18.01.2020

So steht die DAAA zum Thema Blockchain im Regierungsprogramm

Die Digital Asset Association Austria (DAAA) hat sich das Regierungsprogramm in Bezug auf das Thema Blockchain im Detail angeschaut. Der Verein hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst und bewertet.
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Die Digital Asset Association Austria (DAAA) setzt sich in Österreich als Verein für die nachhaltige Entwicklung des Ökosystems für digitale Vermögenswerte ein. In diesem Zusammenhang verfolgt sie nicht nur das Ziel eine Interessenvertretung für Startups und Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte zu sein, sondern möchte auch die Allgemeinheit über diese Thematik informieren – der brutkasten berichtete bereits über die Arbeit der DAAA.

Nachdem bereits zahlreiche Vertreter aus der heimischen Startup- & Innovationsszene Stellung zum Regierungsprogramm bezogen, meldet sich nun auch die DAAA zu Wort – genauer gesagt zum Thema „Kryptoökonomie und Blockchain“. In einer ausführlichen Stellungnahme fasst sie die wichtigsten Punkte zusammen und bewertet sie. Dazu zählen unter anderem die Fortführung Fintech-Beirats, die Harmonisierung auf  EU-Ebene oder Besteuerung von Krypto-Assets.

Generell begrüßt die DAAA, dass das Thema Blockchain in das Regierungsprogramm Eingang gefunden hat und freut sich auf die weitere enge Zusammenarbeit mit der neuen Regierung. Die gesamte Stellungnahme inklusive aller Details lest ihr im folgenden:

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Die DAAA-Stellungnahme

Blockchain ermöglicht viele neue Anwendungsfälle bei denen mehrere Organisationen auf einer gemeinsamen technischen Basis zusammenarbeiten möchten. Damit können neue Geschäftsmodelle effizienter, transparenter und kostenoptimierter umgesetzt werden. Eine starke Positionierung Österreichs in diesem Bereich würde es ermöglichen, dass österreichische Unternehmen auf diese Entwicklungen frühzeitig aufbauen können.

Umsetzung & klare Guidelines

Entscheidend wird sein, wie die tatsächliche Umsetzung erfolgt. Viele Bereiche bei der Umsetzung von Blockchain Projekten müssen derzeit noch geformt werden. Durch klare Positionierung zur Förderung dieser Technologie kann Österreich nicht nur einer führenden Rolle einnehmen, sondern sich auch als innovativer Hub für die Weiterentwicklung dieser Technologie positionieren.

Dies setzt voraus, dass neben einem Masterplan auch konkrete Schritte gesetzt werden. Diese Schritte betreffen insbesondere die Unterstützung in der Schließung von etwaigen rechtlichen Graubereichen mit klaren Guidelines.

Fintech-Beirat &  Harmonisierung auf EU-Ebene

Allgemein begrüßt die DAAA auch die Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens im Zusammenhang mit Investitionen in Blockchain. Rechtssicherheit ist aus Sicht der DAAA ein wesentliches Element, welches die volle Nutzung der Blockchain-Technologie erst ermöglichen wird. Etwaige nationale Regulierungen sollten aber jedenfalls gemeinsam mit den wesentlichen Stakeholdern erarbeitet und diskutiert werden, etwa im Rahmen des Fintech-Beirats. Generell erscheint aus Sicht der DAAA eine harmonisierte Regulierung auf EU-Ebene wünschenswerter, da Angebote übers Internet nicht an Ländergrenzen enden.

Über die Schaffung der entsprechenden Hygienefaktoren hinaus würde die DAAA auch eine entsprechende klare Kommunikation und ein Bekenntnis der Politik zu ihren Entscheidungen wünschen: „Ein großer Faktor den wir in anderen Ländern bei der Etablierung als Branchenstandort beobachten können ist stets auch eine klare, offene Kommunikation getroffener Entscheidungen und erlassener Regelungen. Unklarheit ist einer der größten Dämpfer für die Ansiedlung neuer Technologien, aktuell versuchen Blockchain Pionier Länder dies auch durch symbolpolitische Gesten zu unterstützen”, sagt Bernhard Blaha, Vorstandsmitglied DAAA.

Als Spinoff des Fintech Beirats des BMF begrüsst die DAAA ausdrücklich, dass der Fintech-Beirat in der neuen Legislaturperiode fortgeführt wird. „Der Fintech-Beirat hat einen wesentlichen Beitrag zum gemeinsamen Verständnis neuer Technologien zwischen Verwaltung, Aufsicht und der Wirtschaft geführt. Damit kann schnell auf neue Technologien reagiert werden“, so Chris Miess, Obmann der DAAA

Die Blockchain Punkte im Detail aus dem Regierungsprogramm:

Erstellung eines Masterplans der nicht nur die Blockchain Technologie, sondern auch Kryptowährungen umfasst. Blockchain selbst hat das Potential neue Formen der automatisierten Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dieses Potential geht dann auf, wenn sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen zusammenarbeiten und gemeinsam Daten austauschen möchten. Darüber hinaus stellen Kryptoassets in einzelnen Blockchain-Projekten einen wesentlichen Bestandteil dar, um die Verrechnung und Umsetzung von neuen Geschäftsmodellen zu ermöglichen und sollten daher neben dem Technologieaspekt in zukünftigen Maßnahmen mitbedacht werden. 

Mit der Schaffung einer vorausschauenden österreichischen Positionierung zur Förderung, Anwendung und Regulierung der Blockchain-Technologie und ihrer unterschiedlichen Anwendungen, ist es insbesondere wichtig, dass hier innerhalb der Interpretation der Gesetze in Bezug auf Blockchain-Technologien ein Weg gefunden wird, der die Umsetzung derartiger Projekte in Österreich ermöglicht.

Digitale Wertpapiere

Die DAAA begrüßt weiter auch die geplante Vorantreibung der Digitalisierung am Finanzmarkt und im Wertpapierbereich, sowohl die Einführung digitaler Wertpapiere, als auch die weitere Bekämpfung der Finanzmarktkriminalität. Auch hier sollte der Input von FinTech-Unternehmen nicht unterschätzt werden, weshalb eine Fortführung dieser Diskussionen im FinTech-Beirat wünschenswert ist.

Besteuerung von Krypto-Assets

Offene und ungeklärte Fragen zur Besteuerung von Krypto-Assets und Blockchain und die damit zusammenhängende Rechtsunsicherheit erschweren derzeit die Ansiedlung von Startup-Unternehmen in diesem Bereich. Aus der Sicht der DAAA besteht der Wunsch nach mehr Information um eine ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen.

Festzustellen ist, dass der Finanzverwaltung in Bezug auf die Besteuerung von Krypto-Assets derzeit noch nicht flächendeckend das erforderliche Know-How zur Verfügung steht. Damit eine einheitliche Vorgehensweise der Finanzverwaltung gewährleistet wird, sollten offene Fragen in Zusammenhang mit der Besteuerung von Krypto-Assets in einer Arbeitsgruppe (gemeinsam mit Vertretern des BMF, zB im Rahmen des FinTech-Beirates) bearbeitet werden.

Die Ergebnisse sollten z.B. in Form eines Erlasses (=Verwaltungsanweisung an die Finanzämter) ihren Niederschlag finden. “Viele konkrete Fragen liegen seit geraumer Zeit am Tisch und benötigen eine Klärung” nennt Natalie Enzinger, Vorstandsmitglied der DAAA und auf Digital Assets spezialisierte Steuerberaterin der ersten Stunde, beispielhaft:

 

  •  Analyse ob Einkünfte aus Krypto-Assets in den Katalog des § 27 EStG (Kapitalvermögen) unter Anwendung des begünstigten Steuersatzes gem. § 27 a Abs 1 EStG (27,5%) aufgenommen werden soll.

 

  • Klarstellung, das Forschungsprämie für Innovationen im Bereich Kryptowährungen & Blockchaintechnologie gewährt werden kann 

 

  • Klärung der offenen ertragssteuerlichen und bilanziellen Fragen (Bewertung, Verbrauchsfolgeverfahren, Gewinnrealisierung, etc) für den Handel mit Kryptowährungen im betrieblichen Bereich

 

  • Klärung der ertragssteuerlichen, umsatzsteuerlichen und bilanziellen Behandlung von Staking-Aktivitäten/Betreiben von Masternodes/Nodes, Airdrops & Blockchain Forks sowie Klärung des Umfanges der Umsatzsteuerbefreiung (Hedqvist)

 

  • Ermöglichung einer angemessenen Verwertung von realisierten Kursverlusten von Privatanlegern. Derzeit können Verlust im Privatbereich nicht verwertet bzw. vorgetragen werden, wohingegen in Deutschland  ein Verlustrücktrag möglich ist. 

 

Einsatz von Blockchain im öffentlichen Bereich

Besonders begrüßt die DAAA, dass Investitionen in Blockchain-Technologien unterstützt werden sollen und auch der Einsatz im öffentlichen Bereich evaluiert wird. Das Potential der Technologie kann nur gemeinsam gehoben werden. Durch die enge Zusammenarbeit kann Österreich zeigen, wie es auf den aktuellen Zug der Entwicklung aufspringt und hier reale Anwendungsfälle umsetzt. Die Unterstützung von Exzellenzzentren wie dem von DAA-Beirat Prof. Taudes geleiteten Austrian Blockchain Center an der WU Wien wird diese Entwicklungen ebenfalls unterstützen.

„Die bewusste Hereinnahme des Themas in das Regierungsprogramm verdeutlicht nochmal die Wichtigkeit und wir freuen uns als DAAA in den nächsten Jahren intensiv an diesem Thema mitzuarbeiten“, so DAAA Generalsekretär Richard Lutschounig abschließend.

Videoarchiv: Die DAAA-Vorstände Anita Posch und Christopher Miess im Video-Talk

Live mit den beiden Vorständen der soeben gegründeten Digital Asset Association Austria, Bitcoin & Co. mit Anita Posch und Chris Miess!

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 21. November 2018

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Erst vor wenigen Tagen berichtete brutkasten, dass die ÖBB Postbus beim Forum Alpbach einen autonomen Bus testen wird. Der Regelbetrieb mit bis zu 100 fahrerlosen Fahrzeugen ist hierzulande frühestens ab 2028 geplant. Was in Österreich also noch Zukunftsmusik ist, wird in Kalifornien gerade in einer ganz anderen Dimension Realität: Schwere autonome Lkw dürfen dort ab sofort auf öffentlichen Highways getestet werden.

Ein Heimspiel mit Verspätung

Die Situation hatte bislang etwas Paradoxes: Auf autonomes Fahren spezialisierte Firmen wie Aurora und Kodiak entwickeln ihre Technologie direkt im Silicon Valley, durften ihre schweren Trucks aber lange nicht auf kalifornischen Straßen erproben. Aurora wurde 2017 von drei Veteranen der Selbstfahr-Branche gegründet, unter anderem ehemals bei Tesla und beim Google-Ableger Waymo. Kodiak wiederum hat sich auf autonome Sattelschlepper spezialisiert.

Fahrzeuge ab 10.001 Pfund Gesamtmasse waren vom Testbetrieb ausgeschlossen. Mit neuen Regeln, die am 28. April beschlossen wurden, ist damit Schluss. Kodiak hat rund um seinen Firmensitz in Mountain View, mitten im Silicon Valley, bereits erste Fahrzeuge auf die Straße geschickt.

Von führerlosen Trucks kann trotzdem noch keine Rede sein. Die Genehmigungen gelten vorerst nur für Tests mit Sicherheitsfahrer:in am Steuer. Kalifornien will das Ganze stufenweise angehen: Auf begleitete Tests soll die fahrerlose Erprobung folgen, ein kommerzieller Einsatz ist frühestens danach denkbar.

Texas war schneller

Dass Aurora und Kodiak überhaupt schon so weit sind, liegt an Texas. Dort waren die regulatorischen Auflagen für autonomes Fahren von Anfang an niedriger, weshalb beide Unternehmen ihr operatives Geschäft zunächst dort entwickelten.

Aurora fährt seit 2025 kommerziell und fahrerlos zwischen mehreren texanischen Städten, Kodiak startete im wenig befahrenen Permian Basin und ist mittlerweile ebenfalls auf öffentlichen Highways unterwegs. Die kalifornische Zulassung erlaubt es nun vor allem Kodiak, seine Systeme erstmals auch im eigenen Heimmarkt unter anderen Verkehrsbedingungen weiterzuentwickeln.

Gewerkschaft sieht Jobs in Gefahr

Weniger Begeisterung für die neuen Regeln gibt es bei den Lkw-Fahrer:innen selbst. Die Gewerkschaft Teamsters California hat das für die Zulassung zuständige DMV (Department of Motor Vehicles) verklagt und will die Zulassung wieder kippen. Ihr Vorwurf: Die Behörde habe mögliche Sicherheitsrisiken für andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht ausreichend untersucht.

Die Unternehmen argumentieren umgekehrt mit mehr Effizienz und langfristig höherer Sicherheit. Am Ende steht die Frage, wer die amerikanische Logistik von morgen kontrolliert und was das für Fahrerjobs und die Milliarden bedeutet, die bereits in die Technologie geflossen sind.

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