22.12.2025
DAC8/CARF

Was sich bei der Krypto-Versteuerung 2026 ändert – und was Anleger:innen wissen müssen

Interview. Mit DAC8 und CARF kommen neue Regelungen bei der Versteuerung von Kryto-Assets auf Anleger:innen zu. Was diese dazu wissen müssen, erläutern Christian Massoner und Christoph Finsterer von EY Österreich.
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Christian Massoner und Christoph Finstere
Christian Massoner und Christoph Finsterer | Foto: EY

DAC8 (EU-Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit) und CARF (OECD-„Crypto-Asset Reporting Framework“) schaffen einen neuen Standard für Steuer-Transparenz bei Kryptowerten: Nicht Anleger:innen, sondern Krypto-Dienstleister wie Börsen und Broker müssen Kundendaten zur steuerlichen Ansässigkeit sowie bestimmte Transaktionsdaten erfassen und an die Finanzbehörden übermitteln, damit diese Informationen automatisch zwischen Staaten ausgetauscht werden können.

In der EU müssen die Regeln von den Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2025 umgesetzt werden und gelten grundsätzlich ab 1. Jänner 2026; das erste Meldejahr ist 2026, der erste Datenaustausch ist für bis spätestens 30. September 2027 vorgesehen. Für Österreich liegt dazu ein Umsetzungsrahmen über das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 vor. Was die neuen Regelungen für Anleger:innen bedeuten, erläutern Christian Massoner (Partner, Business Tax Services, Steuerberatung) und Christoph Finsterer (Senior Manager, Business Tax Services, Steuerberatung) von EY Österreich.


brutkasten: Was ist die einfachste Erklärung für DAC8/CARF? Was ändert sich dadurch grundsätzlich im Vergleich zum bisherigen Status Quo, was die Versteuerung von Kryptowährungen angeht?

Christoph Finsterer: DAC8/CARF ist ein globales Projekt zum Austausch von Steuerdaten. Dadurch erhält das Finanzamt detaillierte Informationen über Krypto-Investments der Steuerpflichtigen, egal ob diese im Inland oder im Ausland liegen. Die Daten werden dabei von regulierten Dienstleistern aus allen teilnehmenden Staaten (derzeit 54, Tendenz steigend) eingemeldet und zwischen den Finanzverwaltungen automatisiert ausgetauscht.

Krypto-Investments von österreichischen Anleger:innen bei regulierten Dienstleistern, zu denen das Finanzamt in der Vergangenheit nur Daten vom Anleger bekommen hat, werden damit gegenüber dem Finanzamt transparent. Diese Entwicklung wird die Motivation zur Steuerehrlichkeit deutlich erhöhen.

Welche konkreten Daten müssen Krypto-Dienstleister unter DAC8/CARF künftig über ihre Kund:innen erfassen und melden – und wie granular sind diese Informationen (Transaktionen, Wallet-Adressen, Gegenparteien, Bewertungen in Euro)?

Christian Massoner: Einerseits werden persönliche Daten zur Identifikation der Kund:innen erfasst und gemeldet. Dies umfasst bei natürlichen Personen Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummer(n) und das Geburtsdatum. Andererseits umfasst die Meldung detaillierte Informationen zu durchgeführten Transaktionen.

Die Granularität ist hoch: Transaktionsdaten sind heruntergebrochen auf jedes Krypto-Asset und den Transaktionstyp zu melden, wobei jeweils Bruttogesamtwerte bzw. Marktwerte, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der Transaktionen zu melden sind. Erfasste Transaktionen sind insbesondere der Kauf/Verkauf eines Krypto-Assets gegen Fiat, der Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes Krypto-Asset und auch Ein- und Auszahlungen von Krypto-Assets, wie zum Beispiel ein Transfer auf eine Wallet sowie unter Umständen auch Staking, Lending und Wrapping.

Ab wann greift das praktisch: Ab welchem Datum beginnt die Datenerhebung, welches ist das erste Meldejahr, und wann könnte das erstmals bei Steuerpflichtigen spürbar werden – etwa durch Rückfragen oder Prüfungen?

Christoph Finsterer: Die Datenerhebung durch die Dienstleister wird ab Jänner 2026 erfolgen. Das erste Meldejahr ist 2026, wobei die Meldung bis spätestens 31. Juli 2027 erfolgen wird. Ab Sommer 2027 ist von Seiten des Finanzamts mit Prüfungen oder Rückfragen zu rechnen, wobei man dem Finanzamt eine gewisse Zeit für die Auswertung der Daten zugestehen wird müssen.

Theoretisch kann das Finanzamt aber auch bereits davor Ermittlungshandlungen setzen bzw. auch ohne aktive Ermittlungshandlungen Daten zugespielt bekommen – auch aus Zeiträumen vor 2026. In der Vergangenheit gab es bereits vergleichbare Entwicklungen, zum Beispiel Daten-DVDs oder die Panama Papers.

Welche Anbieter sind meldepflichtig – nur zentrale Börsen/Broker, oder auch Wallet-Provider, Zahlungsdienstleister, ATM-Betreiber und bestimmte DeFi-Frontends?

Christoph Finsterer: Das neue Melderegime umfasst Anbieter von regulierten Krypto-Dienstleistungen, wie den Betrieb einer Handelsplattform, das Verwahren und Verwalten von Krypto-Assets, den Tausch von Krypto-Assets gegen Fiat-Währungen oder andere Krypto-Assets sowie weitere Dienstleistungen.

Die Beurteilung des Anwendungsbereichs ist eng mit der regulatorischen Einstufung des Dienstleisters verknüpft und mit teils komplexen Rechtsfragen verbunden. In Einzelfällen besteht derzeit noch Rechtsunsicherheit, ob das neue Regime greift.

Wie wird „Krypto-Asset“ in DAC8/CARF abgegrenzt: Welche Rolle spielen Stablecoins, E-Money-Tokens und NFTs? Wo sind die größten Auslegungs- und Graubereiche zu erwarten?

Christoph Finsterer: „Kryptowert“ wird als digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts definiert, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Dabei wird dieselbe Definition wie in der MiCAR verwendet.

Die Begriffe sind bewusst sehr breit gefasst, um alle Arten von Kryptowerten einzuschließen. Darunter fallen auch Stablecoins, einschließlich E-Geld-Token, sowie bestimmte NFTs. Ausgenommen sind lediglich digitale Zentralbankwährungen, elektronisches Geld sowie Kryptowerte, die nachweislich nicht für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden können.

Bemerkenswert ist, dass der Begriff des „Kryptowerts“ breiter ist als jener der „Kryptowährung“ im österreichischen Einkommensteuergesetz. DAC8/CARF und die österreichische Krypto-Kapitalertragssteuer (KESt) sind daher nicht deckungsgleich.

Muss ein Privatanleger jetzt aktiv etwas tun – oder ist das vor allem eine Pflicht für Börsen/Plattformen, die im Hintergrund passiert?

Christoph Finsterer: Die Umsetzung von DAC8/CARF trifft in erster Linie Börsen und Plattformen. Die KYC-Prozesse müssen angepasst werden. Neukund:innen dürfen ab Jänner 2026 grundsätzlich nur mehr mit einer DAC8-konformen Selbstauskunft aufgenommen werden.

Für Altkund:innen gelten Nachfristen zur Einholung fehlender persönlicher Daten. Plattformen sollten ihre Kund:innen entsprechend anleiten. Wichtig ist, dass Aufforderungen zur Datenbereitstellung ernst genommen werden – andernfalls kann es zu Einschränkungen oder Sperren von Transaktionen kommen.

Welche typischen Krypto-Aktivitäten werden dadurch wahrscheinlicher sichtbar für das Finanzamt?

Christian Massoner: In erster Linie wird die Existenz eines Bestands an Krypto-Assets für das Finanzamt sichtbar. Dadurch entsteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sämtliche Transaktionen systematisch nachzuvollziehen. Dies umfasst Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Transfers. Steuerpflichtige sollten daher von vollständiger Transparenz ausgehen.

Was bedeutet das für Menschen, die in den letzten Jahren Krypto gehandelt haben: Worauf sollten sie sich bei Nachfragen oder Prüfungen einstellen?

Christian Massoner: Es ist davon auszugehen, dass die gemeldeten Daten systematisch ausgewertet und mit den eingereichten Steuererklärungen abgeglichen werden. In der Folge ist mit Nachfragen zum Beginn der Investments sowie mit der Anforderung von Belegen zu rechnen.

Wer in der Vergangenheit unversteuerte Einkünfte erzielt hat, riskiert ein Finanzstrafverfahren. Übersteigt der verkürzte Steuerbetrag 150.000 Euro und liegt ein Vorsatz vor, ist das ordentliche Strafgericht zuständig.

In solchen Fällen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll sein. Diese muss jedoch rechtzeitig, vollständig und formal korrekt erfolgen und setzt in der Regel auch eine rasche Nachzahlung voraus. Eine professionelle Beratung ist dringend zu empfehlen.

Welche Unterlagen sollte ein durchschnittlicher Anleger künftig sauber dokumentieren, um im Zweifel seine Steuererklärung nachvollziehbar belegen zu können?

Christian Massoner: Empfohlen wird eine lückenlose Dokumentation aller Bewegungen ab Anschaffung der Assets mit Originalbelegen. Dazu zählen insbesondere Orderbestätigungen, Transaktionslisten und Saldenbestätigungen.

Wesentlich sind Informationen zu Art des Krypto-Assets, Anzahl der Einheiten, Anschaffungszeitpunkt und -kosten, Veräußerungserlöse in Euro, Transaktionskosten sowie die vollständige Bewegungshistorie. Tools können hier erheblich unterstützen.

Auch bei KESt-endbesteuerten Einkünften sollten Belege aufbewahrt werden, da der KESt-Abzug nicht immer Endbesteuerungswirkung entfaltet.

Ab wann lohnt es sich, professionelle Hilfe (Steuerberater, Krypto-Steuer-Tools) zu nutzen?

Christian Massoner: Die Besteuerung von Krypto-Assets ist in Österreich ausgesprochen komplex. Ab einer höheren Anzahl an Transaktionen ist der Einsatz von Tools dringend zu empfehlen, da eine manuelle Berechnung kaum mehr praktikabel ist.

Bei nennenswerten Einkünften sollte die Auswahl und Anwendung solcher Tools mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abgestimmt werden. Diese können die Ergebnisse prüfen und gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.

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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

Der kürzlich veröffentlichte 4. Länderbericht zur Digitalen Dekade der Europäischen Union zeigt Österreichs Fortschritte bei der digitalen Transformation. Besonders stark schneidet die Republik bei digitalen Verwaltungsservices ab: Im eGovernment Benchmark 2026 erreicht Österreich mit 85,5 Punkten Platz sechs unter den EU-Mitgliedstaaten und liegt damit über dem EU-Schnitt von 76,6 Punkten.

Ziel Top 3

Weitere Stärken zeigt der Bericht bei der mobilen Benutzerfreundlichkeit digitaler Services, den digitalen Grundkompetenzen, der Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch Unternehmen sowie bei der Quantentechnologie.

„Wir nähern uns unserem Ziel, unter die Top 3 in der EU zu kommen. Der EU-Länderbericht zeigt klar: Österreichs digitale Transformation nimmt stetig an Tempo zu. Platz 6 im eGovernment Benchmark und Platz 1 bei der mobilen Benutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsservices bestätigen den eingeschlagenen Weg. Unsere Anstrengungen rund um die ID Austria, digitale Kompetenzen und Public AI zeigen Wirkung. Das Motto lautet: digitale Verwaltung muss für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einfacher, schneller und alltagstauglicher werden“, sagt Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

Verbesserung digitaler Grundkompetenzen

Österreich erreicht im europäischen Vergleich Platz 1 bei der Benutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsleistungen auf Mobilgeräten – gemeinsam mit Luxemburg und Malta. Grundlage dafür sei ein starkes eID-Ökosystem. Die Weiterentwicklung und breitere Nutzung der ID Austria trügen dazu bei, digitale Amtswege einfacher und mobil besser nutzbar zu machen, heißt es.

Auch bei den digitalen Grundkompetenzen verbessert sich Österreich weiter und steigt von Platz 8 auf Platz 7 im europäischen Vergleich. 69,8 Prozent der Bevölkerung verfügen demnach über zumindest grundlegende digitale Fähigkeiten. Damit liegt Österreich über dem EU-Durchschnitt von 60,4 Prozent. Frauen liegen in Österreich mit 70,75 Prozent vor Männern mit 68,79 Prozent und damit entgegen dem EU-Trend.

KI-Nutzung steigt

Eine positive Entwicklung zeigt sich auch bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch Unternehmen. Zwischen 2023 und 2025 ist der Anteil der österreichischen Unternehmen, die KI einsetzen, von 10,79 Prozent auf 29,95 Prozent gestiegen. Österreich liegt damit im DESI 2026 (Anm.: Index für digitale Wirtschaft der EU) auf Platz 7 von 27 Mitgliedstaaten – der EU-Schnitt beträgt 19,95 Prozent. Bei Großunternehmen nutzen bereits 68,26 Prozent KI. Auch bei der erstmals erhobenen KI-Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger liegt Österreich mit 39,42 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 32,66 Prozent.

Der Bericht hebt auch Österreichs starke Position in der Quantentechnologie hervor. Österreich gilt insbesondere rund um Wien und Innsbruck als europäischer Vorreiter in der Quantenforschung. Die Initiative Quantum Austria wird mit 107 Millionen Euro aus der Recovery and Resilience Facility finanziert und stärke damit gezielt Forschung, Technologieentwicklung und Standortkompetenz.

Auch Aufholbedarf

Neben den Verbesserungen zeigt der Bericht gleichzeitig weiteren Aufholbedarf, insbesondere beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur, der Nutzung von Cloud- und Datenanalyse-Lösungen durch Unternehmen sowie der Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen.

„Der Bericht ist Rückenwind und Arbeitsauftrag zugleich. Österreich ist in vielen Bereichen stark unterwegs, aber wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Gerade bei Glasfaser, Cloud, Datenmanagement und KMU-Digitalisierung müssen wir schneller werden“, betont Pröll abschließend.


Hintergrund: Digitale Dekade der EU

Mit der Digitalen Dekade hat sich die Europäische Union ambitionierte Ziele bis 2030 gesetzt. Dazu zählt unter anderem der Ausbau digitaler Kompetenzen, moderne digitale Infrastrukturen, leistungsfähige digitale Verwaltungsservices, digitale Identitäten sowie die Stärkung der digitalen Transformation von Unternehmen. Der Länderbericht bewertet jährlich die Fortschritte der Mitgliedstaaten anhand definierter Ziele und Indikatoren.

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