22.12.2025
DAC8/CARF

Was sich bei der Krypto-Versteuerung 2026 ändert – und was Anleger:innen wissen müssen

Interview. Mit DAC8 und CARF kommen neue Regelungen bei der Versteuerung von Kryto-Assets auf Anleger:innen zu. Was diese dazu wissen müssen, erläutern Christian Massoner und Christoph Finsterer von EY Österreich.
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Christian Massoner und Christoph Finstere
Christian Massoner und Christoph Finsterer | Foto: EY

DAC8 (EU-Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit) und CARF (OECD-„Crypto-Asset Reporting Framework“) schaffen einen neuen Standard für Steuer-Transparenz bei Kryptowerten: Nicht Anleger:innen, sondern Krypto-Dienstleister wie Börsen und Broker müssen Kundendaten zur steuerlichen Ansässigkeit sowie bestimmte Transaktionsdaten erfassen und an die Finanzbehörden übermitteln, damit diese Informationen automatisch zwischen Staaten ausgetauscht werden können.

In der EU müssen die Regeln von den Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2025 umgesetzt werden und gelten grundsätzlich ab 1. Jänner 2026; das erste Meldejahr ist 2026, der erste Datenaustausch ist für bis spätestens 30. September 2027 vorgesehen. Für Österreich liegt dazu ein Umsetzungsrahmen über das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 vor. Was die neuen Regelungen für Anleger:innen bedeuten, erläutern Christian Massoner (Partner, Business Tax Services, Steuerberatung) und Christoph Finsterer (Senior Manager, Business Tax Services, Steuerberatung) von EY Österreich.


brutkasten: Was ist die einfachste Erklärung für DAC8/CARF? Was ändert sich dadurch grundsätzlich im Vergleich zum bisherigen Status Quo, was die Versteuerung von Kryptowährungen angeht?

Christoph Finsterer: DAC8/CARF ist ein globales Projekt zum Austausch von Steuerdaten. Dadurch erhält das Finanzamt detaillierte Informationen über Krypto-Investments der Steuerpflichtigen, egal ob diese im Inland oder im Ausland liegen. Die Daten werden dabei von regulierten Dienstleistern aus allen teilnehmenden Staaten (derzeit 54, Tendenz steigend) eingemeldet und zwischen den Finanzverwaltungen automatisiert ausgetauscht.

Krypto-Investments von österreichischen Anleger:innen bei regulierten Dienstleistern, zu denen das Finanzamt in der Vergangenheit nur Daten vom Anleger bekommen hat, werden damit gegenüber dem Finanzamt transparent. Diese Entwicklung wird die Motivation zur Steuerehrlichkeit deutlich erhöhen.

Welche konkreten Daten müssen Krypto-Dienstleister unter DAC8/CARF künftig über ihre Kund:innen erfassen und melden – und wie granular sind diese Informationen (Transaktionen, Wallet-Adressen, Gegenparteien, Bewertungen in Euro)?

Christian Massoner: Einerseits werden persönliche Daten zur Identifikation der Kund:innen erfasst und gemeldet. Dies umfasst bei natürlichen Personen Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummer(n) und das Geburtsdatum. Andererseits umfasst die Meldung detaillierte Informationen zu durchgeführten Transaktionen.

Die Granularität ist hoch: Transaktionsdaten sind heruntergebrochen auf jedes Krypto-Asset und den Transaktionstyp zu melden, wobei jeweils Bruttogesamtwerte bzw. Marktwerte, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der Transaktionen zu melden sind. Erfasste Transaktionen sind insbesondere der Kauf/Verkauf eines Krypto-Assets gegen Fiat, der Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes Krypto-Asset und auch Ein- und Auszahlungen von Krypto-Assets, wie zum Beispiel ein Transfer auf eine Wallet sowie unter Umständen auch Staking, Lending und Wrapping.

Ab wann greift das praktisch: Ab welchem Datum beginnt die Datenerhebung, welches ist das erste Meldejahr, und wann könnte das erstmals bei Steuerpflichtigen spürbar werden – etwa durch Rückfragen oder Prüfungen?

Christoph Finsterer: Die Datenerhebung durch die Dienstleister wird ab Jänner 2026 erfolgen. Das erste Meldejahr ist 2026, wobei die Meldung bis spätestens 31. Juli 2027 erfolgen wird. Ab Sommer 2027 ist von Seiten des Finanzamts mit Prüfungen oder Rückfragen zu rechnen, wobei man dem Finanzamt eine gewisse Zeit für die Auswertung der Daten zugestehen wird müssen.

Theoretisch kann das Finanzamt aber auch bereits davor Ermittlungshandlungen setzen bzw. auch ohne aktive Ermittlungshandlungen Daten zugespielt bekommen – auch aus Zeiträumen vor 2026. In der Vergangenheit gab es bereits vergleichbare Entwicklungen, zum Beispiel Daten-DVDs oder die Panama Papers.

Welche Anbieter sind meldepflichtig – nur zentrale Börsen/Broker, oder auch Wallet-Provider, Zahlungsdienstleister, ATM-Betreiber und bestimmte DeFi-Frontends?

Christoph Finsterer: Das neue Melderegime umfasst Anbieter von regulierten Krypto-Dienstleistungen, wie den Betrieb einer Handelsplattform, das Verwahren und Verwalten von Krypto-Assets, den Tausch von Krypto-Assets gegen Fiat-Währungen oder andere Krypto-Assets sowie weitere Dienstleistungen.

Die Beurteilung des Anwendungsbereichs ist eng mit der regulatorischen Einstufung des Dienstleisters verknüpft und mit teils komplexen Rechtsfragen verbunden. In Einzelfällen besteht derzeit noch Rechtsunsicherheit, ob das neue Regime greift.

Wie wird „Krypto-Asset“ in DAC8/CARF abgegrenzt: Welche Rolle spielen Stablecoins, E-Money-Tokens und NFTs? Wo sind die größten Auslegungs- und Graubereiche zu erwarten?

Christoph Finsterer: „Kryptowert“ wird als digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts definiert, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Dabei wird dieselbe Definition wie in der MiCAR verwendet.

Die Begriffe sind bewusst sehr breit gefasst, um alle Arten von Kryptowerten einzuschließen. Darunter fallen auch Stablecoins, einschließlich E-Geld-Token, sowie bestimmte NFTs. Ausgenommen sind lediglich digitale Zentralbankwährungen, elektronisches Geld sowie Kryptowerte, die nachweislich nicht für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden können.

Bemerkenswert ist, dass der Begriff des „Kryptowerts“ breiter ist als jener der „Kryptowährung“ im österreichischen Einkommensteuergesetz. DAC8/CARF und die österreichische Krypto-Kapitalertragssteuer (KESt) sind daher nicht deckungsgleich.

Muss ein Privatanleger jetzt aktiv etwas tun – oder ist das vor allem eine Pflicht für Börsen/Plattformen, die im Hintergrund passiert?

Christoph Finsterer: Die Umsetzung von DAC8/CARF trifft in erster Linie Börsen und Plattformen. Die KYC-Prozesse müssen angepasst werden. Neukund:innen dürfen ab Jänner 2026 grundsätzlich nur mehr mit einer DAC8-konformen Selbstauskunft aufgenommen werden.

Für Altkund:innen gelten Nachfristen zur Einholung fehlender persönlicher Daten. Plattformen sollten ihre Kund:innen entsprechend anleiten. Wichtig ist, dass Aufforderungen zur Datenbereitstellung ernst genommen werden – andernfalls kann es zu Einschränkungen oder Sperren von Transaktionen kommen.

Welche typischen Krypto-Aktivitäten werden dadurch wahrscheinlicher sichtbar für das Finanzamt?

Christian Massoner: In erster Linie wird die Existenz eines Bestands an Krypto-Assets für das Finanzamt sichtbar. Dadurch entsteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sämtliche Transaktionen systematisch nachzuvollziehen. Dies umfasst Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Transfers. Steuerpflichtige sollten daher von vollständiger Transparenz ausgehen.

Was bedeutet das für Menschen, die in den letzten Jahren Krypto gehandelt haben: Worauf sollten sie sich bei Nachfragen oder Prüfungen einstellen?

Christian Massoner: Es ist davon auszugehen, dass die gemeldeten Daten systematisch ausgewertet und mit den eingereichten Steuererklärungen abgeglichen werden. In der Folge ist mit Nachfragen zum Beginn der Investments sowie mit der Anforderung von Belegen zu rechnen.

Wer in der Vergangenheit unversteuerte Einkünfte erzielt hat, riskiert ein Finanzstrafverfahren. Übersteigt der verkürzte Steuerbetrag 150.000 Euro und liegt ein Vorsatz vor, ist das ordentliche Strafgericht zuständig.

In solchen Fällen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll sein. Diese muss jedoch rechtzeitig, vollständig und formal korrekt erfolgen und setzt in der Regel auch eine rasche Nachzahlung voraus. Eine professionelle Beratung ist dringend zu empfehlen.

Welche Unterlagen sollte ein durchschnittlicher Anleger künftig sauber dokumentieren, um im Zweifel seine Steuererklärung nachvollziehbar belegen zu können?

Christian Massoner: Empfohlen wird eine lückenlose Dokumentation aller Bewegungen ab Anschaffung der Assets mit Originalbelegen. Dazu zählen insbesondere Orderbestätigungen, Transaktionslisten und Saldenbestätigungen.

Wesentlich sind Informationen zu Art des Krypto-Assets, Anzahl der Einheiten, Anschaffungszeitpunkt und -kosten, Veräußerungserlöse in Euro, Transaktionskosten sowie die vollständige Bewegungshistorie. Tools können hier erheblich unterstützen.

Auch bei KESt-endbesteuerten Einkünften sollten Belege aufbewahrt werden, da der KESt-Abzug nicht immer Endbesteuerungswirkung entfaltet.

Ab wann lohnt es sich, professionelle Hilfe (Steuerberater, Krypto-Steuer-Tools) zu nutzen?

Christian Massoner: Die Besteuerung von Krypto-Assets ist in Österreich ausgesprochen komplex. Ab einer höheren Anzahl an Transaktionen ist der Einsatz von Tools dringend zu empfehlen, da eine manuelle Berechnung kaum mehr praktikabel ist.

Bei nennenswerten Einkünften sollte die Auswahl und Anwendung solcher Tools mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abgestimmt werden. Diese können die Ergebnisse prüfen und gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.

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(c) N26
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Bei N26 geht der nächste Vorstand von Bord: Arnd Schwierholz legt seine Funktionen als Chief Financial Officer und Vorstandsmitglied der N26 SE sowie der N26 Bank SE mit Ende August zurück. Das gab die Berliner Digitalbank am Mittwoch bekannt. Eine Nachfolge werde „zu gegebener Zeit“ kommuniziert, heißt es in der Aussendung. Übergangsweise soll Chief Operating Officer Aytac Aydin die Verantwortung für das Finanzteam übernehmen, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.

Abgang nach erstem Jahresüberschuss

Schwierholz war 2023 als CFO zu N26 gestoßen und hatte anschließend zusätzlich Vorstandsmandate in beiden Gesellschaften übernommen. Von Jänner bis April 2026 führte er das Unternehmen zudem interimistisch als Co-CEO.

Seine Entscheidung falle, so N26, nach dem ersten Jahresüberschuss der Bank: Das Geschäftsjahr 2025 schloss sie mit Bruttoerträgen von über 500 Mio. Euro und einem Rohertrag von über 350 Mio. Euro ab. Die Höhe des Jahresüberschusses selbst nennt das Unternehmen nicht. Ein erstes profitables Quartal hatte N26 im Herbst 2024 verbucht, brutkasten berichtete.

CEO Mike Dargan dankte dem scheidenden Finanzchef für „seinen Beitrag und die Disziplin, mit der er N26 zu nachhaltiger Profitabilität geführt hat“. Man blicke „aus einer Position finanzieller Stärke in die Zukunft“. Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Dombret würdigte Schwierholz‘ Rolle beim Aufbau der finanziellen Grundlagen „für N26 als profitable und widerstandsfähige europäische Bank“.

Der Umbau an der Spitze geht weiter

Der Wechsel reiht sich in einen tiefgreifenden Umbau der Führungsebene ein. Mitgründer Valentin Stalf hatte im August 2025 seinen Rückzug aus der operativen Verantwortung angekündigt und sollte nach einer Übergangsphase in den Aufsichtsrat wechseln, wie er damals im brutkasten-Interview erläuterte. Zuvor hatten Medienberichten zufolge mehrere US-Investoren die Ablösung der beiden Gründer gefordert, brutkasten berichtete. Im Dezember 2025 zog auch Mitgründer Maximilian Tayenthal als CEO nach, ebenfalls von brutkasten dokumentiert: Der Aufsichtsrat bestellte den damaligen UBS-Vorstand Mike Dargan mit Antritt im April 2026 zum neuen CEO.

Hintergrund des Umbaus sind auch die anhaltenden Auseinandersetzungen der Bank mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Diese hatte im Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket gegen die Bank verhängt, einen Sonderbeauftragten bestellt sowie zusätzliche Eigenmittelanforderungen und Geschäftsbeschränkungen festgelegt. Bereits ab November 2021 hatte die BaFin die Zahl der monatlich aufnehmbaren Neukund:innen begrenzt, diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg.

N26 zählt nach eigenen Angaben rund 1.600 Mitarbeitende, ist in 24 Märkten aktiv und hat neben Berlin auch einen Standort in Wien.

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