wird schon nicht so arg sein und dann warte ich bis zum letzten Tag”, so Wendehorst.

eigene Darstellung I Daten: RTR-Servicestelle

Nach dem Inkrafttreten gilt erst einmal eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Viele der Vorschriften betreffen Startups, wenn sie Hochrisiko-KI-Systeme verwenden. Die Vorschriften von Kapitel 1 und 2 werden nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten anwendbar. Erst in einem Jahr sind dann General Purpose AI Systeme dran. Die meisten Vorschriften werden erst in 2 Jahren anwendbar und manche sogar erst nach 36 Monaten.

ACHTUNG: Umsetzungsschritte bedürfen in manchen Fällen Zeit und Vorbereitung. Es gilt daher bereits in der Übergangsfrist zu schauen, welche Systeme des Startups in eine Risikoklasse fallen könnten.

Das Spannungsfeld der KI-Verordnung

“Der risikobasierter Ansatz bedeutet, dass nicht alle KI-Systeme oder alle algorithmischen Systeme, die wir haben, gleichermaßen reguliert werden. Weil damit würden wir auch die Innovation hemmen, damit würden wir die KI-Entwicklung in Europa hemmen”, erklärt Wendehorst die Vorteile der Risikopyramide.

Die KI-Verordnung reguliert in einem Bereich, der sich im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsbedürfnis und Innovationspotenzial befindet. Genau deshalb wäre der risikobasierte Ansatz angebracht, weil er Verhältnismäßigkeit in den Vordergrund stelle, meint die Rechtswissenschafterin. “Es muss eben strikt nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vorgegangen werden”, sagt sie. Im brutkasten-Talk beschreibt sie das Potenzial der Verordnung sowohl Risiko von KI einzudämmen, als auch Innovation zu erlauben.

Startup-Innovationen waren Streitpunkt bis zum Schluss

Den Gesetzesentwurf hat die Kommission im April 2021 vorgelegt. Dann kam die Veröffentlichung von ChatGPT und daraufhin die weltweite Verbreitung von Künstlicher Intelligenz im Hausgebrauch. Das änderte natürlich auch die Anforderungen an die Verordnung. So wurde der Vorschlag an KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck angepasst und überarbeitet.

Dieser Aspekt der Verordnung war nicht unumstritten, denn genau in diesem Punkt hat man Innovationshemmnisse gesehen. Christiane Wendehorst weiß über die schwierigen Verhandlungspunkte und sagt, dass “einige Mitgliedstaaten plötzlich große Bedenken hatten, dass ihre eigenen Startups, sozusagen die Risingstars am KI-Markt, hier möglicherweise zu stark eingeschränkt würden”.

Diese Bedenken hätte man aber in den Verhandlungen lösen könnn. “Man hat bestimmte Dinge abgeschwächt, Kompromisse gefunden und vor allem muss man sagen: Am Ende hat dann der gemeinsame Wille überwogen, diese KI-Verordnung auf den Weg zu bringen”, resümiert die Rechtswissenschafterin.

Der EU AI Act will globale Standards setzen

“Unser KI-Gesetz wird auch einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung globaler Leitplanken für vertrauenswürdige KI leisten”, kündigte Ursula von der Leyen den Anspruch der EU an, mit der KI-Verordnung globale Vorbildwirkung für sichere KI-Entwicklungen zu haben. Mit der KI-Verordnung ist Europa nicht nur die erste Region der Welt, die den Einsatz künstlicher Intelligenz umfassend reguliert, sie will damit auch weltweit Standards in der KI-Sicherheit setzen.

Dass das eine gute Entscheidung der Europäischen Union war und am Ende den Startups in der Region zu Gute kommt, davon ist Christiane Wendehorst überzeugt. Hätte sich die EU auf diese Verordnung nicht einige können, “wäre das ein enormer Gesichtsverlust für Europa gewesen”, sagt sie.

Sie sieht den unternehmerischen Vorteil in der KI-Verordnung darin: “Wenn die EU nicht reguliert hätte, hätten die Mitgliedstaaten im Prinzip regulieren können, wie sie das für richtig halten. Dann hätten wir einen Flickenteppich in der EU gehabt, wir hätten vielleicht einige Mitgliedstaaten gehabt, die ein sehr innovationsfeindliches Regime etabliert hätten und das wäre für die Unternehmen nicht gut gewesen. Unternehmen brauchen Planungssicherheit und deswegen wollten am Ende im Grunde alle diese KI-Verordnung haben.”, sagt die Professorin der Universität Wien im brutkasten-Talk.

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Die Gewinner:innen der letztjährigen yip.at-Businessförderung (c) Chris Perkles

yip.at klingt wie ein Freudenruf: Die Plattform der SES-Gruppe – kurz für Spar European Shopping Centers – entstand ursprünglich aber aus gegenteiliger Ursache. Nämlich als Maßnahme gegen die Einschränkungen durch die COVID-19 Pandemie. Damals wollte man eine Online-Plattform schaffen, um den stationären Handel in schwierigen Zeiten zu unterstützen.

Mittlerweile hat sich die Plattform yip.at von einer Krisenmaßnahme zu einem Hub für Innovation und moderne Vernetzung für Händler:innen, Gastronom:innen und Handwerker:innen entwickelt. Wie die SES-Gruppe mit yip.at im heutigen Unternehmertum performt und welche yip.at-Leistungen heimische Startups, KMUs und stationäre Businesses nicht verpassen dürfen, gibt es hier im Überblick.

yip.at – digitale Plattform & Projektentwicklung für (Jung-)Unternehmen

Als analoger Hub mit breitem Know-how hat die SES-Gruppe mit der Plattform yip.at einen digitalen Hub für besondere Läden, Cafés, Restaurants und Dienstleistungen entwickelt. Und zwar nicht aus unbedachten Gründen:

Mit yip.at hat sich die SES-Gruppe ein klares Ziel gesetzt: Betriebe aus Handel, Gastronomie, Dienstleistung und Handwerk zu fördern und (Jung-)Unternehmer:innen kostenlose Sichtbarkeit zu bieten. Händler:innen und Unternehmer:innen können sich kostenfrei registrieren, werden kostenfrei gelistet und nutzen das yip.at-Netzwerk – kostenfrei. Überdies erhalten sie Inputs, Feedback und Inspiration von Expert:innen aus unterschiedlichsten Branchen. Ein Benefit, der sich aus seiner ursprünglichen Intention der Krisenmaßnahme heraus entwickelte.

yip.at als Lösung gegen “Katastrophe für stationären Handel”

Zum Start der Plattform kam es, wie SES-CEO Christoph Andexlinger gegenüber brutkasten erklärt, während der COVID-19-Pandemie. Der stationäre Handel war stark eingeschränkt und viele Geschäfte mussten schließen: “Die Zeit der Pandemie war natürlich für den stationären Handel eine Katastrophe”, erinnert sich Andexlinger.

Um betroffenen Händler:innen zu helfen, entschied sich die SES-Gruppe, eine Plattform zu schaffen, die ihnen mehr Sichtbarkeit in ihrer unmittelbaren Umgebung bieten sollte. yip.at hilft seither stationären Unternehmen unterschiedlicher Größen dabei, sich in ihrer Region und darüber hinaus zu positionieren. Das Ziel war, dass die Menschen sehen können, „was es für Angebote in ihrer unmittelbaren Umgebung gibt”, betont Andexlinger.

Mittlerweile hat sich die Plattform zu einem wichtigen Instrument für heimische Innovation entwickelt: Innovative Konzepte, “die jetzt nicht massenweise überall vorhanden sind”, werden sichtbar gemacht und neue Ideen kommen an die Oberfläche, so Andexlinger. Heute können sich yip.at-Registrierte untereinander vernetzen und voneinander lernen. Und noch mehr.

Christoph Andexlinger, CEO der SES-Gruppe (c) Florian Stürzenbaum

Flexible Seminare inklusive

yip.at ist nicht nur Vernetzung und Austausch allein: Die SES-Gruppe bietet über die Plattform kostenlose Seminare für Unternehmer:innen an – thematisch angesiedelt im Business-Sektor mit einem Fokus auf Themen wie Markenbildung. Teilnehmende können dabei “von absoluten Top-Profis” lernen. Überdies lässt sich das Workshop- und Seminarangebot flexibel online nutzen, was einen niederschwelligen und ortsunabhängigen Zugang bietet.

yip.at fördert neue, kreative Konzepte

Strategisch verfolgt man damit genau jenes Ziel, wozu sich Entrepreneur:innen unseres Ökosystems verschrieben haben: Mit yip.at will man einen strategischen Wert stiften, einfach und niederschwellig in Kontakt treten sowie neue Konzepte kennenlernen, um Innovation voranzutreiben, so Andexlinger.

yip.at sieht sich damit als Brücke zwischen innovativen Unternehmer:innen und stationärem Handel, um sowohl den Handel als auch die SES-Shopping-Malls durch neue, kreative Konzepte zu bereichern.

Der yip.at Business-Förderpreis 2024 zeichnet hervorragendes Unternehmertum aus

Innovation und gegenseitige Unterstützung sind jedoch lange nicht alles, was yip.at zu bieten hat: Auch dieses Jahr unterstützt SES schon zum fünfte nMal in Folge Unternehmer:innen mit dem yip.at Business-Förderpreis. Mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro oder einem exklusiven Promotionpaket in einem der 15 SES Shopping-Center in Österreich werden die besten Unternehmen prämiert.

Noch bis Ende September zum yip.at Förderpreis anmelden!

Die Anmeldung zum yip.at Förderpreis erfolgt direkt über die Plattform yip.at selbst. Stationäre Unternehmen müssen sich dafür kostenlos auf yip.at registrieren und ihr Projekt online einreichen. Online-Bewerbungen sind noch bis Ende September möglich.

Mitmachen können alle stationär tätigen Unternehmen, die sich auf der Online-Plattform yip.at registrieren – unabhängig von Standort, Größe oder Branche.

Nach Einsendeschluss Ende September sichtet und prüft eine Fachjury die eingereichten Ideen und kontaktiert zehn Unternehmen, die in einem weiteren Schritt auch per Videobotschaft überzeugen sollen. Gemeinsam mit einem Online Community Voting werden am Ende die glücklichen Gewinner:innen gekürt.

Die Gewinnerin des letztjährigen yip.at Förderpreises (c) Chris Perkles

Jury- und Community-Voting – und 10.000 Euro Preisgeld

Die Jury achtet dabei vor allem auf Konzepte, die neuartig, individuell und nachhaltig ausgerichtet sind – und eine besondere Verbindung mit ihrer Region vorweisen. Damit will yip.at alle Unternehmensgrößen im stationären Handel unterstützen – branchenunabhängig vom Handel, über Gastronomie, Dienstleistungen bis hin zum Handwerk.

Die drei besten Projekte werden im November bekannt gegeben und erhalten ein Fördergeld in Höhe von 5.000, 3.000 und 2.000 Euro. Außerdem wird zusätzlich ein Projekt ausgewählt, das in einem der 15 SES Shopping-Center eine exklusive Promotionfläche für die Dauer von sechs Tagen erhält.

SES: Innovationspartner für digitalen und stationären Handel

Wer aufmerksam mitgelesen hat, weiß, dass yip.at als Produkt der SES-Gruppe hervorging. Ein nicht unbeachtlicher Fakt, denn: Die in Salzburg beheimatete SES-Gruppe ist marktführender Betreiber von großflächigen Shopping-Malls in Österreich und Slowenien – und weiß, warum sich Shopping-Malls immer stärker von reinem Handel hin zu einem Marktplatz von Gesundheit, Erholung und Innovation entwickeln müssen.

Unternehmen jeder Größe – auch Startups – steht SES als Partner mit ganzheitlicher Sicht und einem hohen Qualitätsanspruch zu Seite, um flexible Pachtverträge sowie ideale Business-Konzepte zu erarbeiten, die die SES Shopping-Destinationen zu maßgefertigten Unikaten verwandeln.

31 Standorte in Zentral- und Südeuropa

Ihr Know-how sammelte die SES-Gruppe aus jahrelanger Erfahrung im Handelssektor. Schließlich ist sie eine Tochtergesellschaft der SPAR Österreich-Gruppe, einem Familienunternehmen, das seit Jahrzehnten als mitteleuropäischer Handelskonzern mit drei Säulen am Markt vertreten ist, nämlich: Dem Lebensmittelhandel mit SPAR, INTERSPAR und Maximarkt, dem Sportfachhandel mit Hervis sowie dem Shopping-Center-Sektor mit SES.

Die SES-Gruppe managt damit aktuell 31 Shopping-Standorte in sechs zentral- und südeuropäischen Ländern. In Österreich und Slowenien ist SES bei großflächigen Shopping-Centern marktführend.

SES-Malls sind viel mehr als reine Handelsplätze: Sie bieten Erlebnisse, Innovationen und geben Jungunternehmen Raum zum Gedeihen und Wachsen. Das SES Standortportfolio reicht von Nahversorgungs-Malls bis hin zu Stadtteilzentren und multifunktionalen Innenstadt-Quartieren – und bietet somit auch Jungunternehmen eine Palette an Möglichkeiten, sich im stationären Handel innovativ und zukunftsfit zu präsentieren und ihren Point of Sale zu stärken.

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