11.06.2026
SCHEIDUNG

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Die „Innovator of the Year“-Kategorie Scaleups wird durch BCG unterstützt.


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Michael Waupotitsch, VP Textile Recycling | Andritz

Michael Waupotitsch | (c) Andritz

Angesichts von weltweit 92 Millionen Tonnen Textilmüll jährlich hat der Grazer Technologiekonzern Andritz eine neue KI-Lösung für die Kreislaufwirtschaft präsentiert. Mit dem System „teXscan“ soll die Bewertung von Alttextilien laut Angaben des Unternehmens künftig zerstörungsfrei automatisiert werden. In nur einer Sekunde soll das System die Textilqualität auf Stoff-, Garn- und Faserebene bewerten. Darauf basierend empfiehlt die KI den jeweils optimalen Weiterverarbeitungsweg, vom Ring-Spinnen bis zum chemischen Recycling. Laut Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz, soll diese prädiktive Analyse-Software eine Lücke in der großindustriellen Sortierung schließen und als Hebel für eine wettbewerbsfähige textile Kreislaufwirtschaft dienen.

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Gerhard Dimmler | (c) Engel

Unter dem Projektnamen “Inject AI” bringt der oberösterreichische Spritzgussmaschinen-Weltmarktführer einen KI-Assistenten direkt in die Spritzgießproduktion seiner Kunden. Der Engel Virtual Assistant (EVA) versteht und beantwortet nicht nur Fragen in natürlicher Sprache, sondern führt nach Freigabe auch Änderungen an der Maschinensteuerung kontrolliert selbst aus. Das System ist nicht nur für Neumaschinen verfügbar, sondern kann bei bestimmten Maschinentypen auch nachgerüstet werden. “Unser Ziel ist es, Anwenderinnen und Anwendern ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie im Produktionsalltag effizienter arbeiten können”, sagt CTO Gerhard Dimmler.

Margit Kendler, CFO Greiner Packaging | Greiner

Margit Kendler | (c) brutkasten/Dervisevic

Greiner Packaging arbeitet mit drei KI-Fokusfeldern: Kundeninteraktion, Produktion und Verwaltung. In der Produktion ist KI am Ende der Linie im Einsatz, im Verpackungsbereich und in Richtung Lager. Intern gibt es wöchentliche Online-Runden für Best-Practice-Sharing, einzelne Kolleg:innen arbeiten bereits viel mit Agenten. Kendler treibt das Thema aus der CFO-Rolle und steht für einen Industriebetrieb mit 902 Millionen Euro Umsatz und fast 4.900 Mitarbeiter:innen.

Sulejman Ganibegović, CEO Keba Digital | Keba

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Das Linzer Technologieunternehmen Keba zählt zu den globalen Spitzenreitern in mehreren Teilbereichen der Automatisierung. Seit diesem Jahr hat die Gruppe mit Keba Digital eine Software-Einheit mit KI-Fokus, die auch auf der Technologie des 2025 nach dessen Insolvenz übernommenen KI-Startups 7LYTIX aufbaut. Ziel von Keba Digital ist die Entwicklung industrietauglicher KI-Lösungen, die auch ohne Kopplung an Keba-Hardware vertrieben werden können. CEO Sulejman Ganibegović bringt Unternehmer- und Exit-Erfahrung mit und war bereits zuvor als Vice President Digital Business der Gruppe tätig.

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