11.06.2026
SCHEIDUNG

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Firmeninsolvenzen - Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Über das Vermögen der Grazer EET – Efficient Energy Technology GmbH wurde am 26. Juni 2026 ein Konkursverfahren am Landesgericht Graz beantragt, das am 30. Juni offiziell eröffnet wurde. Das Unternehmen war auf Batterie-Energiespeichersysteme sowie Energiemanagement-Technologien im Bereich Plug-in-BESS spezialisiert.

Bekannt wurde EET unter anderem durch ein intelligentes Energiesystem für Haushalte sowie die Entwicklung einer sogenannten „Virtual Meter“-Technologie. Die Gesellschaft wurde ursprünglich im Jahr 2017 als Spinoff der TU Graz im Bereich Energiespeichertechnologie gegründet.

EET mit Millionen-Investment 2023

Das Startup hatte im Jahr 2023 eine Series-A-Finanzierungsrunde über rund 6,5 Millionen Euro abgeschlossen. Beteiligt waren damals etwa Statkraft Ventures, der Junction Growth Investors Fund sowie Green Fortress Capital. Die Finanzierung sollte unter anderem die Weiterentwicklung der Speichertechnologie und den Marktausbau unterstützen.

Aktuell beschäftigt das Unternehmen 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 95 Gläubiger:innen sind vom Verfahren betroffen. Die Aktiva werden mit etwa 341.000 Euro beziffert, während die Passiva bei rund 1,078 Mio. Euro liegen. Zusätzlich bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von rund 5,3 Mio Euro.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Mark Reijerkerk. Zum Gesellschafterkreis zählen unter anderem Christoph Grimmer, Stephan Weinberger, Klaus Fronius, Michael Koncar, Robert Wutti und Wolfgang Glasl sowie die Investoren Statkraft Ventures AS, der Junction Growth Investors Fund und die Green Fortress Capital GmbH.

„Strukturelle Herausforderungen“

Als Ursache der wirtschaftlichen Schieflage nennt das Unternehmen insbesondere strukturelle Herausforderungen im Markt für Plug-in-BESS-Systeme. Bereits 2024 sei es infolge von Lieferkettenproblemen und starkem Wettbewerb zu einer Verschlechterung der Ertragslage gekommen. Insbesondere der Preisdruck durch internationale Anbieter habe das Geschäftsmodell belastet.

Im Herbst 2025 erfolgte eine strategische Neuausrichtung hin zur Lizenzierung der eigenen „Virtual Meter“-Technologie. Parallel wurde ein M&A-Prozess gestartet, um einen strategischen Investor zu finden. Diese Gespräche konnten jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Keine Sanierung

Eine Fortführung des Unternehmens ist aufgrund der Einnahmensituation nicht möglich. Laut Angaben der Kreditschützer liegt kein Sanierungsplan vor; das Konkursverfahren zielt auf die Schließung und vollständige Abwicklung des Unternehmens ab.


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