22.12.2025
DAC8/CARF

Was sich bei der Krypto-Versteuerung 2026 ändert – und was Anleger:innen wissen müssen

Interview. Mit DAC8 und CARF kommen neue Regelungen bei der Versteuerung von Kryto-Assets auf Anleger:innen zu. Was diese dazu wissen müssen, erläutern Christian Massoner und Christoph Finsterer von EY Österreich.
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Christian Massoner und Christoph Finstere
Christian Massoner und Christoph Finsterer | Foto: EY

DAC8 (EU-Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit) und CARF (OECD-„Crypto-Asset Reporting Framework“) schaffen einen neuen Standard für Steuer-Transparenz bei Kryptowerten: Nicht Anleger:innen, sondern Krypto-Dienstleister wie Börsen und Broker müssen Kundendaten zur steuerlichen Ansässigkeit sowie bestimmte Transaktionsdaten erfassen und an die Finanzbehörden übermitteln, damit diese Informationen automatisch zwischen Staaten ausgetauscht werden können.

In der EU müssen die Regeln von den Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2025 umgesetzt werden und gelten grundsätzlich ab 1. Jänner 2026; das erste Meldejahr ist 2026, der erste Datenaustausch ist für bis spätestens 30. September 2027 vorgesehen. Für Österreich liegt dazu ein Umsetzungsrahmen über das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 vor. Was die neuen Regelungen für Anleger:innen bedeuten, erläutern Christian Massoner (Partner, Business Tax Services, Steuerberatung) und Christoph Finsterer (Senior Manager, Business Tax Services, Steuerberatung) von EY Österreich.


brutkasten: Was ist die einfachste Erklärung für DAC8/CARF? Was ändert sich dadurch grundsätzlich im Vergleich zum bisherigen Status Quo, was die Versteuerung von Kryptowährungen angeht?

Christoph Finsterer: DAC8/CARF ist ein globales Projekt zum Austausch von Steuerdaten. Dadurch erhält das Finanzamt detaillierte Informationen über Krypto-Investments der Steuerpflichtigen, egal ob diese im Inland oder im Ausland liegen. Die Daten werden dabei von regulierten Dienstleistern aus allen teilnehmenden Staaten (derzeit 54, Tendenz steigend) eingemeldet und zwischen den Finanzverwaltungen automatisiert ausgetauscht.

Krypto-Investments von österreichischen Anleger:innen bei regulierten Dienstleistern, zu denen das Finanzamt in der Vergangenheit nur Daten vom Anleger bekommen hat, werden damit gegenüber dem Finanzamt transparent. Diese Entwicklung wird die Motivation zur Steuerehrlichkeit deutlich erhöhen.

Welche konkreten Daten müssen Krypto-Dienstleister unter DAC8/CARF künftig über ihre Kund:innen erfassen und melden – und wie granular sind diese Informationen (Transaktionen, Wallet-Adressen, Gegenparteien, Bewertungen in Euro)?

Christian Massoner: Einerseits werden persönliche Daten zur Identifikation der Kund:innen erfasst und gemeldet. Dies umfasst bei natürlichen Personen Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummer(n) und das Geburtsdatum. Andererseits umfasst die Meldung detaillierte Informationen zu durchgeführten Transaktionen.

Die Granularität ist hoch: Transaktionsdaten sind heruntergebrochen auf jedes Krypto-Asset und den Transaktionstyp zu melden, wobei jeweils Bruttogesamtwerte bzw. Marktwerte, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der Transaktionen zu melden sind. Erfasste Transaktionen sind insbesondere der Kauf/Verkauf eines Krypto-Assets gegen Fiat, der Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes Krypto-Asset und auch Ein- und Auszahlungen von Krypto-Assets, wie zum Beispiel ein Transfer auf eine Wallet sowie unter Umständen auch Staking, Lending und Wrapping.

Ab wann greift das praktisch: Ab welchem Datum beginnt die Datenerhebung, welches ist das erste Meldejahr, und wann könnte das erstmals bei Steuerpflichtigen spürbar werden – etwa durch Rückfragen oder Prüfungen?

Christoph Finsterer: Die Datenerhebung durch die Dienstleister wird ab Jänner 2026 erfolgen. Das erste Meldejahr ist 2026, wobei die Meldung bis spätestens 31. Juli 2027 erfolgen wird. Ab Sommer 2027 ist von Seiten des Finanzamts mit Prüfungen oder Rückfragen zu rechnen, wobei man dem Finanzamt eine gewisse Zeit für die Auswertung der Daten zugestehen wird müssen.

Theoretisch kann das Finanzamt aber auch bereits davor Ermittlungshandlungen setzen bzw. auch ohne aktive Ermittlungshandlungen Daten zugespielt bekommen – auch aus Zeiträumen vor 2026. In der Vergangenheit gab es bereits vergleichbare Entwicklungen, zum Beispiel Daten-DVDs oder die Panama Papers.

Welche Anbieter sind meldepflichtig – nur zentrale Börsen/Broker, oder auch Wallet-Provider, Zahlungsdienstleister, ATM-Betreiber und bestimmte DeFi-Frontends?

Christoph Finsterer: Das neue Melderegime umfasst Anbieter von regulierten Krypto-Dienstleistungen, wie den Betrieb einer Handelsplattform, das Verwahren und Verwalten von Krypto-Assets, den Tausch von Krypto-Assets gegen Fiat-Währungen oder andere Krypto-Assets sowie weitere Dienstleistungen.

Die Beurteilung des Anwendungsbereichs ist eng mit der regulatorischen Einstufung des Dienstleisters verknüpft und mit teils komplexen Rechtsfragen verbunden. In Einzelfällen besteht derzeit noch Rechtsunsicherheit, ob das neue Regime greift.

Wie wird „Krypto-Asset“ in DAC8/CARF abgegrenzt: Welche Rolle spielen Stablecoins, E-Money-Tokens und NFTs? Wo sind die größten Auslegungs- und Graubereiche zu erwarten?

Christoph Finsterer: „Kryptowert“ wird als digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts definiert, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Dabei wird dieselbe Definition wie in der MiCAR verwendet.

Die Begriffe sind bewusst sehr breit gefasst, um alle Arten von Kryptowerten einzuschließen. Darunter fallen auch Stablecoins, einschließlich E-Geld-Token, sowie bestimmte NFTs. Ausgenommen sind lediglich digitale Zentralbankwährungen, elektronisches Geld sowie Kryptowerte, die nachweislich nicht für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden können.

Bemerkenswert ist, dass der Begriff des „Kryptowerts“ breiter ist als jener der „Kryptowährung“ im österreichischen Einkommensteuergesetz. DAC8/CARF und die österreichische Krypto-Kapitalertragssteuer (KESt) sind daher nicht deckungsgleich.

Muss ein Privatanleger jetzt aktiv etwas tun – oder ist das vor allem eine Pflicht für Börsen/Plattformen, die im Hintergrund passiert?

Christoph Finsterer: Die Umsetzung von DAC8/CARF trifft in erster Linie Börsen und Plattformen. Die KYC-Prozesse müssen angepasst werden. Neukund:innen dürfen ab Jänner 2026 grundsätzlich nur mehr mit einer DAC8-konformen Selbstauskunft aufgenommen werden.

Für Altkund:innen gelten Nachfristen zur Einholung fehlender persönlicher Daten. Plattformen sollten ihre Kund:innen entsprechend anleiten. Wichtig ist, dass Aufforderungen zur Datenbereitstellung ernst genommen werden – andernfalls kann es zu Einschränkungen oder Sperren von Transaktionen kommen.

Welche typischen Krypto-Aktivitäten werden dadurch wahrscheinlicher sichtbar für das Finanzamt?

Christian Massoner: In erster Linie wird die Existenz eines Bestands an Krypto-Assets für das Finanzamt sichtbar. Dadurch entsteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sämtliche Transaktionen systematisch nachzuvollziehen. Dies umfasst Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Transfers. Steuerpflichtige sollten daher von vollständiger Transparenz ausgehen.

Was bedeutet das für Menschen, die in den letzten Jahren Krypto gehandelt haben: Worauf sollten sie sich bei Nachfragen oder Prüfungen einstellen?

Christian Massoner: Es ist davon auszugehen, dass die gemeldeten Daten systematisch ausgewertet und mit den eingereichten Steuererklärungen abgeglichen werden. In der Folge ist mit Nachfragen zum Beginn der Investments sowie mit der Anforderung von Belegen zu rechnen.

Wer in der Vergangenheit unversteuerte Einkünfte erzielt hat, riskiert ein Finanzstrafverfahren. Übersteigt der verkürzte Steuerbetrag 150.000 Euro und liegt ein Vorsatz vor, ist das ordentliche Strafgericht zuständig.

In solchen Fällen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll sein. Diese muss jedoch rechtzeitig, vollständig und formal korrekt erfolgen und setzt in der Regel auch eine rasche Nachzahlung voraus. Eine professionelle Beratung ist dringend zu empfehlen.

Welche Unterlagen sollte ein durchschnittlicher Anleger künftig sauber dokumentieren, um im Zweifel seine Steuererklärung nachvollziehbar belegen zu können?

Christian Massoner: Empfohlen wird eine lückenlose Dokumentation aller Bewegungen ab Anschaffung der Assets mit Originalbelegen. Dazu zählen insbesondere Orderbestätigungen, Transaktionslisten und Saldenbestätigungen.

Wesentlich sind Informationen zu Art des Krypto-Assets, Anzahl der Einheiten, Anschaffungszeitpunkt und -kosten, Veräußerungserlöse in Euro, Transaktionskosten sowie die vollständige Bewegungshistorie. Tools können hier erheblich unterstützen.

Auch bei KESt-endbesteuerten Einkünften sollten Belege aufbewahrt werden, da der KESt-Abzug nicht immer Endbesteuerungswirkung entfaltet.

Ab wann lohnt es sich, professionelle Hilfe (Steuerberater, Krypto-Steuer-Tools) zu nutzen?

Christian Massoner: Die Besteuerung von Krypto-Assets ist in Österreich ausgesprochen komplex. Ab einer höheren Anzahl an Transaktionen ist der Einsatz von Tools dringend zu empfehlen, da eine manuelle Berechnung kaum mehr praktikabel ist.

Bei nennenswerten Einkünften sollte die Auswahl und Anwendung solcher Tools mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abgestimmt werden. Diese können die Ergebnisse prüfen und gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.

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Die diesjährigen Nominierten des "Innovator of the Year" in der Kategorie Startups. | © brutkasten

Ein weiteres spannendes Jahr in der heimischen Startup-Welt geht in die finale Phase. Während das tiefe Tal beim Investmentvolumen endlich überwunden ist, sorgen die weiterhin angespannte gesamtwirtschaftliche Lage und immer neue geopolitische Zerwürfnisse nach wie vor für Herausforderungen.

Einige Startups müssen sich geschlagen geben, andere schlagen sich durch und manche schlagen sich richtig gut. Mit Ausdauer, Umsetzungswillen und einzigartigen Innovationen haben auch dieses Jahr viele junge Unternehmen großes geschafft.

Zehn davon holen wir als Nominierte für den Innovator of the Year in der Kategorie Startups vor den Vorhang. Der Preis wird heuer zum 6. Mal vergeben. Am 5. November findet die feierliche Award Ceremony im Rahmen des brutkasten-Jahresevents Momentum im Wiener Palais Berg statt. Neben der Kategorie Startups wird der Award dieses Jahr in den Kategorien Scaleups und Corporate Innovation vergeben. Als Preis in allen drei Kategorien winkt jeweils ein brutkasten-Medienpaket im Wert von 4.100 Euro.


Die „Innovator of the Year“-Kategorie Startups wird durch die Österreichische Notariatskammer unterstützt.


Publikumsvoting zum Innovator of the Year | Kategorie „Startups“

Nun ist, wie jedes Jahr, deine Stimme gefragt. Bis zum 1. November (23:59 Uhr) kannst du für deine:n Favorit:in abstimmen! Jede:r User:in hat pro Tag und Kategorie genau eine Stimme – es lohnt sich also, die eigene Community zu aktivieren.

(Hinweis: Bei mehrfacher Stimmabgabe pro Tag erfolgt zwar keine gesonderte Fehlermeldung im Voting-Tool, Mehrfachvotes werden vom System jedoch automatisiert erkannt und ausgefiltert).

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Ablatic AI

Die Ablatic-AI-Gründer vl. Florian Zimmermann (CEO) und Julian Mauerkirchner (CTO) | (c) Ablatic AI
Die Ablatic-AI-Gründer vl. Florian Zimmermann (CEO) und Julian Mauerkirchner (CTO) | © Ablatic AI

Aktuell schießen sehr viele KI-Startups aus dem Boden. Doch nur ein winziger Bruchteil davon baut ein eigenes KI-Modell. Ablatic AI aus Linz ist eines davon. Im September ging es mit seinem Large Language Model Talos an den Start, das in mehreren Benchmark-Tests mit der Weltklasse mitspielt. In einer Kategorie übertraf man sogar OpenAIs Flagship-Modell GPT-5.6 Sol. Das gelang mit einem kleinen Team und bislang ohne VC-Kapital. Trainiert wird das Modell in der AI Factory Austria AI:AT im Rahmen des EuroHPC-Programms.

Aitiologic

Die Aitiologic-Gründer (vlnr.): Andreas Posch, Stephan Beisken und Achim Plum | (c) Aitiologic
Die Aitiologic-Gründer (v.l.n.r.): Andreas Posch, Stephan Beisken und Achim Plum | © Aitiologic

Andreas Posch, Stephan Beisken und Achim Plum, die Gründer von Aitiologic, holten heuer 6,4 Mio. Euro in einer Seed-Runde, angeführt von den Healthcare-Investoren Heal Capital und Ananda Impact Ventures. Aitiologic entwickelt die Plattform „Aitios“, die zellfreie DNA im Blut untersucht und die Daten mit KI auswertet. Die Technologie geht auf die Forschung von Gründer und CEO Andreas Posch bei Siemens Healthineers zurück und wurde vom Startup exklusiv lizenziert. Zudem holte man Gordon Sanghera, den Mitgründer des britischen DNA-Sequenzierungs-Spinoffs Oxford Nanopore Technologies, an Bord. Er führte es 21 Jahre lang als CEO, bis zum Börsengang in London.

Diamens

Diamens
Das Team von Diamens (v.l.n.r.): Clara Ganhör, Marlene Rezk-Füreder, Angelika Lackner, Peter Oppelt und Eva Scharnagl | © Diamens

Das HealthTech-Unternehmen aus Linz entwickelt einen nicht-invasiven Selbsttest zur Diagnose von Endometriose, der auf Menstruationsblut basiert und Frauen operative Eingriffe ersparen soll. Im März 2026 sicherte sich das Team rund um Clara Ganhör ein sechsstelliges Investment, um die Produktentwicklung und wichtige klinische Tests weiter voranzutreiben. Das Jahr 2026 war zudem für Diamens besonders erfolgreich, da das Spinoff den S&B Award sowie den Edison-Preis in Oberösterreich gewann. Hinzu kam eine Nominierung für den EY-Scaleup Award in der Kategorie BioTech und Spin-off.

Iono Robotics

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Das Linzer Deep-Tech-Startup Iono Robotics von Gründer und CEO Ümit Bas hat heuer in der Tabakfabrik Linz seinen humanoiden Roboter „Workmate“ erstmals öffentlich präsentiert. Das System soll in knapp zwei Jahren in Serienproduktion gehen und ist speziell für den industriellen Einsatz konzipiert. Erste Pilotkund:innen sind bereits an Bord. Gedacht ist „Workmate“, wie der Name nahelegt, als Unterstützung in Arbeitsumgebungen, konkret in Branchen wie Industrie, Logistik, Handel und Service. Punkten soll er dabei unter anderem mit einer im Kopf integrierten Drohne, die aus der Luft die Umgebung noch besser erfassen kann.

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Das Tiroler Startup REPS von Gründer Alfons Huber macht Straßen zu Kraftwerken: Sein Road Energy Production System wandelt die Bremsenergie von Lkw über Platten in der Fahrbahn in Strom um. Seit November 2025 läuft die erste kommerzielle Anlage im Hamburger Hafen, über 115.000 Lkw haben dort in sechs Monaten rund 6.700 Kilowattstunden erzeugt. Im Mai holte sich REPS 23,6 Millionen US-Dollar mit einem britischen VC-Fonds im Lead, nur acht Monate nach dem 1,3-Millionen-Seed. Mit dem Kapital will das Unternehmen aus Mils, an dem auch Elisabeth Köstinger beteiligt ist, international ausrollen. Über 90 Interessenten aus der Hafen- und Logistikbranche stehen laut eigenen Angaben in Gesprächen.

R-Space Technologies

Das R-Space Team mit den Gründern (1. Reihe v.l. Christof Obertscheider, Carsten Scharlemann und Wolfgang Treberspurg) | © R-Space

Viele Raumfahrt-Startups scheitern daran, dass sie ihre Technologien vor dem Markteintritt nie im All testen können. R-Space, mit Sitz am Flughafen Wien-Schwechat, will diese Hürde abbauen und bietet mit ihrem eigens entwickelten Satelliten In-Orbit-Tests als Rundum-Service an. Das Ziel: Firmen innerhalb von nur sechs Monaten ins All zu bringen. Ende 2026 soll die erste Mission an Bord einer Rakete des deutschen Herstellers Isar Aerospace mit Technologien von drei Partnerunternehmen starten. Das 2021 gegründete Unternehmen will damit die Weichen für die nächste Generation europäischer Raumfahrt stellen; die nächsten drei Satelliten sind laut eigenen Angaben bereits in Vorbereitung.

Straion

Straion
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Der KI-Boom bringt eine neue Geschwindigkeit mit sich. Auch für etablierte Unternehmen führt daher kein Weg an KI-generiertem Code vorbei. Dieser birgt aber bekanntlich (noch) erhebliche Risiken. Das Linzer Startup Straion nimmt sich des Problems an und sorgt mit seiner Anwendung dafür, dass der KI-generierte Code interne Standards, Sicherheitsanforderungen und Architekturvorgaben von Unternehmen erfüllt. Damit konnte sich das Startup dieses Jahr auch ein 1,1-Mio.-Euro-Investment sichern.

Tumbleweed

Das Tumbleweed-Team | © Tumbleweed

Das Wiener Space-Tech-Startup Tumbleweed hat dieses Jahr bewiesen, dass der Zugang zum Weltall in Rekordgeschwindigkeit möglich ist: Die Hardware für die erste Orbit-Mission „Oasis Alpha“ wurde in unter neun Monaten fertiggestellt und war laut eigenen Angaben bereits frühzeitig ausgebucht. Am 7. Juli 2026 feierte das Unternehmen einen weiteren Meilenstein, als der Satellit im Rahmen einer SpaceX Transporter-17-Mission erfolgreich in eine erdnahe Umlaufbahn gebracht wurde.

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Die Turn-Motion-Gründer v.l. Chien-hua Huang, Georg Popp und Manuel Lachmayr | (c) Stefan Fuertbauer
Die Turn-Motion-Gründer v.l. Chien-hua Huang, Georg Popp und Manuel Lachmayr | © Stefan Fuertbauer

Das Wiener Startup Turn-Motion von Georg Popp, Chien-hua Huang und Manuel Lachmayr fertigt maßgeschneiderte Orthesen mit KI und 3D-Druck, bis zu 15 Stück in der Zeit, die bisher für eine einzige gebraucht wurde. Die Gründungsgeschichte ist persönlich: Popp erkrankte als Kind an Polio und sollte laut Prognose den Rollstuhl kaum verlassen können. Heuer holte sich das Startup sein erstes privates Kapital, und das mit Signalwirkung: Noctua Science Ventures, der Spinoff-Fonds von Speedinvest und TU Wien, führte die Pre-Seed-Runde an, sein erstes bekanntes Investment überhaupt. Mit dabei sind das Wiener Tech-Scaleup Squer und drei Business Angels.

zone14

Tobias Gahleitner, Lukas Grömer und Simon Schmiderer (v.l.n.r.) von zone14 | © zone14

Das Wiener Startup zone14 von Simon Schmiderer, Tobias Gahleitner und Lukas Grömer baute sein Engagement im heimischen Fußball aus und schloss heuer eine Partnerschaft mit dem Wiener Sport-Club. Das Team will mit seiner Technologie Video- und Performance-Analysen im Fußball breiter zugänglich machen und konnte neben dem Hernalser Kultklub auch Ex-ÖFB-Kapitän Marc Janko als strategischen Investor für sich gewinnen. Die Technologie des Startups ist in über zehn Ländern verfügbar: Mehr als 200 Systeme sind global im Einsatz – von flächendeckenden Ausstattungen ganzer Ligen wie der ersten Profiliga Zyperns bis hin zu Traditionsvereinen wie dem SK Rapid, dem FK Austria Wien und dem SV Darmstadt 98.

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