25.09.2025
ECOAUSTRIA

Dachfonds-Studie präsentiert: „Schließt Finanzierungslücke für Startups“

Die bereits mehrfach angekündigte Studie zum Dachfonds in Österreich wurde heute von Wirtschaftsministerium, EcoAustria und der Kanzlei Herbst Kinsky präsentiert. In zwei Szenarien wird dabei dargelegt, wie der versprochene "Scale-up Fonds" konkret aussehen könnte.
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vl.: Staatsekretärin Elisabeth Zehetner, EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna und Herbst-Kinsky-Partner Philipp Kinsky präsentierten die Dachfonds-Studie | © Martin Pacher / EcoAustria / Herbst Kinsky
vl.: Staatsekretärin Elisabeth Zehetner, EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna und Herbst-Kinsky-Partner Philipp Kinsky präsentierten die Dachfonds-Studie | © Martin Pacher / EcoAustria / Herbst Kinsky

Es ist der nächste Schritt auf dem Weg zum Dachfonds, der im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde: Heute wurde eine im Auftrag des Wirtschaftsministeriums vom Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria in Zusammenarbeit mit der Wiener Kanzlei Herbst Kinsky verfasste Studie präsentiert. Sie soll als Grundlage für die konkrete Ausgestaltung des mittlerweile als „Scale-up Fonds“ titulierten Instruments dienen.

Auf 121 Seiten (inklusive aller Anhänge) werden zwei mögliche Szenarien durchgerechnet. Begleitend werden internationale Beispiele analysiert, potenzielle Effekte eines Dachfonds erklärt und mögliche begleitende politische Maßnahmen dargelegt, die Investments in den Dachfonds durch institutionelle Investoren sowie Investments durch die vom Dachfonds unterstützten VC-Fonds erleichtern sollen.

Szenarien mit 500 bzw. 300 Millionen Euro Volumen

Die beiden Szenarien bewegen sich beim Volumen im bereits kommunizierten Rahmen. Im „optimistischen“ Szenario 1 wird von einem staatlichen Anker-Investment von 100 Millionen Euro und einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro ausgegangen. Im „konservativen“ Szenario 2 sind es 60 bzw. 300 Millionen Euro. In beiden Fällen wird davon ausgegangen, dass letztlich 60 Prozent des Kapitals über die VC-Fonds tatsächlich in österreichische Startups fließen.

Die von EcoAustria errechneten Effekte: Szenario 1 soll kurzfristig zu 300 Millionen, langfristig zu einer Milliarde Euro mehr Wertschöpfung im Land führen. 1.500 Arbeitsplätze sollen durch das zusätzliche Kapital im Markt entstehen, der Staat dabei von Mehreinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen profitieren. Langfristig sollen aus den 100 Millionen Euro Ankerinvestment 300 Millionen Euro für die Staatskasse werden. In Szenario 2 wird von langfristig 600 Millionen Euro zusätzlicher Wertschöpfung (also 40 Prozent weniger, als in Szenario 1) und 1.000 neuen Arbeitsplätzen (33 Prozent weniger) ausgegangen.

Positive Effekte auf Gründungs- und Unternehmensdynamik erwartet

Zudem errechnet das Wirtschaftsforschungsinstitut positive Effekte auf die Gründungs- und Unternehmensdynamik in Österreich. „Nach Berücksichtigung der Überlebenswahrscheinlichkeit“ der Unternehmen erhöhen sich in den beiden Szenarien die Anzahl der Unternehmen durch zusätzliches Risikokapital um 180 bzw. 110 innerhalb von fünf Jahren bzw. um etwa 270 bzw. 160 innerhalb von zehn Jahren. Außerdem erwartet man sich einen höheren Anteil von Schlüsseltechnologien in der österreichischen Wirtschaft und eine bessere internationale Sichtbarkeit Österreichs als Venture-Capital-Standort.

Notwendigkeit von unabhängiger Governance und eigenständiger Struktur betont

Behandelt werden auch einige zentrale Punkte in der konkreten Ausgestaltung des Dachfonds. So soll dieser etwa als GmbH und Co KG aufgesetzt sein, um eine klare Trennung von Management und Kapitalbeteiligung zu ermöglichen. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer unabhängigen Governance und eigenständigen Struktur, die frei von politischem Einfluss ist. Das Management soll international ausgeschrieben und „marktüblich“, also mit einem Mix aus Managementgebühr und erfolgsabhängiger Gewinnbeteiligung vergütet werden. Auch die Auswahl der Zielfonds und die maximale Investitionshöhe des Dachfonds werden thematisiert.

Begleitmaßnahmen u.a. zur Erleichterung institutioneller Investments in den Dachfonds

Im letzten Teil behandelt die Studie zudem empfohlene Begleitmaßnahmen, um Investments in den Dachfonds zu erleichtern und die durch diesen angestrebten positiven Effekte zu verstärken. So könnte etwa auf regulatorischer Seite die Klassifizierung von VC-Investments geändert werden, um rechtliche Hürden für institutionelle Anleger zu beseitigen. Gefordert werden zudem niedrigere Kapitalertragssteuersätze, eine Verlängerung der Frist für Verlustvortrag und weitere Verbesserungen bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung.

Zehetner: „Schaffen Voraussetzung, Wachstum im internationalen Maßstab zu ermöglichen“

„Mit dem Startup-Dachfonds schaffen wir die Voraussetzung, privates Kapital zu mobilisieren und Wachstum im internationalen Maßstab zu ermöglichen. Damit halten wir Wertschöpfung, Jobs und Talente im Land und machen Österreich zu einem starken Startup-Standort im Herzen Europas“, ist Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner in ihrem Pressestatement zur Studienpräsentation überzeugt.

Und EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna meint: „Unsere Modellrechnungen zeigen, dass ein Dachfonds nicht nur die Finanzierungslücke für Startups schließt, sondern auch erhebliche volkswirtschaftliche Impulse auslöst.“

Philipp Kinsky, Partner bei Herbst Kinsky, betont in seinem Statement die Wichtigkeit der zuvor erklärten konkreten Ausgestaltung: „Der Dachfonds braucht eine stabile rechtliche Grundlage, damit private Investoren Vertrauen fassen. Mit einer Struktur nach internationalem Vorbild und einem professionellen, unabhängigen Management wird sichergestellt, dass politische Einflussnahme ausgeschlossen bleibt und Kapital effizient eingesetzt werden kann.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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