07.06.2023

CycloTech: Linzer Startup will die Propeller-Technologie für die Flugtaxi-Zukunft liefern

Flugtaxi-Unternehmen gibt es einige. Das Linzer Startup CycloTech setzt den Playern am Markt eine komplett andere Technologie entgegen.
/artikel/cyclotech
Der CycloTech-Prototyp
Der CycloTech-Prototyp | Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=I2qkhmz4z1E

Wird der urbane Verkehr in einigen Jahren von Flugtaxis geprägt sein? Diese Zukunftsthese könnte man nach wie vor als gewagt bezeichnen, muss die angenommene Nachfrage doch erst einmal bewiesen werden. Doch die These hat viele Anhänger. Startups und Technologie-Unternehmen auf der ganzen Welt, darunter auch in Österreich, liefern sich seit Jahren einen Wettlauf um die ersten nicht nur serienreifen, sondern auch für den regulären Betrieb zugelassenen Flugtaxis. Dabei fällt auf: Die führenden Unternehmen setzen allesamt auf sehr ähnliche Konzepte mit der von Drohnen bekannten Propeller-Technologie. Das Linzer Startup CycloTech sticht mit einem gänzlich anderen Gegenentwurf heraus.

Voith-Schneider-Propeller: Von der Schiff- in die Luftfahrt

Der „CycloRotor“ ist ein sogenannter Voith-Schneider-Propeller. Dabei handelt es sich um ein bereits in den 1920’er-Jahren in Österreich entwickeltes Schiffs-Propeller-System, das heute weltweit bei Schiffen, die besonders präzise manövrieren müssen, in Verwendung ist. Das Besondere daran: Es ist, dank seiner verstellbaren Rotor-Blätter, Antrieb und Ruder zugleich und erlaubt eine sehr hohe Wendigkeit. CycloTech setzt das Prinzip auf die Luftfahrt um – eine Entwicklung, die nur dank moderner Leichtmaterialien möglich ist. Der Antrieb ermöglicht, wie auch die anderen Systeme am Markt, ein senkrechtes Starten und Landen.

Erster Flug des CycloTech-Prototypen

Vergleichsweise niedriger Geräuschpegel als Trumpf

Optisch haben die neuartigen Propeller wenig mit klassischen zu tun. Ein Drohnen-Prototyp von CycloTech (siehe oben) sieht auf den ersten Blick eher aus wie ein Gokart auf Kufen. Auch sonst soll sich der Antrieb in mehreren Aspekten von den gängigen Modellen unterscheiden. Punkten will das Startup neben einem energieeffizienten, rein elektrischen Antrieb unter anderem auch mit einem niedrigen Geräuschpegel. Dazu wurde nun in Wels ein aufwändiger Lärm-Test umgesetzt. Das Ergebnis: In 100 Metern Entfernung entspricht die Lautstärke eines „CycloRotors“ in etwa jener eines Gesprächs in Zimmerlautstärke. Das Ergebnis sei vielversprechend, man wolle aber noch weiter optimieren, heißt es dazu vom Unternehmen.

Video zum Lautstärke-Test

CycloTech will Zulieferer sein

Im Gegensatz zu anderen Flugtaxi-Unternehmen zielt CycloTech nicht darauf ab, eigene Luftfahrzeuge zu bauen, sondern den Markt mit seiner Technologie zu beliefern. Zunächst will man im Bereich Drohnen für Inspektion und Lieferung Fuß fassen. Dabei zeigt das Linzer Startup auf seiner Page auch mehrere Möglichkeiten auf, sein System mit anderen Antriebssystemen von senkrecht startenden Fluggeräten zu kombinieren.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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