09.12.2022

Crypto Weekly #83: Neuer EU-Entwurf zu Krypto-Steuerregeln – mit einem großen Fragezeichen

Diese Woche: Am Kryptomarkt blieb es zuletzt weiterhin erstaunlich ruhig. News gibt's aber auf der Regulierungsebene: Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zu Meldepflichten für Kryptosteuern beinhaltete eine Überraschung - und eine große Frage bleibt offen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 17.200 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.290 Dollar (+1 %)
  • BNB: 291 Dollar (+/-0 %)
  • Cardano (ADA): 0,31 Dollar (+/-0 %)

? Nach FTX-Pleite: Bitcoin und Ethereum bewegen sich weiter in engen Bahnen

Wir haben es vergangene Woche in Crypto Weekly #82 bereits ausführlich thematisiert: Die unmittelbaren Kursreaktionen des Kryptomarkts auf das Desaster um die Pleitebörse FTX waren zwar deutlich. Aber in weiterer Folge hatte sich der Markt erstaunlich schnell stabilisiert. Die richtig starken Verluste beschränken sich auf Token mit direktem Bezug zu FTX oder dessen Gründer Sam Bankman-Fried.

An dieser Stelle sei wiederholt: Ob dies so bleibt, ist völlig offen. Der Markt ist angeschlagen, die Stimmung schlecht – und wenn morgen die nächste Negativschlagzeile die Kurse in den Abgrund reißt, kann niemand ernsthaft überrascht sein.

Zumindest diese Woche war es aber noch nicht so weit. Vielmehr setzte sich die unspektakuläre Kursentwicklung weiter fort. Nehmen wir etwa Bitcoin. Der BTC-Kurs bewegte sich in den vergangenen sieben Tagen in einer engen Range zwischen knapp 16.800 Dollar und etwas unter 17.400 Dollar. 

Bei Ethereum ist das Bild ganz ähnlich: Hier reden wir von einer Bandbreite zwischen rund 1.220 Dollar und 1.300 Dollar. Für den berüchtigt volatilen Kryptomarkt ist das nichts.

Und dies schlägt sich dann klarerweise auch in den 7-Tagesperformances der großen Kryptowährungen nieder: Hier ergeben sich in den Top 10 gegenüber vergangenen Freitag durchwegs Prozentveränderungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Impulse für den Handel könnten in nächster Zeit nicht nur die erwähnten mögliche Negativschlagzeilen aus der Krypto-Branche liefern. Die Makro-Ebene war in diesem Jahr wohl der stärkste Einflussfaktor für den Markt. Und auch wenn zuletzt wieder branchenspezifische Themen dominiert haben: In der kommenden Woche stehen Zinsentscheidung der Notenbanken in der Eurozone und in den USA an. Und was mögliche Auswirkungen auf die Kurse am Kryptomarkt angeht, sollte man dies zumindest am Radar haben.

?? EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zu Kryptosteuer-Meldepflichten…

Eine Folge der FTX-Pleite war unmittelbar klar: Für Vorhaben zur Krypto-Regulierung wird das Fiasko keinen Rückenwind liefern. Dies gilt insbesondere für die USA, wo der rechtliche Status von Krypto-Assets weitgehend unklar ist und ein genereller rechtlicher Rahmen noch fehlt. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried (SBF) war in der US-Politik gut vernetzt und wurde dort als eines der Gesichter der Branche wahrgenommen. 

Auch in den USA wird ein grundlegender regulatorisches Rahmenwerk für die Kryptobranche kommen. Noch ist unklar, wann und in welcher Form – aber man kann davon ausgehen, dass das FTX-Desaster nicht dazu beitragen wird, dass das Rahmenwerk besonders freundlich ausfallen wird.

Dann gibt es aber noch die Europäische Union (EU). Hier ist die Situation eine etwas andere: Der Beschluss der Verordnung “Markets in Crypto Assets” (MiCA) ist bereits weit fortgeschritten und könnte aus jetziger Sicht schon ab 2024 rechtswirksam werden. 

Daneben gibt es allerdings auch noch die DAC-8 (Directive on Administrative Cooperation). Bei der Amtshilfe-Richtlinie geht es, wie der Name schon sagt, um die Zusammenarbeit unterschiedlicher Verwaltungsbehörden innerhalb der EU – um Dinge wie Meldepflichten und Informationsaustausch. Und zwar zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. DAC-8 ist nun die achte Änderung der Richtlinie – und dabei geht es um Krypto-Assets.

Diese Woche hat die Europäische Kommission nun einen konkreten Textvorschlag für eben diese DAC-8 veröffentlicht. Die Eckpunkte waren grundsätzlich schon bekannt. Zentraler Bestandteil der DAC-8 ist eine steuerliche Meldepflicht für Anbieter von Krypto-Assets wie Broker und Börsen. 

Verdient man als Anleger mit Krypto-Assets Geld und wird steuerpflichtig, muss man dies klarerweise in der Steuererklärung angeben. Anders als etwa bei Banken und Aktien gibt es aber keinen Automatismus – und auch keine Möglichkeit für die Behörden, die Angaben zu überprüfen. Klar, die Finanzämter können Belege anfordern. Aber sie haben keinen Zugriff auf die Daten der Kryptobörsen. Dies soll sich nun ändern. 

? …mit einer Überraschung und einer großen offenen Frage

Der nun veröffentlichte Entwurf beinhaltete eine Überraschung: Bisher ging man in der Branche (beispielsweise hier in diesem Blog-Eintrag des Linzer Kryptosteuer-Startups Blockpit) davon aus, dass die Berichtspflicht von Krypto-Transaktionen sämtliche in der EU angesiedelten Anbieter treffen würde. Das Wiener Fintech Bitpanda etwa sowieso. Aber auch Unternehmen aus Drittstaaten, die Lizenzen in EU-Staaten haben, wie etwa Coinbase oder selbst Binance, das in Frankreich eine europäische Lizenz erhalten hat.

Jetzt zeigt sich aber: Der nun vorliegende Entwurf würde nun dem Text nach deutlich weiter gehen. Es wären demnach nicht nur Anbieter mit EU-Lizenz betroffen. Sondern sämtliche Anbieter, die Kundinnen und Kunden in der EU haben, “unabhängig von ihrer Größe oder ihres Standorts”, wie es in der Mitteilung der Europäischen Kommission heißt. Meldepflichtig sollen sowohl Transaktionen innerhalb eines Landes als auch internationale werden.

Und ebenfalls interessant: “In manchen Fällen werden die Berichtspflichten Non-Fungible Tokens (NFTs) abdecken”, heißt es weiter. Außerdem soll eine EU-weite Mindeststrafe definiert werden, die Mitgliedstaaten bei schweren Verstößen gegen die Meldepflichten einheben müssen. Hier will man offenbar dagegen vorbeugen, dass einzelne Staaten die Richtline lax umsetzen – und Anbieter dann in diese Staaten ausweichen. 

Was nun die nächsten Schritte sind: Über den Entwurf wird als nächstes im EU-Parlament beraten. Dann soll er im Rat beschlossen werden. Die Kommission geht jedenfalls davon aus, dass die neuen Berichtspflichten mit 1. Jänner 2026 schlagend werden.

Eine große Frage bleibt dabei: Sofern der Entwurf in diesem Form beschlossen wird – kann er wirklich auch so durchgesetzt werden? Denn genau dies ist der Punkt, warum viele bisher davon ausgegangen waren, dass sich die Richtlinie nur auf Anbieter mit Sitz in der EU beziehen würde: Weil hier klar ist, dass die Berichtspflichten auch durchgesetzt werden können. 

Wobei: Der Punkt mit den geplanten verbindlichen Mindeststrafen deutet schon darauf hin, dass selbst hier die Kommission derzeit Probleme sieht. In einem Q&A zu den geplanten Änderungen der Richtlinie heißt es auch explizit: “Strafen und Compliance-Maßnahmen variieren von einem Mitgliedstaat zum nächsten sehr stark.” Dies gefährde die Effizienz der DAC-Richtlinie. Und daher seien die Mindeststrafen notwendig. Ob diese schließlich auch im endgültigen Text von DAC-8 bleiben werden – oder ob sie von einzelnen Staaten wieder wegverhandelt werden, wird sich erst zeigen müssen.

Und gerade weil es schon innerhalb der EU offenbar Bedenken der Kommission zur Durchsetzbarkeit gibt, bleibt jene außerhalb der EU das große Fragezeichen. Das inkludiert auch dezentrale Börsen (DEX), wenn hinter diesen keine konkreten Unternehmen stehen – und sie als reine Open-Source-Softwareprotokolle existieren.

Hier schließt sich aber der Kreis zur FTX-Pleite: Wenn europäische Anlegerinnen und Anleger dadurch noch stärker auf in der EU regulierte Börsen zurückgreifen, ist dieses Thema 2026 vielleicht gar kein so großes mehr.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Laura Raggl | (c) Wirtschaftsagentur Wien / Karin Hackl

Die Vorbereitungen für Österreichs größtes Startup Festival laufen bereits auf Hochtouren. Zum mittlerweile vierten Mal wird die ViennaUP vom 3. bis 9. Juni in Wien über die Bühne gehen. Auch in diesem Jahr tragen über 35 Partnerorganisationen aus der lokalen und internationalen Startup-Community das dezentrale Startup-Festival.

Das Programm bietet über 50 Veranstaltungen, die an bekannten Orten in der ganzen Stadt stattfinden werden – angefangen von Co-Working-Spaces über Konferenzsäle bis hin zur weltbekannten Hofburg. Neben Gründer:innen, Technikbegeisterten und Vertreter:innen aus der Kreativ-Szene sind auch in diesem Jahr wieder Investor:innen aus dem In- und Ausland mit am Start.

Laura Raggl gibt Tipps für Gründer:innen

Unter den Investor:innen ist auch Laura Raggl, die mit ihrer 2022 gestarteten Angel-Investoren-Gruppe ROI Ventures aktuell über 18 Startup-Beteiligungen hält. Dazu zählen bekannte Startups wie Magic.dev, das erst im Feber den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 117 Millionen US-Dollar bekannt gab.

“Mit der Teilnahme an der ViennaUP verfolge ich in erster Linie das Ziel, mich mit internationalen Investor:innen zu connecten und spannende Startups zu treffen. Ich habe mir bereits für jeden Tag ein Event ausgesucht”, so Raggl über ihre bevorstehende Teilnahme.

Ihren ganz persönlichen Start der ViennaUP macht sie mit der Veranstaltung Conversations with Calm/Storm Ventures. Das Event wird von Europas aktivsten HealthTech-Investor Calm/Storm Ventures organisiert und bietet neben Networking-Session auch ein inhaltliches Rahmenprogramm. So wird beispielsweise Carina Roth in einer der Sessions ihre Learnings teilen, wie sie von einer Gründerin zu einer Investorin wurde.

(c) Wirtschaftsagentur Wien / Karin Hackl

Connect Day und Investors Breakfast

Gründer:innen, die sich gerade im Fundraising befinden und mit Investor:innen in Kontakt treten wollen, sollen sich laut Raggl unbedingt auch für den Connect Day anmelden. Dieser zählt zur größten Networking-Veranstaltung des Startup-Festivals und wird am 4. Juni stattfinden. Traditionsgemäß ist der Corporate Reverse Pitch im Rahmen des Connect Day ein starker Anziehungspunkt für viele Teilnehmer:innen. Corporates präsentieren dabei ihre Lösungen, nach denen sie suchen.

Zudem empfiehlt Raggl Gründer:innen auch das 1:1 On-site-Matchmaking zu nutzen. “Gründer:innen sollten natürlich keine Events verpassen, wo Investor:innen vor Ort sind. Der Connect Day eignet sich dafür natürlich ideal. Bereits im Vorfeld des Events kann man eine Vorauswahl treffen und sich über eine Plattform vernetzen”, so Raggl. Mehr über die Teilnahmemöglichkeiten könnt ihr auch hier nachlesen.

Den Auftakt zum Connect Day bildet übrigens das Investors Breakfast, das von invest.austria organisiert wird und auf die Zielgruppe der Investor:innen zugeschnitten ist. Bei einem traditionellen Wiener Frühstück treffen sich Business Angels und Vertreter:innen aus der VC und PE-Community. Im Zentrum steht der Austausch, um sich unter anderem für künftige Co-Investments zusammenzuschließen.

© Wirtschaftsagentur Wien / Philipp Lipiarski

Lead Today. Shape. Tomorrow, Manufacturing Day, Impact Days und Tipps zum Networking

Weiters empfiehlt Raggl für Gründer:innen auch das zweitägige Event Lead Today. Shape Tomorrow., das vom 5. Juni bis zum 6 Juni im Wiener MAK von Female Founders organisiert wird. Im Rahmen der Veranstaltung kommen Startups, Investor:innen und Vertreter:innen aus dem Innovationscommunity zusammen. Neben Workshops und Roundtables wird es auch hier die Möglichkeit für 1:1 Meetings geben.

Zudem rät die Investorin Gründer:innen: “Mit einer guten Vorbereitung kann man am Event zielgerichteter Investor:innen ansprechen. Zudem sollte man darauf achten, welchen Investmentfokus die jeweiligen Investor:innen haben, mit denen man in Kontakt treten möchte.” Und sie merkt an: “Investor:innen kann man auch schon vor den Events anschreiben. Man muss dabei nicht unbedingt sofort das ganze Pitch Deck mitschicken, jedoch sollte man einen kurzes Umriss des Startups geben.”

Weitere Veranstaltungen, die Gründer:innen im Blick behalten sollten, sind laut Raggl die Impact Days, die vom 5. bis 7. Juni in der Hofburg stattfinden und der Manufacturing Day. Dieser geht am 6. Juni in der Aula der Wissenschaft über die Bühne. Auch hier werden internationale Investor:innen und Startup-Gründer:innen vor Ort sein, um Kooperationsmöglichkeiten auszuloten.

“Bei der ViennaUP kommen immer auch internationale Startups nach Wien. Als Investorin ist dies ein großer Mehrwert, um mit Gründer:innen hier in Wien direkt in Kontakt zu treten. Dazu zählen auch einige unserer Portfolio-Startups”, so Raggl.

Homebase und Wiener Kaffeehäuser vermitteln das Wiener Lebensgefühl

Netzwerken kann man aber nicht nur auf den zahlreichen Events der Programm-Partner. Auch in diesem Jahr bietet die ViennaUP mit der Homebase am Karlsplatz eine zentralen Treffpunkt. Teilnehmer:innen aus dem In- und Ausland können dort bei einem speziellen Musikprogramm das Wiener Lebensgefühl genießen. Zudem beteiligen sich auch Kaffeehäuser als Partner im Rahmen der ViennaUP.

Wien als die lebenswerteste Stadt der Welt bietet auch abseits der ViennaUP für Gründer:innen eine idealen Nährboden, um sich ein Business aufzubauen. Davon ist auch Raggl überzeugt: “Wien ist ein unfassbar attraktiver Standort. Die Büroflächen sind im internationalen Vergleich noch relativ günstig, aber auch die Lebenskosten sind niedriger als in anderen europäischen Metropolen. Das wirkt sich schlussendlich auch auf den Runway von Gründer:innen aus”. Abschließend verweist sie auf die Programme der Wirtschaftsagentur Wien, die Gründer:innen ganzjährig unterstützen. Mehr darüber könnt ihr auch auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien erfahren.


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