14.10.2022

Crypto Weekly #75: Achterbahnfahrt bei Bitcoin – das steckt dahinter

Diese Woche: Warum die neuesten US-Inflationsdaten mit Spannung erwartet wurden und wie sie die Märkte bewegt haben. Außerdem: Weshalb die US-Börsenaufsicht jetzt die “Bored Apes”-NFTs untersucht. Und die dezentrale Börse Uniswap holt mitten im Kryptowinter ein Investment zu einer Milliardenbewertung.
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Bitcoin
Foto: © Adobe Stock

Das brutkasten Crypto Weekly ist unser wöchentliches Briefing zum Kryptomarkt und kann hier als Newsletter abonniert werden. Jeden Freitag blicken wir auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück.


Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 19.600 US-Dollar (-2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.320 Dollar (-2,3 %)
  • BNB: 273 Dollar (-4 %)
  • Solana (SOL): 31 Dollar (-6 %)

Warum die dieswöchigen US-Inflationszahlen mit besonderer Spannung erwartet wurden 

Sie ist seit Monaten das bestimmende Thema an den Finanzmärkten – und damit auch am Kryptomarkt: Die Inflation. Und zwar nicht nur wegen ihrer direkten Auswirkungen auf die Volkswirtschaften. Sondern auch aufgrund ihrer Bedeutung für die Geldpolitik der Zentralbanken. 

In den USA hat die Notenbank Federal Reserve (Fed) ihr Zielband für den Leitzins mittlerweile auf 3,00 bis 3,25 Prozent angehoben – und trotz der schlechten Wirtschaftslage ist kein Ende in Sicht. Denn: Die Inflation ist weiterhin drastisch über dem 2-Prozent-Ziel der Notenbank. Gleichzeitig ist im Juli und August von ihrem Höchststand im Juni wieder etwas gesunken. 

Und genau das ist der entscheidende Punkt: Ist der Höhepunkt schon überschritten? Kann die Fed das Tempo ihrer Zinserhöhungen drosseln – oder sogar auf weitere Anhebungen verzichten? Das wäre dann ein positives Signal – für die Aktienkurse, aber auch für den Kryptomarkt. 

Kein Wunder, dass vor diesem Hintergrund neue Inflationsdaten mit höchster Spannung erwartet werden. Diese Woche war es am Donnerstag wieder soweit: Die Zahlen für September wurden veröffentlicht. Gleich vorweg: Die Marktreaktion fiel deutlich aus. 

Aber sehen wir uns zunächst die Zahlen an: Den Daten zufolge lag die US-Inflationsrate im September bei 8,2 Prozent. Das ist ein minimaler Rückgang gegenüber der Inflationsrate vom August (8,3 Prozent). Analysten hatten im Schnitt allerdings einen etwas stärkeren Rückgang auf 8,1 Prozent erwartet. 

Dazu kommt: Diese Werte beziehen sich auf den Jahresvergleich – es wird als das Preisniveau von September 2022 mit dem von September 2021 in Relation gesetzt. Im Monatsvergleich (also September 2022 versus August 2022) stieg das Preisniveau leicht an.

Und noch etwas: Sogar wenn man die Preise für Energie und Lebensmittel ausklammert, lag die Inflationsrate bei 6,6 Prozent. Im August hatte dieser Wert noch 6,3 Prozent betragen. 

Gerade wegen diesen unterschiedlichen statistischen Kennzahlen lassen solche Datenveröffentlichen meist relativ viel Interpretationsspielraum. Sind die Zahlen gut, weil die Inflationsrate gefallen ist? Schlecht, weil sie nicht so stark gefallen ist wie erwartet? Oder sogar sehr schlecht, weil die Preise ohne Berücksichtigung von Energie und Lebensmittel deutlich gestiegen sind?

Wie die Märkte auf die Inflationsrate reagiert haben

Die erste Marktreaktion war jedenfalls eindeutig: Es ging abwärts – und zwar so richtig. Der breit gefasste US-Aktienindex S&P-500 rasselte um 2,4 Prozent nach unten. Für den techlastigen Nasdaq-100 ging’s sogar um mehr als 3 Prozent abwärts.

Am Kryptomarkt ging es ebenfalls abwärts. Bitcoin etwa fiel von 18.700 auf 18.300 Dollar. Was, das sei an dieser Stelle auch angemerkt, allerdings nicht drastisch ist. Bei Abverkäufen an den traditionellen Finanzmärkten haben wir schon weit stärkere Reaktionen von Bitcoin gesehen. Man könnte hier durchaus sogar von einer relativen Stärke des Bitcoin-Kurses sprechen.

Aber ohnehin war dann plötzlich alles wieder anders. Die Aktienmärkte drehten noch in der ersten Stunde nach Handelsöffnung ins Plus. Und dann ging es stark nach oben. Zu Handelsschluss verzeichneten Dow Jones und S&P-500 Zugewinne von jeweils 3 Prozent. Auch Bitcoin erholte sich schnell und stieg bis auf knapp 19.900 Dollar.

Gab es also Neuigkeiten, die für einen Stimmungsumschwung gesorgt haben? Nope, nichts. Unterschiedliche Marktbeobachter lieferten unterschiedliche Erklärungen. “Leerverkäufer haben Panik bekommen und wieder zu kaufen begonnen”, sagte der Marktstratege Matt Maley von Miller Tabak gegenüber Bloomberg. Trader, die auf fallende Kurse gesetzt haben, seien am falschen Fuß erwischt worden. Durch deren folgende Käufe verstärkten sich die Gewinne zusätzlich. Der Investmentstratege Ross Mayfield von Baird wiederum sagte gegenüber CNBC: “Der Markt ist zuvor schon sechs Tage in Folge gefallen, was das Risiko der Zahlen bereits gesenkt hat, und die September-Inflationsrate verändert die Ausrichtung der Fed kurzfristig nicht”.

Fazit: Darüber hinaus spezifische Gründe für die Bewegungen am Kryptomarkt zu suchen, ergibt keinen Sinn. Zu klar ist einfach, dass die Kurse hier von der Makro-Ebene getrieben waren. Für Bitcoin ist der interessanteste Aspekt an der gesamten Angelegenheit sicherlich, dass die Kursausschläge in beide Richtungen – verglichen mit den Aktienmärkten – relativ gering waren. Das ist grundsätzlich positiv zu werten.

Warum die US-Börsenaufsicht jetzt die “Bored Apes”-NFTs untersucht

Neben der Inflation haben uns auch einige andere Themen die vergangenen Monate dauerhaft begleitet – und eines davon die Krypto-Regulierung. In der EU wird, wie in der Vorwoche hier thematisiert, gerade das regulatorische Rahmenwerk “Markets in Crypto-Assets” (MiCA) beschlossen. Diese Woche wurde es im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments angenommen. Jetzt fehlt nur noch die Abstimmung im Plenum. 

In den USA wiederum gab es in den vergangenen Monaten nahezu im Wochentakt News von der Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission, besser bekannt unter der Abkürzung SEC. Deren Chef Gary Gensler hat schon länger deutlich gemacht, dass er viele bis nahezu alle Token (Bitcoin hat immerhin explizit ausgeschlossen) im Krypto-Bereich rechtlich gesehen für Wertpapiere hält, die einen Registrierungsprozess bei seiner Behörde durchlaufen sollten. Erst im September war bekannt geworden, dass die Behörde im Wesentlichen Zuständigkeit für alle Anwendungen, die auf Ethereum laufen, für sich beansprucht (die Details dazu sind in Crypto Weekly #72 nachzulesen). 

Jetzt gab es einen weiteren Schritt in diese Richtung: Wie Bloomberg unter Berufung auf nicht genannte Insider berichtete, soll die SEC derzeit untersuchen, ob Yuga Labs möglicherweise das US-Wertpapierrecht verletzt hat. Yuga Labs steht hinter dem Bored Ape Yacht Club (BAYC), einer der bekanntesten NFT-Kollektionen überhaupt. Im März startete auch der dazugehörige Token ApeCoin

Grundsätzlich geht es exakt um den zwei Absätze zuvor beschriebenen Sachverhalt – um die Frage, ob Yuga Labs einen Registrierungsprozess für Wertpapiere bei der Börsenaufsicht durchlaufen hätte müssen. Interessanterweise prüft die Behörde dies aber nicht nur für den Token ApeCoin, sondern dem Bloomberg-Bericht zufolge auch für die NFTs des BAYC selbst.

An dieser Stelle braucht es einen wichtigen Hinweis: 

  • Dem Bloomberg-Bericht zufolge wirft die Behörde Yuga Labs (noch?) kein Fehlverhalten vor
  • die Untersuchung muss auch nicht notwendigerweise zu rechtlichen Schritten der SEC führen
  • sie könnte auch ergeben, dass Yuga Labs gegen keinerlei Gesetze verstoßen hat
  • selbst wenn die SEC rechtliche Schritte einreicht, muss sie erst vor einem Gericht Recht bekommen
  • Yuga Labs betont seine Kooperationsbereitschaft mit den Behörden und sieht kein Fehlverhalten bei sich

Fazit: Zum jetzigen Zeitpunkt weiß man noch recht wenig. Es ist noch völlig unklar, was diese Untersuchung ergeben wird. Dass die US-Börsenaufsicht NFTs aber jedenfalls nicht außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs sieht, hat sich bereits vor einigen Monaten gezeigt, als die Behörde eine Klage gegen einen ehemaligen Produktmanager des NFT-Handelsplatzes OpenSea wegen Insiderhandels angestrengt hat (siehe Crypto Weekly #59).

Dezentrale Börse Uniswap holt mitten im Kryptowinter Investment zu 1,66-Mrd.-Dollar-Bewertung 

Kommen wir abschließend noch kurz zu einer Finanzierungsrunde. Während wir 2021 praktisch jede Woche neue Investments in Krypto-Startups mit Milliardenbewertung vermelden hätten können, hat sich dies im aktuellen Krypto-Winter doch etwas geändert. Aber nicht nur deswegen nehmen wir diese positiven Nachrichten mit – es ist geht auch nicht nur um irgendein Unternehmen, sondern um Uniswap Labs. Das Scaleup entwickelt das Protokoll hinter der größten dezentralen Börse der Welt, Uniswap.

Nun kommunizierte das Unternehmen den Abschluss einer 165 Mio. Dollar schweren Series-B-Runde. Angeführt wird die Runde von Polychain Capital. Als Bestandsinvestoren zogen unter anderem a16z Crypto und Paradigm mit. Die Firmenbewertung wurde in der Runde mit 1,66 Mrd. Dollar festgelegt. Das nun aufgenommene Kapital soll unter anderem in den Aufbau eines NFT-Angebots und eine Smartphone-App fließen.

Uniswap läuft auf der Ethereum-Blockchain, handelbar sind auf der Börse ausschließlich Ethereum-basierte ERC-20-Token. In den vergangenen 24 Stunden hat Uniswap laut Zahlen von DefiLlama ein Handelsvolumen von rund 1,2 Mrd. Dollar abgewickelt. Innerhalb der vergangenen sieben Tage generierte Uniswap laut Cryptofees.info im Schnitt ein tägliches Gebührenaufkommen von über 810.000 Dollar – das zweithöchste Volumen im Krypto-Bereich nach Ethereum selbst. Die generierten Gebühren eines Projekts werden im Krypto-Bereich häufig als Indikator für die Nutzung eines Projekts herangezogen, weil sie zeigen, für welche Anwendungen Userinnen und User bereit sind zu bezahlen.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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