05.08.2022

Crypto Weekly #68: Zwei große Hacks – aber die Coinbase-Aktie auf Höhenflug

Diese Woche: Tausende Solana-Wallets wurden gehackt - nur wenige Tage, nachdem aus einer Blockchain-Brücke mittels Copy/Paste 190 Mio. Dollar gestohlen worden waren. Wie war die Hacks möglich? Außerdem: Coinbase mit dringend benötigten positiven Nachrichten. Die Kryptobörse kooperiert mit dem größten Vermögensverwalter der Welt.
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The logo of coinbase on a computer screen
Foto: Adobe Stock

Das brutkasten Crypto Weekly ist unser wöchentliches Briefing zum Kryptomarkt und kann hier als Newsletter abonniert werden. Jeden Freitag blicken wir auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück.


Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 23.100 US-Dollar (-3 % gegenüber Freitagmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.650 Dollar (-4 %)
  • BNB: 318 Dollar (+15 %)
  • Solana (SOL): 40 Dollar (-6 %)
  • Cardano (ADA): 0,50 Dollar (-1 %)

Bitcoin über 23.000 Dollar, Ethereum-Kursanstieg vorerst gestoppt

Nach der starken Vorwoche mit deutlichen Gewinnen nach der US-Zinsentscheidung blieb es diese Woche eher ruhig am Kryptomarkt. Bitcoin bewegte sich seit vergangenem Freitag in einer vergleichsweise engen Bandbreite zwischen 22.700 Dollar und 24.600 Dollar. Auf 7-Tagessicht ist das ein leichtes Minus.

Bei Ethereum fand der starke Kursanstieg der beiden Vorwochen vorerst ein Ende. Der Hype rund um den für September erwarteten Umstieg vom “Proof of Work”- auf den “Proof of Stake”-Konsensmechanismus hatte zuvor die Kurse stark angetrieben. Der “Merge” genannte Schritt soll in der kommenden Woche noch am letzten ausständigen Test-Netzwerk vollzogen werden. Am Ethereum-Mainnet könnte der Abschied vom Mining dann im September folgen – aus aktueller Sicht erscheint die Woche zwischen 19. bis 25. September wahrscheinlich. 

Die zuletzt starke Kursperformance dürfte zu einigen Gewinnmitnahmen geführt haben. Zudem wurden wieder einige Unsicherheitsfaktoren rund um den “Merge” stärker diskutiert – so etwa die Möglichkeit, dass Miner die derzeitige Ethereum-Blockchain als Hard Fork mit dem “Proof of Work”-Mechanismus weiter am Leben erhalten könnten. So wird es etwa vom chinesischen Miner Chandler Guo angedacht. Eine ähnliche Abspaltung gab es 2016 mit Ethereum Classic (ETC) – das technisch gesehen die ursprüngliche Ethereum-Blockchain darstellt und den “Merge” ebenfalls nicht mitmachen wird.

Tausende Solana-Wallets gehackt – doch Solana selbst ist unschuldig

Den stärksten Kursrückgang unter den großen Krypto-Assets verzeichnete diese Woche Solanas SOL-Token. Mit einem Minus von rund sechs Prozent gegenüber Freitag der Vorwoche fiel er aber nicht einmal so dramatisch aus – und das, obwohl die Smart-Contract-Plattform durch einen riesigen Hack in die Schlagzeilen geriet. 

Und zwar nicht irgendeiner. Denn betroffen waren nicht, – wie häufig in der Vergangenheit – irgendwelche Bridges, die das Transferieren von Assets von einer Blockchain auf die andere ermöglichen. Betroffen waren auch nicht irgendwelche Handelsplätze, auf denen man ohnehin keine Coins dauerhaft liegen lassen sollte. Nein, ganz im Gegenteil: Betroffen waren Wallets, aus denen unautorisiert Krypto-Assets abgezogen wurden.

Die Details: Nach Angaben von Solana wurden dabei knapp 7.800 Wallets angegriffen. Konkret genannt wurden die Wallet-Anbieter Slope und Phantom. Betroffen waren sowohl Mobile-Wallets als auch Wallets, die über Browser-Erweiterungen verwendet wurden – jedoch keine Hardware-Wallets. 

Wieder einmal Solana. Die Blockchain hatte in der Vergangenheit immer wieder Probleme. Seit vergangenem Jahr ging es sie mehrfach vorübergehend offline – im September 2021 sogar einmal für 18 Stunden. Kritiker sahen in Solana ohnehin schon immer eine klassische VC-Chain. Also eine Blockchain, die von Venture-Capital-Fonds gepusht wird, deren Dezentralität aber mehr Schein als Sein ist. Geht eine Blockchain (mehrfach!) offline, trägt das nicht gerade dazu bei, diesen Eindruck zu entkräftigen. 

Und auch Hacks gab’s im Solana-Ökosystem. Anfang des Jahres wurden 320 Mio. Dollar über eine Sicherheitslücke der Blockchain-Bridge Wormhole entwendet. Jetzt also wieder ein Hack.

Allerdings: Mittlerweile hat man herausgefunden, wie es zu dem Hack kommen konnte. Er ist auf die Wallet Slope zurückzuführen – genauer gesagt auf die Mobilversion der Wallet. Diese dürfte die Seed-Phrasen der User tatsächlich im Volltext – also unverschlüsselt – auf Servern gespeichert haben. Seed-Phrasen dienen zum Wiederherstellen von Wallets – und ermöglichen somit auch den Zugriff auf die jeweilige Wallet.

Das heißt: Auch wenn Solana aufgrund der diversen genannten Probleme ein leichtes Ziel abgibt – in diesem Fall war ein spezifischer Wallet-Betreiber verantwortlich. Das Solana-Netzwerk selbst war hier unschuldig. Die Blockchain wurde nicht gehackt. Was auch die vergleichsweise schwache Kursreaktion erklärt.

Un so bitter es für jeden einzelnen Betroffenen sicherlich ist – rein quantitativ haben die Hacker eine vergleichsweise geringe Beute erzielt. Trotz der hohen Anzahl an betroffenen Wallets dürften “nur” 4,5 Mio. Dollar gestohlen worden sein. Zum Vergleich: Nach Angaben des Portals rekt gab es alleine im laufenden Jahr 2022 schon fünf Hacks mit erbeuteten Summen von über 100 Mio. Dollar.

Nicht noch ein Hack – oh doch!

Apropos. Leider müssen wir noch ein bisschen beim Thema Hacks bleiben. Einer dieser fünf Hacks mit einer erbeuteten Summe im dreistelligen Millionenbereich ist nämlich auch diese Woche passiert – nur zwei Tage vor den Wallet-Hacks auf Solana.

Worum geht’s? Um Nomad. Das ist eine der eingangs bereits erwähnten sogenannten Bridges, die es – vereinfacht gesprochen! – ermöglichen, digitale Assets von einer Blockchain auf eine andere zu transferieren. Diese Bridges werden häufig von Anwendungen im Bereich Decentralized Finance (DeFi) eingesetzt. Gleichzeitig gelten sie vielen jedoch auch als potenzielles Sicherheitsrisiko. Einer der bekanntesten Vertreter dieser Kritik ist übrigens Ethereum-Gründer Vitalik Buterin, seine Einschätzung dazu ist hier nachzulesen.

Nun zu Nomad. Auch Nomad ermöglicht das Transferieren von Assets zwischen mehreren Blockchains, darunter Ethereum und Avalanche. Und Anfang der Woche ermöglichte die Bridge unbeabsichtigterweise auch das unautorisierte Abziehen von Assets aus dem Protokoll. Innerhalb weniger Stunden wurde so rund 190 Mio. Dollar entwendet.

Das Besondere dabei: Nach dem Angriff des eigentlichen Hackers sprangen hunderte weitere Accounts auf den Zug auf  weil man tatsächlich mittels Copy/Paste diese unerlaubten Transaktionen durchführen konnte. Warum der Hack überhaupt möglich war, ist mittlerweile ebenfalls genau bekannt – im Wesentlichen handelte sich um einen Programmierfehler in einem Smart Contract. Die genauen technischen Details kann man in diesem Twitter-Thread nachlesen.

Partnerschaft mit BlackRock: Coinbase-Aktie schießt nach oben

Wenn jemand gerade gute Nachrichten gebrauchen kann, dann Coinbase. Erst vergangene Woche wurde im Crypto Weekly über die neuerlichen Probleme der Kryptobörse mit der US-Börsenaufsicht berichtet. 

Und im Gegensatz zum Vorjahr kommen diese Troubles diesmal nicht in einer Boom-Phase. Sondern zu einem Zeitpunkt, an dem auch Coinbase selbst mit größeren Problemen zu kämpfen hat. Das Unternehmen kündigte Anfang Juni zunächst einen Einstellungsstopp an, nur um dies wenig später auf einen umfassenden Jobabbau auszuweiten.

Dazu der Aktienkurs: An ihrem ersten Handelstag im April 2021 wurde die Coinbase-Aktie zwischenzeitlich mit fast 430 Dollar gehandelt. Ende Juni 2022 war sie vorübergehend um weniger als 45 Dollar zu haben. Richtig gelesen, 45 Dollar – nicht 450 Dollar. Klar, dafür ist vor allem die schwache Kursentwicklung am Kryptomarkt verantwortlich.

Aber es gibt durchaus auch Coinbase-spezifische Gründe, die dazu beitragen. So gibt es etwa zunehmend Zweifel, ob Coinbase gegen den Konkurrenten FTX dauerhaft bestehen wird können. Und auch der vor wenigen Monaten gestartete Handelsplatz für Non-Fungible Token (NFTs) ist gefloppt.

Gute Nachrichten werden also dringend benötigt. Und diese Woche kam es endlich eine: Coinbase hat eine Partnerschaft mit BlackRock verkündet – dem größten Vermögensverwalter der Welt, der unter anderem auch hinter dem ETF-Anbieter iShares steht.

Bei der Partnerschaft geht es aber nicht um iShares, sondern um Aladdin, BlackRocks Plattform für institutionelle Anleger. Diese werden künftig über Aladdin Zugriff auf die Prime-Plattform von Coinbase haben.

An der Wall Street wurde die Nachricht bejubelt: Die Aktie schoss am Donnerstag vorbörslich kurzzeitig um 35 Prozent nach oben und wurde wegen der starken Volatilität vorübergehend sogar vom Handel ausgesetzt. Im regulären Handel sprang der Kurs erstmals seit Anfang Mai wieder über die Marke von 100 Dollar. Zu Handelsschluss stand schließlich ein Plus von 10 Prozent auf knapp 89 Dollar. Nur um Missverständnisse auszuschließen: Damit liegt der Kurs noch immer weiter unter den 430 Dollar vom April 2021. Aber mittlerweile auch wieder klar über den im Juni erreichten 44 Dollar.

Der Kontext: Der (erwartete) Einstieg von institutionellen Anlegern wie Vermögensverwalter, Banken oder Fonds in den Kryptomarkt war einer der Treiber des vergangenen Bullenmarkts 2021. Klar, denn diese Investoren bewegen wirklich große Summen. 

Mit dem Kurseinbruch und monatelangen Bärenmarkt ist es um das Thema jedoch wieder ruhiger geworden. Daher ist die nun verkündete Partnerschaft ein starkes Signal – für Coinbase, aber auch für die Krypto-Branche generell.


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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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