10.02.2023

Crypto Weekly #90: US-Kryptobörse Kraken erhält Staking-Verbot – was dies jetzt bedeutet

Diese Woche: 30 Mio. Dollar Strafe - und künftig kein Staking-Angebot mehr am US-Markt. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen der Kryptobörse Kraken und der US-Börsenaufsicht. Was sind die Hintergründe und welche Folgen wird dies nun haben?
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Smartphone displaying logo of Kraken cryptocurrency exchange on stock exchange diagram background
Foto: Adobe Stock/piter2121

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 21.900 US-Dollar (-7 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.550 Dollar (-6 %)
  • BNB: 309 Dollar (-5 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (-9 %)
  • Solana (SOL): 21 Dollar (-14 %)

? US-Börsenaufsicht verbietet Kryptobörse Kraken Staking

Manchmal geht es ganz schnell. Erst vorletzte Woche stand in Crypto Weekly #88 : “Von der US-Börsenaufsicht können potenziell jederzeit Aktionen kommen, die sich auf den Markt niederschlagen.” Und jetzt ist es auch schon passiert. 

Die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), hat die Branche geschockt. Und zwar exakt mit dem Thema, das schon seit Jahren einer der großen Risikofaktoren für die US-Kryptobranche ist: der rechtliche Status von Krypto-Assets in den USA – und ob diese als Wertpapiere nach US-Recht einzustufen sind. Auch dieses Thema hatten wir erst in der Vorwoche in Crypto Weekly #89 behandelt.

Diese Woche wurde zunächst über Medienberichte bekannt, dass die Behörde eine Untersuchung der US-Kryptobörse Kraken zu genau dieser Frage eingeleitet hat. Und dass diese schon weit fortgeschritten sein soll. 

Am Donnerstagabend bestätigte sich dies: Die Börsenaufsicht gab bekannt, bereits einen Vergleich mit  Kraken erreicht zu haben. Und der hat es in sich. 

Es geht um das Staking-Angebot der Börse. Staking kommt bei sogenannten “Proof of Stake”-Chains wie Ethereum oder Solana zum Einsatz und ist eine Alternative zum Mining, wie es etwa bei Bitcoin verwendet wird. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Nun zu den Eckpunkten des Vergleichs:

  • Kraken hat demnach mit seinem Staking-Angebot US-Wertpapierrecht gebrochen
  • Krakens “Staking-as-a-Service”-Programm hätte nach US-Recht einen Prozess zur Registrierung von Wertpapieren bei der SEC durchlaufen müssen
  • die Börse muss deswegen nun 30 Mio. US-Dollar Strafe zahlen
  • außerdem muss Kraken sein Staking-Angebot in den USA einstellen

Im Rahmen des Vergleichs musste sich Kraken zwar nicht im rechtlichen Sinne schuldig bekennen. Das Ergebnis spricht aber für sich. Dass die Börse sich verpflichten musste, Staking am US-Markt nicht mehr anzubieten, ist ein ziemlich weitreichender Schritt. Und dieser wirft natürlich die Frage auf, welche weiteren Folgen dies nun hat.

Gleich vorweg: Kraken darf nur in den USA kein Staking mehr anbieten. Für Kundinnen und Kunden außerhalb der USA wird die Börse Staking über Tochterunternehmen weiterhin ermöglichen. Und auch Personen in den USA, die ihre Krypto-Assets auf eigene Faust staken (nicht über zentralisierte Akteure wie Börsen) sind nicht betroffen.

? Was bedeutet die Entscheidung für Coinbase und andere Staking-Anbieter?

Die große Frage ist nun aber: Was bedeutet die Entscheidung für andere Staking-Anbieter in den USA? Klar ist: Es waren keine Punkte, die spezifisch für Kraken waren, die die Börsenaufsicht gestört haben. Sondern generell das Staking-Angebot. Das heißt auch, dass es für andere Anbieter jetzt eng werden könnte. Was diesen natürlich bewusst ist. 

Nehmen wir etwa Coinbase. Die US-Kryptobörse ist schon länger nicht gut auf die SEC zu sprechen. Ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen konnte im Sommer 2021 nicht starten – weil die SEC schon vorher klar gemacht hatte, dass Coinbase dafür den Prozess zur Registrierung von Wertpapieren durchlaufen müsse. Schon damals hatte sich Coinbase-CEO Brian Armstrong die Behörde scharf kritisiert.

Und auch diese Woche meldete er sich mit Kritik zu Wort. Noch vor Bekanntwerden des Kraken-Vergleichs schrieb er auf Twitter von “Gerüchten, dass die SEC Krypto-Staking in den USA für Privatanleger:innen” verbieten wolle. Er hoffe, dass diese Gerüchte nicht wahr seien. Die USA würden damit in eine “schreckliche Richtung” gehen. Staking sei eine “wichtige Innovation” und “kein Wertpapier”.

Es ist also eine gewisse Nervosität wahrzunehmen. Dass der Vergleich der SEC mit Kraken direkte Implikationen für Coinbase haben wird, bestreitet die Börse jedenfalls. Der Chief Legal Officer (CLO) von Coinbase, Paul Grewal, sagte gegenüber The Block, das eigene Staking-Angebot unterscheide sich “grundlegend” von Krakens Staking-Produkt. 

Ob die Börsenaufsicht dies auch so sieht, wird sich erst zeigen müssen. Klar ist aber: Die SEC hat sich keineswegs nur an Spezifika des Kraken-Angebots gestört. Und SEC-Chef Gary Gensler twitterte nun anlässlich der Entscheidung auch: “Ob durch Staking-as-a-Service, Lending oder andere Mittel, Krypto-Vermittler müssen die von unseren Gesetzen geforderten Offenlegungen und Sicherheitsvorkehrungen bieten”.

Und: Der konkrete Fall und die Inhalte des Vergleichs zwischen der Börsenaufsicht und Kraken waren vor dieser Woche zwar noch nicht absehbar. Aber völlig überraschend kommt ein solches Ergebnis trotzdem nicht. 

Immerhin hat Gensler schon im vergangenen September recht deutlich in den Raum gestellt, dass er Staking-Anbieter im Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht sieht. In Crypto Weekly #71 wurde dies berichtet und eingeordnet.

? Wie sich die Nachricht am Kryptomarkt ausgewirkt hat

Kommen wir nun noch zur Marktentwicklung. Hat sich die Meldung in den Kursen am Kryptomarkt niedergeschlagen? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Bei Bitcoin, Ethereum und den meisten übrigen großen Kryptowährungen ist in den Charts eine direkte Kursreaktion nach Bekanntwerden der Nachricht sichtbar. 

Und diese hat auch dazu geführt, dass die 7-Tages-Performances von beispielsweise Bitcoin und Ethereum in den klar negativen Bereich gerutscht sind. Anfang der Woche hatten sich die Kurse zunächst seitwärts bewegt.

Allerdings: Überbewerten sollte man diese Kursreaktion auch nicht. Ja, sie war vorhanden – aber vom Umfang her war sie auch nicht fürchterlich stark. Bei Bitcoin reden wir etwa von einem Rückgang von rund 22.800 Dollar auf 21.800 Dollar. 

Nimmt man den Mittwoch noch dazu (als die ersten noch unbestätigten Medienberichte aufgetaucht waren), gelangen wir zu einem Ausgangslevel von etwas über 23.000 Dollar. Vor allem angesichts der starken Kursentwicklung seit Jahresbeginn ist dies alles andere als dramatisch.

Ist die Sache damit durchgestanden? Keineswegs. Dass die US-Börsenaufsicht ein permanenter Risikofaktor für die Kursentwicklung von Krypto-Assets ist, war bekannt. Insofern wurde der Markt nicht völlig überrascht. Allerdings ist die konkrete Einigung nun vom Umfang her weitreichender als von den meisten erwartet worden wäre. 

Entscheidend wird nun sein, welche Schritte die Börsenaufsicht als nächstes setzt. Sollten bald weitere Maßnahmen gegen andere große Akteure folgen, wird sich auch in den Kursen niederschlagen. Klar ist jedenfalls: Die Unsicherheit am Markt ist zurück. Und Gary Gensler hat mehr als deutlich gemacht, dass die Börsenaufsicht in den nächsten Monaten ein großer Risikofaktor für die Branche bleiben wird.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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