02.12.2022

Crypto Weekly #82: Woche 4 nach der FTX-Pleite – so stark hat sie sich am Markt wirklich ausgewirkt

Diese Woche: FTX-Gründer Sam Bankman-Fried ist weiter sehr gesprächig - und diese Woche sogar auf einer Konferenz der "New York Times" aufgetreten. Anstatt seine Aussagen zu interpretieren, sehen wir uns in dieser Ausgabe lieber an, wie stark sich die Pleite der Kryptobörse wirklich in den Kursen niedergeschlagen hat.
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FTX
Foto: © AdobeStock/ Maurice Norbert

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 17.000 US-Dollar (+3 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.200 Dollar (+7 %)
  • Polkadot (DOT): 5,62 Dollar (+4 %)
  • Solana (SOL): 13 Dollar (-6 %)

? FTX-Gründer SBF plaudert weiter viel…

Über drei Wochen ist es mittlerweile her, seit die finanzielle Schieflage der Kryptobörse FTX öffentlich wurde. Und finanzielle Schieflage heißt hier, wie wenige Tage danach dann auch klar wurde: Pleite. Dass schnell Gras über die Sache wachsen würde, konnte niemand ernsthaft annehmen. Zu stark hat die Angelegenheit die Szene getroffen. 

Dass die Auswirkungen enorm sein würden, war rasch klar: Denn auch wenn FTX und Gründer Sam Bankman-Fried (SBF) keineswegs unumstritten waren, galt die Börse fälschlicherweise als grundsätzlich seriös. Und SBF war eines der Gesichter der Branche gegenüber der US-Politik. Der Schaden ist angerichtet. Aber das führt nicht dazu, dass SBF sich jetzt zurückhält. Im Gegenteil: Er ist weiter überraschend kommunikativ.

Das fing schon kurz vor Bekanntwerden des Fiaskos an und setzte sich danach fort. Einige seiner auf Twitter getätigten Aussagen erwiesen sich rasch als falsch – weshalb er auch manches wieder löschte. Doch es blieb nicht nur bei Tweets. Wie schon in Crypto Weekly #80 thematisiert, gab SBF einer Journalistin von Vox.com offenbar spontan ein Interview, in dem er frühere Forderungen nach “guter” Kryptoregulierung als reine PR bezeichnete – und seine Aussagen zu ethischem Handeln als “dumme Scheiße”, die “nicht wahr” sei. 

Und jetzt trat SBF auch auch noch bei einer Konferenz der New York Times auf. Beim “Dealbook Summit” wurde er aus den Bahamas per Videocall zugeschaltet – und von Andrew Ross Sorkin interviewt. Der US-Journalist ist nicht nur Times-Kolumnist und Moderator beim Finanzsender CNBC, er hat auch ein Buch über den berüchtigten Kollaps der Investmentbank Lehman Brothers im Jahr 2008 geschrieben. Durchaus passend also.

Sorkin fragte Bankman-Fried dabei auch ironisch, ob seine Anwälte solche Auftritte tatsächlich für eine gute Idee hielten. “No. They are very much not”, antwortete SBF. Allerdings fühle er sich verpflichtet, sich zu der Angelegenheit zu äußern. 

?‍♂️ …warum sollten wir zuhören?

Um die Sache abzukürzen: Bankman-Fried argumentierte im Wesentlichen, dass das Risikomanagement versagt habe: Das wahre Risiko bestimmter Positionen seien ihm und FTX generell nicht bewusst gewesen. 

Was sich aber nicht lohnt: Auf die Details seiner Aussagen einzugehen. SBF hat jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Belastet wird SBF in dieser Hinsicht ja auch von ihm selbst: Wenn er jetzt frühere Aussagen als “reine PR” und “dumme Scheiße” wiederruft – wer soll ihm glauben, dass er jetzt die Wahrheit sagt?

Dazu kommt: Bei Unternehmensskandalen dieser Größenordnung gibt es für einen CEO keinen wirklich guten Ausweg. Betrug will wohl keiner eingestehen – aber die Alternative ist nicht viel besser: Wenn es keinen Betrug gab, sondern alles nur blöde Fehler waren, ist der CEO zumindest inkompetent. Und wenn andere im Unternehmen in großem Stil betrogen haben, der CEO aber alles nicht mitbekommen haben will, ist er wohl auch nicht geeignet, um einen Milliardenkonzern zu führen. 

SBF, der von einem Umfeld häufig als supersmarter Typ dargestellt wurde, scheint sich für die Option Inkompetenz entschieden zu haben. Er habe nie bewusst Kundengelder mit jenen Geldern vermischt, mit denen die FTX-Schwesterfirma Alameda an den Märkten gezockt hat, sagt SBF im Interview auf der “Dealbook”-Konferenz. Die beiden Firmen seien aber stärker verknüpft gewesen, als er es je gewollt habe. Und so weiter und so fort. In einem anderen Interview verwendete er die Phrase “I don’t remember” so häufig, wie es sonst nur bei Untersuchungsausschüssen im österreichischen Parlament vorkommt.

Im Grunde ist das aber alles nicht relevant. SBFs aktuelle Aussagen zu verfolgen, mag aus einer psychologischen Perspektive oder auch für juristische interessierte Personen interessant sein. Aber zur Wahrheitsfindung tragen sie nichts bei. Bloomberg-Kolumnist Matt Levine hat dies so auf den Punkt gebracht: Entweder Bankman-Fried weiß, wo das Geld hingekommen ist – dann wird er aber wohl lügen. Oder er weiß es wirklich nicht, dann wird niemand einen großartigen Erkenntnisgewinn aus seinen Aussagen ziehen.

? Die Auswirkungen der FTX-Pleite auf die Kursentwicklung: eine erste Bilanz

Anstatt unsere Zeit mit Interpretationen von SBFs Aussagen zu verschwenden, wenden wir uns doch einem anderen Aspekt des Themas zu: der Marktentwicklung. Nun ist es ja so, dass größere Ereignisse an den Finanzmärkten kurzfristig häufig zu starken Kursausschlägen führen. Und erst wenn sich dann der metaphorische Staub wieder gelegt hat, ergibt sich ein klares Bild. Beim FTX-Debakel sind wir mittlerweile in Woche 4.

Am 8. November, als die missliche Lage von FTX öffentlich wurde, rasselte der Kryptomarkt nach unten. Dann folgte rasch ein Erholungsversuch – ausgelöst durch die mögliche Übernahme von FTX durch Binance. Die zerschlug sich schnell wieder. Mit der Markterholung war es damit auch vorbei. Die Kurse fielen wieder. Allerdings nicht unter die zuvor erreichten Tiefs der ersten Marktreaktion. Soweit die Kursentwicklung in den ersten Tagen.

Aber wie ging es seither weiter? Erstaunlich unspektakulär. Nehmen wir Bitcoin. Der Kurs sank nach dem FTX-Fiasko von etwas über 20.000 Dollar auf unter 16.000 Dollar. Unter dieser Marke war Bitcoin zuletzt im Jahr 2020 gehandelt worden – also vor dem großen Bullenmarkt im Jahr 2021. 

Wer aber einen Absturz des Kurses in Richtung 10.000 Dollar oder tiefer erwartet hatte, wurde enttäuscht: In den folgenden Wochen bis Ende November schaffte es der BTC-Kurs zwar nicht mehr zurück über die 18.000-Dollar-Schwelle. Er fiel jedoch auch nicht unter die 15.500 Dollar. 

Ein ähnliches Bild bei Ethereum: Auch beim Ether-Kurs schlug sich die Unsicherheit rund um das FTX-Fiasko zunächst deutlich nieder und drückte den Kurs bis auf etwas unter 1.100 Dollar. Trotz einiger Schwankungen in der Folge hielt sich der ETH-Kurs immer deutlich über der 1.000-Dollar-Schwelle. 

Das heißt übrigens auch: Trotz des prekären Marktumfelds unterschritt sein bisheriges Jahrestief nicht: Denn in den Wochen nach dem Terra-LUNA-Zusammenbruch war ETH zwischenzeitlich in die Dreistelligkeit abgerutscht. 

Die aktuelle Ein-Monats-Performance liegt

  • bei Bitcoin bei minus 17 Prozent
  • und bei Ethereum bei bei minus 18 Prozent

Sind das gute Performances? Natürlich nicht. Insbesondere nicht, wenn man sie in Relation zum US-Aktienmarkt sieht. Dort weisen die wichtigsten Aktienindizes jeweils eine positive Monatsperformance von rund 5 Prozent auf. Und der starke Gleichklang zwischen US-Aktienmarkt und Kryptokursen war eines der dominierenden Themen in diesem Jahr. Jetzt geht es an der Wall Street aufwärts – und Kryptowährungen fallen trotzdem.

Aber trotz allem: Wir reden wir von Kursverlusten im Bereich von unter 20 Prozent. Am notorisch volatilen Kryptomarkt. Nach einem Ereignis, das manche als den Lehman-Moment von Krypto bezeichnet haben. Seit dem vergangenen Jahr haben wir mitunter stärkere Abverkäufe wegen weit weniger schwerwiegenden Gründen erlebt.

Auch bei einigen der anderen großen Coins sieht die Kursperformance nicht so viel anders aus: 

  • Polkadot (DOT) liegt auf Monatssicht etwa 13 Prozent im Minus 
  • und die durchaus umstrittenen Cardano (minus 21 Prozent) 
  • sowie XRP (minus 16 Prozent) haben ebenfalls ähnlich performt wie BTC und ETH.

Wen es dagegen richtig stark getroffen hat: Den SOL-Token von Solana mit einem Minus von knapp 60 Prozent im vergangenen Monat. Der Grund ist klar: Die Verbindung zu Bankman-Fried, der bereits früh in das Projekt investiert hatte und der vor allem über Alameda entsprechend große SOL-Bestände hält (hielt?). 

Noch einmal stärker abwärts ging es dann noch für FTX’ eigenen FTT-Token: Der liegt auf Monatssicht 95 Prozent im Minus. Überraschend daran könnte höchstens noch sein, dass er überhaupt noch einen Marktpreis von über einem Dollar aufweist.

In Woche 4 des FTX-Debakels zeigt sich also: Die Auswirkungen auf den Markt waren deutlich. Das kann niemand ernsthaft bestreiten. Die richtig starken Verluste verzeichneten aber vor allem Token mit direktem Bezug zu SBF und FTX. Bei den “Großen” stabilisierte sich die Kursentwicklung nach einem kurzen Schock dagegen wieder. Zumindest vorerst.

Denn das heißt natürlich nicht, dass es so weitergehen muss. Der Markt ist angeschlagen, die Stimmung schlecht. Noch ist unklar, welche weiteren Krypto-Unternehmen von der FTX-Pleite mit nach unten gerissen werden könnten. In diesem Umfeld muss man jederzeit auf negative Nachrichten mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kurse eingestellt sein. 

Das muss nicht einmal die nächste Krypto-Pleite sein. Es kann auch jederzeit wieder neuer Gegenwind von der Makro-Ebene kommen. Oder von Regulierungsseite, insbesondere in den USA. Und was passieren würde, wenn beispielsweise bei Tether oder Binance gröbere Probleme auftreten würden, lässt sich nur erahnen. Aber Stand heute gilt: Die Marktreaktion war nicht so katastrophal wie man angesichts der Stimmung – oder auch der medialen Berichterstattung – vermuten könnte.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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