24.01.2023

David Chaum: „Aus dem Mitmach-Web wird ein Internet der Teilhabe“

Interview. Der Erfinder des digitalen Geldes, David Chaum, über Demokratie im Netz und wie sich das Web³ gegen die großen Tech-Unternehmen stellt, die aktuell die Regeln des politischen Diskurses diktieren.
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Chaum, Web3, Demokratie im Internet
(c) ZVg - David Chaum im Interview.

David Chaum ist der ursprüngliche Gründer des dezentralen xx-Netzwerks und CEO von Elixxir.io, die mit „Speakeasy“ eine anonyme dezentralisierte Social-Media-Plattform entwickelt haben. Er gilt als Erfinder des digitalen Geldes und der blinden digitalen Unterschrift, die auf die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre beim Informationsaustausch, bei Abstimmungen und in der Welt der Kryptowährungen, einschließlich Bitcoin, einen großen Impact hatte.

Chaum: MPC, Mainet und Tor

Seine Entwürfe für gemischte Netzwerke führten zur Implementierung von „Onion-Routing“-basierten Plattformen wie Tor, und im Bereich des verteilten Rechnens veröffentlichte er die erste formal beschriebene Blockchain und prägte den Begriff „Multi-Party-Computing“ oder „MPC“. MainNet, eine quantenresistente, globale Hochleistungs-Blockchain, startete im November 2021.

Chaum promovierte in Informatik an der UC Berkeley und lehrte an der „NYU Graduate School of Business“ und der „University of California“; er gründete auch die „International Association for Cryptologic Research“ und die Kryptographie-Gruppe am „Center for Mathematics and Computer Science“ in Amsterdam.

Im Gespräch mit dem brutkasten spricht er darüber, wie das Web³ mehr Demokratie im Netz bringen kann und erklärt, welche Gefahren von Facebook, Google und Co. bei dieser Thematik ausgehen.

EuroDIG & demokratischen Grundsätze

Zur Erklärung: Letzten Sommer fand in Triest die 14. Auflage des EuroDIG statt. Diskutiert wurde dabei unter anderem die Ende April von den USA initiierte „Erklärung zur Zukunft des Internets“.

Die 32 Unterzeichner, zu denen auch die EU gehört, bekannten sich darin zu dem Bestreben, ein Internet zu fördern, das auf demokratischen Grundsätzen basiert und die Grundfreiheiten sowie Menschenrechte achtet. Des Weiteren gaben sich die Unterzeichner des Papiers überzeugt, dass das Internet als ein „dezentrales Netz der Netze“ funktionieren solle, in dem ein fairer Wettbewerb zwischen Online-Plattformen und Unternehmen möglich sei.

Digitale Technologien haben nach Auffassung der Unterzeichner ferner das Potenzial, Demokratie, Frieden, Rechtsstattlichkeit und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Insgesamt wolle man ein Multi-Stakeholder-Modell verfolgen.

Einen besonders vielversprechenden Ansatz für mehr Demokratie im Internet hierbei: das Web³, mit der Blockchain-Technologie als technologisches Rückgrat.


brutkasten: Stichwort Kritik am EuroDIG: Woran hakt es? Was sind die Probleme und was muss besser werden?

David Chaum: Lassen Sie mich mit dem Wichtigsten anfangen: Foren, auf denen der Dialog gesucht wird, sind grundsätzlich natürlich zu begrüßen. Das gilt auch für das Multi-Stakeholder-Modell, das sowohl der EuroDIG als auch das ihm übergeordnete Internet Governance Forum (IGF) verfolgen. Es wird versucht, Vertreter aus Zivilgesellschaft, Industrie und Forschung in den Dialog einzubeziehen. Leider sehen wir bei solchen Initiativen häufig, dass ‚Otto-Normal-Verbraucher:innen‘ nicht hinreichend repräsentiert werden. Zudem werde ich hellhörig, wenn Initiativen wie der „IGF“ Spenden von Google, Amazon und Facebook beziehen – Unternehmen also, die erheblich zur Zentralisierung der Machtstrukturen im Internet beigetragen haben.

Eine kurze Erklärung für Laien: Wie kann das Web³ Demokratisierung bringen? Ist das Metaverse wirklich der Schlüssel dazu?

Mit dem Web 2.0 haben die ersten sozialen Netzwerke Anfang der 2000er das Zeitalter des ‚Mitmach-Webs‘ eingeläutet. Aus dem rein konsumierenden User wurde damit der “Produser”: Ein Benutzer, der auch selbst Content produzieren und monetarisieren kann.

Heute sind die Nutzer:innen der großen Web2.0-Plattformen selbst zum Produkt geworden, mit dem Dienste von Facebook, Google und Co. finanziert werden. Mit jedem Posting, Share oder Like werden intransparente Algorithmen mit persönlichen Daten der User:innen gefüttert. Dabei geht es nicht nur um inhaltliches, sondern auch um Metadaten. Aus diesen lassen sich bereits extrem genaue Persönlichkeitsprofile erstellen. Das Missbrauchspotenzial dieser Informationen ist enorm – vor allem, wenn sie in die falschen Hände geraten.

Für eine lebendige Demokratie braucht es jedoch einen freien Marktplatz der Meinungen. Was wir aktuell erleben ist, wie einige wenige Unternehmen die Regeln des politischen Diskurses diktieren. Diese Macht spiegelt sich auch in der technologischen Infrastruktur des Internets: Die meisten Online-Angebote setzen auf Cloud-Lösungen von Google, Amazon und Co.

Das Web³ will das ändern. Als nächste Evolutionsstufe des Internets macht es seine Nutzer:innen zu Miteigentümer:innen der Dienste, die sie verwenden. Aus dem ‚Mitmach-Web‘ wird ein ‚Internet der Teilhabe‘, das Menschen wieder den freien Austausch von Gedanken und Werten ermöglicht – unabhängig von Landesgrenzen.

Die Blockchain-Technologie bildet hierbei die Grundlage für diesen Gegenentwurf zum zentralisierten Status quo. Denn, echte Blockchain-Netzwerke werden nicht von einer einzelnen Entität verwaltet, sondern von der Community. Im Blockchain-Space braucht es kein Vertrauen in die Rechtschaffenheit von Intermediären, sondern Vertrauen in den Code. Und dieser lässt sich bei Open-Source-Projekten objektiv und von jedermann prüfen.

Digitale Technologien haben nach Auffassung der Unterzeichner ferner das Potenzial, Demokratie, Frieden, Rechtsstaatlichkeit und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Das klingt in der Theorie sehr schön. Wie sieht es mit der Praxis aus?

Wie so oft klafft eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. So wird auch in der Erklärung der Missstand konstatiert, den ich eben angesprochen habe, nämlich, dass das Internet zentralisiert und der Datenschutz bedroht ist. Es wird ein globales und dezentrales Netzwerk der Netzwerke gefordert und gleichzeitig vor der Einflussnahme durch politisch motivierte Desinformationskampagnen aus dem Ausland gewarnt. Wie sich Datenschutz und die Möglichkeit, unliebsame Inhalte zu zensieren, vereinbaren lassen, darüber steht in der Erklärung nichts.

Die Suche nach Lösungen sollen Multistakeholder-Gremien wie der IGF übernehmen – mit freundlicher Unterstützung von Facebook, Google und Co. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass dieser Weg uns wirklich das dezentrale Internet bescheren kann, wie es in der Erklärung gefordert wird.

Aber auch abseits der Internet-Governance gibt noch erheblichen Nachholbedarf in Sachen digitaler Demokratie. Das beginnt bereits bei der Stimmabgabe: So sind beispielsweise Online-Wahlen selbst auf regionaler und kommunaler Ebene noch eine absolute Ausnahme – das gilt auch für die Unterzeichner der Erklärung. Freilich braucht es dafür auch ein technologisches Rückgrat, das garantiert, dass die Stimmabgabe nicht manipuliert werden kann.

Ziel ist dabei nicht der gläserne Wählende, sondern vielmehr das gläserne Wahlsystem, das die Autonomie und die Privatsphäre des Einzelnen wahrt. Doch selbst das robusteste System ist wertlos, wenn ihm die Wählerschaft misstraut. Daher ist es wichtig, dass ein elektronisches Wahlsystem absolut transparent gestaltet wird – ohne dabei Abstriche beim Datenschutz machen zu müssen.

Die Blockchain-Technologie kann hier wertvolle Dienste leisten – allerdings nur in Verbindung mit einer starken Verschlüsselung, die von nichts und niemandem geknackt werden kann – auch nicht von künftigen Quantencomputern, die übrigens in der Erklärung zur Zukunft des Internets nicht einmal Erwähnung finden.

In diesem Sinne: Wie wird und kann Quantentechnologie künftig unser Leben beeinflussen?

Quantencomputer bergen ein enormes Potenzial – im Guten wie im Schlechten. So wird davon ausgegangen, dass die Quantentechnik die Erforschung neuer medizinischer Wirkstoffe dramatisch beschleunigen wird. Andere Anwendungsfälle liegen beispielsweise in der Entwicklung neuer Batterien, der Finanzmathematik oder der Optimierung von Lieferketten, kurzum: Quantencomputer eignen sich vor allem für Aufgaben, in denen Simulationen mit unzähligen Variablen durchgeführt werden.

Das bedeutet aber auch, dass viele aktuell weit verbreitete Verschlüsselungssysteme anfällig gegenüber Quantencomputern sind. Und hier kommen wir zum Bedrohungspotenzial der Technologie. Viele Kryptosysteme können von einem hinreichend starken Quantencomputer geknackt werden. So auch die elliptische Kurvenkryptographie, die zum Beispiel bei Bitcoin und, in anderer Ausformung, bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von WhatsApp- und Signal-Nachrichten zum Einsatz kommt. Daten, Nachrichten und Vermögen, die heute noch als sicher gelten, werden in absehbarer Zeit angreifbar. Daher sollte man bereits heute auf eine Kryptographie setzen, die inhärent quantenresistent ist.

Und hier kommt „Yaos Multi-party computation“ ins Spiel. Worum handelt es sich dabei?

Vereinfacht gesagt hat Yao einen Weg gefunden, wie zwei Parteien Daten miteinander abgleichen können, ohne dass eine der beiden dazu ihre Daten offenlegen muss – weder gegenüber der anderen Partei noch gegenüber einem Intermediär. Zur Illustration stellte Yao das Millionärsproblem: Wie können zwei Millionäre feststellen, wer reicher ist, ohne dazu das eigene Vermögen zu verraten? Der Datenschutz spielt folglich bereits bei Yao eine Rolle.

Er löst das Millionärsproblem mithilfe eines Algorithmus, bei dem ‚RSA‘ zum Einsatz kommt, eines von vielen Verschlüsselungsverfahren, die auf der Primfaktorzerlegung basieren. Nun gehört die Primfaktorzerlegung zu jenen Aufgaben, die ein hinreichend starker Quantencomputer mithilfe des ‚Shor-Algorithmus‘ ganz einfach lösen kann. Damit hochsensible Daten langfristig vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt bleiben, braucht es quantensichere Technologien.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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