22.07.2022

Crypto Weekly #66: Massiver Kursanstieg bei Ethereum – was Guns N’ Roses damit zu tun hat

Der Kryptomarkt startete diese Woche einen erneuten Erholungsversuch. Besonders stark: ETH mit einem Plus von über 35 Prozent - und auch andere Token mit Bezug zum Ethereum-Ökosystem waren gefragt. Wir beleuchten die Hintergründe. Außerdem: Warum Tesla einen Großteil seiner Bitcoin-Bestände verkauft hat.
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Ethereum
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 23.500 US-Dollar (+14 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.640 Dollar (+37 %)
  • BNB: 270 Dollar (+13 %)
  • Solana (SOL): 44 Dollar (+18 %)
  • Ethereum Classic (ETC): 27 Dollar (+80 %)

Starke Woche am Kryptomarkt, Bitcoin am höchsten Stand seit Mitte Juni

Der Blick auf die Kurstafel zeigt es schon: Es war eine sehr starke Woche am Kryptomarkt: So hat sich Bitcoin (BTC) seit vergangenem Freitag durchwegs über der 20.000-Dollar-Marke gehalten. Am Mittwoch erreichte der Kurs mit über 24.000 Dollar den höchsten Stand seit Mitte Juni.

Auch abseits von Bitcoin ging es deutlich aufwärts: Die meisten großen Krypto-Assets legten seit vergangenem Freitag ebenfalls im niedrigen zweistelligen Prozentbereich zu. Noch einmal deutlich übertroffen wurden diese Performances allerdings von Ethereum (ETH) mit einem Plus von 37 Prozent. Und auch einige andere eng mit dem Ethereum-Ökosystem verbundene Token legten in einer ähnlichen Größenordnung zu – dazu aber später noch mehr.

Was sind die Hintergründe der positiven Marktentwicklung? Den einen Auslöser, der für alles verantwortlich war, gab es nicht. Aber langsam steigt die Zuversicht, dass wir den Boden am Markt möglicherweise schon erreicht haben – und zunehmend macht die Hoffnung auf eine Erholungsbewegung breit. 

Wichtig dabei: Wieder einmal betrifft es nicht nur den Kryptomarkt. Auch am US-Aktienmarkt ging es diese Woche deutlich nach oben: Der vor allem Tech-Aktien umfassende Nasdaq-100 stieg diese Woche an zwei Handelstagen um rund 1,5 Prozent und einmal sogar um mehr als 3 Prozent. 

Die Korrelation zwischen Bitcoin und der Nasdaq ist zuletzt zwar etwas gesunken – allerdings ausgehend von einem sehr hohen Niveau. Von einer Rückkehr zu einer Situation wie vor 2020 – als Bitcoin und der US-Aktienmarkt praktisch unkorreliert waren – sind wir weit entfernt.

Weiterhin gilt: Der aktuelle Erholungsversuch am Markt ist zunächst einmal nur ein solcher. Oft genug haben sie solche Kursanstiege auch als “Bärenmarktrallys” erwiesen – also als nur kurzfristige Phasen steigender Kurse in einem mittelfristig weiterhin fallenden Markt. Ob der Boden tatsächlich schon erreicht worden ist und der langsam steigende Optimismus am Markt berechtigt ist, wird sich erst weisen müssen. 

Ethereum mit 37 Prozent Plus – kommt der “Merge” nun wirklich im September?

Aber kommen wir nun wie angekündigt zurück zu Ethereum. In der ohnehin schon starken Woche stach der Ether-Kurs mit einem Plus von 37 Prozent noch einmal hervor. Hintergrund ist hier der sagenumwobene Umstieg vom “Proof of Work”-Konsensusmechanismus auf “Proof of Stake”. Mining wird dann eingestellt, Blocks werden mittels Staking zur Chain hinzugefügt. Was mit einem massiv niedrigeren Energieverbrauch einhergeht. Kritische Stimmen sehen jedoch Gefahren in Richtung Zentralisierung. Der Umstieg wird zumeist als “Merge” bezeichnet – weil er technisch so funktioniert, dass die bereits existierende “Proof of Stake”-Chain, die Beacon-Chain, mit dem Ethereum-Mainnet verschmolzen wird.

Der Abschied von “Proof of Work” ist Jahren geplant – seine Umsetzung hat sich dann jedoch als schwieriger erwiesen als gedacht. Weshalb er mitunter schon ein bisschen zu einem Meme geworden ist. Der Umstieg auf “Proof of Stake” sei immer gerade noch sechs Monate entfernt, wird dabei gerne gespottet.

In den vergangenen Wochen ist die Angelegenheit aber nun immer konkreter geworden. So wurde der Merge etwa Anfang Juni auf dem wichtigen Testnet Ropsten vollzogen. Anfang Juli folgte mit Sepolia ein weiteres Test-Netzwerk. Damit fehlt jetzt tatsächlich nur mehr eines: Das Goerli-Testnet.

Und dazu gab es nun diese Woche ein neue Infos: Am Goerli-Netzwerk soll der Merge in rund drei Wochen, am 11. August, durchgeführt werden. Läuft dort alles glatt, könnte der Merge am Mainnet nur wenige Wochen später umgesetzt werden – konkret in der Woche vom 19. bis 25. September. 

Dieser von einem der führenden Entwickler der Ethereum-Foundation, Tim Beiko, vorgeschlagene Zeitplan ist aber natürlich nicht in Stein gemeisselt. Gibt es Probleme auf Goerli, wird sich auch der Merge am Mainnet verzögern. Und völlig klar ist auch eines: Die Entwickler werden im Zweifel immer der Sicherheit des Netzwerks eine höhere Priorität einräumen als Zeitplänen.

Am Markt wurde der Zeitplan aber dennoch sehr positiv aufgenommen – immerhin existiert nun ein konkretes, wenn auch noch nicht fixes, Datum für den Merge. Und damit ist ein weiterer Schritt in Richtung “Proof of Stake” getan.

Möglicherweise verhält es sich mit dem Merge ein bisschen so wie mit “Chinese Democracy”, dem sechsten Studioalbum von Guns N’ Roses. Das Album wurde 1999 erstmals angekündigt – aber das Erscheinen verzögerte sich dann Jahr für Jahr. “Chinese Democracy” ging als Synonym für ein lange angekündigtes, aber dann endlos verschobenes Projekt in die Popkultur ein. 

Allerdings: Als wohl nur mehr wenige daran glaubten, erschien das Album 2008 dann doch noch. Und trotz aller Verzögerungen dürfte auch der “Merge” in den nächsten Monaten tatsächlich Realität werden. Guns N’ Roses konnten mit “Chinese Democracy” übrigens nicht mehr an ihre großen Erfolge von Ende der 1980er und Anfang der 1990er anschließen. Was aber natürlich keine Prognose über die Erfolgsaussichten des “Merge” sein soll, wir wollen die Analogie ja nicht überstrapazieren.

Warum der “Merge”-Zeitplan auch die Kurse von Lido und Ethereum Classic anziehen ließ

Neben dem herkömmlichen Ether (ETH) sprang auch der Kurs der auf Lido gestakten Ether (stETH) nach oben. Lido ist ein Staking-Pool – und ermöglicht es, auch mit kleineren Beträgen Ethereum-Staking zu betreiben. Ohne solche Pools muss man 32 ETH aufwenden, um ein Ethereum-Validator zu werden. 

Wer über Lido Ether fürs Staking zur Verfügung gestellt hat, erhält Erträge, kann aber auf seine Token erst nach dem Merge zugreifen – weshalb stETH gegenüber dem eigentlichen ETH am Markt mit einem Abschlag gehandelt wird. Etwas vereinfacht gesagt könnte man diesen als Preisnachlass verstehen, den man für das Risiko erhält, dass der Merge doch nicht kommt. Zuletzt hat sich der Abschlag wieder etwas reduziert. Aktuell wird ETH mit 1.640 Dollar gehandelt und stETH liegt bei 1.600 Dollar.

Massiven Auftrieb verliehen die Neuigkeiten rund um den “Merge” auch Lidos eigenen Token LDO. Er stieg seit vergangenem Freitag um mehr als 75 Prozent. 

In einer ähnlichen Größenordnung nach oben ging es außerdem für Ethereum Classic (ETC). Der Token der ursprünglichen Ethereum-Blockchain zog um rund 78 Prozent an. Ethereum Classic entstand im Zuge des berühmt-berüchtigten DAO-Hacks im Jahr 2016. Damals wurden 5 Prozent aller damals sich im Umlauf befindlichen Ether-Coins gestohlen. 

In einer umstrittenen Entscheidung wurde der Zustand der Blockchain vor dem Hack mittels “Hard Fork” wiederhergestellt. Die ursprüngliche Ethereum-Blockchain blieb jedoch als “Ethereum Classic” weiter bestehen und existiert bis heute. Mit einer Marktkapitalisierung von rund 3,5 Mrd. Dollar liegt ETC aktuell auf Platz 23 der größten Krypto-Assets. 

Ein Thema ist der “Merge” für Ethereum Classic vor allem aus einem Grund: Mit dem Umstieg auf “Proof of Stake” wird Mining auf der Ethereum-Blockchain überflüssig. Das gilt aber nicht für “Ethereum Classic” – Miner könnten daher auf diese Blockchain ausweichen und künftig ETC minen. Ob dieses Szenario – vor allem langfristig – realistisch ist, wird sich weisen. Offenbar dürften aber einige Marktteilnehmer darauf spekulieren.

Warum Tesla einen Großteil seiner Bitcoin-Bestände verkauft hat

Kommen wir abschließend noch einmal zu Bitcoin – und zu Elon Musk. Teslas Bitcoin-Investments waren 2021 eine der großen Storys im Bullenmarkt. Im Februar 2021 war bekannt geworden, dass der Elektroauto-Hersteller 1,5 Mrd. Dollar in Bitcoin investiert hatte. 

Im März begann das Unternehmen dann in den USA auch, Bitcoin-Zahlungen zu akzeptieren. In einer überraschenden Kehrtwende machte Tesla-CEO Musk dies im Mai bereits wieder rückgängig. Allerdings werde Tesla seine Bitcoin-Bestände nicht verkaufen, hieß es damals. Wobei man hinzufügen muss: Schon im April war bekannt geworden, dass Tesla rund 10 Prozent der Bestände bereits damals wieder verkauft hatte – laut Musk allerdings lediglich, um zu zeigen, dass Bitcoin eine liquide Alternative zu Cash in der Bilanz sei.

Diese Woche wurde anlässlich der Veröffentlichung der Geschäftszahlen zum zweiten Quartal 2022 nun publik, dass Tesla Bitcoin in größerem Ausmaß verkauft hat. Man habe “rund 75 Prozent unserer Bitcoin-Käufe in Fiat-Währung umgewandelt”, heißt es in der Investoren-Präsentation. Damit habe Tesla 936 Mio. Dollar eingenommen. Im begleitenden Analysten-Call begründete Elon Musk die Verkäufe mit dem Liquiditätsbedarf des Unternehmens angesichts der Covid-Lockdowns in China. Man solle sie nicht als Urteil über Bitcoin sehen.

Hat Tesla mit den Verkäufen Verluste gemacht? Tesla-CFO Zachary Kirkhorn sagte in dem Call, dass man die Bitcoin-Bestände zwar mit einem Gewinn verkauft habe. Mit jenen Bitcoin, die Tesla weiter hält, liegt das Unternehmen jedoch zu den aktuellen Marktpreisen im Minus. Und dieser Buchverlust ist auch höher als der mit den Verkäufen realisierte Gewinn. Unterm Strich hätten die Bitcoin-Investments das Ergebnis von Tesla mit rund 106 Mio. Dollar belastet, sagte CFO Kirkhorn.

Und Dogecoin? Laut Bilanz hält das Unternehmen weiterhin digitale Assets im Wert von 218 Mio. Dollar. Und dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Bitcoin – sondern zumindest auch um Dogecoin. Musk bestätigte im Call erstmals, dass Tesla Dogecoin hält.

Allerdings muss man hier einschränken: Dabei dürfte es sich nur um einen marginalen Anteil von Teslas digitalen Assets handeln. Das Unternehmen akzeptiert seit diesem Jahr DOGE-Zahlungen – aber nicht für Autos, sondern nur für Merchandise. Es liegt nahe, dass es sich bei den erwähnten Dogecoin-Beständen einfach um die Einnahmen aus diesem Geschäft handelt – und die dürften nicht allzu hoch sein.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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