22.11.2018

DAAA: Verein für digitale Vermögenswerte als „erstes FinTech-Beirat-Spinoff“

Mit der Digital Asset Association Austria (DAAA) ist in Österreich ein neuer Verein gegründet worden, der sich für eine nachhaltige Entwicklung des Ökosystems für digitale Vermögenswerte einsetzt. Im Rahmen einer Pressekonferenz zur Fintech Week Vienna stellten die Initiatoren gestern Mittwoch die Aufgaben und Ziele vor.
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DAAA
(c) DAAA: v.l.n.r. Anita Posch, Obfrau DAAA, Christopher Miess, Obmann DAAA und Christian Niedermüller, Initiator DAAA

Die steigende Popularität von Kryptowährungen, Blockchain und Co begünstigte in letzter Zeit auch das Aufkommen von digitalen Vermögenswerten. Dabei handelt es sich um die Digitalisierung von Assets, wie Grundeigentum, Unternehmensbeteiligungen oder Urheberrechten. Deren gesetzliche Regulierung steckt jedoch noch in den Kinderschuhen. Damit dieser Thematik in Österreich künftig eine größere Aufmerksamkeit geschenkt wird, wurde mit der Digital Asset Association Austria (DAAA) ein neuer Verein gegründet. Die Initiatoren, zu denen Experten im Bereich digitaler Vermögenswerte zählen, möchten ein Umfeld schaffen, in dem eine neutrale Wissensvermittlung stattfinden kann.

Die DAAA-Vorstände Anita Posch und Christopher Miess im Video-Talk:

Live mit den beiden Vorständen der soeben gegründeten Digital Asset Association Austria, Bitcoin & Co. mit Anita Posch und Chris Miess!

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 21. November 2018

Allgemeinheit soll über digitale Vermögenswerte informiert werden

Die DAAA verfolgt nicht nur das Ziel, eine Interessenvertretung für Startups und Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte zu sein. Mit ihrer Arbeit möchte sie auch die Allgemeinheit über diese Thematik informieren. Zudem strebt sie eine Kooperation mit Politik, Behörden und Institutionen an. Dadurch sollen standortförderliche Rahmenbedingung für digitale Vermögenswerte geschaffen werden. „Es ist wichtig, dass man den Dialog zwischen den Regulatoren, etablierten Playern der Finanzierungsszene und neuen Playern, die sich verstärkt mit der Digitalisierung/Tokensisierung von Vermögenswerten beschäftigen, fördert“, so Christian Niedermüller, Director Cerberus und Initiator der DAAA.

+++ Alles ums Thema Digitalisierung der Finanzindustrie +++

DAAA soll unabhängig sein

Die Initiatoren betonen, dass die DAAA eine „nicht auf Gewinn ausgerichtete, unabhängige Interessenvertretung“ sei. Zudem agiere sie nicht als Lobbying- oder Beratungsagentur für Unternehmen oder politische Parteien. Die Förderung von Initial Coin- und Security Coin Offerings soll nur dann unterstützt werden, wenn sie auch einen gesellschaftlichen Mehrwert aufweisen. Konkret möchte sich der Verein um die Sammlung und Verwertung von Informationen über aktuelle Branchenentwicklung kümmern. Neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen soll auch eine eigene Informations- und Vernetzungsplattform geschaffen werden.

Spinoff des Fintech Beirats des BMF

Wie Christopher Miess, Obmann der DAAA betont, sei der Verein das erste Spinoff aus dem Fintech-Beirat des BMF. Er begrüßt, dass Finanzminister Hartwig Löger das Thema „digitale Vermögenswerte“ auf die politische Agenda gesetzt hat: „Wir danken Finanzminister Löger für seine Weitsicht und Offenheit für das Erkennen dieser Chance für den Wirtschaftsstandort Österreich, so Miess.

Gründungsmitglieder und Vorstand der DAAA

Die Gründungsmitgliedern und der Vorstand setzt sich aus Experten im Bereich digitaler Vermögenswerte zusammen. Dazu zählen unter anderem Anita Posch (Posh Media), Christopher Miess (ICONIC), Christian Niedermüller (cerberus), Oliver Stauber (Jarolim Partner), Thomas Hillebrand (abundancehub / PwC), Wolfgang Matzner (TeleTrader), Daniel Horak (Conda), Bernhard Blaha (Hero), Natalie Enzinger (Enzinger Steuerberatung), Paul Klanschek (bitpanda) und Florian Wimmer (blockpit). Zudem beteiligen zahlreiche Netzwerkpartner.

⇒ zur Page der Digital Asset Association Austria

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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