09.12.2022

Crypto Weekly #83: Neuer EU-Entwurf zu Krypto-Steuerregeln – mit einem großen Fragezeichen

Diese Woche: Am Kryptomarkt blieb es zuletzt weiterhin erstaunlich ruhig. News gibt's aber auf der Regulierungsebene: Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zu Meldepflichten für Kryptosteuern beinhaltete eine Überraschung - und eine große Frage bleibt offen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 17.200 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.290 Dollar (+1 %)
  • BNB: 291 Dollar (+/-0 %)
  • Cardano (ADA): 0,31 Dollar (+/-0 %)

? Nach FTX-Pleite: Bitcoin und Ethereum bewegen sich weiter in engen Bahnen

Wir haben es vergangene Woche in Crypto Weekly #82 bereits ausführlich thematisiert: Die unmittelbaren Kursreaktionen des Kryptomarkts auf das Desaster um die Pleitebörse FTX waren zwar deutlich. Aber in weiterer Folge hatte sich der Markt erstaunlich schnell stabilisiert. Die richtig starken Verluste beschränken sich auf Token mit direktem Bezug zu FTX oder dessen Gründer Sam Bankman-Fried.

An dieser Stelle sei wiederholt: Ob dies so bleibt, ist völlig offen. Der Markt ist angeschlagen, die Stimmung schlecht – und wenn morgen die nächste Negativschlagzeile die Kurse in den Abgrund reißt, kann niemand ernsthaft überrascht sein.

Zumindest diese Woche war es aber noch nicht so weit. Vielmehr setzte sich die unspektakuläre Kursentwicklung weiter fort. Nehmen wir etwa Bitcoin. Der BTC-Kurs bewegte sich in den vergangenen sieben Tagen in einer engen Range zwischen knapp 16.800 Dollar und etwas unter 17.400 Dollar. 

Bei Ethereum ist das Bild ganz ähnlich: Hier reden wir von einer Bandbreite zwischen rund 1.220 Dollar und 1.300 Dollar. Für den berüchtigt volatilen Kryptomarkt ist das nichts.

Und dies schlägt sich dann klarerweise auch in den 7-Tagesperformances der großen Kryptowährungen nieder: Hier ergeben sich in den Top 10 gegenüber vergangenen Freitag durchwegs Prozentveränderungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Impulse für den Handel könnten in nächster Zeit nicht nur die erwähnten mögliche Negativschlagzeilen aus der Krypto-Branche liefern. Die Makro-Ebene war in diesem Jahr wohl der stärkste Einflussfaktor für den Markt. Und auch wenn zuletzt wieder branchenspezifische Themen dominiert haben: In der kommenden Woche stehen Zinsentscheidung der Notenbanken in der Eurozone und in den USA an. Und was mögliche Auswirkungen auf die Kurse am Kryptomarkt angeht, sollte man dies zumindest am Radar haben.

?? EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zu Kryptosteuer-Meldepflichten…

Eine Folge der FTX-Pleite war unmittelbar klar: Für Vorhaben zur Krypto-Regulierung wird das Fiasko keinen Rückenwind liefern. Dies gilt insbesondere für die USA, wo der rechtliche Status von Krypto-Assets weitgehend unklar ist und ein genereller rechtlicher Rahmen noch fehlt. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried (SBF) war in der US-Politik gut vernetzt und wurde dort als eines der Gesichter der Branche wahrgenommen. 

Auch in den USA wird ein grundlegender regulatorisches Rahmenwerk für die Kryptobranche kommen. Noch ist unklar, wann und in welcher Form – aber man kann davon ausgehen, dass das FTX-Desaster nicht dazu beitragen wird, dass das Rahmenwerk besonders freundlich ausfallen wird.

Dann gibt es aber noch die Europäische Union (EU). Hier ist die Situation eine etwas andere: Der Beschluss der Verordnung “Markets in Crypto Assets” (MiCA) ist bereits weit fortgeschritten und könnte aus jetziger Sicht schon ab 2024 rechtswirksam werden. 

Daneben gibt es allerdings auch noch die DAC-8 (Directive on Administrative Cooperation). Bei der Amtshilfe-Richtlinie geht es, wie der Name schon sagt, um die Zusammenarbeit unterschiedlicher Verwaltungsbehörden innerhalb der EU – um Dinge wie Meldepflichten und Informationsaustausch. Und zwar zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. DAC-8 ist nun die achte Änderung der Richtlinie – und dabei geht es um Krypto-Assets.

Diese Woche hat die Europäische Kommission nun einen konkreten Textvorschlag für eben diese DAC-8 veröffentlicht. Die Eckpunkte waren grundsätzlich schon bekannt. Zentraler Bestandteil der DAC-8 ist eine steuerliche Meldepflicht für Anbieter von Krypto-Assets wie Broker und Börsen. 

Verdient man als Anleger mit Krypto-Assets Geld und wird steuerpflichtig, muss man dies klarerweise in der Steuererklärung angeben. Anders als etwa bei Banken und Aktien gibt es aber keinen Automatismus – und auch keine Möglichkeit für die Behörden, die Angaben zu überprüfen. Klar, die Finanzämter können Belege anfordern. Aber sie haben keinen Zugriff auf die Daten der Kryptobörsen. Dies soll sich nun ändern. 

? …mit einer Überraschung und einer großen offenen Frage

Der nun veröffentlichte Entwurf beinhaltete eine Überraschung: Bisher ging man in der Branche (beispielsweise hier in diesem Blog-Eintrag des Linzer Kryptosteuer-Startups Blockpit) davon aus, dass die Berichtspflicht von Krypto-Transaktionen sämtliche in der EU angesiedelten Anbieter treffen würde. Das Wiener Fintech Bitpanda etwa sowieso. Aber auch Unternehmen aus Drittstaaten, die Lizenzen in EU-Staaten haben, wie etwa Coinbase oder selbst Binance, das in Frankreich eine europäische Lizenz erhalten hat.

Jetzt zeigt sich aber: Der nun vorliegende Entwurf würde nun dem Text nach deutlich weiter gehen. Es wären demnach nicht nur Anbieter mit EU-Lizenz betroffen. Sondern sämtliche Anbieter, die Kundinnen und Kunden in der EU haben, “unabhängig von ihrer Größe oder ihres Standorts”, wie es in der Mitteilung der Europäischen Kommission heißt. Meldepflichtig sollen sowohl Transaktionen innerhalb eines Landes als auch internationale werden.

Und ebenfalls interessant: “In manchen Fällen werden die Berichtspflichten Non-Fungible Tokens (NFTs) abdecken”, heißt es weiter. Außerdem soll eine EU-weite Mindeststrafe definiert werden, die Mitgliedstaaten bei schweren Verstößen gegen die Meldepflichten einheben müssen. Hier will man offenbar dagegen vorbeugen, dass einzelne Staaten die Richtline lax umsetzen – und Anbieter dann in diese Staaten ausweichen. 

Was nun die nächsten Schritte sind: Über den Entwurf wird als nächstes im EU-Parlament beraten. Dann soll er im Rat beschlossen werden. Die Kommission geht jedenfalls davon aus, dass die neuen Berichtspflichten mit 1. Jänner 2026 schlagend werden.

Eine große Frage bleibt dabei: Sofern der Entwurf in diesem Form beschlossen wird – kann er wirklich auch so durchgesetzt werden? Denn genau dies ist der Punkt, warum viele bisher davon ausgegangen waren, dass sich die Richtlinie nur auf Anbieter mit Sitz in der EU beziehen würde: Weil hier klar ist, dass die Berichtspflichten auch durchgesetzt werden können. 

Wobei: Der Punkt mit den geplanten verbindlichen Mindeststrafen deutet schon darauf hin, dass selbst hier die Kommission derzeit Probleme sieht. In einem Q&A zu den geplanten Änderungen der Richtlinie heißt es auch explizit: “Strafen und Compliance-Maßnahmen variieren von einem Mitgliedstaat zum nächsten sehr stark.” Dies gefährde die Effizienz der DAC-Richtlinie. Und daher seien die Mindeststrafen notwendig. Ob diese schließlich auch im endgültigen Text von DAC-8 bleiben werden – oder ob sie von einzelnen Staaten wieder wegverhandelt werden, wird sich erst zeigen müssen.

Und gerade weil es schon innerhalb der EU offenbar Bedenken der Kommission zur Durchsetzbarkeit gibt, bleibt jene außerhalb der EU das große Fragezeichen. Das inkludiert auch dezentrale Börsen (DEX), wenn hinter diesen keine konkreten Unternehmen stehen – und sie als reine Open-Source-Softwareprotokolle existieren.

Hier schließt sich aber der Kreis zur FTX-Pleite: Wenn europäische Anlegerinnen und Anleger dadurch noch stärker auf in der EU regulierte Börsen zurückgreifen, ist dieses Thema 2026 vielleicht gar kein so großes mehr.


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Combyn, Biogena
© zVg - Der BioCore Loop von Combyn.

Die Combyn Health Care GmbH mit Sitz in Graz entwickelt medizintechnische Lösungen für Prävention und Gesundheitsanalyse. Mit dem BioCore Loop hat das Unternehmen einen Health Kiosk entwickelt, der eigenen Angaben nach mehrere Untersuchungsmethoden in einem Gerät vereint und die erhobenen Gesundheitsdaten unmittelbar nach der Messung aufbereitet.

Dafür gab es (bereits im August) ein Investment von Biogena. Über die Höhe und die Beteiligungsverhältnisse wurde Stillschweigen vereinbart – laut wirtschaft.at ist aber öffentlich ersichtlich, dass sich Biogena laut Letztstand 5,68 Prozent der Anteile gesichert hat.

Combyn: BioCore Loop im Zentrum

Im Zentrum der Zusammenarbeit steht der erwähnte BioCore Loop. Das System ermöglicht nach Angaben des Unternehmens eine vollautomatisierte Gesundheitsmessung in weniger als fünf Minuten. Die Messung könne selbstständig und ohne unmittelbare Unterstützung durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden.

Der BioCore Loop erfasst unter anderem Gesundheitsparameter zu Herz und Kreislauf, autonomem Nervensystem, Gefäßsteifigkeit, Flüssigkeitshaushalt, Muskelmasse und Körperfett. Die Ergebnisse werden aufbereitet und sollen medizinisches Fachpersonal bei der Einschätzung ausgewählter gesundheitlicher Risiken unterstützen. Darüber hinaus unterstützt das System die Einschätzung gesundheitlicher Risiken wie Osteoporose, Diabetes, Sarkopenie oder Herzinsuffizienz, wie es heißt.

BioCore Loop wurde in Österreich entwickelt und die Technologie wurde laut Unternehmensangaben an mehr als 6.000 Patienten validiert. Das System wird heute unter anderem in österreichischen Schwerpunktkrankenhäusern sowie in Forschungseinrichtungen in den USA und Finnland eingesetzt.

Früherkennung als Credo

„Die Zukunft der Medizin beginnt nicht erst dann, wenn ein Mensch krank ist. Sie beginnt damit, gesundheitliche Veränderungen und Risiken frühzeitig zu erkennen und daraus die richtigen Maßnahmen abzuleiten“, sagt Albert Schmidbauer, Gründer und CEO der Biogena Group. „Combyn hat eine Technologie entwickelt, die komplexe Gesundheitsdaten innerhalb weniger Minuten verfügbar und für die weitere Einordnung nutzbar macht. Diese Verbindung aus Wissenschaft, Prävention, Effizienz und einfacher Anwendung hat uns überzeugt.“

Für Biogena ist die Beteiligung ein weiterer Schritt in der Entwicklung vom Mikronährstoffunternehmen zu einem umfassenden Gesundheitsökosystem, wie auch Schmidbauer brutkasten gegenüber im Juli erklärte: Dieses umfasst neben Premium-Mikronährstoffen auch Diagnostik, Biohacking, Longevity-Anwendungen, Gesundheitswissen und personalisierte Präventionskonzepte.

„Wir stellen nicht nur Kapital zur Verfügung. Wir wollen Combyn mit unserer Erfahrung, unserem Netzwerk von mehr als 30.000 Ärztinnen, Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten und unserem Zugang zu gesundheitsbewussten Kundinnen und Kunden bei der weiteren Entwicklung und der Marktexpansion unterstützen“, präzisiert Schmidbauer. „Unser gemeinsames Ziel ist es, fundierte Gesundheitsanalysen und personalisierte Prävention einfacher, schneller und für deutlich mehr Menschen zugänglich zu machen.“

Combyn tritt in neue Phase

Mit dem Abschluss der Finanzierungsrunde sieht Combyn die Grundlage geschaffen, in die nächste Phase seiner Unternehmensentwicklung zu treten. Im Fokus stehen die Weiterentwicklung der Technologie, die Skalierung des Vertriebs und die stärkere Integration des BioCore Loops in medizinische und präventive Versorgungsmodelle.

„Mit Albert Schmidbauer und der Biogena Group gewinnen wir Partner, die den Gesundheitsmarkt seit vielen Jahren kennen und unsere Vision einer modernen, zugänglichen Präventionsmedizin teilen“, sagt Christoph Grimmer, CEO von Combyn Health Care. „Biogena bringt neben großer unternehmerischer Erfahrung ein außergewöhnlich starkes Netzwerk im medizinischen Bereich mit. Diese Kombination eröffnet uns wertvolle Möglichkeiten, unsere Technologie schneller in die breite Anwendung zu bringen.“

Falko Skrabal, Gründer und Medical Advisor von Combyn Health Care, ergänzt: „Der modernen Medizin stehen immer mehr Daten und diagnostische Möglichkeiten zur Verfügung. Entscheidend ist, diese Informationen so zusammenzuführen, dass sie im Alltag einfach, schnell und sinnvoll nutzbar werden. Genau dafür haben wir den BioCore Loop entwickelt.“

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