26.09.2025
KOMMENTAR

Dachfonds: Halbe Sache voraus

Kommentar. Der als "Scale-up Fonds" titulierte Dachfonds für Österreich ist mit der nun präsentierten EcoAustria-Studie einen Schritt weiter. Dass davon positive Effekte zu erwarten sind, ist unbestritten. Ob der "Fund of Funds" seine Ziele in der Stärkung der Anschlussfinanzierung erreicht, ist aber fraglich.
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brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | © brutkasten / Dervisevic
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300 bzw. 500 Millionen Euro – in einem „konservativen“ und einem „optimistischen“ Szenario wird in der nun präsentierten EcoAustria-Studie zum Dachfonds (brutkasten berichtete) mit diesen Gesamtvolumina kalkuliert. Und folgt man den Aussagen von Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (brutkasten berichtete), scheint diese Größenordnung auch in Stein gemeißelt.

Reaktionen aus der Startup-Welt per Aussendung ließen nicht lange auf sich warten. Der Tenor: Dass der „Scale-up Fonds“ auf Schiene gebracht wird, ist großartig. Aber geht nicht ein bisschen mehr? Oder besser viel mehr? „Man darf gerne auch größer denken – wir plädieren für ein Fondsvolumen von einer Milliarde Euro“, heißt es etwa von AustrianStartups. Venionaire-Gründer Berthold Baurek-Karlic geht noch weiter: „Um Länder, die uns in den letzten Jahren davon gerauscht sind, einzuholen, benötigt es mehr als nur ein kleines Investment, sondern einen ‚Fund of Funds‘, der gut fünf bis zehn Mal so groß ist!“

500 Millionen Euro sind doch eine ganze Menge Geld, oder?

Was ist das Problem? 500 Millionen Euro (im „optimistischen“ Szenario), von denen laut EcoAustria-Annahme 60 Prozent, also 300 Millionen, in österreichische Startups und Scaleups fließen, sind doch eine ganze Menge Geld, oder?

Nun: 500 Millionen Euro sind ohne Zweifel sehr viel Geld für ein einzelnes Scaleup – international kommen Later-Stage-Investments für einzelne Unternehmen in der Höhe allerdings immer wieder vor.

500 Millionen Euro sind zumindest noch eine ordentliche Summe für einen einzelnen Later-Stage-VC-Fonds. Um bei vielen Kapitalrunden über mehrere Hundert Millionen Euro mitmachen zu können, braucht er aber ein größeres Gesamtvolumen. Schließlich muss er sein Portfolio ausreichend diversifizieren, also genügend Investments tätigen, um das Risiko stark zu streuen.

Auch der Dachfonds muss sein Portfolio ausreichend diversifizieren. Und 500 Millionen Euro aufgeteilt auf viele Later-Stage-VC-Fonds, sind – man kann es nicht anders sagen – Peanuts.

Die doppelte Diversifizierung

Das große Argument, mit dem der Dachfonds institutionellen Investoren wie Pensionskassen schmackhaft gemacht werden soll, ist eben diese Risikominimierung durch Diversifizierung. Der Dachfonds selbst diversifiziert und die VC-Fonds, in die investiert wird, diversifizieren noch einmal. Am Ende ist der Einstieg als Limited Partner in den Dachfonds also wenig riskant, obwohl es sich um „Risikokapital“ handelt.

Darauf, dass das Kapital des Dachfonds auf viele Fonds aufgeteilt werden muss, macht natürlich auch EcoAustria in der Studie explizit aufmerksam und empfiehlt, eine maximale Investitionshöhe festzulegen. Eine genaue Empfehlung zu dieser maximalen Investitionshöhe bleibt die Studie schuldig. Ein einzelnes Investment durch den „Scale-up Fonds“ in einen Later-Stage-VC-Fonds kann in Anbetracht der Arithmetik aber unmöglich 50 Millionen Euro, ja wahrscheinlich nicht einmal 30 Millionen Euro überschreiten.

Kein entscheidender Hebel

Das Ziel sei es, „Wachstum im internationalen Maßstab zu ermöglichen“, sagt Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Doch dieser internationale Maßstab sind im Later-Stage-Bereich eben VC-Fonds mit Milliardenvolumen. Nur diese können eine gewichtige Rolle bei Investments in Unicorn-Sphären einnehmen. Ein mögliches Dachfonds-Investment von – sehr wohlwollend angenommenen – 50 Millionen Euro ist auch für so einen Fonds gutes Geld. Es kann aber nicht zum entscheidenden Hebel werden, um solche Fonds auch hierzulande zu etablieren.

Hoffen auf die „positive Überraschung“

Bei all dem sei festgehalten: Natürlich sind 500 Millionen Euro (bzw. 300 Millionen Euro laut EcoAustria-Annahme) mehr für das heimische Startup-Ökosystem ein guter und wichtiger Impuls. Natürlich sind die von EcoAustria fundiert errechneten positiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft auch bei diesem Volumen nicht von der Hand zu weisen. Natürlich ist also auch ein 500-Millionen- oder 300-Millionen-Euro-Dachfonds also zu begrüßen.

Und folgt man den Ausführungen von EcoAustria, sind auch Investitionen in Seed-VC-Fonds zu erwarten, wo der Dachfonds auch mit diesen Volumina tatsächlich eine signifikante Hebelwirkung erzielen könnte.

Es bleibt dennoch ein in Österreich leider allzu gewohnter Eindruck: Innenpolitische Debatten, übertriebene Vorsicht und eine Ambition nach dem Motto „ein Zehntel von dem in Deutschland passt eh immer“ führen letztlich zu einer „österreichischen Lösung“, einer halben Sache. Aber wie Staatsekretärin Zehetner bei der Studienpräsentation gegenüber brutkasten sagte: „Die Kritiker sollen sich positiv überraschen lassen!“ Auf diese positive Überraschung ist nun zu hoffen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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