07.11.2019

Cybertruck: Tesla-Pickup als „gepanzerter Personentransporter aus der Zukunft“

Am 21. November will Tesla seinen elektrischen Pickup "Cybertruck" vorstellen. Wie er aussehen wird, bleibt einstweilen ein Geheimnis. Und Elon Musk macht es mit kryptischen Aussagen noch spannender.
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(c) Tesla: Diese Design-Studie des Tesla-Pickups "Cybertruck" wurde vor Jahren bei einem Event gezeigt und hat wahrscheinlich wenig mit dem endgültigen Design zu tun.

Auch hierzulande erfreuen sich Pickup-Trucks in den vergangenen Jahren immer größerer Beliebtheit – vor allem im ländlichen Raum. Doch Österreich oder auch die anderen Länder Europas sind gewiss nicht die relevantesten Zielmärkte für den Tesla-Pickup „Cybertruck“, der in zwei Wochen präsentiert werden soll. Im Heimatmarkt USA hatte der Karosserie-Typ mit der charakteristischen Ladefläche in den vergangenen Jahren immer einen Marktanteil zwischen 15 und 20 Prozent. Er wird damit gerade in den Staaten zur logischen dritten Wahl nach den dort dominierenden Fahrzeugtypen Limousine und SUV, die Tesla bereits elektrisch umsetzte.

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Cybertruck-Präsentation zeitgleich mit LA Auto Show

Konkret soll es am 21. November soweit sein. Dann will Tesla laut aktuellem Elon Musk-Tweet den Cybertruck in Los Angeles „nahe der SpaceX-Fabrik“ präsentieren. Die zeitliche Überschneidung mit der LA Auto Show, einer der weltweit wichtigsten Branchenmessen, ist dabei gewiss kein Zufall. Die Tesla-Präsentation wird aber davon unabhängig stattfinden.

Bereits 2017 hatte Musk den Tesla-Pickup angekündigt. Und schon davor war von entsprechenden Plänen die Rede gewesen. Der 2017 skizzierte Zeitplan wurde nun nicht ganz eingehalten – ursprünglich hatte man die Präsentation für spätestens Sommer diesen Jahres geplant.

„Einzigartiges“, aber bislang unbekanntes Design beim Tesla-Pickup

In der Zwischenzeit tauchten zahlreiche bildliche Spekulationen zum Design des Fahrzeugs auf. Von offizieller Seite gab es aber bislang noch keine Bilder (abgesehen vom Rendering im Titelbild dieses Beitrags, das vor Jahren bei einer Veranstaltung gezeigt wurde, aber wohl wenig mit dem tatsächlichen Design zu tun hat). Elon Musk stellte vergangenes Monat in einem Tweet jedenfalls klar: „Der Cybertruck sieht nicht wie irgendetwas aus, was ich im Internet kursieren gesehen habe. Er ist näher an einem gepanzerten Personentransporter aus der Zukunft“. Schon zuvor hatte der Tesla-Gründer klar gestellt, das Design sei „einzigartig“. In punkto Größe ließ er schon vor einiger Zeit durchblicken, der Cybertruck sei vergleichbar mit dem Ford F-150 (Anm. meistverkaufter Pickup in den USA) oder sogar größer.

Tesla Cybertruck: im Internet kursieren zahlreiche Spekulationen über das Design
Tesla Cybertruck: im Internet kursieren zahlreiche Spekulationen über das Design (Screenshot: www.google.com)
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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