08.08.2019

Gründer Drescher verlässt DealMatrix, startup300 übernimmt Kunden

Das Wiener Startup DealMatrix beendet mit Ende August sein operatives Geschäft. Wie es mit Marke und Technologie weitergeht, ist derzeit noch unklar. Wir sprachen mit Gründer Christoph Drescher über seinen Ausstieg und einen Asset Deal mit startup300, das über seine Tochter JFDI mit der Marke Pioneers Digital die DealMatrix-Kunden übernimmt.
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DealMatrix hört auf - startup300 übernimmt mit Pioneers Digital Kunden
(c) DealMatrix: Christoph Drescher

startup300 setzt seine Einkaufstour fort. Diesmal übernimmt man jedoch kein Unternehmen, sondern ein Kundenportfolio. Konkret werden die Kunden der Wiener Dealscreening- und Innovations-Scouting-Plattform DealMatrix zur bisherigen Konkurrenz-Plattform Pioneers Digital überführt. Diese ist eine Marke der startup300-Tochter JFDI GmbH. Das passiert in Form eines Asset Deals, über dessen finanzielles Volumen Stillschweigen vereinbart wurde.

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Drescher gibt Anteile ab, DealMatrix GmbH bleibt (vorerst) bestehen

Mit Ende August beendet DealMatrix sein operatives Geschäft. Nicht nur das Team sondern auch Gründer Christoph Drescher verlassen das Unternehmen, das aber (vorerst) weiter besteht. Drescher, der zuletzt 38 Prozent am Startup hielt, gibt seine Anteile an die Investoren Venionaire Capital und Ertler Holding ab. Was mit der GmbH passiert, die weiterhin die Rechte an der Marke und der Technologie behält, ist derzeit unklar.

„Habe keinen einzigen Euro aus dem Unternehmen herausgeholt“

Das Unternehmen sei im aktuellen Setting nicht nachhaltig finanzierbar gewesen, sagt Christoph Drescher im Gespräch mit dem brutkasten. „Wir konnten den operativen Betrieb rund um uns immer aufrechterhalten und auch das Team finanzieren. Ich selbst habe aber dieses Jahr keinen einzigen Euro aus dem Unternehmen herausgeholt“. Man sei „potenziell zu früh am Markt“ gewesen, habe zwar Marktanteile gewonnen, aber zu früh den Großteil des vorhandenen Kapitals investiert. Eine Anschlussfinanzierung blieb aus. „Es gab unterschiedliche strategische Meinungen zum Markt zwischen den Investoren und dem Gründer-Team“, sagt Drescher.

startup300: „für alle Seiten gute Lösung“

Bei startup300 bzw. Pioneers sieht man den Schritt naturgemäß positiv: „Christoph hat mit seinem Team in den letzten Jahren eine sehr gute Plattform mit internationaler Reichweite aufgebaut. Er hat renommierte Kunden aus den Bereichen Investment, Corporates und Events für DealMatrix gewinnen können, für die Pioneers als Teil der startup300 Gruppe ein erweitertes Angebot zur Verfügung stellen wird. Daher freue mich mich sehr, dass wir nun diese für alle Seiten gute Lösung gefunden haben“, wird Pioneers-Chef Oliver Csendes, in einer Aussendung dazu zitiert.

„Wähle dein Team sorgfältig aus“

Drescher sieht sich indessen bereit zu neuen Taten. „Ich werde wieder etwas aufbauen und mein nächstes Startup zu einem großen Exit führen“, sagt er. Noch will er aber nichts über seine nächsten Pläne preisgeben. Seine Arbeit mit DealMatrix bereue er jedenfalls nicht. „Ich würde es jederzeit wieder machen“. Für Founder, die ganz am Anfang stehen, hat er einen Tipp: „Wähle dein Team und die Leute, mit denen du zusammenarbeitest, sorgfältig aus“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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