23.07.2019

Deutsche Behörden genehmigen fahrerloses Ein- und Ausparken

Seit zwei Jahren betreiben Daimler und Bosch in der Garage des Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart ein gemeinsames Pilotprojekt, bei dem speziell ausgerüstete Fahrzeuge selbstständig ein- und ausparken. Nach einer behördlichen Zulassung geht das nun auch ohne eine Person, die zur Sicherheit hinter dem Steuer sitzt.
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Daimler und Bosch: Deutsche Behörden genehmigen fahrerloses Ein- und Ausparken
(c) Daimler/Bosch: Eines der speziell ausgerüsteten Fahrzeuge im Museumsparkhaus in Stuttgart

Noch ist das Einsatzgebiet stark beschränkt: Nach einem Beschluss der zuständigen Baden-Württembergischen Behörden dürfen Autos nun in der Garage des Mercedes-Benz-Museums in Stuttgart fahrerlos ein- und ausparken. Und zwar wirklich fahrerlos. Denn das nun gänzlich genehmigte Projekt, das Daimler und Bosch gemeinsam im Museumsparkhaus betreiben, läuft bereits seit zwei Jahren. Bislang musste jedoch beim vollautonomen Ein- und Ausparken, bei dem speziell ausgerüstete Fahrzeuge einfach an der Garageneinfahrt abgeliefert und abgeholt werden können, zur Sicherheit eine Person hinter dem Steuer sitzen.

+++ Fokus-Channel: Mobility +++

Hoffnung auf „Vorbildcharakter“ für weltweite Zulassung

Die aktuelle Genehmigung mag ein kleiner regulatorischer Schritt sein. Bei Daimler und Bosch spricht man dennoch von einem „Meilenstein“. Es sei die „weltweit erste behördlich für den Alltagsbetrieb zugelassene vollautomatisierte und fahrerlose Parkfunktion nach SAE Level 4„, heißt es – etwas sperrig – in der offiziellen Aussendung dazu. Und: „Die Freigabe der Behörden in Baden-Württemberg hat Vorbildcharakter, um den Parkservice künftig auch weltweit in Parkhäusern zuzulassen“, hofft Michael Hafner, Leiter Fahrtechnologien und Automatisiertes Fahren bei Daimler.

Daimler und Bosch: Deutsche Behörden genehmigen fahrerloses Ein- und Ausparken
(c) Daimler/Bosch

Langer Weg zur Serie?

Man mache den Weg frei, automatisiertes Parken in Serie zu bringen. Denn für das erarbeitete Sicherheitskonzept seien Test- und Freigabekriterien genutzt worden, die auch über das Pilotprojekt hinaus Anwendung finden können. Das gesamte Projekt sei von Beginn an in enger Abstimmung mit den Behörden durchgeführt worden. Das System funktioniert derzeit jedoch nur mit den wenigen speziell ausgerüsteten Fahrzeugen. Und andere Anbieter arbeiten an weiteren Technologien, die momentan nicht kompatibel sind. Es könnte tatsächlich also noch ein langer Weg zur (einheitlichen) Serienproduktion sein.

Autonomes Ein- und Ausparken: Auto gehorcht Infrastruktur

Konkret parkt im Projekt von Daimler und Bosch eigentlich nicht das Auto selbstständig. Die Steuerung erfolgt über den Parkhaus-Computer. „Bosch-Sensoren im Parkhaus überwachen den Fahrkorridor sowie dessen Umfeld und liefern die Informationen für die Steuerung des Fahrzeugs. Die Technik im Auto setzt die Befehle der Infrastruktur in Fahrmanöver um. Auf diese Weise können die Autos auch eigenständig Rampen hoch- und herunterfahren und innerhalb des Parkhauses Stockwerke wechseln“, heißt es in der Aussendung. Die Fahrzeuge bewegen sich dabei mit maximal 6 km/h.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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