29.08.2024
KI-STUDIE

Deloitte-Befragung: Skepsis bei KI am Arbeitsplatz

Österreichs Firmen sind zurückhaltend gegenüber Künstlicher Intelligenz. Auch die heute veröffentlichte Studie von Deloitte bestätigt das niedrige Vertrauen in die KI-Verwendung am Arbeitsplatz.
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Ein generiertes Bild über AI
KI am Arbeitsplatz wird in Österreich noch skeptisch betrachtet (c) Adobe Stock / AI generated

Die Rolle von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaftstransformation wurde vielfach mit Superlativen beschrieben. So liest man von der „KI-Revolution am Arbeitsplatz“ oder dem „Wachstumsmotor Künstliche Intelligenz“. Auch die Wertschöpfungspotenziale von KI wurden bereits vielfach prognostiziert. Der Hype um KI in Unternehmen ist groß und dennoch begegnet man hierzulande der Technologie mit Skepsis oder gar Verboten. Zurückhaltend zeigen sich auch die Führungskräfte, wie brutkasten kürzlich berichtete.

Um dem großen KI-Hype gerecht zu werden, müsste KI jedoch am Arbeitsplatz eingesetzt und professioniell angewandt werden. Das meint auch Evrim Bakir, Managing Partnerin bei Deloitte Österreich: „Wenn man bedenkt, dass das Thema bereits vor rund zwei Jahren Fahrt aufgenommen hat, gehen die Unternehmen noch sehr zögerlich vor. Das sollte sich dringend ändern, denn vor allem angesichts einer drohenden Rezession werden sonst wichtige Wachstumspotenziale liegen gelassen“.

Befragung: Trotz des KI-Hypes setzen österreichische Firmen nicht auf KI

Die Skepsis gegenüber KI am Arbeitsplatz ist allerdings nach wie vor groß. Das zeigt eine heute veröffentlichte Befragung von Deloitte. Die Auswertung der Unternehmensberatung reiht sich damit in eine Folge von Veröffentlichungen zum Thema ein. So beschrieb bereits das Digital Skills Barometer, dass es an Vertrauen gegenüber der (und Fähigkeiten für die) KI-Technologie fehlt.

Besonders Führungskräfte sind hier skeptisch, diese waren im besonderen Fokus der Befragung. Unter den Umfrageteilnehmer:innen waren 61 Prozent der Personen in Executive-Roles und 20 Prozent der Befragten sind Führungskräfte in C-Level Positionen.

Von ihnen gibt eine große Mehrheit von 44 Prozent an, KI am Arbeitsplatz nicht zu verwenden und dies auch nicht vorzuhaben. 20 Prozent antworten sie könnten sich einen KI-Einsatz in den kommenden sechs Monaten vorstellen, während nur 13 Prozent von einer regelmäßigen Nutzung und 23 Prozent von einer Nutzung als Test berichten. Wie bereits hier berichtet, sind diese Angaben allerdings mit Vorsicht zu betrachten, da sich nicht alle Nutzer:innen über die KI-Anteile ihrer Anwendungen bewusst sind.

Fast einem Viertel fehlt Vertrauen

Der Grund für die zögerliche Anwendung liegt am mangelnden Vertrauen in die KI-Technologie, welches der Anwendung entgegenwirkt. Das lässt sich aus den verschiedenen Umfragen über KI-Anwendung am Arbeitsplatz ableiten. Seit der Veröffentlichung von ChatGPT Ende 2022 ist das Vertrauen der Unternehmen in generative KI laut der Deloitte-Befragung weitgehend stabil geblieben. 54 Prozent der Befragten geben an, dass sich das Vertrauen in ihrem Unternehmen nicht verändert habe. 30 Prozent berichten von einem Vertrauenszuwachs. Auf der anderen Seite gaben 15 Prozent an, dass das Vertrauen in ihrem Unternehmen zurückgegangen sei.

Auf der individuellen Ebene gefragt, zeigt sich ein differenzierteres Bild. So geben lediglich 5 Prozent der Befragten an, in KI-Verwendung zu vertrauen, demgegenüber stehen 14 Prozent der Befragten die geringes und 8 Prozent, welche gar kein Vertrauen in die KI-Technologie haben. Mit 46 Prozent der Befragten steht eine Mehrheit neutral gegenüber der KI-Verwendung.

Bedenken über Sicherheit und Verantwortung

Deloitte führt das geringe Vertrauen und die daraus resultierende zögerliche KI-Anwendung auf verschiedene Bedenken zurück. Dazu gehören laut Umfrage Themen wie Datenschutz und Sicherheit, Verantwortung und Haftung für KI-Entscheidungen, sowie die Transparenz der KI-Prozesse. Die Befragten machen sich auch Sorgen über die sozialen Auswirkungen der KI-Technologie und deren Verwendung am Arbeitsplatz. Darunter die Angst vor potenziellem Arbeitsplatzverlust durch Automatisierung, stellt Deloitte fest.

Um das Vertrauen zu stärken, müssten Unternehmen selbst aktiv werden und den Bedenken Rechnung tragen. Deloitte rät hier zu Maßnahmen in mehreren Bereichen: Verbesserung des Datenschutzes durch strenge Protokolle; die klare Aufteilung der Verantwortlichkeit durch Richtlinien in Unternehmen; und die Verbesserung der Transparenz. Darüber hinaus könnte die Bewältigung sozialer Auswirkungen durch Schulungsprogramme und Erhöhung der KI-Kompetenz, sowie die Entwicklung intuitiver, benutzerfreundlicher Tools ebenfalls zu einem größeren Vertrauen beitragen. So könnte das Vertrauen in die Technologie erhöht werden, schlussfolgert die Unternehmensberatung in der Veröffentlichung zur Umfrage.

Über den AI Trust Survey

Deloitte hat sich mit der Nutzung von KI in Unternehmen beschäftigt und dabei verschiedene Aspekte untersucht. Die Unternehmensberatung gibt Rat zu Maßnahmen, die Unternehmen setzen können, um das Vertrauen in KI aufzubauen.

Deloitte hat dafür 523 Personen befragt, die in unterschiedlichen Bereichen wie Handel, Verwaltung oder auch Gesundheitssektor tätig sind. Sie machten Angaben zu ihrer Einstellung über die KI-Verwendung am Arbeitsplatz. Repräsentiert sind dabei Unternehmen unterschiedlicher Größen: Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern machen 36% aus, mittelgroße Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeiter) 24% und große Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern 40%.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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