25.10.2016

Curafides: Wiener Startup will „Firewall“ im Pflegebereich werden

Die Suche nach passenden Pflegekräften gestaltet sich für Angehörige von Pflegebedürftigen häufig schwierig. Das Wiener Startup Curafides will das mit seiner Onlineplattform deutlich vereinfachen. Der Brutkasten sprach mit Co-Founder Thomas Stermole.
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Vor einigen Jahren brauchte Thomas Stermole eine Pflegekraft für ein Familienmitglied. Schnell stellte sich heraus: Ein Person zu finden, von der man bereits im Vorfeld abschätzen kann, ob sie vertrauenswürdig und zuverlässig genug ist, war gar nicht so einfach. Eine entsprechende Plattform im Internet fehlte. Stermole beschloss, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Gemeinsam mit Freunden, mit denen er schon zuvor zusammengearbeitet hatte, stellte er das Konzept für Curafides auf die Beine. Eineinhalb Jahre wurde vorbereitet, Anfang Oktober ging die Plattform dann online.

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Nur die Seriösen kommen durch die „Firewall“

(c) Curafides: Founder Thomas Stermole
(c) Curafides: Co-Founder Thomas Stermole

Die Grundidee: Über ein Bewertungs- und Feedbacksystem soll von potenziellen Kunden abgeschätzt werden können, ob die Pflegekraft passt. „Wir wollen die Firewall sein, durch die nur seriöse Pflegekräfte bis zu den Kunden kommen“, sagt Stermole. Er verweist dabei auch auf die vielen Pflegeskandale in letzter Zeit – das Vertrauen bei den Kunden sei dadurch stark gesunken. Doch wie funktioniert die Qualitätssicherung jetzt, kurz nach dem Launch, wo es noch keine Bewertungen gibt? „Das ist tatsächlich eine große Herausforderung“, räumt Stermole ein. Generell fordert Curafides von den Pflegekräften Dienstzeugnisse, Ausbildungsnachweise und Leumundszeugnisse ein. „Dadurch kommen schon jetzt nur die, die es ernst meinen. Die Bewertungen werden das System dann sukzessive weiter verbessern“, sagt Stermole.

„Filter zwischen Ost- und Westeuropa“

Übersetzungen von Dokumenten aus anderen Ländern müssen dabei behördlich beglaubigt sein. Generell erwartet Stermole viele ausländische Pflegekräfte, vor allem aus Ost- und Südosteuropa. „Wir wollen in dem Sektor ein Filter zwischen Ost- und Westeuropa sein“, sagt er. Der Pflegekräftemangel in Österreich werde es jedenfalls notwendig machen, weiterhin und noch verstärkt auf Kräfte aus dem Ausland zurückzugreifen. Curafides soll dabei ein wichtiger Player in der Qualitätssicherung werden. Bereits angedacht sind dazu auch Qualitätsmanager, die Kunden besuchen und sie zu den Pflegekräften befragen, sowie Prescreenings mit Interviews mit den Pflegekräften.

Bootstrapping aufgegeben, Investor gesucht

Davor gilt es aber, die Finanzierung sicherzustellen. Bislang ist das Wiener Startup komplett selbstfinanziert. „Wir wollten eigentlich bootstrappen. Wir haben aber jetzt einen Punkt erreicht, wo es ohne Investor schwierig wird. Vor allem das Marketing braucht mehr Geld, als uns lieb ist“, sagt Stermole. Erste Gespräche mit Geldgebern gäbe es bereits. Konkrete Abschlüsse gebe es aber noch keine. Die Suche sei daher noch in vollem Gange.

„Wir wollen das Airbnb für Pflegeheime werden“

Listung ab 15 Euro monatlich

Im laufenden Betrieb soll das Geld dann von den inserierenden Pflegekräften kommen. Damit sie angeführt werden und man über die Plattform mit ihnen in Kontakt treten kann, müssen sie 15 Euro pro Monat zahlen. Mit Premiumaccounts, für die mehr zu bezahlen ist, können sie höher gelistet werden. Schon bald soll das Businessmodell jedoch erweitert werden. „Wir wollen das Airbnb für Pflegeheime werden“, sagt Stermole. Kunden sollen dann schnell über die Plattform freie Plätze in passenden Heimen finden können. Bereits vor Weihnachten soll dieser Dienst gelauncht werden. Das Team sei damit „zu 80 Prozent fertig“, so Stermole.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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