28.12.2021

Das sind die Nachhaltigkeitstrends 2021/2022

Die Kolumnistinnen und Nachhaltigkeitsexpertinnen Alice Schmidt und Claudia Winkler zeigen in einem Jahresrückblick auf, welche Trends es 2021 rund um das Thema Nachhaltigkeit gab. Zudem geben sie einen Ausblick für 2022.
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Die gute Nachricht zum Start: Nachhaltigkeit steht immer weiter oben auf der Agenda von Regierungen, Hochschulen, Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit. Das haben wir 2021 auch selbst erlebt. Nachdem wir unser Buch “The Sustainability Puzzle” vergangenen Sommer veröffentlicht haben, waren wir überwältigt vom weltweiten Interesse an unserer Publikation, von Taipeh bis Kanada wurden Bücher für Vorträge bestellt und Verantwortliche quer durch alle Industrien von Hochschulen, über Banken bis hin zu den größten Konzernen der Welt haben mit uns über unsere Ansätze diskutiert.

Was wir hier erleben hat – auch wenn wir das natürlich gerne hätten- nicht nur mit uns zu tun; dieses Interesse widerspiegelt vielmehr einen weltweiten Trend: Nachhaltigkeit wird immer mehr zum heißen Thema. Deshalb ist es spannend zu fragen: Was hat sich im Sustainability-Bereich 2021 getan, und wie wird sich das Thema 2022 weiterentwickeln?

1 | Weniger Greta, und nach dem COP ist vor dem COP

Beim Thema Klimaschutz ist es sinnvoll, den Blick zuallererst aufs große Ganze zu richten, denn globale Probleme können nur global gelöst werden. Im Jahre 2020 war der weltweite Emissionsausstoß pandemiebedingt um fast 6 Prozen gesunken. In absoluten Zahlen entspricht das fast zwei Gigatonnen CO2 und stellt einen Positiv-Rekord dar, denn der Rückgang war fast fünfmal so groß wie der Rückgang aufgrund der globalen Finanzkrise 2009. Gleichzeitig ist der Anstieg von 2021 mit 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr genauso ein Rekord, allerdings kein positiver. 2022 wird es wohl weiterhin nach oben gehen.

Das IPCC (oft auch als Weltklimarat bezeichnet) hat daher Alarmstufe rot ausgegeben. Die gute Nachricht ist, dass der Weltklimagipfel COP26 im November einiges an Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnte. Nicht nur von der jetsettenden „Elite“ die sich derzeit gerne einen grünen Anstrich verpasst, sondern auch medial und in der allgemeinen Bevölkerung. Und das obwohl Greta Thunberg & Co pandemiebedingt weniger präsent waren als zuvor.

(c) Andy Davey

Obwohl das Ergebnis von COP26 hinter den Erwartungen vieler Kommentator:innen zurückblieb stimmt uns die explizite wenn auch abgeschwächte Erwähnung von fossilen Energieträgern und der Notwendigkeit, eine stufenweise Verringerung in der Verbrennung von Kohle herbeizuführen, optimistisch.

Außerdem ist nach dem COP gleich vor dem COP. Die nächsten beiden Klimagipfel werden in Afrika stattfinden, was die Hoffnung begründet erscheinen lässt, dass auch das Thema Klimagerechtigkeit mehr und mehr ernst genommen werden wird.

2 | Europa schenkt sich ein nachhaltiges Finanzierungspaket 

Ein Nachhaltigkeits-Thema, das Unternehmen in Europa derzeit umtreibt ist die sogenannte EU Taxonomie-Verordnung. Letztere ist ein einheitliches Klassifizierungssystem, das „grüne“ und „nachhaltige“ Wirtschaftstätigkeiten auflistet und einen wesentlichen Teil des Sustainable Finance Pakets der EU darstellt.

Das Paket enthält noch andere Schätze. Neben der Taxonomie-Verordnung findet sich darin auch eine Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie. Es geht also einerseits darum, Transparenz zu schaffen und Unternehmen zu veranlassen ihren Einfluss auf das Klima offen zu legen und andererseits, Finanzierungsströme in nachhaltige Bahnen zu lenken. Gleichzeitig schafft das einen Rahmen, um Greenwashing für Klimasünder zu erschweren und Unternehmen, die sich ernsthaft um positiven Impact bemühen zu belohnen.

All das ist im Kontext des Green Deals zu sehen, der nachhaltigen Wachstumsstrategie, welche die EU-Kommission vorantreibt. Zumindest Unternehmen mit über 250 Mitarbeiter:innen müssen sich daher ab nun genauer mit der Frage beschäftigen, zu welchen der folgenden sechs Umweltziele sie beitragen, und wie sie sicherstellen können, in den anderen Bereichen keinen “erheblichen Schaden“ anzurichten. Nur dann gilt ihre Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig.

In den nächsten Tagen und Wochen wird auch die politisch heikle Entscheidung finalisiert, ob Kernenergie und fossiles Gas ökologisch nachhaltig sind und sie somit in die Taxonomie aufgenommen werden sollen. Österreich bzw. das Umweltministerium ist übrigens dagegen, und wir sehen das genauso.

Bald werden entsprechende Regeln auch für soziale Aspekte der Nachhaltigkeit herangezogen werden, die schwieriger quantitativ zu erfassen sind als CO2-Emissionen. Eine Gesetzesvorlage zum Lieferkettengesetz hätte dieses Jahr verabschiedet werden sollen, um Unternehmen zu besserem Schutz von Menschenrenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu verpflichten. Dies wurde im Dezember bereits zum dritten Mal verschoben, wohl auch weil Unternehmen heftig dagegen lobbyieren. Watch this space…

3 | Auch Österreich wird langsam öko und sozial 

Österreichs wesentlichster Schritt in puncto Nachhaltigkeit war 2021 sicherlich die Ökosoziale Steuerreform, die erstmals die Puzzlesteine Umwelt und soziale Gerechtigkeit verbindet. Kern der Reform ist eine Steuerentlastung bei gleichzeitiger Bepreisung von CO2, wobei die Einnahmen daraus in Form eines regionalen Klimabonus an die SteuerzahlerInnen zurückbezahlt  werden. 

Auch der geplante Stopp für den Lobautunnel in Wien läßt sich so einordnen. Ein Dankeschön hiermit von uns an Umweltministerin Gewessler, die im Unterschied zu vielen anderen mehr auf aktuelle und zukünftige Realitäten schaut als auf die Realität vor 20 Jahren.

Beides wird uns hierzulande noch länger beschäftigen. Was die Steuerreform angeht so ist klar, dass diese erst wirklich ökologisch und sozial wirksam werden kann, wenn der CO2-Preis annähernd dem durch Emissionen verursachten gesellschaftlichen Kosten entspricht. Das ist bei den anfänglichen 30 Euro pro Tonne CO2 nicht der Fall, und auch nicht bei den 55 Euro auf die der CO2-Preis bis zum Jahr 2025 ansteigen soll. Watch this space 2.

Unser Fazit

Der Weg in eine nachhaltige (Wirtschafts-)Welt nimmt langsam aber stetig Fahrt auf. Alle die sich noch nicht darauf eingestellt haben sollten spätestens Anfang 2022 beginnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.


Über die Autorinnen

Alice Schmidt arbeitet mit UNO-Organisationen, NGOs, der Europäischen Union und Unternehmen an Nachhaltigkeit und sozialer Transformation in Entwicklungs- und Schwellenländern. Neben diversen Board-Funktionen ist sie an der Wirtschaftsuniversität Wien Lektorin für “Sustainable Business & Management for Tomorrow”.

Claudia Winkler ist leidenschaftliche soziale Innovatorin und Unternehmerin. Sie ist Gründerin mehrerer Unternehmen unter anderem des nachhaltigen Mobilfunkers goood mobile in Deutschland und Österreich Für ihre Arbeit erhielt sie zahlreiche internationale Auszeichnungen u.a. als eine der „Most impactful global Social Innovators“ am World CSR Day 2019.

Ihre gemeinsamen Erkenntnisse und Erfahrungen aus 20+ Jahren Forschung und Praxis in 40+ Ländern zu Klimaschutz, Circular Economy, Technologie und nachhaltigem Wirtschaften teilen Alice und Claudia in ihrem neuen Buch “The Sustainability Puzzle“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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