07.06.2023

CycloTech: Linzer Startup will die Propeller-Technologie für die Flugtaxi-Zukunft liefern

Flugtaxi-Unternehmen gibt es einige. Das Linzer Startup CycloTech setzt den Playern am Markt eine komplett andere Technologie entgegen.
/artikel/cyclotech
Der CycloTech-Prototyp
Der CycloTech-Prototyp | Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=I2qkhmz4z1E

Wird der urbane Verkehr in einigen Jahren von Flugtaxis geprägt sein? Diese Zukunftsthese könnte man nach wie vor als gewagt bezeichnen, muss die angenommene Nachfrage doch erst einmal bewiesen werden. Doch die These hat viele Anhänger. Startups und Technologie-Unternehmen auf der ganzen Welt, darunter auch in Österreich, liefern sich seit Jahren einen Wettlauf um die ersten nicht nur serienreifen, sondern auch für den regulären Betrieb zugelassenen Flugtaxis. Dabei fällt auf: Die führenden Unternehmen setzen allesamt auf sehr ähnliche Konzepte mit der von Drohnen bekannten Propeller-Technologie. Das Linzer Startup CycloTech sticht mit einem gänzlich anderen Gegenentwurf heraus.

Voith-Schneider-Propeller: Von der Schiff- in die Luftfahrt

Der „CycloRotor“ ist ein sogenannter Voith-Schneider-Propeller. Dabei handelt es sich um ein bereits in den 1920’er-Jahren in Österreich entwickeltes Schiffs-Propeller-System, das heute weltweit bei Schiffen, die besonders präzise manövrieren müssen, in Verwendung ist. Das Besondere daran: Es ist, dank seiner verstellbaren Rotor-Blätter, Antrieb und Ruder zugleich und erlaubt eine sehr hohe Wendigkeit. CycloTech setzt das Prinzip auf die Luftfahrt um – eine Entwicklung, die nur dank moderner Leichtmaterialien möglich ist. Der Antrieb ermöglicht, wie auch die anderen Systeme am Markt, ein senkrechtes Starten und Landen.

Erster Flug des CycloTech-Prototypen

Vergleichsweise niedriger Geräuschpegel als Trumpf

Optisch haben die neuartigen Propeller wenig mit klassischen zu tun. Ein Drohnen-Prototyp von CycloTech (siehe oben) sieht auf den ersten Blick eher aus wie ein Gokart auf Kufen. Auch sonst soll sich der Antrieb in mehreren Aspekten von den gängigen Modellen unterscheiden. Punkten will das Startup neben einem energieeffizienten, rein elektrischen Antrieb unter anderem auch mit einem niedrigen Geräuschpegel. Dazu wurde nun in Wels ein aufwändiger Lärm-Test umgesetzt. Das Ergebnis: In 100 Metern Entfernung entspricht die Lautstärke eines „CycloRotors“ in etwa jener eines Gesprächs in Zimmerlautstärke. Das Ergebnis sei vielversprechend, man wolle aber noch weiter optimieren, heißt es dazu vom Unternehmen.

Video zum Lautstärke-Test

CycloTech will Zulieferer sein

Im Gegensatz zu anderen Flugtaxi-Unternehmen zielt CycloTech nicht darauf ab, eigene Luftfahrzeuge zu bauen, sondern den Markt mit seiner Technologie zu beliefern. Zunächst will man im Bereich Drohnen für Inspektion und Lieferung Fuß fassen. Dabei zeigt das Linzer Startup auf seiner Page auch mehrere Möglichkeiten auf, sein System mit anderen Antriebssystemen von senkrecht startenden Fluggeräten zu kombinieren.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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