05.07.2023

Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

Urlaub: Das Vorlagenportal klärt die Dos and Don’ts für Arbeitnehmer und -geber und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Das Vorlagenportal versteht sich als “ständig wachsende Datenbank”, die als “Helfer” für Arbeitsrecht und Personalverrechnung in Erscheinung tritt, der brutkasten berichtete. Das Rohrbacher Startup hat passend zur Jahreszeit die “Dos and Don’ts” für Arbeitnehmer:innen und -geber:innen bezüglich Urlaub und rechtliche Implikationen ausgearbeitet.

Angesichts der bevorstehenden heißen Jahreszeit häufen sich nämlich in vielen Betrieben folgende arbeitsrechtliche Fragen rund um den Urlaub: Müssen Arbeitnehmer:innen während des Urlaubs für Vorgesetzte erreichbar sein? Wer entscheidet über den Zeitpunkt des Urlaubs der Arbeitnehmer:innen? Darf der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dies alleine festlegen – oder dürfen Arbeitnehmer:innen ihren gewünschten Urlaub einseitig antreten? Ist ein Betriebsurlaub möglich? Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen im Urlaub erkranken? Ist eine Kündigung während des Urlaubs möglich? Hier die Antworten des Vorlagenportals.

Müssen Arbeitnehmer:innen im Urlaub für Vorgesetzte erreichbar sein?

Nein

Zweck des Urlaubs ist laut einschlägiger Judikatur der Arbeitsgerichte die Erholung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Weiterbildung sowie die Lebensbereicherung (Freizeitwert) für die Arbeitnehmer:innen. Eine Pflicht zur Erreichbarkeit während des Urlaubs (zum Beispiel Rufbereitschaft) ist mit dem Urlaubszweck absolut unvereinbar.

Konkret bedeutet das: Arbeitnehmer:innen können im Urlaub das (private oder dienstliche) Smartphone, den Firmenlaptop & Co getrost abgeschaltet lassen. Man ist auch nicht verpflichtet, dienstliche E-Mails zu checken. Auf dienstliche Anfragen und Rückrufersuchen muss ebenfalls nicht reagiert werden.

Entfalten Arbeitnehmer:innen während des Urlaubs mit Billigung der Arbeitgeber:innen dienstliche Tätigkeiten, die über bloße Minimalkontakte (kurze informative Auskunft per Telefon) hinausgehen, stellt dies die Wirksamkeit des Urlaubskonsums infrage. Arbeitgeber:innen riskieren also, dass zumindest ein Teil des vereinbarten Urlaubszeitraums nicht als wirksamer Urlaubskonsum gewertet wird und daher nicht vom Urlaubskonto abgebucht werden darf.

Dürfen Arbeitnehmer:innen den Urlaub einseitig antreten?

Prinzipiell Nein

Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts unterliegt im Normalfall der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:innen und einzelnen Arbeitnehmer:innen. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist daher grundsätzlich unzulässig und könnte zu einer fristlosen Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst führen. Ausnahmen vom Vereinbarungsprinzip beim Urlaubskonsum kennt das Gesetz nur wenige.

Ein einseitiger Urlaubsantritt ist etwa in folgenden beiden Fällen zulässig: zur notwendigen Pflege eines erkrankten, im gemeinsamen Haushalt lebenden unter 12-jährigen Kindes, wenn der Pflegeurlaubsanspruch bereits ausgeschöpft wurde; in Betrieben mit Betriebsrat, wenn Arbeitnehmer:innen den Wunsch nach einem mindestens 2-wöchigen Urlaubskonsum bereits drei Monate im Voraus bekannt gegeben haben und trotz Intervention des Betriebsrats keine Einigung mit Arbeitgeber:innen und keine Klagseinbringung durch diese erfolgte.

Kann eine getroffene Urlaubsvereinbarung einseitig widerrufen werden?

Im Normalfall Nein

Ein einmal vereinbarter Urlaub ist für beide Seiten verbindlich. Ein einseitiger Widerruf der Urlaubsvereinbarung ist daher laut Judikatur nur in absoluten Ausnahmefällen bei Vorliegen außergewöhnlich wichtiger Gründe zulässig:

Ein Rücktritt der Arbeitgeber:innen von einer getroffenen Urlaubsvereinbarung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Inanspruchnahme der Arbeitnehmer:innen im vereinbarten Urlaubszeitraum zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für das Unternehmen unumgänglich notwendig ist.

Darunter fällt beispielsweise der drohende Verlust eines Großauftrags, nicht hingegen jeder Personalengpass wegen Erkrankung von Arbeitskollegen.

Ein Rücktritt der Arbeitnehmer:innen von der Urlaubsvereinbarung kommt vor allem infrage, wenn ihnen der Urlaubsverbrauch wegen eigener Erkrankung oder Erkrankung von nahen Angehörigen nicht zumutbar ist. Diesfalls ist die Abklärung sinnvoll, ob Arbeitnehmer:innen von der gesamten Urlaubsvereinbarung zurücktreten, oder ob sie bei Wiedergenesung lieber nahtlos vom Krankenstand in den Urlaub wechseln möchten. Entgegen weit verbreiteter Praxisgerüchte ist kein Arbeitsantritt zwischen Krankenstand und Urlaub notwendig.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen im Urlaub erkranken?

Auf die Dauer der Erkrankung kommt es an

Urlaubskonsum wird durch einen Krankenstand nur dann unterbrochen, wenn dieser länger als drei Kalendertage andauert (Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit). Weiters ist Voraussetzung, dass der Krankenstand nicht grob schuldhaft herbeigeführt wurde (grob fahrlässig wäre etwa ein durch Trunkenheit am Steuer verursachter Verkehrsunfall), Arbeitnehmer:innen den Krankenstand unverzüglich melden und bei Wiederantritt des Dienstes eine ärztliche Krankschreibung vorlegen.

Achtung: Die Krankheit verlängert den Urlaub nicht. Nach dem Ende des vereinbarten Urlaubs ist jedenfalls der Dienst wieder anzutreten.

Welche Formalitäten sind bei Erkrankung im Ausland zu beachten?

Abklärung mit der österreichischen Krankenkasse

Arbeitnehmer:innen haben nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt die ausländische Krankschreibung ehestmöglich der zuständigen Krankenkasse in Österreich vorzulegen. Nach erfolgter Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse wird auf Antrag eine österreichische Krankenstandbestätigung ausgestellt.

Ereignet sich die Erkrankung bzw. der Unfall in einem Nicht-EU-/EWR-Land, müssen Arbeitnehmer:innen – neben dem Attest des ausländischen Arztes – eine behördliche Bescheinigung (Konsulat oder ausländischer Sozialversicherungsträger) vorlegen, mit der bestätigt wird, dass der behandelnde Arzt oder Ärztin zur Ausübung des Arzt:innenberufes befugt ist. Wird die Behandlung in einem Krankenhaus durchgeführt, kann eine solche Bescheinigung unterbleiben.

Ist ein Betriebsurlaub möglich?

Ja, aber nur aufgrund individueller Vereinbarung

Die in manchen Betrieben übliche Praxis, den Betrieb für einige Wochen im Jahr zuzusperren und für diese Zeit einfach einen Betriebsurlaub anzuordnen, steht arbeitsrechtlich auf sehr wackeligen Beinen. Es fehlt hier nämlich an der – laut Urlaubsgesetz erforderlichen – individuellen Vereinbarung des Urlaubsverbrauchs. Auch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat – quasi über den Kopf der Mitarbeiter:innen hinweg – reicht entgegen häufiger Fehlmeinung arbeitsrechtlich nicht aus.

Eine individuelle Urlaubsvereinbarung kann aber zustande kommen, wenn die einzelnen Arbeitnehmer:innen ausdrücklich oder schlüssig dem Betriebsurlaub zustimmen. Eine schlüssige Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer:innen kann beispielsweise darin liegen, dass sie den von Arbeitgeber:innen durch Aushang im Betrieb angekündigten Betriebsurlaub widerspruchslos zur Kenntnis nehmen und tatsächlich Zuhause bleiben.

Praktischer Tipp: Es kann bereits im Dienstvertrag ein alljährlich wiederkehrender Betriebsurlaub verankert werden. Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit einer solchen Vorausvereinbarung ist, dass der Betriebsurlaub nicht den gesamten Jahresurlaub verplant (praktische Empfehlung: maximal zwei Wochen jährlich), und dass der zeitliche Rahmen des Betriebsurlaubs möglichst genau fixiert ist (etwa jeweils die ersten beiden August-Wochen).

Wer trägt die Stornokosten, wenn Arbeitnehmer:innen auf Wunsch der Arbeitgeber:innen die gebuchte Urlaubsreise nicht antreten?

Verursacherprinzip: der Arbeitgeber

Wie erwähnt, haben Arbeitgeber:innen nur in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei drohendem schweren Schaden für den Betrieb) das Recht, Arbeitnehmer:innen entgegen einer getroffenen Urlaubsvereinbarung zum Erscheinen in der Arbeit aufzufordern.

Liegt nun ein solcher Ausnahmefall vor oder nehmen Arbeitnehmer:innen auf Bitten des Arbeitgebers freiwillig vom Urlaubsantritt Abstand, haben Arbeitgeber:innen ihre Arbeitnehmer:innen schadlos zu halten. Das heißt, sie müssen für eventuelle Stornokosten für eine bereits gebuchte Urlaubsreise aufkommen.

Ist eine Kündigung während des Urlaubs möglich?

Prinzipiell Ja, aber …

Lediglich bei Arbeiter:innen mit sehr kurzer Kündigungsfrist (14 Tage oder noch kürzer), was aber nur noch in einigen wenigen saisongeprägten Branchen kollektivvertraglich zulässig ist, ist nach Ansicht der Arbeitsgerichte eine von Arbeitgeber:innen während des Urlaubs ausgesprochene Kündigung als rechtswidrig einzustufen: Die Kündigung steht in einem solchen Fall mit dem Erholungszweck des Urlaubs in Widerspruch, da sie Arbeitnehmer:innen zur Arbeitssuche während des Urlaubs zwingen würde.

In allen anderen Fällen ist eine Kündigung während des Urlaubs arbeitsrechtlich zulässig, kann aber naturgemäß zu abwesenheitsbedingten Zustellproblemen führen.

Sind Arbeitnehmer:innen nämlich infolge einer Urlaubsreise ortsabwesend, können sie natürlich nicht mit einer Kündigung rechnen. Das Schreiben gilt daher erst dann als zugegangen, wenn es Arbeitnehmer:innen möglich ist, das Schreiben entgegenzunehmen. Dies ist im Falle eines postalisch hinterlegten Einschreibens der nächste Postöffnungstag nach der Rückkehr von der Urlaubsreise, da Arbeitnehmer:innen erst an diesem Tag den Brief vom Postamt beheben können.


Titelbild: (c) Das Vorlagenportal – Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

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Christoph Bauer, Styr Group, und Christian Trummer, Bitpanda, im brutkasten-Talk | (c) brutkasten
Christoph Bauer und Christian Trummer im brutkasten-Talk | (c) brutkasten

Nicht Krypto, nicht FinTech, nicht Künstliche Intelligenz – das Unternehmen, bei dem Bitpanda-Co-Founder Christian Trummer Ende vergangenen Jahres einstieg, macht Gebäudetechnik – brutkasten berichtete. Auch wenn es ein eher klassisches Business ist, verfolgt die Styr Group jedoch einen innovativen Ansatz – und hat große Pläne.

Gründer mit reichhaltiger Erfahrung

Mit Christoph Bauer, der das Unternehmen 2023 gemeinsam mit Stephan Schaden durch den Kauf eines insolventen Unternehmens gestartet hat, steht ein ausgesprochen erfahrener Unternehmer hinter der Styr Group. Er baute zunächst einen großen Player in der Event-Gastronomie, mit dem er 2014 einen Exit realisierte. Danach wurde er nicht nur Business Angel, sondern baute bald als Master-Franchise-Nehmer eines großen Konzerns das nächste Unternehmen auf. Die Suezkanal-Krise und später die Energiekrise brachten Bauer und Schaden, die zu dem Zeitpunkt bereits zusammenarbeiteten, schließlich auf die Idee der Styr Group, wie Bauer im brutkasten-Talk erzählt.

Christian Trummer und Christoph Bauer im brutkasten-Talk

“Wir investieren gerne antizyklisch, aber auch in Themen, hinter denen Megatrends stehen”

“Wir investieren gerne antizyklisch, aber auch in Themen, hinter denen Megatrends stehen”, sagt Bauer. Auf der einen Seite sei die Krise der Bau- und Immobilienwirtschaft gestanden, auf der anderen der Megatrend Energiewende und der Bedarf an der Versorgung kritischer Infrastruktur in Europa. “Da geht es um Datenzentren, Chipproduktionen, Batterieproduktionen und so weiter. Für all das braucht es technische Gewerke. Wir haben uns dann entschlossen, diese technischen Gewerke, die dafür wesentlich sind, zusammenzufassen, um daraus einen relevanten Player zu bauen”, erzählt Bauer.

Komplettangebot statt Mediator-Rolle für Bauherren

Die Styr Group liefert also die Gebäudetechnik für HighTech-Einrichtungen – “überall dort, wo komplexe Anlagen gebaut werden und es ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Ingenieurdienstleistung braucht”, so der Gründer. Dabei wolle man den Bauherren typische Herausforderungen abnehmen. “Jeder, der schon einmal gebaut hat, weiß, dass man als Bauherr oft Mediator zwischen Elektriker und Installateur sein muss. Unser Ansatz ist ein anderer: Die Bauherren bekommen von uns alles von der Planung bis zum fertigen Produkt, das sie haben wollen”. Im Endausbau wolle man Bauherren als Generalunternehmen überhaupt alles aus einer Hand bieten können. Dazu brauche es aber eine gewisse Größe.

Trummer als Sparring-Partner im Unternehmensaufbau

Dieses Konzept war jedoch nicht der Hauptgrund, warum er in die Styr Group investierte, sagt Bitpanda-Co-Founder Christian Trummer im brutkasten-Talk. “Das Produkt ist nicht zweitrangig, aber das wichtigste, das zum Erfolg eines Unternehmens führt, ist, dass der Gründer mit Herzblut dahinter ist.” An der Historie von Bauer sehe man, dass dies zutreffe. “Und das Produkt ist auch weit weg von FinTech und Krypto. Ich glaube, ich darf mir nicht anmaßen, ein Experte in der Baubranche zu sein”, so Trummer. In Europas – notwendiger – Aufholjagd im Technologie-Bereich sei die Styr Group mit ihrem Konzept jedenfalls gut positioniert. Er selbst wolle auf Basis seiner Erfahrung als Sparring-Partner im Unternehmensaufbau agieren.

Christian Trummer, Bitpanda
Christian Trummer im brutkasten-Talk | (c) brutkasten

Start der Styr Group mit Überarbeitung von insolventem Unternehmen

Und dieser Unternehmensaufbau lief schon bislang in einem gewissen Tempo. Der Start erfolgte 2023 mit der Übernahme der insolventen HMI-Gruppe, aus der dann die Styr Group entstand. Das Unternehmen hatte bereits zuvor HKLS- (Heizung, Kühlung, Lüftung, Sanitär) und Elektrotechnik-Dienstleistungen kombiniert. “Sie haben unsere These der Verbindung der technischen Gewerke bereits bewiesen”, sagt Bauer. Nach der Übernahme habe man dann an den richtigen Schrauben gedreht, um jene Probleme, die zur Insolvenz geführt hätten, loszuwerden. Dazu habe man “die besten Mitarbeiter vom Markt angeworben”, erzählt der Gründer. “Mit Markus Colle haben wir heute einen Gruppen-CEO, der seit 15 Jahren als ‘Mister Datencenter’ in Europa gilt”, so Bauer.

Genug Konkurrenz, noch mehr Bedarf

In den kommenden Jahren wolle man nun sowohl organisch als auch anorganisch wachsen. Konkurrenz gebe es dabei in dem Feld durchaus, räumt der Gründer ein. “Das sind große Player, die auch gut sind. Das Wachstum in dem Bereich wird in den kommenden zehn Jahren aber so groß sein, dass die etablierten Unternehmen gar nicht die Kapazitäten haben werden, um den Bedarf abzudecken. Deswegen werden Tier-2-Unternehmen wie wir logischerweise notwendig”, sagt Bauer. “Und ein kleineres Unternehmen ist viel agiler und kann schneller auf Änderungen reagieren, als die großen Player”, ergänzt Trummer.

Zuverlässigkeit wichtiger als Innovation

Auch die Digitalisierung der Baubranche spiele dabei eine Rolle. Noch wichtiger für die Styr Group sei aber die Digitalisierungswelle in der gesamten Wirtschaft und damit der Bedarf nach Rechenzentren und Co, meint Trummer. Und Bauer stellt klar: “Bei diesen Hightech-Anlagen wird von den Kunden Innovation gar nicht so sehr verlangt, sondern Zuverlässigkeit.” Innovation wolle man im Produkt bieten. “Der innovativste Zugang ist für mich, nicht streitende Gewerke auf die Baustelle zu lassen, die gemeinsam die Planung machen, sich gemeinsam abstimmen und dann gemeinsam ein schlüsselfertiges Objekt übergeben. Damit gewinne ich Bauzeit, schone Kosten für den Kunden, geh nicht vor den Richter und so weiter.”

Christoph Bauer, Styr Group
Christoph Bauer im brutkasten-Talk | (c) brutkasten

Große Volumina in Bauprojekten

Denn in dem Bereich gehe es um viel Geld. Die Errichtungskosten würden sich bei Datenzentren am Energiebedarf orientieren. Bei zehn Megawatt würden diese etwa um die 100 Millionen Euro betragen. “Technisches Gewerk hat hier einen Wertschöpfungsanteil von 70 Prozent”, sagt Bauer. Daher brauche das Unternehmen eine entsprechende Größe, um solche Aufträge zu stemmen.

Styr Group will weitere Investments holen

Diese Größe will die Styr Group auch mit Hilfe weiterer Investments erreichen. “Ich tu mir allerdings schwer zu sagen: Wir sind auf Investorensuche. Wir suchen Mitunternehmer”, meint der Gründer. Beim Wachstum verfolge man dann einen kooperativen Ansatz. “Wir sehen uns nicht als der Hai im Karpfenteich, sondern wir glauben, hier ist Platz. Hier ist Bedarf.”

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Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Aus dem Artikel lassen sich mehrere potenzielle gesellschaftspolitische Auswirkungen ableiten: 1. Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit: Der Artikel betont die Bedeutung von Urlaub als Mittel zur Erholung, persönlichen Entwicklung und Verbesserung der Lebensqualität der Arbeitnehmer. Dies zeigt eine Sensibilisierung für das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit und die Notwendigkeit, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs nicht für ihre Vorgesetzten erreichbar sein müssen. 2. Arbeitnehmerrechte und -schutz: Der Artikel gibt Aufschluss über die Rechte und Schutzmechanismen, die Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Urlaub und Krankheit zustehen. Dies kann eine größere Wertschätzung für Arbeitnehmerrechte und einen stärkeren Schutz vor Überarbeitung und missbräuchlichen Praktiken aufzeigen. 3. Arbeitgeberverantwortung: Der Artikel betont auch die Verantwortung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer während ihres Urlaubs nicht zu stören und für eventuelle Stornokosten aufzukommen, wenn Arbeitnehmer auf Bitten des Arbeitgebers ihre geplante Urlaubsreise absagen. Dies kann zu einer größeren Sensibilisierung und Verantwortungsübernahme der Arbeitgeber führen. 4. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeziehungen: Der Artikel verdeutlicht die Bedeutung einer klaren Kommunikation und Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf den Urlaub. Die klare Darstellung der Rechte und Pflichten beider Seiten kann zu einer besseren Beziehung und einem verbesserten Arbeitsklima zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beitragen. Diese gesellschaftspolitischen Auswirkungen können zu einem besseren Verständnis und Respekt für die Rechte und Bedürfnisse der Arbeitnehmer sowie zu einer gesünderen und ausgewogeneren Arbeitskultur führen.

Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel thematisiert verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte rund um den Urlaub von Arbeitnehmern. Die genannten Regelungen und Vorgaben können direkte Auswirkungen auf Unternehmen haben. Arbeitgeber müssen beispielsweise sicherstellen, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs nicht erreichbar sein müssen und ihre freie Zeit komplett zur Erholung nutzen können. Zudem wird erläutert, dass einseitige Urlaubsantritte normalerweise nicht zulässig sind und es strikte Regelungen für den Fall von Erkrankungen im Urlaub gibt. Die Kenntnis dieser rechtlichen Implikationen ist für Arbeitgeber wichtig, um Konflikte und mögliche Forderungen der Arbeitnehmer zu vermeiden und den Urlaub der Mitarbeiter reibungslos zu organisieren.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, rechtliche Bestimmungen und Implikationen im Arbeitsrecht zu kennen, um mögliche Fehler oder Risiken zu vermeiden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Aspekte rund um den Urlaub im Arbeitsverhältnis. Er behandelt Fragen wie die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern im Urlaub, die einseitige Antrittsmöglichkeit des Urlaubs, Widerrufs- und Stornokostenregelungen, Krankheitsfälle im Urlaub und die Möglichkeit eines Betriebsurlaubs. Durch das Wissen über diese Themen können Innovationsmanager:innen Missverständnisse vermeiden und eine effektive Planung und Umsetzung von Innovationen sicherstellen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in ist es wichtig, die rechtlichen Implikationen und Regelungen rund um den Urlaub von Arbeitnehmer:innen und -geber:innen zu beachten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über verschiedene Fragen wie die Erreichbarkeit im Urlaub, den Zeitpunkt des Urlaubs, den Betriebsurlaub und mögliche Kündigungen während des Urlaubs. Durch das Verständnis dieser rechtlichen Aspekte können Investoren sicherstellen, dass Unternehmen, in die sie investieren, die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten und mögliche Risiken und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Urlaub vermeiden.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Urlaub und arbeitsrechtliche Fragen zu kennen. Der Artikel gibt Aufschluss über verschiedene Aspekte wie die Erreichbarkeit von Arbeitnehmer:innen während des Urlaubs, die Zuständigkeit für die Urlaubsplanung, mögliche einseitige Urlaubsantritte, Widerrufsmöglichkeiten, Krankheit im Urlaub, Formalitäten bei Erkrankung im Ausland, Betriebsurlaub und die Verantwortlichkeit bei Stornokosten. Diese Informationen können Politiker:innen dabei helfen, Gesetze und Regelungen zu diesem Thema zu formulieren oder Änderungen vorzunehmen.

Das Vorlagenportal: Was rechtlich beim Urlaub zu beachten ist

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Der Artikel behandelt verschiedene Fragen und rechtliche Aspekte rund um den Urlaub von Arbeitnehmer:innen. Er verdeutlicht, dass Arbeitnehmer:innen während ihres Urlaubs nicht für Vorgesetzte erreichbar sein müssen und dass sie ihren Urlaub in der Regel nicht einseitig antreten können. Zudem wird erklärt, dass eine getroffene Urlaubsvereinbarung in der Regel bindend ist und nur unter bestimmten Ausnahmefällen widerrufen werden kann. Darüber hinaus wird erläutert, dass ein Krankenstand den Urlaub nur unter bestimmten Bedingungen unterbricht und dass bei Erkrankung im Ausland bestimmte Formalitäten zu beachten sind. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit eines Betriebsurlaubs eingegangen und wer die Stornokosten trägt, wenn eine gebuchte Urlaubsreise nicht angetreten werden kann. Abschließend wird aufgezeigt, dass eine Kündigung während des Urlaubs im Allgemeinen zulässig ist, aber in einigen Fällen als rechtswidrig eingestuft werden kann. Das Bigger Picture dieses Artikels liegt darin, Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte und Pflichten bezüglich des Urlaubs zu informieren und rechtliche Klarheit in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen rund um den Urlaub zu schaffen.

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