31.10.2017

Datenforum 2018: Zwei Fragen an Judith Leschanz von A1

Judith Leschanz, Leiterin Data Privacy bei A1, wird beim Datenforum 2018 als Speakerin auftreten. Im Vorfeld hat sie uns bereits zwei Fragen zur neuen EU-Datenschutzverordnung beantwortet.
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(c) A1: Judith Leschanz
kooperation

Am 20. November 2017 wird im Hotel Park Royal Palace in Wien das Datenforum für Rechtssicherheit im Dialogmarketing stattfinden. Es widmet sich der Frage, was sich im Mai 2018 durch die neue EU-Datenschutzverordnung im CRM und Dialogmarketing ändern wird. Denn die Verordnung sorgt im Vorfeld vielerorts für Unsicherheit. Vor allem im Marketing-Bereich gilt es einiges zu beachten.

+++ Datenforum 2018: Dialogmarketing unter der EU-Datenschutzverordnung +++

Dazu haben die Veranstalter von SUCCUS | Wirtschaftsforen eine Reihe von Top-Speakern gewonnen. Eine davon ist Judith Leschanz, Leiterin Data Privacy bei A1 Telekom Austria. Sie wird beim Datenforum aufzeigen, wie der Datenschutz nach der neuen Grundverordnung in ihrem Unternehmen umgesetzt wird. Bereits vorab hat sie uns zwei Fragen zur neuen Verordnung beantwortet.


Was ändert sich konkret im Vergleich zum bisherigen Telekommunikationsgesetz aufgrund der EU-DSGVO in der Marketing-Praxis?

Das Telekommunikationsgesetz bleibt weiterhin bestehen, es sollte durch die e-Privacy Verordnung ersetzt werden. Diese Verordnung hätte zeitgleich mit der GDPR angewendet werden sollen, wird vermutlich aber bis 25. Mai 2018 nicht in Kraft sein.

Grundsätzlich sollten die Prozesse für den gesamten Ablauf der Einholung einer gültigen Einwilligungserklärung geändert werden, damit sie den neuen Regelungen entsprechen. Zum Beispiel muss alles so eingestellt sein, dass der Kunde die Einwilligungserklärung aktiv abgeben muss, d.h. das „Hackerl“ darf nicht schon vorausgefüllt sein.

Welche Maßnahmen müssen für den Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems getroffen werden?

Beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems muss vorher evaluiert werden, welche Prozesse schon vorhanden sind. Grundsätzlich teilt man ein Datenschutzmanagementsystem in drei Teile: Prävention, operatives Datenschutzmanagementsystem und Fehlermanagement.

Prävention erfordert eine Unterteilung in Prozess- und verhaltensorientierte Maßnahmen. Zu verhaltensorientierte Maßnahmen zählen z.B. Schulungen und Richtlinien. Besonders gut entwickeln sich prozessorientierte Maßnahmen wie Data Loss Präventions-Systeme.

Unter operativem Datenschutzmanagement versteht man unter anderem die Führung der Verfahrensverzeichnisse oder die Risikofolgenabschätzungen und die Gestaltung der Betroffenenrechte.

Bei einem Fehlermanagement sollte man einen Data Breach Meldeprozess gestalten und vorbereitet sein, wenn tatsächlich etwas passiert.

+++ Google AI-Chef: “Machine Learning ist gut für den Datenschutz” +++


Zum Datenforum 2018:

  • Wann: 20. November 2017 ab 9:00 Uhr
  • Wo: Hotel Park Royal Palace, Schloßallee 8, 1140 Wien

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Die Gründer von Klartext AI vlnr.: Daniel Toth, Ruben Hetfleisch und Felix Krause | (c) Klartext AI
Die Gründer von Klartext AI vlnr.: Daniel Toth, Ruben Hetfleisch und Felix Krause | (c) Klartext AI

Bereits seit etwas mehr als einem Jahr sind barrierefreie Dokumente durch das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für öffentliche Institutionen, Bildungseinrichtungen sowie Banken und Versicherungen verpflichtend. Die Anforderungen sind dabei klar geregelt, der manuelle Aufwand, bestehende Dokumente barrierefrei umzugestalten, hoch. Bei einem 80-seitigen Dokument seien das etwa zwei Arbeitstage, heißt es vom Wiener Unternehmen Klartext AI (brutkasten berichtete bereits). Mit dem Venture doclarity hat man – basierend auf einem Forschungsprojekt – eine KI-Lösung für genau den Zweck geschaffen. Sie erstellt Dateien im Format PDF/UA, das die Nutzung von Screenreadern ermöglicht.

Unterstützung von oberster politischer Ebene

Und diese Lösung wird bereits in der noch bis September laufenden kostenlosen Early-Access-Phase gut angenommen. Schon mehr als 70 öffentliche Institutionen bzw. andere vom Gesetz betroffene Organisationen würden das Tool nutzen, sagt Co-Founder Ruben Hetfleisch gegenüber brutkasten. Namen dürfe man aktuell noch keine nennen. Klar ist aber, dass das Startup auch auf oberster politischer Ebene bereits aufgeschlagen ist: Das Bundeskanzleramt unterstütze die Entwicklung im Rahmen des letzten Public AI Hackathons und Innovationsminister Peter Hanke besuchte das Unternehmen jüngst für einen Pressetermin.

„Ohne die Unterstützung von öffentlicher Seite, von der FFG über die AI Factory Austria bis zur Wirtschaftsagentur Wien, wären wir heute nicht da, wo wir sind – dafür sind wir wirklich dankbar“, sagt Hetfleisch. Vor einem Jahr hatte man eine FFG-Förderung erhalten, zuletzt kam nun eine durch die Wirtschaftsagentur Wien in Höhe von 75.000 Euro hinzu. „In der AI Factory nutzen wir Rechenressourcen für unsere Agents, bekommen Mentoring im Business Development und Unterstützung bei der Evaluierung der Software“, sagt der Gründer.

Internationalisierung ab 2027 geplant

„Ein junges Wiener Team entwickelt hier eine Lösung, die Menschen mit Sehbeeinträchtigung den gleichberechtigten Zugang zu Informationen ermöglicht. Das ist gelebte Barrierefreiheit und damit ein Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft“, kommentierte Minister Hanke im Rahmen seines Besuchs. „Genau deshalb haben wir dieses Projekt über die FFG-Initiative ‚Expedition Zukunft‘ gefördert und begleiten es seit April auch über die AI Factory Austria weiter.“

Minister Peter Hanke mit dem Team von Klartext AI | (c) Domnanovich

Im September soll nun die Early-Access-Phase enden und die aktuellen Nutzer damit zu regulären Kunden werden. „Mit 2027 ist dann eine verstärkte Internationalisierung geplant, nachdem der nationale Markt abgedeckt wurde“, sagt Hetfleisch. Dafür könnte auch ein Investment zum Thema werden. Und auch beim ersten Venture doclarity soll es für Klartext AI nicht bleiben. Ein weiteres Venture im Finanz-Bereich sei bereits in Arbeit, verrät der Gründer – mehr könne man aber erst im Herbst dazu sagen.

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