23.07.2019

Deutsche Behörden genehmigen fahrerloses Ein- und Ausparken

Seit zwei Jahren betreiben Daimler und Bosch in der Garage des Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart ein gemeinsames Pilotprojekt, bei dem speziell ausgerüstete Fahrzeuge selbstständig ein- und ausparken. Nach einer behördlichen Zulassung geht das nun auch ohne eine Person, die zur Sicherheit hinter dem Steuer sitzt.
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Daimler und Bosch: Deutsche Behörden genehmigen fahrerloses Ein- und Ausparken
(c) Daimler/Bosch: Eines der speziell ausgerüsteten Fahrzeuge im Museumsparkhaus in Stuttgart

Noch ist das Einsatzgebiet stark beschränkt: Nach einem Beschluss der zuständigen Baden-Württembergischen Behörden dürfen Autos nun in der Garage des Mercedes-Benz-Museums in Stuttgart fahrerlos ein- und ausparken. Und zwar wirklich fahrerlos. Denn das nun gänzlich genehmigte Projekt, das Daimler und Bosch gemeinsam im Museumsparkhaus betreiben, läuft bereits seit zwei Jahren. Bislang musste jedoch beim vollautonomen Ein- und Ausparken, bei dem speziell ausgerüstete Fahrzeuge einfach an der Garageneinfahrt abgeliefert und abgeholt werden können, zur Sicherheit eine Person hinter dem Steuer sitzen.

+++ Fokus-Channel: Mobility +++

Hoffnung auf „Vorbildcharakter“ für weltweite Zulassung

Die aktuelle Genehmigung mag ein kleiner regulatorischer Schritt sein. Bei Daimler und Bosch spricht man dennoch von einem „Meilenstein“. Es sei die „weltweit erste behördlich für den Alltagsbetrieb zugelassene vollautomatisierte und fahrerlose Parkfunktion nach SAE Level 4„, heißt es – etwas sperrig – in der offiziellen Aussendung dazu. Und: „Die Freigabe der Behörden in Baden-Württemberg hat Vorbildcharakter, um den Parkservice künftig auch weltweit in Parkhäusern zuzulassen“, hofft Michael Hafner, Leiter Fahrtechnologien und Automatisiertes Fahren bei Daimler.

Daimler und Bosch: Deutsche Behörden genehmigen fahrerloses Ein- und Ausparken
(c) Daimler/Bosch

Langer Weg zur Serie?

Man mache den Weg frei, automatisiertes Parken in Serie zu bringen. Denn für das erarbeitete Sicherheitskonzept seien Test- und Freigabekriterien genutzt worden, die auch über das Pilotprojekt hinaus Anwendung finden können. Das gesamte Projekt sei von Beginn an in enger Abstimmung mit den Behörden durchgeführt worden. Das System funktioniert derzeit jedoch nur mit den wenigen speziell ausgerüsteten Fahrzeugen. Und andere Anbieter arbeiten an weiteren Technologien, die momentan nicht kompatibel sind. Es könnte tatsächlich also noch ein langer Weg zur (einheitlichen) Serienproduktion sein.

Autonomes Ein- und Ausparken: Auto gehorcht Infrastruktur

Konkret parkt im Projekt von Daimler und Bosch eigentlich nicht das Auto selbstständig. Die Steuerung erfolgt über den Parkhaus-Computer. „Bosch-Sensoren im Parkhaus überwachen den Fahrkorridor sowie dessen Umfeld und liefern die Informationen für die Steuerung des Fahrzeugs. Die Technik im Auto setzt die Befehle der Infrastruktur in Fahrmanöver um. Auf diese Weise können die Autos auch eigenständig Rampen hoch- und herunterfahren und innerhalb des Parkhauses Stockwerke wechseln“, heißt es in der Aussendung. Die Fahrzeuge bewegen sich dabei mit maximal 6 km/h.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

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Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

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„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

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