05.12.2023

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Newcomer

Mit dem "Innovator of the Year" zeichnen wir gemeinsam mit unserer Community die innovativsten Köpfe in der heimischen Startup-Szene aus. Wähle in der Kategorie "Newcomer" bis 7. Jänner 2024 deine Favoritin oder deinen Favoriten.
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Ein für die heimische Startup-Szene schwieriges Jahr neigt sich dem Ende zu. Noch nie zuvor gab es so eine Häufung an Insolvenzen, Schließungen und Notverkäufen. Trotz der wirtschaftlich herausfordernden Zeit haben österreichische Startups und Scaleups aber auch in diesem Jahr wieder großartiges geleistet und ihre Innovationen vorangetrieben. Sie liefern Lösungen für die Zukunft und leisten somit einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Als Leitmedium für die heimische Startup-Szene starten wir daher bereits zum dritten Mal den “Innovator of the Year” und zeichnen gemeinsam mit unserer Community in drei Kategorien die innovativsten Köpfe in der Startup-Community aus: “Newcomer”, “Startups” und “Scaleups”.

Den Anfang macht die Kategorie “Newcomer” mit insgesamt zehn Nominierungen. Die brutkasten-Redaktion ist täglich im Austausch mit den Gründer:innen und CEOs spannender neuer Startups und hat in mehreren Jurysitzungen eine Shortlist mit jenen erstellt, die 2023 besonders aufgefallen sind. Die Nominierten haben die Redaktion mit innovativen Ideen, Geschäftsmodellen und Produkten besonders überzeugt.

Wähle bis 7. Jänner dein:e Favorit:in

Jetzt bist du am Drücker: Wähle bis 7. Jänner 2024 (23:30 Uhr) deine Favoritin oder deinen Favoriten zum “Innovator of the Year”! Jede:r User:in hat eine Stimme und es kann einmal pro Tag und Kategorie abgestimmt werden – es zahlt sich also aus, die eigene Community zu aktivieren! Der “Innovator of the Year” erhält ein brutkasten Medienvolumen in Höhe von 4.100 Euro. Die Gewinner:innen in allen Kategorien werden am 10. Jänner 2024 auf brutkasten.com verkündet.

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Ana-Marija Autischer | Vigilios

Wichtige Telefonnummern, Sicherheits-Tipps und Infos zu Orten bietet die App Vigilios – der “Personal Safety Begleiter”, wie sie von Gründerin und CEO Ana-Marija Autischer bezeichnet wird. Auf Reisen hat sie festgestellt, wie wichtig das Thema Sicherheit ist. Gemeinsam mit Co-Gründer und CTO Stefan Stumpfl kreierte sie die Sicherheits-App für alle, die „Area Insights“ für Parks, Bahnhöfe und andere Orte bietet. Rund um die Uhr gibt es hier Tipps zur Selbstverteidigung – mental und körperlich-, wichtige Fakten über die jeweiligen Orte sowie präventive Hilfe. 

Anna Greil | uptraded

Das Wiener Startup uptraded rund um Gründerin und CEO Anna Greil entwickelt eine App, die künftig Kreislaufwirtschaft in die Modewelt bringen soll. Die App basiert auf dem bekannten Prinzip “Swipe & Match”, das auch bei Dating-Plattformen zum Einsatz kommt. Nutzer:innen können so ihre ungenutzte Kleidung mit der Kleidung anderer Nutzer:innen tauschen. 2023 konnte das Startup seine Nutzerbasis auf 20.000 Nutzer:innen ausbauen. Zudem ging das Startup mit den Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) eine Kooperation ein.

Sidney von Guggenberg | Cheer

Cheer ist ein 2023 von Sydney von Guggenberg gegründetes Wiener Startup, das Frauen dazu ermutigen will, ihre Periode zu feiern und das Tabuthema aufzubrechen. Dazu bietet das Unternehmen Bio-Tampons und Arnika-Schmerzpflaster im Monats-Abo an. Von Guggenberg ist die Urenkelin der Gründerin einer über 100 Jahre bestehenden Privatklinik in Brixen, die 2017 schließen musste. Sie versteht ihr Startup als mehr als nur ein weiteres Abo-Modell von vielen und möchte mit ihrer Marke auch Frauen helfen, die besonders vom Krieg betroffen sind. Sie spendete 5.000 Tampons an Team4UA, die sich für Frauen in der Ukraine einsetzt. 

Katharina Herzog | Money.care

Money:care ist eine Wiener Plattform, über die Privatanleger:innen mittels künstlicher Intelligenz Einblicke in die Nachhaltigkeitsdaten börsengelisteter Unternehmen bekommen können. Sie wurde im September 2023 von Katharina Herzog (CEO), Ulrich Penitz und Timo Nothdurft gegründet und arbeitet mit Organisationen wie dem Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung (UNRISD) zusammen. Das Jungunternehmen hat zum Ziel, nachhaltiges Investieren für jede und jeden transparenter und simpler zu gestalten und so gegen “Greenwashing” anzugehen.

Christoph Igler | anodu

Wer ein physisches Produkt anbietet, hat mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Eine davon ist paradoxerweise die Nachfrage. Denn jedes Stück, das man verkaufen will, muss man auch vorfinanzieren. Christoph Igler (CEO) und sein Co-Founder Alexander Körner (CTO) haben mit anodu im burgenländischen Mattersburg eine neue Form der Einkaufsfinanzierung entwickelt – sie lassen Investor:innen übernehmen und können dabei gute kurzfristige Renditen garantieren.

Tom Kessler | re:flair

Re:flair ist ein Upcycling-Startup, das aus zirkulären Werbemitteln (Werbematerialien, Bauplanen, Taschen oder Überschüssen wie u.a. alter Arbeitskleidung) für Unternehmen neue schafft, um die stark klimabelastende Werbemittelindustrie zu verändern. Co-Founder und CEO Tom Kessler fiel heuer damit auf, dass er sich kurz nach der Gründung (Juli 2023) eine Auszeit für “Work and Travel” im Ausland genommen hat. Damit möchte er beweisen, dass man von überall auf der Welt als digitaler Nomade arbeiten kann und re:flair als Startup auch außerhalb der traditionellen Geschäftsgrenzen denkt.

Julia Kruselburger | Independo

Das Startup Independo möchte mit seiner App für Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Lernschwierigkeiten den Zugang zu Kalendern erleichtern. Deshalb hat es ein non-verbales Kalender-Tagebuch für mehr Selbstbestimmung und Inklusion entwickelt. Konkret werden Termine in Form von Piktogrammen und Audio präsentiert. Gegründet wurde das Wiener Startup von Julia Kruselburger, Michael Höchtl und Konstantin Strümpf und konnte sich die aws Preseed Innovative Solutions Förderung sichern. Für 2024 möchte man – neben Partnerschulen, die man für sich gewinnen konnte – Abo-Modelle auch für individuelle Nutzer:innen im App-Store verfügbar machen.

Matthias Lohner | Toddle

Ende Juli 2023 ging Toddle rund um Matthias Lohner und Markus Schiffauer an den Start. Die beiden Gründer haben eine Plattform entwickelt, über die wiederaufbereitete Kinderausstattung verkauft oder vermietet wird. Zudem werden über die Plattform Händler:innen und Kund:innen zusammengebracht. Dafür arbeitet das Startup mit verschiedenen Refurbishment-Partner:innen in Wien zusammen. Nur wenige Monate nach dem Launch gab das Startup den Kauf des schwedischen Mitbewerbers Parently bekannt.

Matthias Neumayer | Oscar Stories

Eine Gute-Nacht-Geschichte, in der das eigene Kind die Hauptrolle spielt, gab es bisher von Eltern ausgedacht. Mithilfe der von Matthias Neumayer (CEO) und Dima Rubanov entwickelten App “Oscar Gute Nacht Geschichten” übernimmt das Ausdenken jetzt die künstliche Intelligenz. Basierend auf dem Modell GPT-4, das durch eigenes Fine-Tuning und komplexes Prompt Engineering optimiert wurde, werden persönliche Informationen von Eltern und Kind direkt in die Story integriert. Die KI Midjourney rundet die Geschichten mit individuellen Illustrationen ab. 2023 schaffte es Oscar Stories bei Product Hunt auf Platz 1.

Martin Schneglberger | blankmile

Blankmile ist ein oberösterreichisches Startup, das mit seiner Anwendung die Ferndiagnose im Service- und Handwerksbereich für beide Seiten einfach und praktikabel machen möchte. Dabei arbeitet das Unternehmen, das von Martin Schneglberger (CEO), Dominik Reichinger (CTO), Andreas Holzapfel (COO) und gegründet wurde, mit einem multifunktionalen Video-Call zwischen Expert:in und Kund:in. Die Fachleute können fortan die Kund:innen anleiten, wo sie die Smartphone-Kamera genau hinhalten sollen. Beide Seiten können zur Erleichterung direkt im Bild Markierungen erstellen. Dann können Fotos oder Videos gemacht werden, was etwa auch für akustische Diagnosen sehr nützlich sei. Zudem können während des Vorgangs Notizen gemacht werden. Am Ende erfolgt die Ausgabe als pdf, die etwa auch einem Kostenvoranschlag beigelegt werden kann. Im Durchschnitt sollen so 70 Kilometer Anfahrtsweg erspart und etwa 25 Kilogramm CO2 eingespart werden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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