18.06.2021

Eine Geldmaschine auf Ecstasy

DeFi ist der heißeste Teil des Kryptomarktes. Ein völlig unreguliertes Finanzsystem auf Drogen. Die Rendite ist enorm. Das Risiko auch. Jetzt hat es mit Mark Cuban einen Prominenten erwischt.
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brutkasten-Kolumnist Niko Jilch
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Adobe Stock

Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Das gilt auch für Milliardäre wie Mark Cuban. In den USA ist Cuban ein household name, man kennt ihn. Er ist oft im Fernsehen, besitzt ein NBA-Team – die Dallas Mavericks. Sein Vermögen beläuft sich laut Forbes auf mehr als vier Milliarden Dollar. Aber gestern hat es sich ein bisschen verringert.

Cuban gilt als großer Fan von „decentralized finance“, DeFi. Das ist ein etwas schwammiger Überbegriff für verschiedene Protokolle und Plattformen, die Finanzgeschäfte ermöglichen. Dazu gehören dezentrale Börsen, die für die Bereitstellung von Liquidität einen Teil der Handelsgebühren auszahlen.

Es gibt Kreditplattformen, die man als Gläubiger und als Schuldner nutzen kann. Und verschiedene Stablecoin-Projekte, also Coins, die meist den Wert des US-Dollar widerspiegeln und als Basis für die anderen Geschäfte dienen. Man muss sich das vorstellen wie ein Finanzsystem auf der Blockchain, auf Ethereum, Polkadot, Solana, Tezos und so weiter. Ohne Regulierung. Ohne Netz. Ohne doppelten Boden.

Der große Boom um DeFi

Inzwischen stecken rund 60 Milliarden Dollar in diesen Protokollen. Der Hype lässt sich am besten mit jenem um ICOs im Jahr 2017 vergleichen, als Coins ohne Zweck endlos in den Himmel spekuliert wurden.

Im Mittelpunkt von DeFi steht das so genannte „yield farming“, bei dem es am Ende um die Erzielung einer Rendite geht – ohne dabei zu traden. Man stellt lediglich seine Coins zur Verfügung. Wofür auch immer. Die Verzinsung wird meist in Token der jeweiligen Plattform ausbezahlt, die dann auch stark im Wert schwanken. Klingt verrückt, gefährlich und verwirrend. Ganz genauso ist es.

Die irre neue Finanzwelt ist gefährlich

Aber DeFi hat längst die obskuren Ecken des Internets verlassen und Mark Cuban ist einer der Gründe dafür. Er liebt die kleine, virtuelle Gelddruckmaschine und erklärt das jedem, der es hören will. Es ist auch durchaus faszinierend, denn DeFi braucht keine Investoren, um Projekte zu starten. Man stellt sie einfach auf die grüne Wiese, bietet eine gewaltige Verzinsung und wartet bis die Menschen kommen und Liquidität mitbringen. Dann geht das Wachstum los.

Diese irre neue Finanzwelt kommt wie gesagt ohne Regulierung und Aufsicht aus. Sie läuft zum größten Teil sogar an Big Daddy Bitcoin vorbei, der eher sein eigenes Ding macht. Deswegen geht alles irre schnell – der Aufstieg und der Abstieg. Denn dieser Sektor wird natürlich auch von Betrügern besiedelt, wie die Website rekt.news genüsslich aufzählt. Seit gestern gehört auch Mark Cuban zu den Opfern eines „rug pulls“. Ihm wurde der Teppich unter den Füßen weggezogen.

Eines seiner Projekte, Titan bzw. dessen Stablecoin IRON, ist binnen weniger Stunden von 60 Dollar auf exakt null gefallen. Blöderweise hat Cuban erst am Sonntag über seine Begeisterung für Titan (und andere DeFi-Plattformen) geschrieben. Das Wort „brilliant“ kommt vor. Cuban ist auch weiterhin der Meinung, dass Banken Angst vor DeFi haben sollten. Das mag sein, werden wir sehen.

„You live, you learn“, sagt DeFi-Opfer Cuban

Am Donnerstag, als das Geld dann weg war, hieß es von Cuban nur kurz: „You live, you learn“. Nun, das mag stimmen. DeFi steht wirklich ganz am Anfang. Und irgendwie ist es beruhigend, wenn auch Milliardäre wie Cuban auf einen Scam reinfallen. Aber das ist wenig Trost für die Menschen, die Cuban dank seiner Posts in den Abgrund gefolgt sind.

Deswegen hier nochmal die Warnung: Wer sich in den Kryptomarkt vorwagt, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Wer auch bei DeFi einsteigt, sollte mit dem Schlimmsten rechnen – damit man nicht überrascht ist, wenn der Teppich gezogen wird.

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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