28.02.2024

CycloTech: Linzer Flugantriebstechnologie-Startup sichert sich 20 Millionen Euro Investment

Und das ist nur der Anfang für CycloTech. Das gesamte Finanzierungsziel für 2024 lautet 53 Millionen Euro.
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CycloTech
(c) CycloTech - Riesen Investment für CycloTech.

Das österreichische Unternehmen CycloTech, ein Linzer Flugantriebstechnologie-Unternehmen, hat sich nach eigenen Angaben bereits wenige Wochen nach der Eröffnung der aktuellen Finanzierungsrunde 20 Millionen Euro gesichert.

Von 2016 bis 2023 wurden insgesamt sechs Generationen von CycloRotoren entwickelt; die aktuelle Version befindet sich seit 2021 im Testflugbetrieb. Die Finanzierung durch die Investoren Breeze Invest GmbH und Konos Holding GmbH ermöglicht nun die Weiterentwicklung zum ersten (full scale) Prototypen des CycloRotor-Antriebssystems in Marktgröße.

CycloTech: Start der kommerziellen Tätigkeiten

CycloTech-CEO Hans-Georg Kinsky, der zugleich Managing Director bei Breeze Invest ist, betonte die Bedeutung der Finanzierung: “Diese Kapitalspritze ist der Schlüssel für den Beginn unserer kommerziellen Tätigkeiten und den Start der Umsatzgenerierung. Die Anwendungsmöglichkeiten unseres Antriebs sind vielfältig. Wir befinden uns bereits in Gesprächen für den Einsatz in der Logistikbranche und in der Bauindustrie, Stichwort fliegender Kran, aber auch Hochpräzisionsdrohnen für die Verteidigungsindustrie sind denkbar.”

CycloTech steht mit weiteren potenziellen Investor:innen im Austausch, um das gesetzte Finanzierungsziel von 53 Millionen Euro im Laufe des Jahres zu erreichen. Mit diesem Kapital soll der CycloRotor für die Zertifizierung durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) vorbereitet werden. Damit bildet die Finanzierungsrunde den Grundstein für CycloTechs Plan bis 2030 ein marktfähiges Produkt zu entwickeln.

“Unser Engagement bei CycloTech spiegelt unser starkes Vertrauen in das Potenzial der urbanen Luftmobilität wider. Wir sind überzeugt, dass die einzigartige Technologie von CycloTech die Art und Weise, wie wir uns fortbewegen, langfristig revolutionieren wird.”, sagt Maximilian Schönfeldt, Managing Director von Breeze Invest.”

Nicht nur Schub in eine Richtung

Die elektrisch angetriebenen, CycloRotoren von CycloTech ermöglichen es, die Schubkraft unmittelbar in Größe und Richtung auf einer vollen Kreisbahn zu variieren. Diese 360°-Schub-Vektor-Steuerung unterscheidet sich damit grundlegend von herkömmlichen Luftfahrtantrieben (Düsen, Propeller, Rotoren), die Schub nur in eine Richtung erzeugen können.

“CycloRotoren öffnen die Tür zu einem neuen Massenmarkt in der nachhaltigen Luftfahrt, mit einem Potenzial von Millionen Fahrzeugantrieben jährlich”, erklärt Markus Steinke, Chief Development Officer bei CycloTech. “Langfristig ist es das Ziel, mit unseren CycloRotoren die Vision vom fliegenden Auto Realität werden zu lassen.”

CycloTech: Übergang zu horizontalen Flugphasen

Die CycloRotor-Technologie von CycloTech ermöglicht die Entwicklung kleinerer, komfortablerer und hochmanövrierfähiger eVTOL-Fluggeräte, die sich von den aktuellen Marktlösungen abheben. Die Technologie erlaubt einen Übergang von vertikalen zu horizontalen Flugphasen, ohne dass das Fluggerät seine Neigung ändern oder zusätzliche Antriebssysteme aktivieren muss. Mit den nun verfügbaren Mitteln sei CycloTech in der Position, ihre CycloRotor Technologie entsprechend der erforderlichen Sicherheits- und Leistungsstandards zu entwickeln und dabei eine führende Rolle in der Gestaltung der Zukunft der Luftmobilität zu übernehmen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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