10.02.2023

Crypto Weekly #90: US-Kryptobörse Kraken erhält Staking-Verbot – was dies jetzt bedeutet

Diese Woche: 30 Mio. Dollar Strafe - und künftig kein Staking-Angebot mehr am US-Markt. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen der Kryptobörse Kraken und der US-Börsenaufsicht. Was sind die Hintergründe und welche Folgen wird dies nun haben?
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Foto: Adobe Stock/piter2121

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 21.900 US-Dollar (-7 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.550 Dollar (-6 %)
  • BNB: 309 Dollar (-5 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (-9 %)
  • Solana (SOL): 21 Dollar (-14 %)

? US-Börsenaufsicht verbietet Kryptobörse Kraken Staking

Manchmal geht es ganz schnell. Erst vorletzte Woche stand in Crypto Weekly #88 : “Von der US-Börsenaufsicht können potenziell jederzeit Aktionen kommen, die sich auf den Markt niederschlagen.” Und jetzt ist es auch schon passiert. 

Die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), hat die Branche geschockt. Und zwar exakt mit dem Thema, das schon seit Jahren einer der großen Risikofaktoren für die US-Kryptobranche ist: der rechtliche Status von Krypto-Assets in den USA – und ob diese als Wertpapiere nach US-Recht einzustufen sind. Auch dieses Thema hatten wir erst in der Vorwoche in Crypto Weekly #89 behandelt.

Diese Woche wurde zunächst über Medienberichte bekannt, dass die Behörde eine Untersuchung der US-Kryptobörse Kraken zu genau dieser Frage eingeleitet hat. Und dass diese schon weit fortgeschritten sein soll. 

Am Donnerstagabend bestätigte sich dies: Die Börsenaufsicht gab bekannt, bereits einen Vergleich mit  Kraken erreicht zu haben. Und der hat es in sich. 

Es geht um das Staking-Angebot der Börse. Staking kommt bei sogenannten “Proof of Stake”-Chains wie Ethereum oder Solana zum Einsatz und ist eine Alternative zum Mining, wie es etwa bei Bitcoin verwendet wird. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Nun zu den Eckpunkten des Vergleichs:

  • Kraken hat demnach mit seinem Staking-Angebot US-Wertpapierrecht gebrochen
  • Krakens “Staking-as-a-Service”-Programm hätte nach US-Recht einen Prozess zur Registrierung von Wertpapieren bei der SEC durchlaufen müssen
  • die Börse muss deswegen nun 30 Mio. US-Dollar Strafe zahlen
  • außerdem muss Kraken sein Staking-Angebot in den USA einstellen

Im Rahmen des Vergleichs musste sich Kraken zwar nicht im rechtlichen Sinne schuldig bekennen. Das Ergebnis spricht aber für sich. Dass die Börse sich verpflichten musste, Staking am US-Markt nicht mehr anzubieten, ist ein ziemlich weitreichender Schritt. Und dieser wirft natürlich die Frage auf, welche weiteren Folgen dies nun hat.

Gleich vorweg: Kraken darf nur in den USA kein Staking mehr anbieten. Für Kundinnen und Kunden außerhalb der USA wird die Börse Staking über Tochterunternehmen weiterhin ermöglichen. Und auch Personen in den USA, die ihre Krypto-Assets auf eigene Faust staken (nicht über zentralisierte Akteure wie Börsen) sind nicht betroffen.

? Was bedeutet die Entscheidung für Coinbase und andere Staking-Anbieter?

Die große Frage ist nun aber: Was bedeutet die Entscheidung für andere Staking-Anbieter in den USA? Klar ist: Es waren keine Punkte, die spezifisch für Kraken waren, die die Börsenaufsicht gestört haben. Sondern generell das Staking-Angebot. Das heißt auch, dass es für andere Anbieter jetzt eng werden könnte. Was diesen natürlich bewusst ist. 

Nehmen wir etwa Coinbase. Die US-Kryptobörse ist schon länger nicht gut auf die SEC zu sprechen. Ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen konnte im Sommer 2021 nicht starten – weil die SEC schon vorher klar gemacht hatte, dass Coinbase dafür den Prozess zur Registrierung von Wertpapieren durchlaufen müsse. Schon damals hatte sich Coinbase-CEO Brian Armstrong die Behörde scharf kritisiert.

Und auch diese Woche meldete er sich mit Kritik zu Wort. Noch vor Bekanntwerden des Kraken-Vergleichs schrieb er auf Twitter von “Gerüchten, dass die SEC Krypto-Staking in den USA für Privatanleger:innen” verbieten wolle. Er hoffe, dass diese Gerüchte nicht wahr seien. Die USA würden damit in eine “schreckliche Richtung” gehen. Staking sei eine “wichtige Innovation” und “kein Wertpapier”.

Es ist also eine gewisse Nervosität wahrzunehmen. Dass der Vergleich der SEC mit Kraken direkte Implikationen für Coinbase haben wird, bestreitet die Börse jedenfalls. Der Chief Legal Officer (CLO) von Coinbase, Paul Grewal, sagte gegenüber The Block, das eigene Staking-Angebot unterscheide sich “grundlegend” von Krakens Staking-Produkt. 

Ob die Börsenaufsicht dies auch so sieht, wird sich erst zeigen müssen. Klar ist aber: Die SEC hat sich keineswegs nur an Spezifika des Kraken-Angebots gestört. Und SEC-Chef Gary Gensler twitterte nun anlässlich der Entscheidung auch: “Ob durch Staking-as-a-Service, Lending oder andere Mittel, Krypto-Vermittler müssen die von unseren Gesetzen geforderten Offenlegungen und Sicherheitsvorkehrungen bieten”.

Und: Der konkrete Fall und die Inhalte des Vergleichs zwischen der Börsenaufsicht und Kraken waren vor dieser Woche zwar noch nicht absehbar. Aber völlig überraschend kommt ein solches Ergebnis trotzdem nicht. 

Immerhin hat Gensler schon im vergangenen September recht deutlich in den Raum gestellt, dass er Staking-Anbieter im Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht sieht. In Crypto Weekly #71 wurde dies berichtet und eingeordnet.

? Wie sich die Nachricht am Kryptomarkt ausgewirkt hat

Kommen wir nun noch zur Marktentwicklung. Hat sich die Meldung in den Kursen am Kryptomarkt niedergeschlagen? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Bei Bitcoin, Ethereum und den meisten übrigen großen Kryptowährungen ist in den Charts eine direkte Kursreaktion nach Bekanntwerden der Nachricht sichtbar. 

Und diese hat auch dazu geführt, dass die 7-Tages-Performances von beispielsweise Bitcoin und Ethereum in den klar negativen Bereich gerutscht sind. Anfang der Woche hatten sich die Kurse zunächst seitwärts bewegt.

Allerdings: Überbewerten sollte man diese Kursreaktion auch nicht. Ja, sie war vorhanden – aber vom Umfang her war sie auch nicht fürchterlich stark. Bei Bitcoin reden wir etwa von einem Rückgang von rund 22.800 Dollar auf 21.800 Dollar. 

Nimmt man den Mittwoch noch dazu (als die ersten noch unbestätigten Medienberichte aufgetaucht waren), gelangen wir zu einem Ausgangslevel von etwas über 23.000 Dollar. Vor allem angesichts der starken Kursentwicklung seit Jahresbeginn ist dies alles andere als dramatisch.

Ist die Sache damit durchgestanden? Keineswegs. Dass die US-Börsenaufsicht ein permanenter Risikofaktor für die Kursentwicklung von Krypto-Assets ist, war bekannt. Insofern wurde der Markt nicht völlig überrascht. Allerdings ist die konkrete Einigung nun vom Umfang her weitreichender als von den meisten erwartet worden wäre. 

Entscheidend wird nun sein, welche Schritte die Börsenaufsicht als nächstes setzt. Sollten bald weitere Maßnahmen gegen andere große Akteure folgen, wird sich auch in den Kursen niederschlagen. Klar ist jedenfalls: Die Unsicherheit am Markt ist zurück. Und Gary Gensler hat mehr als deutlich gemacht, dass die Börsenaufsicht in den nächsten Monaten ein großer Risikofaktor für die Branche bleiben wird.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das AustrianStartups-Fürhungsteam Adrian Zettl, Hannah Wundsam und Markus Raunig mit der "Austrian Startup Agenda 2024" | (c) AustrianStartups

Die Koalitionsverhandlungen – nach derzeitigem Stand zwischen ÖVP und SPÖ und eventuell den NEOS – könnten bald beginnen. Für einige startuppolitische Maßnahmen könnte es in der Kombination durchaus schwierig werden, wie kürzlich hier dargelegt. Vielleicht hilft aber die in der Tech-Szene beliebte Zahl 42 – laut “Per Anhalter durch die Galaxis” von Douglas Adams schließlich “die Antwort auf die endgültige Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest”.

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Genau 42 Empfehlungen enthält (wohl nicht ganz zufällig) nämlich die “Austrian Startup Agenda 2024”, die nun von AustrianStartups rechtzeitig vor den Koalitionsverhandlungen lanciert wurde. Der gemeinnützige Verein will damit “konkrete, umsetzbare Handlungsempfehlungen, um Österreich fit für die Zukunft zu machen” bieten – “als Land der klugen Köpfe, mutigen Investitionen und modernen Strukturen”. Denn: “Wenn wir auch in Zukunft unseren Wohlstand erhalten oder ausbauen wollen, werden wir uns als Volkswirtschaft neu erfinden und unsere klügsten Köpfe unternehmerisch aktivieren müssen”, kommentiert AustrianStartup-Vorstand Markus Raunig.

“Austrian Startup Agenda 2024” mit einigen bekannten Forderungen

Viele der Empfehlungen sind schon aus der Ende Juni von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW veröffentlichten “Vision 2030” bekannt. So fehlen natürlich auch die am vehementesten gestellten Forderungen, Beteiligungsfreibetrag und Dachfonds in der “Austrian Startup Agenda 2024” nicht. Aufgeteilt in die drei Großbereiche “Land der klugen Köpfe”, “Land der mutigen Investments” und “Land der modernen Strukturen” werden im Paper mögliche Maßnahmen in Bereichen wie Bildung, Fachkräfte, Steuererleichterungen und Bürokratieabbau dargelegt.

Beispiele aus anderen europäischen Ländern

Dabei zieht AustrianStartups für die “Austrian Startup Agenda 2024” auch Beispiele aus mehreren europäischen Ländern, etwa Frankreich, Deutschland und Großbritannien heran. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen auch die Europapolitik. Andere würden bei weitem nicht nur die Startup-Szene betreffen, sondern hätten Auswirkungen auf größere Teile der Unternehmen bzw. der Bevölkerung. Sämtliche Maßnehmen werden im Paper konkret erläutert. Hier ein Überblick:

Alle 42 Empfehlungen der “Austrian Startup Agenda 2024”

“Land der klugen Köpfe”

  1. Entrepreneurship Wochen in jeder Schule
  2. Unternehmerische Projekte als abschließende Matura-Arbeit
  3. Modernisierung der Lehrpläne aller Bildungsstufen
  4. Rat für zukunftsfitte Bildung
  5. Verdreifachung der akademischen Ausgründungen
  6. Ausgründungsrahmen für alle österreichischen Hochschulen
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  10. Soziale Gleichstellung von Selbstständigen und Angestellten
  11. Grundlegende steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit
  12. Abschaffung der Lohnnebenkosten für Startups in den ersten 3 Jahren
  13. Ausweitung der Absetzbarkeit von freiwilligen Sozialleistungen
  14. Öffnung der neuen Mitarbeiterbeteiligung für Scaleups
  15. Mitarbeiterbeteiligung ohne Mindestbeschäftigungsdauer & Mindesthaltefrist
  16. Steuerbegünstigung für Phantom-Share Programme
  17. RWR-Karte mit zentraler Anlaufstelle & garantierter Service-Level-Reaktionszeit
  18. Welcome Package mit Steuervorteilen für internationale Gründer:innen

“Land der mutigen Investments”

  1. Beteiligungsfreibetrag für Startup- Investments
  2. Steuerliche Begünstigung für Startup- & VC-Investments von Stiftungen
  3. Periodenübergreifender Verlustausgleich
  4. Dachfonds für institutionelles Kapital
  5. Erleichterung der Eigenkapitalvorschriften für Banken & Versicherungen
  6. Attraktivierung des Wagniskapitalfondsgesetz
  7. Flexibilisierung und Entbürokratisierung des Fördersystems
  8. Ausbau von staatlichen Verdopplungsmodellen
  9. Einrichtung eines nationalen Fonds für gesellschaftliche Innovation
  10. Mehr Anreize für kapitalgedeckte Pensionsvorsorge
  11. KESt-Befreiung für Wertpapier Investments ab einer gewissen Behaltefrist
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“Land der modernen Strukturen”

  1. Europäische Rechtsform für innovative Wachstumsunternehmen
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  6. Digitaler One-Stop-Shop mit garantierten Service-Level-Reaktionszeiten
  7. Abschaffung von Formvorschriften & Mindestkapital bei der Flexco
  8. Standardisiertes europäisches Arbeitsrecht
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  11. Transformations-Beauftragte in allen Ministerien
  12. Verpflichtender Innovationscheck für neue Gesetze
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