28.02.2024

CycloTech: Linzer Flugantriebstechnologie-Startup sichert sich 20 Millionen Euro Investment

Und das ist nur der Anfang für CycloTech. Das gesamte Finanzierungsziel für 2024 lautet 53 Millionen Euro.
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CycloTech
(c) CycloTech - Riesen Investment für CycloTech.

Das österreichische Unternehmen CycloTech, ein Linzer Flugantriebstechnologie-Unternehmen, hat sich nach eigenen Angaben bereits wenige Wochen nach der Eröffnung der aktuellen Finanzierungsrunde 20 Millionen Euro gesichert.

Von 2016 bis 2023 wurden insgesamt sechs Generationen von CycloRotoren entwickelt; die aktuelle Version befindet sich seit 2021 im Testflugbetrieb. Die Finanzierung durch die Investoren Breeze Invest GmbH und Konos Holding GmbH ermöglicht nun die Weiterentwicklung zum ersten (full scale) Prototypen des CycloRotor-Antriebssystems in Marktgröße.

CycloTech: Start der kommerziellen Tätigkeiten

CycloTech-CEO Hans-Georg Kinsky, der zugleich Managing Director bei Breeze Invest ist, betonte die Bedeutung der Finanzierung: „Diese Kapitalspritze ist der Schlüssel für den Beginn unserer kommerziellen Tätigkeiten und den Start der Umsatzgenerierung. Die Anwendungsmöglichkeiten unseres Antriebs sind vielfältig. Wir befinden uns bereits in Gesprächen für den Einsatz in der Logistikbranche und in der Bauindustrie, Stichwort fliegender Kran, aber auch Hochpräzisionsdrohnen für die Verteidigungsindustrie sind denkbar.“

CycloTech steht mit weiteren potenziellen Investor:innen im Austausch, um das gesetzte Finanzierungsziel von 53 Millionen Euro im Laufe des Jahres zu erreichen. Mit diesem Kapital soll der CycloRotor für die Zertifizierung durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) vorbereitet werden. Damit bildet die Finanzierungsrunde den Grundstein für CycloTechs Plan bis 2030 ein marktfähiges Produkt zu entwickeln.

„Unser Engagement bei CycloTech spiegelt unser starkes Vertrauen in das Potenzial der urbanen Luftmobilität wider. Wir sind überzeugt, dass die einzigartige Technologie von CycloTech die Art und Weise, wie wir uns fortbewegen, langfristig revolutionieren wird.“, sagt Maximilian Schönfeldt, Managing Director von Breeze Invest.“

Nicht nur Schub in eine Richtung

Die elektrisch angetriebenen, CycloRotoren von CycloTech ermöglichen es, die Schubkraft unmittelbar in Größe und Richtung auf einer vollen Kreisbahn zu variieren. Diese 360°-Schub-Vektor-Steuerung unterscheidet sich damit grundlegend von herkömmlichen Luftfahrtantrieben (Düsen, Propeller, Rotoren), die Schub nur in eine Richtung erzeugen können.

„CycloRotoren öffnen die Tür zu einem neuen Massenmarkt in der nachhaltigen Luftfahrt, mit einem Potenzial von Millionen Fahrzeugantrieben jährlich“, erklärt Markus Steinke, Chief Development Officer bei CycloTech. „Langfristig ist es das Ziel, mit unseren CycloRotoren die Vision vom fliegenden Auto Realität werden zu lassen.“

CycloTech: Übergang zu horizontalen Flugphasen

Die CycloRotor-Technologie von CycloTech ermöglicht die Entwicklung kleinerer, komfortablerer und hochmanövrierfähiger eVTOL-Fluggeräte, die sich von den aktuellen Marktlösungen abheben. Die Technologie erlaubt einen Übergang von vertikalen zu horizontalen Flugphasen, ohne dass das Fluggerät seine Neigung ändern oder zusätzliche Antriebssysteme aktivieren muss. Mit den nun verfügbaren Mitteln sei CycloTech in der Position, ihre CycloRotor Technologie entsprechend der erforderlichen Sicherheits- und Leistungsstandards zu entwickeln und dabei eine führende Rolle in der Gestaltung der Zukunft der Luftmobilität zu übernehmen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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