10.03.2015

Das korrekte Impressum für die Website und Social Media Seiten

Viele Gründer tappen gleich zu Beginn in die teure Impressum-Falle. Abmahnungen gegen Unternehmen, die entweder gar kein Impressum anführen, oder dieses mangelhaft verfasst haben, häufen sich. Grundsätzlich dient die Offenlegung dem Nachweis, wer für die Website, bzw. die Inhalte verantwortlich ist.
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Die Impressumpflicht sollte nicht vernachlässigt werden, um hohe Strafen zu vermeiden.

Das betrifft auch Social Media Seiten und Newsletter. Vernachlässigt oder ignoriert man die Impressumpflicht, können Bußgelder und strenge Abmahnungen drohen – das Bußgeld kann bis zu 20.000 Euro betragen. Viele wissen auch nicht, dass die Impressumspflicht auch für Poster und Flyer gilt. Es zahlt sich daher aus, seine Angaben noch einmal zu überprüfen.

In Österreich befassen sich übrigens mehrere Gesetze mit der “Impressumspflicht”.

Für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen bzw. für nicht ins Firmenbuch eingetragene Gewerbebetriebe:

  • Name bzw. Firma laut Firmenbuch (bei Einzelunternehmen beides, falls nicht ident)
  • Rechtsform (nur bei im Firmenbuch eingetragenem Unternehmen notwendig; gegebenenfalls mit Zusatz „in Liquidation”)
  • Sitz laut Firmenbuch bzw. Standort der Gewerbeberechtigung
  • Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
  • Firmenbuchgericht (falls vorhanden)
  • falls Angaben über das Gesellschaftskapital gemacht werden: Stammkapital bzw. Grundkapital und Betrag nicht einbezahlter Einlagen

(Achtung: Bei allen Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person voll haftet (zB. GmbH und Co KG) müssen die Angaben sowohl für die KG als auch für die GmbH gemacht werden.)

+++ Mehr zum Thema: Flyer verteilen  – Was erlaubt ist und was nicht+++

Wie wird das Impressum auf Websites angegeben?

Für alle “kommerzielle Websites”, also alle unternehmerisch betriebenen Websites – auch wenn nur das eigene Unternehmen mit der Website dargestellt wird – gilt überdies:

  • Volle geografische Anschrift der tatsächlichen Niederlassung
  • Kontaktdaten: E-Mail, Telefon, Fax
  • Mitgliedschaft(en) bei der Wirtschaftskammerorganisation
  • Aufsichtsbehörde (wenn die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt; es wird empfohlen, in jedem Fall die jeweilige Gewerbebehörde bzw sonstige die Berufsbewilligung ausstellende Behörde anzugeben)
  • Hinweis auf anwendbare gewerbe-oder berufsrechtliche Vorschriften (empfohlene Angabe für gewerbliche Tätigkeiten:idR die GewO)
  • Zugang zu anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften (zB. Link auf www.ris.bka.gv.at)

Sofern vorhanden:

  • spezielle Berufsbezeichnung
  • Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen wurde
  • UID-Nummer

Zusätzlich gilt zudem das Mediengesetz, das die Impressumspflicht noch weiter ausführt:

Für sämtliche Websites, private wie kommerzielle, gelten demnach noch spezielle Offenlegungspflichten. Hier wird zwischen „großer Website“ und „kleiner Website“ unterschieden.

  • Große Website: Eine „große Website“ liegt vor, wenn der Informationsgehalt über die Präsentation des Unternehmens hinausgeht und geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen.
  • Kleine Website: Das betrifft Websites, die sich auf die (Werbe-) Präsentation des Unternehmens selbst oder seiner Leistungen oder Produkte beschränken – auch der einfache Webshop ohne redaktionelle Beiträge. 

Impressum auf kleinen Websites

  • Name/Firma des Medieninhabers (in der Regel der Inhaber/Betreiber der Website)
  • Unternehmensgegenstand des Medieninhabers
  • Wohnort/Sitz des Medieninhabers

Impressum auf großen Websites

Zusätzlich:

  • Erklärung der “Blattlinie” des Mediums (die grundlegende Ausrichtung der Website verstanden)
  • Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist (der bloße Betrieb eines Webshops oder eines Unternehmens-Newsletters macht ein Unternehmen noch nicht zum Medienunternehmen)
  • Bei allen juristischen Personen und Personengesellschaften: vertretungsbefugte Organe (zB Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Bei Gesellschaften: alle direkten und indirekten Gesellschafter mit Eigentums-Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnissen inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen (gilt grundsätzlich auch für AG)
  • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
  • Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen. Sind auch dies wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzugeben.  

Übrigens: Nach dem E-Commerce-Gesetz ist für Impressumsvorschriften das Recht jenes Staates anwendbar, in dem der Website-Betreiber seinen Sitz hat. Zur Absicherung empfiehlt es sich dennoch zu erkundigen, denn Deutschland hat etwa sehr ähnliche Impressumvorschriften, verlangt aber dennoch die Angabe der/des Geschäftsführer(s) nicht nur bei großen Websites.

Datenschutzerklärung und Cookies

Betreiber von kommerziellen Webseiten müssen die Benutzer darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie ermitteln, verarbeiten und übermitteln, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange die Daten gespeichert werden.

Da der Informationspflicht auch durch eine Datenschutzerklärung im Impressum nachgekommen werden kann, empfiehlt es sich dieses einfach zu ergänzen:

  • Gespeicherte personenbezogene Daten (zB: Name, Adresse, Kreditkarten-Nummer, IP-Adresse)
  • Übermittlung (zB: Daten werden nicht an Dritte übermittelt)
  • Rechtsgrundlage (zB bei einem Webshop für Cookies und zur Erfüllung der Verträge: § 96 TKG; § 8 DSG)
  • Zweck (zB: Cookie für Warenkorb sowie zur Vertragserfüllung)
  • Dauer der Speicherung
  • Zusätzlich wird empfohlen: Hinweis, wie Cookies in der Browsereinstellung deaktiviert werden können

Muss auch auf Plakaten und Flyern ein Impressum angegeben werden?

Ja. Auf jedem Medienwerk sind der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben. Der Hinweis auf die Homepage alleine genügt nicht.

Weiterführende Informationen in der Broschüre der WKO.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Die Geschäftsführer der cycoders GmbH: CTO – DI (FH) Martin Guess, CEO – Thomas Mörth Bildrechte: cycoders GmbH
(c) cycoders GmbH - Die Geschäftsführer von cycoders Martin Guess und CEO Thomas Mörth.

Getuschel. Hinter vorgehaltener Hand wird geflüstert, Gespräche erst fortgesetzt, wenn die Führungskraft außer Hörweite ist. Man mutmaßt, man nimmt an. Man glaubt, dass die Firma Probleme hat und sich womöglich von Leuten trennen muss. Die Sorge wächst und man fürchtet, dass es einen treffen könnte. Und an die Arbeit zu denken, ist mit einem solchen Gefühl nur schwer möglich. So ähnlich geht es zu Krisenzeiten in Unternehmen zu, weiß Lolyo Co-Founder und CEO Thomas Mörth, der auch gemeinsam mit Martin Guess Geschäftsführer von cycoders ist. Er möchte mit seiner App Ängste von Mitarbeiter:innen lindern.

Lolyo mit direktem Draht

Die Idee dazu kam ihm vor ein paar Jahren, als er in seiner Werbeagentur kundenseitig den Wunsch verspürte, eine verbesserte digitale und interne Kommunikation zu entwickeln. “Es gab am Markt bereits einige Lösungen, aber die waren zu teuer oder zu kompliziert”, erzählt er. “Also haben wir entschieden, das wir uns der Sache annehmen.”

Heraus kam Lolyo, eine Mitarbeiter:innen-Mitmach-App als Kommunikationstool, das man aufs eigene Smartphone laden kann und so direkten Zugang zum Führungsteam erhält.

“Wenn man Mitarbeiter binden möchte, mitteilen, was man alles tut, dann war das bisher mit klassischen Kanälen schwierig”, so Mörth weiter. “So ein Tool ist heutzutage jedoch unverzichtbar und funktioniert nicht bloß einseitig, sondern auch umgekehrt. Es ist ein direkter Draht zur Unternehmensführung.”

Das Zeitalter der Verunsicherung

Gerade jetzt, wo Unternehmen Personal abbauen müssen oder zumindest die Gefahr dazu groß sei, herrsche in der Regel große Verunsicherung, weiß der Founder. “Das schlägt sich negativ in der Produktivität nieder, denn ängstliche Personen können nicht motiviert arbeiten.”

Die Folgen dieser negativen Gefühle können für alle Seiten verheerend sein: Die Arbeitsmoral verschlechtert sich und eine sinkende Produktivität, erhöhter Stress und Burnout-Gefahr schleichen sich ein und lähmen den täglichen Betrieb.

Mit den psychischen Folgen für die verbleibenden Mitarbeiter:innen hat sich Alexander Ahammer mit seinem Team vom VWL-Institut der Johannes Kepler Universität Linz in einer Studie beschäftigt. Eine der Erkenntnisse: Innerhalb eines Zeitraums von eineinhalb Jahren nach dem Personalabbau der untersuchten Firmen erfolgten 6,8 Prozent mehr Medikamentenverschreibungen sowie 12,4 Prozent mehr Krankenhaustage, erwähnte der Ökonom 2022 in einem APA-Gespräch. Dass diese Ängste Arbeitgeber:innen viel Geld kosten können, wurde auch in einer Studie der FH Köln aus dem Jahr 2000 belegt, wie Mörth erwähnt. “Diese Angst kann man aber mit den richtigen Instrumenten wegnehmen.”

Lolyo als mobiles Intranet

Lolyo ist im Detail ein mobiles Intranet, das Mitarbeitende miteinander vernetzt. Die drei primären Kanäle – News, Pinnwand und Chat – sollen dabei einen optimalen Informationsfluss garantieren. Zudem enthält die App eine Vielzahl an Features, die das Engagement erhöhen und interne formelle Abläufe wesentlich vereinfachen soll. Im Idealfall soll sie für alle Mitarbeitenden den Zugang zu allen digitalen Services des Unternehmens anbieten.

Insgesamt gibt es 30 verschiedene Features, die von Terminen, Formularen, Umfragen über automatische Übersetzung bis hin zum Start eines eigenen Podcast-Kanals verschiedene Angebote parat halten. Der Mitmach-Booster von Lolyo ist zudem als Anreiz gedacht, aktiv zu bleiben. Wenn man sich Nachrichten durchliest, liked oder kommentiert, erhält man Punkte, die dann in einem vom Unternehmen aufgesetzten “Goodies Store” eingelöst werden können. “Das ist unser USP”, sagt Mörth. “Wir haben diese Art von ‘Gamification’ von Anfang an integriert.”

300 Kunden

Seit dem Beginn im Jahre 2018 konnte Lolyo 300 Kunden (Anm.: darunter Liebherr, Efco, Recheis, Wutscher Optik) aus 15 Ländern für sich gewinnen. “Corona war für uns ein glücklicher Fall, denn die Unternehmen mussten umdenken”, erinnert sich Mörth. “Der Bedarf nach guter Kommunikation hat sich ja damals plötzlich erhöht.”

Auch die Mundpropaganda war für das 16-Personen starke Team wesentlich. “Wir sind ein kleines Unternehmen und nicht investorengetrieben”, erklärt der Founder. “Und haben keine Millionen an Marketing-Budget. Der Erfolg kam über unsere ‘Word of Mouth-Taktik’. Damit konnten wir bisher unseren Umsatz jährlich verdoppeln.”

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