19.03.2022

Dark Side of Entrepreneurship: Was man von Al Capone & Co. lernen kann

Teil 3 von 3: „Criminal Entrepreneurship“ ist unternehmerisches Handeln, das sowohl illegal als auch illegitim ist.
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Serie „The Dark Side of Entrepreneurship“: In drei Teilen beleuchtet Nikolaus Franke illegales, aber legitimes Unternehmertum. Franke ist wissenschaftlicher Leiter des Professional MBA Entrepreneurship & Innovation der WU Executive Academy. Beim Stichwort „Entrepreneur“ denkt man unweigerlich an unternehmerische Helden wie Elon Musk, Steve Jobs und Jeff Bezos, die durch ihre Innovationskraft für Fortschritt, Wohlstand und Beschäftigung sorgen. Doch auch jenseits des gesetzlichen Rahmens oder bestehender Konventionen finden Innovatoren neue Geschäftsmöglichkeiten, die sie mit Kreativität und Energie erfolgreich nutzen. Weltweit untersuchen daher immer mehr Forschungsprojekte, welche Formen von „Dark Entrepreneurship“ es gibt, was man von ihnen lernen kann und unter welchen Bedingungen die dunkle Seite des Unternehmertums sogar gesellschaftlichen Nutzen stiften und damit die helle Seite stärker strahlen lässt.


Verbrechen fasziniert. Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts IMAS lesen 70% der Österreicher Krimis. Für das ZDF analysierte der Journalist Glenn Riedmeier das Programm des Jahres 2015 und kam auf über viereinhalbtausend gesendete Morde – mehr als zehnmal so viele wie in Deutschland tatsächlich stattfanden. Millionen Menschen bestaunen die Cleverness der Raubzüge in der Ocean’s Trilogie oder der „Haus des Geldes“ Serie, vom Computerspiel Grand Theft Auto wurden 240 Millionen Einheiten verkauft. 

Entrepreneurship und Verbrechen 

Entrepreneure stellen Regeln in Frage. Gehören dazu auch rechtliche Regeln? In einer vielzitierten Studie untersuchten Zhang und Arvey anhand von Längsschnittdaten, ob Einträge ins Strafregister als Jugendliche eine Prognose erlauben würde, ob sie später als Erwachsene eine Laufbahn als Manager oder als Entrepreneur einschlagen würden. Es zeigte sich, dass milde Formen der Gesetzesübertretung (z.B. betrunkenes Autofahren, Beteiligung an Schlägereien in der Schule, Schulverweise etc.) bei Entrepreneuren tatsächlich signifikant häufiger vorkamen als bei Managern. Für wirklich kriminelle Taten (z.B. Diebstahl) ergab sich dagegen kein Unterschied. Man kann daraus folgern, dass Entrepreneure in ihrer Entwicklung tatsächlich eine Tendenz haben, auch rechtliche Grenzen auszuloten. Allerdings beschränken sie sich dabei vergleichsweise harmlosen Delikten. 

Umgekehrt gibt es jedoch auch Verbrecher, die unternehmerisch handeln. Manchen Verbrechen liegt eine innovative Idee zugrunde, und man kann ihre Taten als Identifikation und Nutzung einer – zwar dunklen und bösen, aber eben doch – unternehmerischen Gelegenheit interpretieren. 

Bei aller gebotenen Distanzierung von der rechtlichen und moralischen Verwerflichkeit ihrer Taten, sie illustrieren wichtige unternehmerische Prinzipien sehr gut:

Prinzip 1: Mit Innovation überraschen

Louis Moore, Henry Jackson und Melvin Cale waren gewöhnliche Verbrecher, als sie am 10. November 1972 dem Piloten des Southern-Airways Fluges 49 aus Birmingham, Alabama, eine Pistole an die Schläfe hielten. Flugzeugentführungen waren damals beinahe an der Tagesordnung. Seit Ende der 60er Jahre kam es allein in den USA fast jede zweite Woche zu einem Vorfall. Sie forderten 10 Mio. Dollar, man hielt sie hin. Da kam Jackson eine Idee, die die Luftfahrt verändern sollte. Er drohte: Wenn nicht gezahlt wird, dann würden sie das Flugzeug in das Atomkraftwerk Oak Ridge rasen lassen. Bundespolizei, Air Force und die Betreiber waren wie gelähmt. Niemand war je auf diesen Gedanken gekommen. Es gab keine Vorkehrung, keine Abwehrpläne, nicht einmal eine Vorstellung von der Dimension der möglichen Katastrophe. Die Radikalität dieser innovativen Drohung und die Lähmung der beteiligten Stellen waren so groß, dass man die Entführer bei einer Zwischenlandung in Lexington, Kentucky, sogar noch frisch auftanken und starten ließ. Mit zwei Millionen Dollar Beute endete die Entführung schließlich auf Kuba. 

Ein anderer besonders innovativer Verbrecher war der als „Dagobert“ bekannt gewordene Kaufhauserpresser Arno Funke. Er die überraschte Polizei bei den 30 versuchten Geldübergaben mit immer neuen technischen Konstruktionen. Einmal ließ er das Geld beispielsweise in einer Streusandkiste deponieren. Während die Polizei dem Erpresser auflauerte, griff er sich die Beute unbemerkt von unten und flüchtete in der Kanalisation – er hatte die Kiste auf einen präparierten Kanaldeckel gestellt. Kreativität und neuartige Ideen stellen auch für Entrepreneure im legalen und legitimen Bereich DEN zentralen Wettbewerbsfaktor dar. Der Erfolg von Steve Jobs, Dietrich Mateschitz und Walt Disney basiert zu einem guten Teil auf der Fähigkeit, die Welt mit Innovation zu überraschen.

Prinzip 2: Fake it till you make it

Ein seriös wirkender Herr namens Charles Ponzi versprach 1920 in Boston eine Verzinsung von 50% innerhalb von 45 Tagen. Und tatsächlich: Die ersten Geldgeber erhielten das Geld. Ponzi bezahlte es aus den Einlagen derjenigen, die schnell von der märchenhaften Rendite angelockt worden waren. Innerhalb von wenigen Wochen raffte auf diese Weise ein stattliches Vermögen zusammen, nach heutiger Währung fast 200 Millionen Euro. Als alles zusammenbrach, war es der bis dahin der größte Finanzbetrug aller Zeiten. Bis heute steht das „Ponzi Scheme“ im Englischen für Schneeballsysteme im Allgemeinen. In den Schatten gestellt wurde Ponzi 2008 von Bernie Madoff. Der schaffte sogar 65 Milliarden Dollar Schaden und zeigte damit, dass man auch als Imitator erfolgreich sein kann – zumindest eine Zeit lang. Der zeitweilige Erfolg von Hochstaplern wie dem „Verkäufer“ des Eifelturms Victor Lustig 1925 oder dem Postboten Gert Postel, der sich in den 90er Jahren als Psychiater Dr.med. Dr. phil. Clemens Bartholdy ausgab, ist erstaunlich. Dem „Hauptmann von Köpenick“ wurde sogar ein literarisches Denkmal gesetzt. 

Vollmundige Versprechen und großartige Prognosen kann man auf jedem Pitch-Wettbewerb und jeder Crowdfunding-Plattform beobachten. Ein Entrepreneur, der seine Start-up-Idee still, bescheiden und voll Understatement kommuniziert, wird kaum einen Investor überzeugen. Das beste Beispiel für „Fake it till you make it“ im Entrepreneurship ist vermutlich der Vertrag über die Lieferung eines Betriebssystems, den ein gewisser Bill Gates 1980 mit der riesigen IBM schloss. Gates wusste, dass es für Microsoft unmöglich sein würde, die Software in so kurzer Zeit selbst zu entwickeln. Also kaufte er der Firma Seattle Computer für 50.000 Dollar ihr System ab und modifizierte es leicht zu MS-DOS. Der Deal beschert ihm nach wie vor Milliarden und gilt als einer der lukrativsten Verträge der Wirtschaftsgeschichte.

Prinzip 3: Business Planning ist die halbe Miete

Der Dresdner Juwelendiebstahl 2019 war vorbereitet wie in einem Heist-Movie. Schon Tage vor dem Einbruch hatten die Täter ein Fenstergitter am Historischen Grünen Gewölbe durchtrennt und wieder eingesetzt. In der Tatnacht legten sie den Theaterplatz in Dunkelheit, indem sie einen brennenden Kochtopf unter einen Stromkasten in den Katakomben des Dresdner Pegelhauses unter der Augustusbrücke stellten. Dann drückten sie ein Fenster des Schatzgewölbes aus der Verankerung und stiegen über eine Leiter in den dunklen Pretiosensaal ein. Von dort gingen sie zum Juwelenzimmer, zertrümmerten die Vitrine mit einer Axt und entnahmen ihr zielgerichtet drei besonders wertvolle Garnituren aus dem 18. Jahrhundert. Der Verlust betrug über 100 Millionen Euro. 

Komplexität, Zeitdruck und Dynamik eines Start-ups machen es ebenfalls nötig, professionell, integriert und gründlich zu planen. Wer die parallele Entwicklung der Technologie, die Partner- und Investorensuche, den Aufbau einer Organisation sowie die Erschließung der Kundensegmente spontan und aus dem Bauch heraus betreibt, hat schlechte Karten. In allen Entrepreneurship-Ausbildungen stellt das Business Planning daher ein zentrales Element dar. 

Prinzip 4: Agilität und Wissensmanagement 

Die Illegalität schafft für das organisierte Verbrechen besonders herausfordernde Bedingungen. Alle schriftlichen Dokumente sind potenzielle Beweismittel. Führung, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Prozesskoordination und -regeln, Anweisungen und Befehle, Personalentwicklung, CRM, Wissensspeicherung und –weitergabe sowie das gesamte Rechnungswesen sind damit deutlich erschwert. Es verwundert nicht, dass einem Gangster wie Meyer Lansky, einem der wichtigsten Köpfe der sogenannten Kosher Nostra in den USA, ein ungewöhnliches Zahlengedächtnis nachgesagt wurde. Verhaftungen und Auseinandersetzungen mit rivalisierenden Banden schaffen zusätzlich die Notwendigkeit, besonders schnell und koordiniert zu handeln. Das organisierte Verbrechen ist daher ein Musterbeispiel für schlanke, dezentrale und agile Strukturen.

Diese Eigenschaft teilen sie mit Start-ups, die der überlegenen Finanzkraft bestehender Unternehmen in gleicher Weise mit Schnelligkeit und Flexibilität begegnen. 

Entrepreneurship und Innovation für eine friedlichere und bessere Welt

Die Analyse der dunklen Seite von Entrepreneurship schafft nicht nur eine Lernchance für die wichtige und gesellschaftlich wertvolle helle Seite. Das Entrepreneurship-Toolset hilft auch bei der Bekämpfung der illegalen und illegitimen Formen. 

Als im 13. Jahrhundert im Süden von China ein erschlagener Bauer gefunden wurde, ließ sich der ermittelnde Beamte von allen 70 Bauern des Dorfes ihre Sicheln zeigen. An keiner waren Blutspuren zu sehen. Doch der Beamte hatte eine innovative Idee. Er ließ die Klingen auf das Feld legen und beobachtete, was geschah. Innerhalb kurzer Zeit war eine von Schmeißfliegen bedeckt – ein klares Indiz. Der überraschte Eigentümer der Sichel gestand den Mord. 

Die Geschichte der Kriminalistik ist voll von kreativen und wirkungsvollen Innovationen, vom Fingerabdruck bis zur DNS-Analyse, und von unternehmerischen Ermittlern. 

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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