12.09.2017

Das Merch: Klaus Buchroithners „Modeagentur für Merchandising“

Nach dem Modelabel Vresh bringt der Oberösterreicher Klaus Buchroithner mit "Das Merch" ein Textil-Merchandising-Angebot. Sein Trumpf: Die Produktion liegt komplett bei ihm.
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(c) Das Merch: Klaus Buchroithner (m.) mit zwei Runtastic-Designern und Runtastic-T-Shirt.

„Textil-Merchandising hat teilweise zurecht einen schlechten Ruf“, sagt Klaus Buchroithner. Denn es würden häufig billige Materialien verwendet und der Textildruck wäre oft nicht passend. Qualitäts-Textilien sind schon länger Buchroithners Metier. Während sein Bruder Peter mit Swell versucht, den Social Media-Markt zu erobern, betreibt Klaus bereits seit 2012 das faire Modelabel Vresh die GmbH-Gründung erfolgte 2016 nach einem Rebranding. Nun soll „Das Merch“ als eigenständiges Projekt, das aber formell zu Vresh gehört, ein weiteres Geschäftsfeld abdecken.

+++ Live mit den Buchroithner-Brüdern: Peter, Klaus und Georg +++

Komplette Produktion in einer Hand

„Im Gegensatz zu anderen Anbietern können wir höhere Qualität anbieten, indem wir die komplette Produktion übernehmen“, erklärt Buchroithner. Denn Textil-Merchandising-Firmen würden üblicherweise fertig gekaufte Kleidungsstücke – teilweise mit geringer Qualität – bedrucken. Das Merch hingegen sei eher eine „Modeagentur für Merchandising“. Man lasse die Textilien selbst in der Vresh-Produktion in Portugal herstellen – vom Waschen über das Färben, Nähen und Drucken. Dadurch könne man den Stoff etwa bereits vor dem Nähen bedrucken, könne individuelle Farbgestaltung und speziellere Designs anbieten.

Runtastic, Startup300 und Swell schon vor dem Launch Kunden

So passiert ist es etwa bereits bei Runtastic, das, wie etwa auch Startup300, storeme und Swell bereits vor dem offiziellen Launch zu den Kunden von Das Merch zählt und ein Testimonial liefert. So wollte das zu Adidas gehörende Unternehmen sein Logo seitlich an einem T-Shirt haben. „Sie haben das bei einer Druckerei in Auftrag gegeben und der Druck ging über eine Naht. Das hat grässlich ausgesehen. Wir haben für sie dann ein T-Shirt entworfen, das keine Naht an der Stelle hat“, erzählt Buchroithner. Man habe es bereits vor dem Nähen bedrucken können und bei Runtastic sei man letztlich sehr zufrieden gewesen.

„Wir produzieren gerne auch für unsere Konkurrenten“

Kerngeschäft: 50 bis 500 Stück

Mit Das Merch will Buchroithner gänzlich im B2B-Bereich bleiben. „So wie Spreadshirt wollen wir das nicht anbieten. Für B2C haben wir Vresh“, sagt er. Man spezialisiere sich dabei auf mittelgroße Produktionen: „Unser Kerngeschäft sind Auflagen von 50 bis 500 Stück“. Momentan nehme man auch kleinere Aufträge an, um Kunden für die Zukunft zu gewinnen. Langfristig strebe man aber eine Stückzahl ab 100 an, da man damit auch für aufwändigere Schnitte und Designs gute Preise anbieten könne. Bei Das Merch geht es übrigens nicht nur um Merchandising: „Wir produzieren gerne auch für unsere Konkurrenten“, sagt Buchroithner. Gemeint ist die Konkurrenz von Vresh, also andere Mode- und Design-Labels.

Komplette Automatisierung in einem Jahr

Momentan bietet Das Merch bereits eine Reihe von möglichen Designs verschiedener Kleidungsstücke auf seiner Website an. Wer den Online-Prozess durchläuft, bekommt am Ende einen Kostenvoranschlag. Das System soll aber schrittweise immer weiter digitalisiert bzw. automatisiert werden. „In Zukunft wird man seine Firmenfarben auswählen und das Logo hochladen und unser System wird 20 bis 30 Designvorschläge liefern“, erzählt Buchroithner. Über einen Livechat mit einem Mitarbeiter bzw. über einen Chatbot könne man dann seine Wünsche präzisieren. Und natürlich gebe es weiterhin die Möglichkeit, auch Entwürfe von eigenen Designern einzubringen. Dennoch: Schon in einem Jahr soll der Großteil der Aufträge komplett automatisch ablaufen und von den Kunden direkt in die Produktion gelangen.

+++ “Hansiklopädie” – Die 40 Startups des Hansi Hansmann im Überblick +++

In den nächsten Tagen macht Buchroithner eine kleine Promotion-Tour, wo er potenzielle Kunden „auf einen Kaffee einlädt“:

  • 13.9 Wien Cocoquadadrat 10-20 Uhr
  • 19.9 Linz Tabakfabrik 10-18 Uhr
  • 21.9 Graz Ideentriebwerk 10-18 Uhr

⇒ Link zur Website

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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