24.03.2023

Crypto Weekly #95: Was das Vorgehen der US-Börsenaufsicht gegen Coinbase bedeutet

Diese Woche: Bitcoin steigt weiter und erreichte den höchsten Stand seit Juni 2022. Unterdessen ist bei der Kryptobörse Coinbase ein Schreiben der US-Börsenaufsicht eingetrudelt. Diese sieht das Unternehmen in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht.
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The logo of coinbase on a computer screen
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 28.034 US-Dollar (+11 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.784 Dollar (+6 %)
  • BNB: 332 Dollar (-3 %)
  • XRP: 0,43 Dollar (+17 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (+11 %)
  • Solana (SOL): 22 Dollar (+10 %)

📈 Bitcoin steigt weiter – und erreicht mit 28.800 US-Dollar höchsten Stand seit Juni

Am Kryptomarkt geht eine weitere starke Woche zu Ende. Am Mittwoch stieg der Bitcoin-Kurs zwischenzeitlich bis auf 28.800 US-Dollar – und erreichte damit den höchsten Stand seit Juni des Vorjahres. Einen kurzen Rücksetzer auf unter 27.000 Dollar gab es nur am Mittwochabend nach der Zinsentscheidung der US-Notenbank Federal Reserve. 

Diese hatte ihren Leitzins trotz mehreren Bankpleiten erhöht. Eine Zinssenkung zur Stützung der Konjunktur stellte Notenbank-Chef Jerome Powell auch für den weiteren Jahresverlauf nicht in Aussicht. Sämtliche Risk-Assets reagierten negativ – von Tech-Aktien bis hin zu Kryptowährungen. Als dauerhafte Belastung erwies sich die Zinsentscheidung jedoch nicht. Schon am Donnerstagnachmittag überschritt Bitcoin erneut die 28.000-Dollar-Marke. 

Auch die übrigen großen Kryptowährungen legten seit vergangenem Freitag deutlich zu. Der Ether-Kurs (ETH) stieg um 6 Prozent. Für den Cardano-Token ADA und Solanas SOL-Token ging es jeweils im zweistelligen Prozentbereich nach oben. 

Noch stärker legte Ripples XRP-Token zu, der ein Plus von rund 15 Prozent verzeichnete. Hintergrund waren Gerüchte, wonach der seit mehr als zwei Jahren andauernde Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) zu einem baldigen – und für Ripple positiven – Ende kommen könnte. Belastbare Informationen dazu gibt es allerdings keine. Der Ausgang des Verfahrens ist weiter offen. Aber immerhin sind wir damit schon beim größeren Thema dieser Ausgabe angelegt: Dem Disput zwischen der Börsenaufsicht und der Krypto-Branche.

🧐 US-Börsenaufsicht vs. Coinbase: Das ist die Vorgeschichte

Dass der Chef der Börsenaufsicht, Gary Gensler, kein Fan der Krypto-Branche ist, das ist schon lange klar. Aber in den vergangenen Wochen und Monaten hat die Behörde ihr Vorgehen gegen Akteure aus der Szene deutlich intensiviert. Und auch große Namen sind davor nicht gefeit. 

Dies zeigte sich allerspätestens Mitte Februar, als die Behörde mit der US-Kryptobörse Kraken einen umfassenden Vergleich abschloss. Dieser sah nicht nur eine Strafzahlung in der Höhe von 30 Mio. Dollar vor – die Börse musste sich auch dazu verpflichten, ihr Staking-Angebot vom US-Markt zu nehmen.

Schon damals meldete sich der Kraken-Konkurrent Coinbase zu Wort. CEO Brian Armstrong warf kurz vor Bekanntwerden des Vergleichs der Behörde vor, Staking für Privatanleger:innen in den USA verunmöglichen zu wollen. Nach Bekanntwerden des Vergleichs wiederum war Coinbase bemüht zu betonen, dass sich das eigene Staking-Angebot deutlich von jenem von Coinbase unterscheide.

Kurzer Einschub dazu: Staking wird bei “Proof of Stake”-Chains wie etwa Ethereum und Solana verwendet – anstelle des Minings wie es beispielsweise bei Bitcoin im Einsatz ist. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen daher kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Wer auf eigene Faust Ethereum-Blocks validieren will, benötigt dazu aber eine Mindestsumme von 32 Ether (ETH). Ziemlich viel für eine:n Privatanleger:in. Deshalb gibt es Anbieter, die Staking als Dienstleistungsangebot auch für kleinere Beträge ermöglichen. Und dazu gehören eben Kraken (mittlerweile nur mehr außerhalb der USA) und Coinbase.

Das Problem dabei: Laut der US-Börsenaufsicht steht ein solches Angebot in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht. Denn rechtlich gesehen, so argumentiert die Behörde, handle es sich dabei um ein Wertpapierangebot. Und das müsse die entsprechenden Registrierungsprozesse bei der SEC durchlaufen.

Das Argument ist nicht neu. Und es betrifft in der einen oder anderen Form den überwiegenden Großteil aller Krypto-Projekte. Börsenaufsichts-Chef Gary Gensler selbst scheint auf dem Standpunkt zu stehen, dass überhaupt alle Krypto-Assets ausgenommen Bitcoin nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien. 

Dass er Staking-Angebote jedenfalls in Konflikt mit dem Wertpapierrecht sieht, hat er bereits im September 2022 recht deutlich gesagt – die Details haben wir damals in Crypto Weekly #71 berichtet.

Speziell nach dem Vergleich der Börsenaufsicht mit Kraken stellte sich die Frage: Bedeutet dieser nicht zwangsläufig, dass die SEC bald auch Coinbase ins Visier nehmen würde? Oder ist es wirklich vorstellbar, dass die Börsenaufsicht der Argumentation von Coinbase folgt, wonach sich die beiden Staking-Angebote grundlegend unterscheiden – auch im rechtlichen Sinne?

🤔 Was das Vorgehen der Behörde gegen Coinbase jetzt bedeutet

Gleich vorweg: Mit Sicherheit wissen wir es weiterhin nicht. Aber jedenfalls hat die Börsenaufsicht einen nächsten Schritt gesetzt. Bei Coinbase ist eine sogenannte Wells Notice der SEC eingetrudelt, wie die Börse diese Woche selbst mitteilte. Etwas vereinfacht gesagt handelt es sich bei einer Wells Notice um eine Vorwarnung, dass die Behörde rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen einleiten wird.

Die genauen Vorwürfe kennt Coinbase laut eigenen Angaben nicht. Die Wells Notice beziehe sich auf “auf einen nicht näher spezifizierten Teil unserer gelisteten digitalen Vermögenswerte, unseren Staking-Service Coinbase Earn, Coinbase Prime und Coinbase Wallet” und sei das Ergebnis einer – schon länger bekannten – ersten Untersuchung der SEC, schreibt Paul Grewal, der Chief Legal Officer von Coinbase, in einem Blog-Eintrag.

“Die heutige Mitteilung von Wells enthält nicht viele Informationen, auf die wir reagieren könnten”, schreibt Grewal weiter. Die SEC habe Coinbase mitgeteilt, dass potenzielle Verstöße gegen das Wertpapierrecht festgestellt worden seien – aber nicht viel mehr.

Grewal bekräftigt in dem Blog-Eintrag auch etwas, das das Unternehmen bereits anlässlich des Vergleichs des Konkurrenten Kraken angekündigt hatte: Man sei bereit, sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen und die Vorwürfe zu entkräften. Anders formuliert: Einen Vergleich, wie ihn Kraken eingegangen ist, will Coinbase offenbar nicht in Betracht ziehen.

Das ist ein wichtiger Punkt. Denn im US-Rechtssystem reicht es keineswegs aus, dass die Börsenaufsicht der Meinung ist, ein bestimmtes Produkt sei als Wertpapier einzustufen. Sie muss das auch vor Gericht belegen können – und das Gericht entscheidet dann. Viele Krypto-Unternehmen wollen sich darauf nicht einlassen und vergleichen sich daher mit der Behörde. Häufig beinhaltet ein solcher Vergleich eine Strafzahlung und die Verpflichtung, das beanstandete Angebot vom US-Markt zurückzuziehen.

Ebenfalls auf keinen Vergleich einlassen wollte sich Ripple. Der eingangs bereits erwähnte Rechtsstreit des Unternehmens mit der Börsenaufsicht wird daher seit mittlerweile mehr als zwei Jahren vor Gericht ausgetragen. Und auch wenn es jetzt wieder Gerüchte über ein baldiges Ende gegeben hat: Der Ausgang des Verfahrens ist natürlich weiterhin unklar. Und selbst wenn das Urteil zugunsten von Ripple ausfällt, sind mehr als zwei Jahre Zeit, Energie und viel Geld in das Verfahren geflossen. Eine ähnliche Situation könnte nun auch auf Coinbase zukommen. 

Was bedeutet die Situation nun für die Branche und für den Markt? Klar ist: Überrascht konnte davon niemand mehr sein. Ja, verglichen mit vielen Konkurrenten mag Coinbase regulatorisch durchaus als “good guy” positioniert sein. Immerhin ist das Unternehmen im Gegensatz zu den meisten Konkurrenten an der Börse notiert und unterliegt daher strengen Transparenzvorschriften. Coinbase hat auch sicherlich ein besseres Image als das Tron-Projekt rund um Justin Sun, gegen das die SEC ebenfalls seit dieser Woche vorgeht.

Aber dennoch liegt auch Coinbase mit der SEC schon länger im Clinch. Man erinnere sich etwa an den Sommer 2021, als die Börse ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen auf Druck der SEC am US-Markt zurückziehen musste. Und spätestens mit dem Vorgehen gegen Kraken musste klar sein: Die SEC schreckt auch vor den großen Akteuren der Branche nicht zurück. Hier ist wohl auch aufgrund der FTX-Pleite der Druck auf die Behörde gestiegen. Aus all diesen Gründen dürfte der Schritt in der Branche keinen Schock mehr ausgelöst haben.

Am Markt hat sich die Nachricht dementsprechend auch nicht besonders stark niedergeschlagen. Als sie am späten Mittwochabend bekannt wurde, lag der Kryptomarkt zwar tatsächlich stark im Minus. Diese Verluste waren jedoch durch die eingangs erwähnte US-Zinsentscheidung wenige Stunden zuvor ausgelöst worden.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Airgapnet
© Airgapnet/Canva - Markus Roth, Co-Founder Airgapnet.

Mit der Gründung der Airgapnet GmbH entstand in Oberösterreich ein neues Cybersecurity-Startup mit dem Ziel, Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen, die selbst modernste Sicherheitslösungen umgehen können.

Airgapnet: Mit Gründung gleich Kapital

Gegründet wurde es von Markus Roth, Sergey Shelenkov, Florian Mihalits und Peter Ziehesberger, die langjährige Erfahrung aus den Bereichen IT-Sicherheit, Netzwerktechnik, Elektronikentwicklung, Softwareentwicklung und Unternehmensführung mit sich bringen.

Zeitgleich mit der Unternehmensgründung konnte Airgapnet sich ein siebenstelliges Investment sichern. Das Kapital wird in die Skalierung der Produktion, den Ausbau der Produktentwicklung, den Aufbau internationaler Vertriebspartnerschaften sowie die Weiterentwicklung der patentierten Technologie investiert. Angaben zum Investor wurden auf Wunsch der beteiligten Parteien nicht veröffentlicht.

Physische Trennung von Netzwerkverbindungen

Das Neuhofener Unternehmen baut auf einer patentierten Technologie auf, die einen anderen Ansatz verfolgt als klassische Cybersecurity-Lösungen, heißt es. Während Firewalls, Endpoint-Protection und andere Sicherheitsprodukte versuchen, Angriffe zu erkennen und zu filtern, setzt Airgapnet auf die physische Trennung von Netzwerkverbindungen.

Künstliche Intelligenz ermöglicht es heutzutage Angreifern, Schwachstellen automatisiert zu analysieren, Angriffe zu personalisieren und Sicherheitsmechanismen effizienter zu umgehen. Besonders kritisch seien sogenannte Zero-Day-Exploits. Dabei handelt es sich um bislang unbekannte Sicherheitslücken, z. B. in Firewalls, für die noch keine Sicherheitsupdates oder Schutzmaßnahmen existieren. Wenn eine solche Schwachstelle entdeckt wird, hätten Unternehmen oft keine Möglichkeit, sich unmittelbar zu schützen: „Die Anzahl neuer Schwachstellen steigt rasant. Gleichzeitig verkürzt KI die Zeit zwischen dem Finden einer Schwachstelle und ihrer aktiven Ausnutzung drastisch. Unternehmen stehen dadurch vor einer völlig neuen Herausforderung“, erklärt Mitgründer und Geschäftsführer Markus Roth. Auch der zukünftige Einsatz von Quantencomputern verlangt bereits im Vorfeld die Erstellung neuer Sicherheitskonzepte.

Das Firewall-Problem

Eine Firewall sei letztlich ein intelligenter Filter, so die Founder weiter. Sie entscheidet anhand von Regeln, welche Datenpakete passieren dürfen und welche nicht. Doch jede Firewall basiert auf Software und Regeln. Fehlerhafte Konfigurationen, unbekannte Schwachstellen, kompromittierte Zugangsdaten oder Zero-Day-Exploits können dazu führen, dass Angreifer diese Schutzschicht überwinden.

„Selbst die besten Firewalls bieten daher niemals einen 100-prozentigen Schutz über einen beliebigen Zeitraum hinweg. Genau deshalb verfolgen viele Sicherheitsexperten sowie militärische Einrichtungen seit Jahren das Prinzip des sogenannten Air-Gappings, also der physischen Trennung kritischer Systeme“, liest man in der Aussendung.

In diesem Sinne trennen die von Airgapnet entwickelten Systeme Netzwerkverbindungen physisch voneinander und verbinden sie nur dann, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Das Unternehmen bezeichnet diesen Ansatz als „Online when needed“ statt „Always online“. Dadurch würde vor allem die Angriffsfläche reduziert.

Airgapnet mit neuer Ebene

Die Technologie wurde insbesondere für Unternehmen entwickelt, für die IT-Sicherheit wesentlich ist, um damit unter anderem Backup-Systeme, industrielle Steuerungen, Fernwartungszugänge und Internetzugänge zu schützen. Die Gründer sehen sich dabei als Teil einer neuen Generation europäischer Cybersecurity-Unternehmen, die auf technologische Unabhängigkeit, physische Sicherheit und praktikable Lösungen setzen.

© Airgapnet – Sergey Shelenkov, Mitgründer und Geschäftsführer.

„Die Cybersecurity-Branche konzentriert sich seit Jahrzehnten darauf, Angriffe zu erkennen. Wir ergänzen diesen Ansatz um eine weitere Ebene: Wenn eine Verbindung nicht existiert, ist ein Angriff auf sie chancenlos“, erklärt Sergey Shelenkov, Mitgründer und Geschäftsführer. „Genau diese Einfachheit macht unsere Technologie so wirkungsvoll.“

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