31.10.2017

Datenforum 2018: Zwei Fragen an Judith Leschanz von A1

Judith Leschanz, Leiterin Data Privacy bei A1, wird beim Datenforum 2018 als Speakerin auftreten. Im Vorfeld hat sie uns bereits zwei Fragen zur neuen EU-Datenschutzverordnung beantwortet.
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(c) A1: Judith Leschanz
kooperation

Am 20. November 2017 wird im Hotel Park Royal Palace in Wien das Datenforum für Rechtssicherheit im Dialogmarketing stattfinden. Es widmet sich der Frage, was sich im Mai 2018 durch die neue EU-Datenschutzverordnung im CRM und Dialogmarketing ändern wird. Denn die Verordnung sorgt im Vorfeld vielerorts für Unsicherheit. Vor allem im Marketing-Bereich gilt es einiges zu beachten.

+++ Datenforum 2018: Dialogmarketing unter der EU-Datenschutzverordnung +++

Dazu haben die Veranstalter von SUCCUS | Wirtschaftsforen eine Reihe von Top-Speakern gewonnen. Eine davon ist Judith Leschanz, Leiterin Data Privacy bei A1 Telekom Austria. Sie wird beim Datenforum aufzeigen, wie der Datenschutz nach der neuen Grundverordnung in ihrem Unternehmen umgesetzt wird. Bereits vorab hat sie uns zwei Fragen zur neuen Verordnung beantwortet.


Was ändert sich konkret im Vergleich zum bisherigen Telekommunikationsgesetz aufgrund der EU-DSGVO in der Marketing-Praxis?

Das Telekommunikationsgesetz bleibt weiterhin bestehen, es sollte durch die e-Privacy Verordnung ersetzt werden. Diese Verordnung hätte zeitgleich mit der GDPR angewendet werden sollen, wird vermutlich aber bis 25. Mai 2018 nicht in Kraft sein.

Grundsätzlich sollten die Prozesse für den gesamten Ablauf der Einholung einer gültigen Einwilligungserklärung geändert werden, damit sie den neuen Regelungen entsprechen. Zum Beispiel muss alles so eingestellt sein, dass der Kunde die Einwilligungserklärung aktiv abgeben muss, d.h. das „Hackerl“ darf nicht schon vorausgefüllt sein.

Welche Maßnahmen müssen für den Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems getroffen werden?

Beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems muss vorher evaluiert werden, welche Prozesse schon vorhanden sind. Grundsätzlich teilt man ein Datenschutzmanagementsystem in drei Teile: Prävention, operatives Datenschutzmanagementsystem und Fehlermanagement.

Prävention erfordert eine Unterteilung in Prozess- und verhaltensorientierte Maßnahmen. Zu verhaltensorientierte Maßnahmen zählen z.B. Schulungen und Richtlinien. Besonders gut entwickeln sich prozessorientierte Maßnahmen wie Data Loss Präventions-Systeme.

Unter operativem Datenschutzmanagement versteht man unter anderem die Führung der Verfahrensverzeichnisse oder die Risikofolgenabschätzungen und die Gestaltung der Betroffenenrechte.

Bei einem Fehlermanagement sollte man einen Data Breach Meldeprozess gestalten und vorbereitet sein, wenn tatsächlich etwas passiert.

+++ Google AI-Chef: “Machine Learning ist gut für den Datenschutz” +++


Zum Datenforum 2018:

  • Wann: 20. November 2017 ab 9:00 Uhr
  • Wo: Hotel Park Royal Palace, Schloßallee 8, 1140 Wien

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Österreich hat Probleme, seine KI-Expert:innen zu halten. | Symbolbild (c) Envato

Ein kürzlich erschienener Report der WU Wien dürfte gemischte Gefühle in Österreichs KI-Branche auslösen. Hierzulande habe man exzellente KI-Fachkräfte, aber zu wenige und obendrein Probleme, diese zu halten. Die Studie basiert auf der Analyse von 2,86 Millionen Beschäftigungsdatensätzen, also Job- bzw. Positionseinträgen, 1,23 Millionen individuellen Biografien und mehr als 123.000 Unternehmen in Österreich. 

Führend in technologischer Spezialisierung

Österreich belegt im europäischen Vergleich unter 38 Ländern Rang drei bei der technologischen Spezialisierung seiner KI-Fachkräfte. Eine Auszeichnung für die Alpenrepublik, schließlich zähle man in diesem Bereich zu den führenden Standorten in Europa. Trotzdem kommen diese Experten seltener in die breite Wirtschaft als in anderen vergleichbaren Ländern. 97 % der heimischen Unternehmen stellen keine KI-Spezialist:innen an.

„Wer ‚KI-Strategie‘ sagt und nicht ‚Menschen‘ meint, hat den Kern verfehlt: Adoption ist ein Personal-, kein IT-Thema“, sagt Can Tihanyi vom Institut für International Business der WU Wien: „Technologie-Adaption scheitert fast nie an der Technologie. Sondern an den Menschen, die fehlen, um sie in die Unternehmen zu tragen.“

Österreich verliert KI-Experten

Die wenigen Spezialist:innen, die es in Österreich gibt, wandern zudem im Laufe ihrer Karriere ab. Rund 17 % der Fachkräfte in Build-Rollen verlassen das Land. In Bereichen wie Generative AI oder Natural Language Processing ist es rund ein Viertel. Zudem stellen die Autoren der Studie fest, dass 44 % aller Abwander:innen bereits nach dem ersten Jahr Österreich den Rücken kehren.

„Wer hochqualifizierte KI-Expert:innen halten will, muss ihnen vom ersten Tag an attraktive Projekte, Entwicklungsperspektiven und fachliche Verantwortung bieten – genau im ersten Jahr entscheidet sich, ob jemand bleibt“, erklärt Andreas Schumacher, Chief Innovation Officer und Vorstandsmitglied der VTU Group. Der Nachwuchs bleibt hingegen aus, denn sechs Prozent der KI-Beschäftigten in Österreich sind Einstiegskräfte. „Österreich verliert nicht die Breite seiner KI-Fachkräfte, sondern seinen Platz im technologischen Spitzenfeld“, ergänzt Schumacher.

Mehr Ausbildungsplätze, Beratung und bessere Infrastruktur

Die Conclusio der Autoren ist klar: Es brauche mehr Ausbildungskapazitäten für KI-Fachkräfte an Universitäten. Unternehmen sollten zudem durch AI-Readiness-Programme unterstützt werden, KI im eigenen Betrieb einzusetzen. Ein Zugang zu geteilter Infrastruktur und Beratung könnte hierbei Abhilfe schaffen. Österreich benötige außerdem Maßnahmen, um KI-Spezialist:innen langfristig zu halten. Dabei brauche nicht jedes Unternehmen eigene KI-Teams, durch Transferzentren könne diese Lücke geschlossen werden.

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