27.01.2023

Crypto Weekly #88: Bitcoin am höchsten Stand seit August – wie geht es weiter?

Diese Woche: Bitcoin stieg bis auf 23.700 US-Dollar und damit auf den höchsten Stand seit Sommer 2022 - eine weitere Bärenmarktrally oder ein dauerhafter Stimmungsumschwung? Außerdem: Ethereum nimmt den nächsten Schritt in Richtung Staking-Auszahlungen - welche Marktauswirkungen sind zu erwarten?
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Bitcoin
Foto: © Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 22.974 US-Dollar (+9 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.580 Dollar (+2 %)
  • BNB: 305 Dollar (+4 %)
  • Dogecoin (DOGE): 0,09 Dollar (+5 %)
  • Solana (SOL): 24 Dollar (+11 %)

? Bitcoin erreicht höchsten Stand seit August, Ethereum seit September

Werfen wir zu Beginn einen Blick auf die Kursentwicklung. Wie schon in Crypto Weekly #87 und Crypto Weekly #86 berichtet, haben wir grob mit Jahreswechsel einen Stimmungsumschwung am Kryptomarkt erlebt. Die Kurse von Bitcoin und Ether, aber auch den meisten übrigen großen Krypto-Assets, sind deutlich gestiegen. 

Hintergrund des Kursanstiegs: Vor allem der gestiegene Risikoappetit über alle Assetklassen hinweg. Dieser betrifft auch die traditionellen Finanzmärkte – und der Kryptomarkt schwimmt mit.

Genau diese Entwicklung setzte sich diese Woche fort. Kursgewinne an den US-Aktienmärkten – und Kursgewinne auch am Kryptomarkt. In der Vorwoche hatte der Bitcoin-Kurs wieder das Niveau von vor der FTX-Pleite im November erreicht. Am darauffolgenden Wochenende knackte er dann das erste Mal seit Sommer wieder die Marke von 23.000 US-Dollar. 

Diese Woche ging es weiter aufwärts. Sehen wir uns die Entwicklung an:

  • Am Mittwoch stieg Bitcoin bis auf über 23.700 Dollar
  • dies war der höchste Stand seit Mitte August 2022
  • für das bisherige Jahr 2023 ergab sich damit eine Performance von plus 43 Prozent
  • vom Tiefstand nach der FTX-Pleite im November ist der Kurs sogar um mehr als 50 Prozent gestiegen

Bei anderen Krypto-Assets ergibt sich ein ähnliches Bild. Nehmen wir Ethereum:

  • der Ether-Kurs stieg diese Woche bis auf 1.670 Dollar
  • höher war ETH zuletzt im September gehandelt worden
  • für 2023 ergab sich damit ein Plus von rund 39 Prozent
  • und wenn man hier den Tiefstand nach der FTX-Pleite im November heranzieht, kommt man auf eine Performance von plus 54 Prozent

Andere große Kryptowährungen – etwa Cardanos ADA, Dogecoin, Solanas SOL-Token oder auch Polygon (MATIC) liegen dagegen weiterhin unter ihren Kursniveaus vom November. Gleichzeitig haben jedoch auch sie in den vergangenen drei Wochen starke Kursgewinne verzeichnet.

?? Bärenmarktrally oder dauerhafter Stimmungsumschwung?

Die große Frage lautet nun: Handelt es sich dabei um eine weitere Bärenmarktrally, also eine Phase kurzfristig steigender Kurse in einem langfristig weiter fallenden Markt? Oder ist der Stimmungsumschwung dauerhaft? Gleich vorweg: Wer meint, dies mit Sicherheit beurteilen zu können, ist ein Scharlatan. 

Aber um die Risikofaktoren für einen möglichen Kurseinbruch einschätzen zu können, sind die Gründe für die aktuelle Rally entscheidend. Und die liegen auf der Makro-Ebene. Nach der FTX-Pleite gab es eine Phase, in der sich Krypto-Assets und der US-Aktienmarkt vorübergehend etwas entkoppelt hatten. Mittlerweile bewegen sie sich wieder überwiegend im Gleichklang. 

Der Kryptomarkt hängt also am US-Aktienmarkt – insbesondere an der techlastigen Börse Nasdaq. Und der US-Aktienmarkt wiederum hängt derzeit stark an der Geldpolitik der Notenbank Fed. Diese hat im vergangenen Jahr die Zinsen stark erhöht – um die hohe Inflation zu bekämpfen. Mit den höheren Zinsen wurden weniger riskante Anlageformen wieder attraktiver. Aktien- und Kryptomarkt litten.

Jetzt sinkt aber die Inflation in den USA seit Monaten. Und am Markt setzt man darauf, dass die Fed es künftig etwas langsamer angehen wird. Dass die Fed den Kampf gegen die Inflation schon fast gewonnen hat. Dieses Szenario wird gerade eingepreist. 

Ob dies dann auch tatsächlich eintreten wird, muss sich klarerweise erst weisen. 2022 haben die Märkte mehrfach einen Kurswechsel der Fed eingepreist. Nur um dann von Notenbank-Chef Jerome Powell wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt zu werden: Nope, der Kampf ist noch nicht gewonnen, hatte Powell wiederholt signalisiert.

Warum Powell in dieser Hinsicht so zurückhaltend ist: Bei der Fed hat man die 1970er noch sehr gut in Erinnerung. Sie waren eine Phase der hohen Inflation. Zwischen 1974 und 1976 sank die Inflationsrate jedoch von über 12 auf unter 5 Prozent. Allerdings: Der Sieg über die Inflation war nicht von Dauer. Schon 1979 stand sie wieder bei über 13 Prozent. Ein solches Szenario will Powell unter allen Umständen vermeiden.

Und das sollte man im Hinterkopf behalten. Gleichzeitig gilt jedoch: Im Gegensatz zu 2022 ist die US-Inflationsrate nun tatsächlich mehrere Monate gesunken. Die Hoffnung auf ein Ende der Zinserhöhungen ist daher deutlich stärker fundamental begründet als im Vorjahr.

Kryptospezifische Risikofaktoren gibt es natürlich zusätzlich. Die FTX-Pleite ist mittlerweile verdaut. Auch Folgepleiten wie zuletzt Genesis sind weitgehend eingepreist. Es müsste schon ein wirklich großer Akteur ins Wanken kommen – etwa Tether oder Binance. 

Ein weiterer Risikofaktor, der immer besteht, ist das Regulierungs-Thema – vor allem in den USA. Größere Gesetzesänderungen sind in näherer Zukunft zwar nicht zu erwarten. Aber von der US-Börsenaufsicht können potenziell jederzeit Aktionen kommen, die sich auf den Markt niederschlagen.

? “Shanghai”: Wie wirkt sich das kommende Ethereum-Upgrade auf den Kurs aus?

Interessant wird sicherlich auch die Marktauswirkung des nächsten großen Updates bei Ethereum. Das “Shanghai”-Upgrade könnte nach aktuellem Stand noch im ersten Quartal 2023 über die Bühne gehen. Seit dem “Merge” im vergangenen Jahr ist Ethereum von einem mining-basierten “Proof of Work”-Konsensusmechanismus auf einen “Proof of Stake”-Ansatz umgestiegen. Mining wurde damit Geschichte. 

Validatoren, die neue Blocks hinzufügen wollen, müssen Ether-Token in einem Smart Contract hinterlegen. Dies können sie bereits seit 2020. Damals war Ethereums “Proof of Stake”-Chain, die Beacon Chain, gestartet. Vergangenen Sommer wurde die Beacon Chain mit dem Ethereum-Mainnet verschmolzen (daher auch der Name “Merge”). 

Was Validatoren derzeit aber nicht können: Ihre Token wieder abziehen. Ohne Auszahlungsfunktion ist Staking langfristig witzlos. Dass auch nach dem “Merge” lange unklar war, wann die Funktion kommen würde, sorgte häufig für Kritik. Die Ethereum-Entwickler:innen priorisierten die Funktion daher zuletzt. Und nach aktuellem Stand könnte sie, als Teil des “Shanghai”-Upgrades, im März umgesetzt werden.

Diese Woche wurde der erste sogenannte Shadow Fork finalisiert und damit der nächste Schritt in Richtung Staking-Auszahlungen genommen. Was dies bedeutet und wie es jetzt weitergeht, behandeln wir in diesem Artikel

Interessant ist dabei jedoch auch folgende Frage: Wie wird sich das Upgrade auf den Ether-Kurs auswirken? Und eindeutig zu beantworten ist diese nicht. Können gestakte ETH künftig ausbezahlt werden – und damit auf den Markt geworfen werden – kann dies natürlich für Verkaufsdruck sorgen. Es ist durchaus naheliegend, dass Staker:innen auch einmal ihre Gewinne realisieren wollen.

Gleichzeitig ist ein erfolgreiches großes Upgrade aber natürlich ein positives Signal für eine Blockchain. Was aber nicht heißt, dass auf ein erfolgreiches Upgrade Gewinne folgen müssen. Häufig werden diese bereits vorweggenommen. Im August 2021 legte der Ether-Kurs bereits in den beiden Wochen vor dem “London”-Upgrade stark zu

Und beim “Merge” im September zog Ether in Erwartung des Upgrades schon über den Sommer ordentlich an. Nach dem erfolgreichen “Merge” sank der Kurs in weiterer Folge dann sogar wieder (die konkreten Hintergründe dazu wurden in Crypto Weekly #71 behandelt).

Das “Shanghai”-Upgrade soll in den nächsten Wochen zunächst auf Ethereum-Testnetzwerken live gehen. Zumindest beim “Merge” im Vorjahr erwiesen sich die erfolgreichen Implementierungen auf den verschiedenen Test-Netzwerken über Wochen als Kurstreiber.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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