24.03.2023

Crypto Weekly #95: Was das Vorgehen der US-Börsenaufsicht gegen Coinbase bedeutet

Diese Woche: Bitcoin steigt weiter und erreichte den höchsten Stand seit Juni 2022. Unterdessen ist bei der Kryptobörse Coinbase ein Schreiben der US-Börsenaufsicht eingetrudelt. Diese sieht das Unternehmen in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht.
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The logo of coinbase on a computer screen
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 28.034 US-Dollar (+11 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.784 Dollar (+6 %)
  • BNB: 332 Dollar (-3 %)
  • XRP: 0,43 Dollar (+17 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (+11 %)
  • Solana (SOL): 22 Dollar (+10 %)

📈 Bitcoin steigt weiter – und erreicht mit 28.800 US-Dollar höchsten Stand seit Juni

Am Kryptomarkt geht eine weitere starke Woche zu Ende. Am Mittwoch stieg der Bitcoin-Kurs zwischenzeitlich bis auf 28.800 US-Dollar – und erreichte damit den höchsten Stand seit Juni des Vorjahres. Einen kurzen Rücksetzer auf unter 27.000 Dollar gab es nur am Mittwochabend nach der Zinsentscheidung der US-Notenbank Federal Reserve. 

Diese hatte ihren Leitzins trotz mehreren Bankpleiten erhöht. Eine Zinssenkung zur Stützung der Konjunktur stellte Notenbank-Chef Jerome Powell auch für den weiteren Jahresverlauf nicht in Aussicht. Sämtliche Risk-Assets reagierten negativ – von Tech-Aktien bis hin zu Kryptowährungen. Als dauerhafte Belastung erwies sich die Zinsentscheidung jedoch nicht. Schon am Donnerstagnachmittag überschritt Bitcoin erneut die 28.000-Dollar-Marke. 

Auch die übrigen großen Kryptowährungen legten seit vergangenem Freitag deutlich zu. Der Ether-Kurs (ETH) stieg um 6 Prozent. Für den Cardano-Token ADA und Solanas SOL-Token ging es jeweils im zweistelligen Prozentbereich nach oben. 

Noch stärker legte Ripples XRP-Token zu, der ein Plus von rund 15 Prozent verzeichnete. Hintergrund waren Gerüchte, wonach der seit mehr als zwei Jahren andauernde Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) zu einem baldigen – und für Ripple positiven – Ende kommen könnte. Belastbare Informationen dazu gibt es allerdings keine. Der Ausgang des Verfahrens ist weiter offen. Aber immerhin sind wir damit schon beim größeren Thema dieser Ausgabe angelegt: Dem Disput zwischen der Börsenaufsicht und der Krypto-Branche.

🧐 US-Börsenaufsicht vs. Coinbase: Das ist die Vorgeschichte

Dass der Chef der Börsenaufsicht, Gary Gensler, kein Fan der Krypto-Branche ist, das ist schon lange klar. Aber in den vergangenen Wochen und Monaten hat die Behörde ihr Vorgehen gegen Akteure aus der Szene deutlich intensiviert. Und auch große Namen sind davor nicht gefeit. 

Dies zeigte sich allerspätestens Mitte Februar, als die Behörde mit der US-Kryptobörse Kraken einen umfassenden Vergleich abschloss. Dieser sah nicht nur eine Strafzahlung in der Höhe von 30 Mio. Dollar vor – die Börse musste sich auch dazu verpflichten, ihr Staking-Angebot vom US-Markt zu nehmen.

Schon damals meldete sich der Kraken-Konkurrent Coinbase zu Wort. CEO Brian Armstrong warf kurz vor Bekanntwerden des Vergleichs der Behörde vor, Staking für Privatanleger:innen in den USA verunmöglichen zu wollen. Nach Bekanntwerden des Vergleichs wiederum war Coinbase bemüht zu betonen, dass sich das eigene Staking-Angebot deutlich von jenem von Coinbase unterscheide.

Kurzer Einschub dazu: Staking wird bei “Proof of Stake”-Chains wie etwa Ethereum und Solana verwendet – anstelle des Minings wie es beispielsweise bei Bitcoin im Einsatz ist. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen daher kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Wer auf eigene Faust Ethereum-Blocks validieren will, benötigt dazu aber eine Mindestsumme von 32 Ether (ETH). Ziemlich viel für eine:n Privatanleger:in. Deshalb gibt es Anbieter, die Staking als Dienstleistungsangebot auch für kleinere Beträge ermöglichen. Und dazu gehören eben Kraken (mittlerweile nur mehr außerhalb der USA) und Coinbase.

Das Problem dabei: Laut der US-Börsenaufsicht steht ein solches Angebot in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht. Denn rechtlich gesehen, so argumentiert die Behörde, handle es sich dabei um ein Wertpapierangebot. Und das müsse die entsprechenden Registrierungsprozesse bei der SEC durchlaufen.

Das Argument ist nicht neu. Und es betrifft in der einen oder anderen Form den überwiegenden Großteil aller Krypto-Projekte. Börsenaufsichts-Chef Gary Gensler selbst scheint auf dem Standpunkt zu stehen, dass überhaupt alle Krypto-Assets ausgenommen Bitcoin nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien. 

Dass er Staking-Angebote jedenfalls in Konflikt mit dem Wertpapierrecht sieht, hat er bereits im September 2022 recht deutlich gesagt – die Details haben wir damals in Crypto Weekly #71 berichtet.

Speziell nach dem Vergleich der Börsenaufsicht mit Kraken stellte sich die Frage: Bedeutet dieser nicht zwangsläufig, dass die SEC bald auch Coinbase ins Visier nehmen würde? Oder ist es wirklich vorstellbar, dass die Börsenaufsicht der Argumentation von Coinbase folgt, wonach sich die beiden Staking-Angebote grundlegend unterscheiden – auch im rechtlichen Sinne?

🤔 Was das Vorgehen der Behörde gegen Coinbase jetzt bedeutet

Gleich vorweg: Mit Sicherheit wissen wir es weiterhin nicht. Aber jedenfalls hat die Börsenaufsicht einen nächsten Schritt gesetzt. Bei Coinbase ist eine sogenannte Wells Notice der SEC eingetrudelt, wie die Börse diese Woche selbst mitteilte. Etwas vereinfacht gesagt handelt es sich bei einer Wells Notice um eine Vorwarnung, dass die Behörde rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen einleiten wird.

Die genauen Vorwürfe kennt Coinbase laut eigenen Angaben nicht. Die Wells Notice beziehe sich auf “auf einen nicht näher spezifizierten Teil unserer gelisteten digitalen Vermögenswerte, unseren Staking-Service Coinbase Earn, Coinbase Prime und Coinbase Wallet” und sei das Ergebnis einer – schon länger bekannten – ersten Untersuchung der SEC, schreibt Paul Grewal, der Chief Legal Officer von Coinbase, in einem Blog-Eintrag.

“Die heutige Mitteilung von Wells enthält nicht viele Informationen, auf die wir reagieren könnten”, schreibt Grewal weiter. Die SEC habe Coinbase mitgeteilt, dass potenzielle Verstöße gegen das Wertpapierrecht festgestellt worden seien – aber nicht viel mehr.

Grewal bekräftigt in dem Blog-Eintrag auch etwas, das das Unternehmen bereits anlässlich des Vergleichs des Konkurrenten Kraken angekündigt hatte: Man sei bereit, sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen und die Vorwürfe zu entkräften. Anders formuliert: Einen Vergleich, wie ihn Kraken eingegangen ist, will Coinbase offenbar nicht in Betracht ziehen.

Das ist ein wichtiger Punkt. Denn im US-Rechtssystem reicht es keineswegs aus, dass die Börsenaufsicht der Meinung ist, ein bestimmtes Produkt sei als Wertpapier einzustufen. Sie muss das auch vor Gericht belegen können – und das Gericht entscheidet dann. Viele Krypto-Unternehmen wollen sich darauf nicht einlassen und vergleichen sich daher mit der Behörde. Häufig beinhaltet ein solcher Vergleich eine Strafzahlung und die Verpflichtung, das beanstandete Angebot vom US-Markt zurückzuziehen.

Ebenfalls auf keinen Vergleich einlassen wollte sich Ripple. Der eingangs bereits erwähnte Rechtsstreit des Unternehmens mit der Börsenaufsicht wird daher seit mittlerweile mehr als zwei Jahren vor Gericht ausgetragen. Und auch wenn es jetzt wieder Gerüchte über ein baldiges Ende gegeben hat: Der Ausgang des Verfahrens ist natürlich weiterhin unklar. Und selbst wenn das Urteil zugunsten von Ripple ausfällt, sind mehr als zwei Jahre Zeit, Energie und viel Geld in das Verfahren geflossen. Eine ähnliche Situation könnte nun auch auf Coinbase zukommen. 

Was bedeutet die Situation nun für die Branche und für den Markt? Klar ist: Überrascht konnte davon niemand mehr sein. Ja, verglichen mit vielen Konkurrenten mag Coinbase regulatorisch durchaus als “good guy” positioniert sein. Immerhin ist das Unternehmen im Gegensatz zu den meisten Konkurrenten an der Börse notiert und unterliegt daher strengen Transparenzvorschriften. Coinbase hat auch sicherlich ein besseres Image als das Tron-Projekt rund um Justin Sun, gegen das die SEC ebenfalls seit dieser Woche vorgeht.

Aber dennoch liegt auch Coinbase mit der SEC schon länger im Clinch. Man erinnere sich etwa an den Sommer 2021, als die Börse ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen auf Druck der SEC am US-Markt zurückziehen musste. Und spätestens mit dem Vorgehen gegen Kraken musste klar sein: Die SEC schreckt auch vor den großen Akteuren der Branche nicht zurück. Hier ist wohl auch aufgrund der FTX-Pleite der Druck auf die Behörde gestiegen. Aus all diesen Gründen dürfte der Schritt in der Branche keinen Schock mehr ausgelöst haben.

Am Markt hat sich die Nachricht dementsprechend auch nicht besonders stark niedergeschlagen. Als sie am späten Mittwochabend bekannt wurde, lag der Kryptomarkt zwar tatsächlich stark im Minus. Diese Verluste waren jedoch durch die eingangs erwähnte US-Zinsentscheidung wenige Stunden zuvor ausgelöst worden.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Movevo, movevo4kids, Bewegung in Volksschulen
(c) motion4kids - Die Klasse bewältigt gemeinsam Bewegungschallenges und Aufgaben.

Movevo ist ein Villacher Startup, das eine App entwickelt hat, die Bewegung und Gesundheit spielerisch in den Arbeitsalltag integrieren und zu gemeinsamen Pausen im Team animieren soll – brutkasten berichtete. Die App wird in zwei Versionen angeboten: Move App für Unternehmen (betriebliche Gesundheitsförderung) und movevo4kids für Kinder bzw. Schulen (angepasstes Konzept: Lehrpersonen bekommen die App und machen die digitalen Übungen mit der Klasse). Nun ist man Teil der kostenlosen Initiative “Servus bewegt Kinder – Die Bewegte Schule”. Daran nehmen österreichweit 100 Volksschulen teil – mehr als 16.000 Kinder in über 784 Klassen sollen von dem Bewegungsprogramm profitieren, welches auch die Webapp von movevo4kids umfasst.

Movevo: Gamification-Ansatz im Schulalltag

Ziel ist es, dem zunehmenden Bewegungsmangel bei Kindern entgegenzuwirken und Gesundheit spielerisch im Schulalltag zu fördern. Movevo-Geschäftsführer und Founder Michael Omann dazu: “Turnstunden sind wichtig. Aber wir wollen Bewegung in kurzen Einheiten zu einem fixen Bestandteil des Unterrichts machen.”

Oft fehlen im Unterricht die nötigen Ressourcen, den Schülerinnen und Schülern ausreichend Bewegung zu ermöglichen. Mit der Anwendung von movevo4kids sollen Lehrerinnen und Lehrer einen aktiven Unterricht gestalten. Die Klasse wird dabei durch die von Expertinnen und Experten entwickelten Übungen, spielerisch zum Mitmachen motiviert. Dabei fördere man die Konzentration und Leistung der Kinder und verbessere so die Unterrichtsqualität. Die kurzen (fünf bis zehn Minuten) und flexibel einsetzbaren Bewegungseinheiten sind dazu gedacht, den Turnunterricht im Schulalltag zu ergänzen.

Denn, jedes dritte schulpflichtige Kind ist übergewichtig und nur zwei von zehn Kindern erfüllen die WHO-Empfehlung von einer Stunde Bewegung pro Tag. Das zeigen die alarmierenden Zahlen des aktuellen Gesundheitsberichts vom Gesundheitsministerium. Bewegungsmangel ist eine der Hauptursachen für chronische und psychische Krankheiten und führt in weiterer Folge zu enormen Kosten für das Gesundheitssystem.

“Es muss nicht immer eine volle Stunde Bewegung sein”

“Wir brauchen eine neue Bewegungskultur und mehr Bewegungsbewusstsein in Österreich. Es muss nicht immer eine volle Stunde Bewegung sein, schon kurze aktive Pausen sind wirksam. Die Auswirkungen von zu wenig Bewegung wie Übergewicht sind bereits deutlich sichtbar. Hier darf die Politik nicht länger wegschauen“, so Omann weiter.

Öffentliche und private Volksschulen aus ganz Österreich konnten sich im Oktober über ein Online-Formular für das Projekt anmelden. Das Paket umfasst neben Bewegungsmaterialien und Webinaren zur Bewegungsförderung, Zugänge zu den digitalen Abenteuerwelten von movevo4kids, Break it Kids und Sport-attack. Das Programm wird den Schulen für das Schuljahr 2024/25 zur Verfügung gestellt.

Auszeichnung für Movevo

Abseits der Teilnahme an dieser Initiative belegte die movevo4kids-App diese Woche bei dem “ausgezeichnet regional“-Award in Klagenfurt den zweiten Platz in der Kategorie “Gesundheit & Pflege”. Die zugehörige App für betriebliche Gesundheitsförderung Movevo erreichte den dritten Platz in der Rubrik “Kärnten Digital”.

“Wir freuen uns besonders über die Auszeichnung für movevo4kids und sehen den Award als Bestätigung, dass wir mit unserer Vision auf dem richtigen Weg sind, Kinder auf spielerische Weise zu mehr Bewegung zu motivieren”, sagt Omann.

Die kostenlose Bewegungs-Initiative für 100 Volksschulen in Österreich im Schuljahr 2024/25 wird von der Bildungsstiftung motion4kids in Kooperation mit Red Bull Media House und der Täglichen Bewegungseinheit umgesetzt. Movevo4kids ist Partner des Projekts und stellt dafür die innovativen digitalen Inhalte zur Verfügung.

“Es freut uns sehr, dass Volksschulen aus allen neun Bundesländer vertreten sind”, sagt Marion Kanalz, COO und Co-Founderin von Movevo. “Mit movevo4kids wollen wir allen Kindern positive Bewegungserfahrungen ermöglichen und langfristig zu einem gesunden Lebensstil beitragen.”

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