09.12.2022

Crypto Weekly #83: Neuer EU-Entwurf zu Krypto-Steuerregeln – mit einem großen Fragezeichen

Diese Woche: Am Kryptomarkt blieb es zuletzt weiterhin erstaunlich ruhig. News gibt's aber auf der Regulierungsebene: Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zu Meldepflichten für Kryptosteuern beinhaltete eine Überraschung - und eine große Frage bleibt offen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 17.200 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.290 Dollar (+1 %)
  • BNB: 291 Dollar (+/-0 %)
  • Cardano (ADA): 0,31 Dollar (+/-0 %)

? Nach FTX-Pleite: Bitcoin und Ethereum bewegen sich weiter in engen Bahnen

Wir haben es vergangene Woche in Crypto Weekly #82 bereits ausführlich thematisiert: Die unmittelbaren Kursreaktionen des Kryptomarkts auf das Desaster um die Pleitebörse FTX waren zwar deutlich. Aber in weiterer Folge hatte sich der Markt erstaunlich schnell stabilisiert. Die richtig starken Verluste beschränken sich auf Token mit direktem Bezug zu FTX oder dessen Gründer Sam Bankman-Fried.

An dieser Stelle sei wiederholt: Ob dies so bleibt, ist völlig offen. Der Markt ist angeschlagen, die Stimmung schlecht – und wenn morgen die nächste Negativschlagzeile die Kurse in den Abgrund reißt, kann niemand ernsthaft überrascht sein.

Zumindest diese Woche war es aber noch nicht so weit. Vielmehr setzte sich die unspektakuläre Kursentwicklung weiter fort. Nehmen wir etwa Bitcoin. Der BTC-Kurs bewegte sich in den vergangenen sieben Tagen in einer engen Range zwischen knapp 16.800 Dollar und etwas unter 17.400 Dollar. 

Bei Ethereum ist das Bild ganz ähnlich: Hier reden wir von einer Bandbreite zwischen rund 1.220 Dollar und 1.300 Dollar. Für den berüchtigt volatilen Kryptomarkt ist das nichts.

Und dies schlägt sich dann klarerweise auch in den 7-Tagesperformances der großen Kryptowährungen nieder: Hier ergeben sich in den Top 10 gegenüber vergangenen Freitag durchwegs Prozentveränderungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Impulse für den Handel könnten in nächster Zeit nicht nur die erwähnten mögliche Negativschlagzeilen aus der Krypto-Branche liefern. Die Makro-Ebene war in diesem Jahr wohl der stärkste Einflussfaktor für den Markt. Und auch wenn zuletzt wieder branchenspezifische Themen dominiert haben: In der kommenden Woche stehen Zinsentscheidung der Notenbanken in der Eurozone und in den USA an. Und was mögliche Auswirkungen auf die Kurse am Kryptomarkt angeht, sollte man dies zumindest am Radar haben.

?? EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zu Kryptosteuer-Meldepflichten…

Eine Folge der FTX-Pleite war unmittelbar klar: Für Vorhaben zur Krypto-Regulierung wird das Fiasko keinen Rückenwind liefern. Dies gilt insbesondere für die USA, wo der rechtliche Status von Krypto-Assets weitgehend unklar ist und ein genereller rechtlicher Rahmen noch fehlt. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried (SBF) war in der US-Politik gut vernetzt und wurde dort als eines der Gesichter der Branche wahrgenommen. 

Auch in den USA wird ein grundlegender regulatorisches Rahmenwerk für die Kryptobranche kommen. Noch ist unklar, wann und in welcher Form – aber man kann davon ausgehen, dass das FTX-Desaster nicht dazu beitragen wird, dass das Rahmenwerk besonders freundlich ausfallen wird.

Dann gibt es aber noch die Europäische Union (EU). Hier ist die Situation eine etwas andere: Der Beschluss der Verordnung “Markets in Crypto Assets” (MiCA) ist bereits weit fortgeschritten und könnte aus jetziger Sicht schon ab 2024 rechtswirksam werden. 

Daneben gibt es allerdings auch noch die DAC-8 (Directive on Administrative Cooperation). Bei der Amtshilfe-Richtlinie geht es, wie der Name schon sagt, um die Zusammenarbeit unterschiedlicher Verwaltungsbehörden innerhalb der EU – um Dinge wie Meldepflichten und Informationsaustausch. Und zwar zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. DAC-8 ist nun die achte Änderung der Richtlinie – und dabei geht es um Krypto-Assets.

Diese Woche hat die Europäische Kommission nun einen konkreten Textvorschlag für eben diese DAC-8 veröffentlicht. Die Eckpunkte waren grundsätzlich schon bekannt. Zentraler Bestandteil der DAC-8 ist eine steuerliche Meldepflicht für Anbieter von Krypto-Assets wie Broker und Börsen. 

Verdient man als Anleger mit Krypto-Assets Geld und wird steuerpflichtig, muss man dies klarerweise in der Steuererklärung angeben. Anders als etwa bei Banken und Aktien gibt es aber keinen Automatismus – und auch keine Möglichkeit für die Behörden, die Angaben zu überprüfen. Klar, die Finanzämter können Belege anfordern. Aber sie haben keinen Zugriff auf die Daten der Kryptobörsen. Dies soll sich nun ändern. 

? …mit einer Überraschung und einer großen offenen Frage

Der nun veröffentlichte Entwurf beinhaltete eine Überraschung: Bisher ging man in der Branche (beispielsweise hier in diesem Blog-Eintrag des Linzer Kryptosteuer-Startups Blockpit) davon aus, dass die Berichtspflicht von Krypto-Transaktionen sämtliche in der EU angesiedelten Anbieter treffen würde. Das Wiener Fintech Bitpanda etwa sowieso. Aber auch Unternehmen aus Drittstaaten, die Lizenzen in EU-Staaten haben, wie etwa Coinbase oder selbst Binance, das in Frankreich eine europäische Lizenz erhalten hat.

Jetzt zeigt sich aber: Der nun vorliegende Entwurf würde nun dem Text nach deutlich weiter gehen. Es wären demnach nicht nur Anbieter mit EU-Lizenz betroffen. Sondern sämtliche Anbieter, die Kundinnen und Kunden in der EU haben, “unabhängig von ihrer Größe oder ihres Standorts”, wie es in der Mitteilung der Europäischen Kommission heißt. Meldepflichtig sollen sowohl Transaktionen innerhalb eines Landes als auch internationale werden.

Und ebenfalls interessant: “In manchen Fällen werden die Berichtspflichten Non-Fungible Tokens (NFTs) abdecken”, heißt es weiter. Außerdem soll eine EU-weite Mindeststrafe definiert werden, die Mitgliedstaaten bei schweren Verstößen gegen die Meldepflichten einheben müssen. Hier will man offenbar dagegen vorbeugen, dass einzelne Staaten die Richtline lax umsetzen – und Anbieter dann in diese Staaten ausweichen. 

Was nun die nächsten Schritte sind: Über den Entwurf wird als nächstes im EU-Parlament beraten. Dann soll er im Rat beschlossen werden. Die Kommission geht jedenfalls davon aus, dass die neuen Berichtspflichten mit 1. Jänner 2026 schlagend werden.

Eine große Frage bleibt dabei: Sofern der Entwurf in diesem Form beschlossen wird – kann er wirklich auch so durchgesetzt werden? Denn genau dies ist der Punkt, warum viele bisher davon ausgegangen waren, dass sich die Richtlinie nur auf Anbieter mit Sitz in der EU beziehen würde: Weil hier klar ist, dass die Berichtspflichten auch durchgesetzt werden können. 

Wobei: Der Punkt mit den geplanten verbindlichen Mindeststrafen deutet schon darauf hin, dass selbst hier die Kommission derzeit Probleme sieht. In einem Q&A zu den geplanten Änderungen der Richtlinie heißt es auch explizit: “Strafen und Compliance-Maßnahmen variieren von einem Mitgliedstaat zum nächsten sehr stark.” Dies gefährde die Effizienz der DAC-Richtlinie. Und daher seien die Mindeststrafen notwendig. Ob diese schließlich auch im endgültigen Text von DAC-8 bleiben werden – oder ob sie von einzelnen Staaten wieder wegverhandelt werden, wird sich erst zeigen müssen.

Und gerade weil es schon innerhalb der EU offenbar Bedenken der Kommission zur Durchsetzbarkeit gibt, bleibt jene außerhalb der EU das große Fragezeichen. Das inkludiert auch dezentrale Börsen (DEX), wenn hinter diesen keine konkreten Unternehmen stehen – und sie als reine Open-Source-Softwareprotokolle existieren.

Hier schließt sich aber der Kreis zur FTX-Pleite: Wenn europäische Anlegerinnen und Anleger dadurch noch stärker auf in der EU regulierte Börsen zurückgreifen, ist dieses Thema 2026 vielleicht gar kein so großes mehr.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Queerness in Business sichtbar machen: Dafür setzen sich Julia Breitkopf (li.) und Astrid Weinwurm-Wilhelm (re.) ein. (c) Viktoria Morgenstern, Cynthia Fischer

„Was man oft sieht, auch wenn man den brutkasten aufschlägt, sind diese Gründungsteams, bestehend aus fünf jungen weißen Burschen. Ich glaube, dass man das nicht mehr bringen kann“, sagt Julia Breitkopf. Gender, sexuelle Orientierung, aber auch Alter, Religion, Weltanschauung, ethnische Vielfalt und Behinderungen: Als Co-Host des Podcasts „Inselmilieu“ und mit ihrer PR-Agentur „Furore Brand Communications” setzt sie sich dafür ein, Personen mit unterschiedlichsten Hintergründen zu Wort kommen zu lassen. Für die 39-Jährige steht fest: Ein LGBTQIA+-freundliches Arbeitsumfeld ist in erster Linie ein diversitätsfreundliches Arbeitsumfeld.

Auch Astrid Weinwurm-Wilhelm betont die Intersektionalität, also das Ineinandergreifen, dieser verschiedenen „Diversitätsdimensionen“, wie sie sie nennt. Seit 2010 setzt sich die 50-Jährige mit „Queer Business Women“ und dem Dachverband „Pride Biz Austria“ ehrenamtlich dafür ein, mehr Bewusstsein für die Anliegen queerer Personen in Unternehmen zu schaffen – mittlerweile als Präsidentin der beiden Vereine. „Wir alle tragen sämtliche Diversitätsdimensionen in uns. Auch wenn wir selbst keine Diskriminierung erfahren, lernen wir, genauer hinzuschauen und genauer hinzuhören, und können uns als Allies, also im Sinne von Verbündet-Sein, einbringen.“

Auch mit ihrem Coaching-Unternehmen „Blickweisen“ berät Weinwurm-Wilhelm seit 2012 Unternehmen zu Diversity Management. Dafür macht sie je nach Firma Workshops, Großgruppenveranstaltungen, individuelle Coachings oder leitet Diskussionen. Beim Vermitteln geht sie oft spielerisch vor, plant Rollenspiele und regt zum Perspektivenwechsel an. Unternehmen, die sich im Bereich LGBTQIA+ engagieren wollen, können auch offizieller “Pride Biz Ally” werden und dadurch das gesamte Netzwerk für ihre Weiterentwicklung nutzen.

Besondere Vorzeige-Unternehmen werden außerdem jährlich mit dem Meritus-Preis von Pride Biz Austria ausgezeichnet. Ein Tipp von Präsidentin Weinwurm-Wilhelm: Der Kriterienkatalog für die Teilnahme sei online einsehbar und ein sehr guter Leitfaden dafür, wie vor allem queere Diversität in Unternehmen gefördert werden könne.

Verbünden schon beim Gründen

Allies gelten als attraktive Arbeitgeber für Top-Fachkräfte und können durch ihren Zugang zu neuen Zielgruppen und Märkten Wettbewerbsvorteile erfahren. Und – wohl der wichtigste Punkt: Sie können ihren Mitarbeiter:innen einen sicheren Ort bieten, sich zu entfalten. „Jede Perspektive, jeder Erfahrungshintergrund ist bereichernd und eine Möglichkeit, auf diskriminierende Strukturen oder eigene Vorurteile aufmerksam zu werden“, so Breitkopf.

Was das Verbündet-Sein betrifft, sind sich die beiden Unternehmerinnen einig: Es habe sich schon sehr viel getan. „Für mich ist es schon ein positives Zeichen, dass jetzt immer mehr Unternehmen sichtbar die Regenbogenflagge irgendwo hinheften. Früher gab’s das einfach nicht. Die Regenbogenparade war so klein und da waren kaum Firmen, am Anfang gar keine. Aber natürlich muss es auch interne Maßnahmen geben, anstatt das nur nach außen zu verkaufen“, sagt Breitkopf.

Aber welche? Und wie? „Ich würde sagen, das Wichtigste ist einmal dieses Commitment der Führungspositionen. Und das nicht nur implizit, sondern auch schriftlich: was lehnen wir komplett ab, nämlich Diskriminierung oder Mobbing, auch wenn es nur blöde Sprüche sind“, sagt Weinwurm-Wilhelm. Besonders für Startups sei es wichtig, Diversity Management ab dem Gründungsmoment strukturell und auch strategisch festzuhalten.

Laut Weinwurm-Wilhelm seien es oft diese jungen Unternehmen mit modernem Gründungsgeist, wo Diversität selbstverständlich sei – was jedoch noch nicht heiße, dass sie auch gutes Diversity Management leisten. Dazu bedürfe es auch einer Ansprechperson, einer klaren Haltung in den Führungpositionen und bewusstseinsbildender Maßnahmen für eine diversitätsorientierte Organisationskultur. Das beinhaltet zum Beispiel gendergerechte Sprache und Toilettenzugänge, aber auch inklusive Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

Viel geschafft und viel zu tun

Wie sieht Diskriminierung von LGBTQIA+-Personen im Jahr 2024 überhaupt aus? „Es muss damit beginnen, dass offene Belästigung nicht mehr akzeptiert wird“, sagt Breitkopf. Sowohl sie als auch Weinwurm-Wilhelm beschreiben, dass ihre Identität als lesbische Frauen zwar kein Problem beim Schritt in die Selbstständigkeit dargestellt habe, weisen jedoch darauf hin, dass vor allem trans-, inter- oder nichtbinäre Personen das oft anders erleben können. Beide Unternehmerinnen gehen offen mit ihrer Queerness um und lassen LGBTQIA+-Themen auch in ihre Arbeit einfließen. Beide haben aber auch bei vorherigen Jobs die Erfahrung gemacht, was es bedeutet, die eigene Identität im Arbeitsumfeld zu zensieren.

Die Angst vor Seitenhieben, Zurückweisung oder Karrierenachteilen sei laut Weinwurm-Wilhelm immer noch groß. Das bestätigt auch eine Statistik der AK aus dem Jahr 2018: Etwa jede fünfte LGBTQIA+-Person würde ihre queere Identität am Arbeitsplatz komplett verschweigen. Die Konsequenz: Viele könnten am Leben am Arbeitsplatz nicht gleichwertig teilnehmen. „Du gehst später Kaffee trinken als die anderen oder erzählst nichts vom Wochenende… damit begibst du dich selber ins soziale Aus. Du wirkst geheimniskrämerisch oder verschlossen, wirst nicht als teamfähig, nicht als führungskompetent wahrgenommen“, erklärt Weinwurm-Wilhelm.

VC-Szene als Diversity-Dämpfer

Laut ihrer Einschätzung sei die Angst, sich zu outen, bei Selbstständigen besonders ausgeprägt. „Viele möchten es nicht riskieren, zum Beispiel Aufträge nicht zu bekommen. Weil da hängt ja meine Existenz und die der Mitarbeiter:innen dran. Also dieses Nicht-Outen ist da immer noch sehr stark drinnen.“ Die Bedenken sind nicht unbegründet: Im letztjährigen “State of European Tech“-Report von Atomico gaben nur etwa die Hälfte aller Teilnehmer:innen einer Studie an, dass sie finden, das europäische VC-Ökosystem biete gleiche Chancen für alle, ungeachtet des Geschlechts, der Herkunft und der Sexualität.

Außerdem, so der Report, würde sich der Mangel an Diversität im VC-Bereich lediglich im „Schneckentempo“ verbessern. Laut Ladi Greenstreet, CEO der britischen Non-Profit-Gesellschaft Diversity VC, die sich für eine weltweit diversere Venture-Capital-Szene einsetzt, würden jüngste Trends und Diskussionen auf einen beunruhigenden Trend hindeuten: Und zwar einen Rückgang der Finanzierungen für vielfältige Gründer:innenteams, was die anhaltende Wahrnehmung widerspiegle, dass sie riskantere Investitionen seien.

Win-Win-Win-Situation

Greenstreet bezeichnet es als rätselhaft, warum die Risikokapitalbranche von dem bewährten Ansatz der Diversitätsförderung abweicht – belegen doch zahlreiche Studien, dass Vielfältigkeit sich nachweislich positiv auf den Erfolg von Unternehmen auswirkt, wie auch brutkasten bereits berichtete. „Auf viele der aktuellen Herausforderungen ist Diversity Management die Antwort. Zum Beispiel den Personalmangel, wenn wir darüber nachdenken, dass wir in Österreich 8,9 Millionen Einwohner:innen haben und etwa zehn Prozent davon aus der LGBTQIA+-Community sind“, so Weinwurm-Wilhelm.

Damit wieder zu den positiven Seiten von Queerness in Business, die laut Breitkopf oft zu kurz kämen: „In allen Lebensbereichen ist es wichtig, positive Geschichten zu hören“, sagt sie. Mit ihrem Podcast Inselmilieu lässt sie im Pride Monat Juni „Queer Stories of Joy“ zu Wort kommen, die von einem positiven queeren Lebensgefühl erzählen und Mut und Freude machen sollen. Geplant sind eine eigene “Inselmilieu”-Folge sowie eine Fotoaustellung und ein Musiktheater, in dem Menschen in “Momente queerer Freude eintauchen können”. 

Auch in Unternehmen sieht Breitkopf die Vorteile von sichtbarem Erfolg von LGBTQIA+-Personen. „Geoutete Personen in Führungspositionen haben auch auf andere Mitarbeitende einen positiven Effekt. Egal ob man selbst queer ist oder nicht: solche Geschichten normalisieren, was ohnehin normal ist und steigern eine Sensibilität für die Vielfalt unserer Gesellschaft.“ Umso wichtiger sei es auch laut Astrid Weinwurm-Wilhelm, dass junge Unternehmen Diversität und Toleranz schon bei der Gründung in ihrem Mission Statement verankern, um queeren Fachkräften ein Umfeld zu schaffen, in dem sie ihr komplettes Potenzial entfalten können. Damit auch in Startups mehr Queer Stories of Joy sichtbar werden, damit es nicht nur beim Regenbogenlogo im Juni bleibt – und damit auch brutkasten in Zukunft noch bunter wird.

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