11.03.2022

Darum performt die Amazon-Aktie gerade so gut

Der amerikanische Onlineversandhändler Amazon hat für den Frühsommer den ersten Aktiensplit seit 1999 angekündigt.
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Handy mit Amazon-Logo
© Christian Wiediger

Amazon hat mit seiner Ankündigung, Anfang Juni 2022 einen Aktiensplit durchzuführen, für kurze Aufregung gesorgt. Für das US-amerikanische Unternehmen handelt es sich hierbei um den ersten Aktiensplit seit 1999 – diesmal im Verhältnis 20:1. Der Aktienkurs stieg nach der Meldung nach oben. Die Investor:innen werden im Frühsommer dann für jede Amazon-Aktie 19 weitere Anteilsscheine erhalten. Für Kleinanleger:innen könnte das eine Möglichkeit bieten, sich bald Amazon-Aktien leisten zu können.

Nach Tesla und Apple zieht nun auch Amazon nach

Bei einem Aktiensplit handelt es sich um eine Kapitalmaßnahme mit dem Ziel, die Aktie leichter handelbar zu machen. Hierfür setzt die Aktiengesellschaft den Nennwert herab, die Anteilsscheine werden durch einen festgelegten Wert aufgeteilt. Dadurch werden einzelne Aktien optisch günstiger und dementsprechend auch für Kleinanleger:innen attraktiver.

Mit Blick auf die Amazon-Anteilsscheine soll dieser Vorteil auch gegeben sein. Schließlich ist der Kurs in der letzten Dekade auf über 2.500 Euro gestiegen, in den vergangenen zwei Jahren hat er sich sogar fast verdoppelt. Für Kleinanleger:innen mit Interesse an einem breit gestreuten Portfolio ist dies eher unattraktiv – durch einen Aktiensplit, werden die Anteilsscheine wieder erschwinglicher. Und eine Wertsteigerung der Papiere danach ist zu erwarten. Der Wert würde nach derzeitigem Stand mit dem Split auf ungefähr 126 Euro pro Aktie sinken.

Bereits 2020 haben die ebenfalls US-amerikanischen Unternehmen Tesla und Apple einen Aktiensplit durchgeführt. Tesla wählte damals einen 5:1-Split, Apple wiederum einen Split im Verhältnis 4:1. Der Google-Mutterkonzern Alphabet hat bereits vergangenes Monat einen agekündigt.

Nachbörslich stieg die Aktie um über sieben Prozent

Gleichzeitig mit der Meldung über den Aktiensplit, gab Amazon am 9. März auch die Zustimmung zu einem Aktienrückkaufprogramm bekannt. Der Unternehmensvorstand gab die Genehmigung, Aktien im Wert von bis zu zehn Milliarden US-Dollar zurückzukaufen. Nachbörslich stieg die Amazon-Aktie um mehr als sieben Prozent auf 2.970 Euro. Nach einem massiven Anstieg zu Beginn der Corona-Krise hatte sich der Kurs im Lichte der aktuellen Krise zuletzt weniger gut entwickelt. Seit Jahresbeginn hat die Amazon-Aktie circa 16 Prozent an Wert verloren.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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