31.10.2017

Datenforum 2018: Zwei Fragen an Judith Leschanz von A1

Judith Leschanz, Leiterin Data Privacy bei A1, wird beim Datenforum 2018 als Speakerin auftreten. Im Vorfeld hat sie uns bereits zwei Fragen zur neuen EU-Datenschutzverordnung beantwortet.
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(c) A1: Judith Leschanz
kooperation

Am 20. November 2017 wird im Hotel Park Royal Palace in Wien das Datenforum für Rechtssicherheit im Dialogmarketing stattfinden. Es widmet sich der Frage, was sich im Mai 2018 durch die neue EU-Datenschutzverordnung im CRM und Dialogmarketing ändern wird. Denn die Verordnung sorgt im Vorfeld vielerorts für Unsicherheit. Vor allem im Marketing-Bereich gilt es einiges zu beachten.

+++ Datenforum 2018: Dialogmarketing unter der EU-Datenschutzverordnung +++

Dazu haben die Veranstalter von SUCCUS | Wirtschaftsforen eine Reihe von Top-Speakern gewonnen. Eine davon ist Judith Leschanz, Leiterin Data Privacy bei A1 Telekom Austria. Sie wird beim Datenforum aufzeigen, wie der Datenschutz nach der neuen Grundverordnung in ihrem Unternehmen umgesetzt wird. Bereits vorab hat sie uns zwei Fragen zur neuen Verordnung beantwortet.


Was ändert sich konkret im Vergleich zum bisherigen Telekommunikationsgesetz aufgrund der EU-DSGVO in der Marketing-Praxis?

Das Telekommunikationsgesetz bleibt weiterhin bestehen, es sollte durch die e-Privacy Verordnung ersetzt werden. Diese Verordnung hätte zeitgleich mit der GDPR angewendet werden sollen, wird vermutlich aber bis 25. Mai 2018 nicht in Kraft sein.

Grundsätzlich sollten die Prozesse für den gesamten Ablauf der Einholung einer gültigen Einwilligungserklärung geändert werden, damit sie den neuen Regelungen entsprechen. Zum Beispiel muss alles so eingestellt sein, dass der Kunde die Einwilligungserklärung aktiv abgeben muss, d.h. das „Hackerl“ darf nicht schon vorausgefüllt sein.

Welche Maßnahmen müssen für den Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems getroffen werden?

Beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems muss vorher evaluiert werden, welche Prozesse schon vorhanden sind. Grundsätzlich teilt man ein Datenschutzmanagementsystem in drei Teile: Prävention, operatives Datenschutzmanagementsystem und Fehlermanagement.

Prävention erfordert eine Unterteilung in Prozess- und verhaltensorientierte Maßnahmen. Zu verhaltensorientierte Maßnahmen zählen z.B. Schulungen und Richtlinien. Besonders gut entwickeln sich prozessorientierte Maßnahmen wie Data Loss Präventions-Systeme.

Unter operativem Datenschutzmanagement versteht man unter anderem die Führung der Verfahrensverzeichnisse oder die Risikofolgenabschätzungen und die Gestaltung der Betroffenenrechte.

Bei einem Fehlermanagement sollte man einen Data Breach Meldeprozess gestalten und vorbereitet sein, wenn tatsächlich etwas passiert.

+++ Google AI-Chef: “Machine Learning ist gut für den Datenschutz” +++


Zum Datenforum 2018:

  • Wann: 20. November 2017 ab 9:00 Uhr
  • Wo: Hotel Park Royal Palace, Schloßallee 8, 1140 Wien

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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