Am 20. November 2017 wird im Hotel Park Royal Palace in Wien das Datenforum für Rechtssicherheit im Dialogmarketing stattfinden. Es widmet sich der Frage, was sich im Mai 2018 durch die neue EU-Datenschutzverordnung im CRM und Dialogmarketing ändern wird. Denn die Verordnung sorgt im Vorfeld vielerorts für Unsicherheit. Vor allem im Marketing-Bereich gilt es einiges zu beachten.

+++ Datenforum 2018: Dialogmarketing unter der EU-Datenschutzverordnung +++

Dazu haben die Veranstalter von SUCCUS | Wirtschaftsforen eine Reihe von Top-Speakern gewonnen. Eine davon ist Judith Leschanz, Leiterin Data Privacy bei A1 Telekom Austria. Sie wird beim Datenforum aufzeigen, wie der Datenschutz nach der neuen Grundverordnung in ihrem Unternehmen umgesetzt wird. Bereits vorab hat sie uns zwei Fragen zur neuen Verordnung beantwortet.


Was ändert sich konkret im Vergleich zum bisherigen Telekommunikationsgesetz aufgrund der EU-DSGVO in der Marketing-Praxis?

Das Telekommunikationsgesetz bleibt weiterhin bestehen, es sollte durch die e-Privacy Verordnung ersetzt werden. Diese Verordnung hätte zeitgleich mit der GDPR angewendet werden sollen, wird vermutlich aber bis 25. Mai 2018 nicht in Kraft sein.

Grundsätzlich sollten die Prozesse für den gesamten Ablauf der Einholung einer gültigen Einwilligungserklärung geändert werden, damit sie den neuen Regelungen entsprechen. Zum Beispiel muss alles so eingestellt sein, dass der Kunde die Einwilligungserklärung aktiv abgeben muss, d.h. das „Hackerl“ darf nicht schon vorausgefüllt sein.

Welche Maßnahmen müssen für den Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems getroffen werden?

Beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems muss vorher evaluiert werden, welche Prozesse schon vorhanden sind. Grundsätzlich teilt man ein Datenschutzmanagementsystem in drei Teile: Prävention, operatives Datenschutzmanagementsystem und Fehlermanagement.

Prävention erfordert eine Unterteilung in Prozess- und verhaltensorientierte Maßnahmen. Zu verhaltensorientierte Maßnahmen zählen z.B. Schulungen und Richtlinien. Besonders gut entwickeln sich prozessorientierte Maßnahmen wie Data Loss Präventions-Systeme.

Unter operativem Datenschutzmanagement versteht man unter anderem die Führung der Verfahrensverzeichnisse oder die Risikofolgenabschätzungen und die Gestaltung der Betroffenenrechte.

Bei einem Fehlermanagement sollte man einen Data Breach Meldeprozess gestalten und vorbereitet sein, wenn tatsächlich etwas passiert.

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Zum Datenforum 2018:

  • Wann: 20. November 2017 ab 9:00 Uhr
  • Wo: Hotel Park Royal Palace, Schloßallee 8, 1140 Wien

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