24.06.2022

Crypto Weekly #62: Warum der FTX-Gründer Millionen in angeschlagene Kryptofirmen steckt

Diese Woche: Nach Celsius setzen weitere Lending-Unternehmen Auszahlungen aus. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried greift zwei angeschlagenen Kryptofirmen mit hohen Krediten unter die Arme. Außerdem: Bitcoin und Ethereum starten nach ihren Tiefständen vom vergangenen Wochenende Erholungsversuche.
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FTX
Foto: Adobe Stock

Das brutkasten Crypto Weekly ist unser wöchentliches Briefing zum Kryptomarkt und kann hier als Newsletter abonniert werden. Jeden Freitag blicken wir auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück.


Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 20.800 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.150 Dollar (+7 %)
  • BNB: 230 Dollar (+11 %)
  • Cardano (ADA): 0,49 Dollar (+4 %)
  • Solana (SOL): 38 Dollar (+28 %)

Bitcoin fällt bis auf 17.700 Dollar, Ethereum bis auf 900 Dollar – dann Erholungsversuch

Es ging dann ganz schnell: In der Crypto-Weekly-Ausgabe vom vergangenen Freitag wurde es noch ausführlich diskutiert – Bitcoin (BTC) drohte unter die 20.000-Dollar-Marke und in weiterer Folge auch unter den Höchststand des Bullenmarkts von 2017 zu fallen. Nur einen Tag später ist es schon passiert: Der Kurs sank bis auf rund 17.700 Dollar – ein neues Jahrestief und überhaupt der niedrigste Stand seit Ende 2020. Erstmals überhaupt fiel Bitcoin damit unter den Höchststand des vergangenen Zyklus.

Was bei Ethereum (ETH) übrigens, wie berichtet, schon eine Woche zuvor geschehen war. Für Ether ging es am vergangenen Wochenende dann sogar in die Dreistelligkeit – erstmals seit Anfang 2021. Der Kurs sank zwischenzeitlich auf unter 900 Dollar.

Trotz der weiter angespannten Stimmung am Markt riefen diese Tiefstände dann wieder die Käufer auf den Plan. Bitcoin kämpfte sich schon am Sonntag wieder über die 20.000-Dollar-Marke zurück, Ether über die 1.000 Dollar. In der neuen Wochen stieg Bitcoin dann zwischenzeitlich auf über 21.000 Dollar und Ether auf gut 1.100 Dollar.

Unterstützung kam dabei auch vom US-Aktienmarkt, mit dem die Krypto-Kurse weiterhin stark korrelieren: Der hauptsächlich Tech-Aktien umfassende Aktienindex Nasdaq-100 legte am Dienstag und Donnerstag ebenfalls deutlich zu. 

Allerdings: Ob die Kurse damit bereits ihren Boden gefunden haben, ist völlig offen. Erholungsversuche nach starken Kurseinbrüchen bedeuten nicht notwendigerweise eine Trendumkehr. Häufig kommt es auch zu “Bärenmarktrallys”, also zu vorübergehend steigenden Kursen, die jedoch nichts am übergeordneten Abwärtstrend ändern und sich somit als trügerisch erweisen. Anlegerinnen und Anleger tappen dann in die “Bullenfalle”, wenn die Kurse doch wieder fallen.

Gerade das Jahr 2021 hat viele, insbesondere Neulinge, auf die “Buy the dip”-Strategie konditioniert: Jeder Kursrücksetzer ist demnach eine Kaufgelegenheit, weil die Kurse ohnehin bald weiter steigen werden. Klar, im Bullenmarkt fährt man damit gut. In einem möglicherweise lang andauernden Bärenmarkt ist die Situation aber eine völlig andere – und nicht jeder hat die Nerven oder die Geduld nach massiven Buchverlusten über mehrere Jahren zu “hodlen”. Und selbst das ist ja keine Garantie, Verluste wieder aufzuholen – insbesondere nicht bei diversen Altcoins. Viele Coins, die 2017/18 populär waren, haben ihre damaligen Allzeithochs nie wieder erreicht. Dazu zählen etwa XRP, Tron, Stellar, Bitcoin Cash oder Tezos.

Keine Fortschritte bei Celsius-Rettung – warum der CEL-Token trotzdem um 75 Prozent gestiegen ist

Angespannt bleibt auch die Situation mit diversen Krypto-Lending-Plattformen. In finanzielle Schieflage geraten ist hier zunächst Celsius. In der Vorwoche hatte das Unternehmen, wie berichtet, sämtliche Auszahlungen ausgesetzt. Celsius ist einer der bekanntesten Plattformen zum Verleih von Krypto-Assets und verwaltet nach eigenen Angaben 12 Mrd. Dollar. 

Wirkliche Fortschritte bei der Rettung von Celsius sind weiterhin nicht zu erkennen. Das Unternehmen veröffentlichte zuletzt am vergangenen Sonntag einen Blogeintrag, in dem es bekräftigte, dass das Ziel weiterhin sei, “unsere Liquidität und unser operatives Geschäft zu stabilisieren”. Dieser Prozess benötige jedoch Zeit. Man sei mit den Behörden im Dialog, heißt es weiter. Nicht mehr im Dialog scheint man jedoch mit den eigenen Kundinnen und Kunden sein zu wollen, zumindest nicht übermäßig: Jedenfalls wurde ebenfalls angekündigt, dass Twitter Spaces und “Ask me Anything”-Sessions (AMAs) ausgesetzt würden.

Der zuletzt stark unter Druck geratene Token von Celsius (CEL) schoss seit vergangenem Freitag dagegen um rund 75 Prozent nach oben. Richtig gelesen, nach oben. Hintergrund dürfte hier ein “Short Squeeze” gewesen sein, der von CEL-Anlegerinnen und -Anlegern koordiniert herbeigeführt wurde – oder zumindest der Versuch dazu. Zu einem “Short Squeeze” kommt es, vereinfacht gesagt, wenn ein Asset, auf dessen Kursverfall bestimmte Anleger gesetzt haben, stark in Preis steigt – sodass diese Anleger das Asset ebenfalls kaufen müssen, um ihre Wetten auf einen Kursverfall auflösen zu können.

“Contagion”? Weitere Lending-Plattformen setzen Auszahlungen aus

Ein Wort macht gerade die Runde in der Krypto-Szene – als Schreckgespenst: “Contagion”, also Ansteckung. Gemeint ist: Ein Szenario, in dem der Fall eines großen Krypto-Akteurs auf viele andere übergreift und diese mitreißt. Eine solche Situation gab es in der traditionellen Finanzbranche 2008 rund um die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers. Damals führte dies zu einer Finanzkrise und staatlichen Bankenrettungen (und im weitesten Sinne kann auch die Entstehung von Bitcoin damit in Zusammenhang gebracht werden).

Von staatlichen Bail-outs ist die Krypto-Branche weit entfernt, aber die Furcht vor einem “Ansteckungsszenario” kam schon mit dem Terra/Luna-Kollaps auf. Dann gerieten mit Celsius und dem Hedgefonds Three Arrows Capital (3AC) zwei große Namen in eine finanzielle Schieflage.

Und diese Woche folgen nun weitere: Die Krypto-Derivatenbörse CoinFLEX setzte ebenfalls Auszahlungen aus. Als Grund wurden Probleme mit einer Gegenpartei, also einem anderen Unternehmen, mit dem CoinFLEX Geschäfte macht, angeführt. Es handle sich aber nicht um 3AC oder eines der Lending-Unternehmen, hieß es in einer Stellungnahme.

Zuvor hatte bereits die Lending-Plattform Babel ebenfalls Auszahlungen ausgesetzt. Das Unternehmen mit Sitz in Hongkong führte “ungewöhnlichen Liquiditätsdruck” als Grund für den Schritt an und verwies dazu auf die Marktvolatilität sowie auf die Probleme mancher Branchenakteure. 

Der Kryptobroker Voyager Digital wiederum senkte seine täglichen Auszahlungslimits diese Woche deutlich von 25.000 auf 10.000 US-Dollar. Das Unternehmen gab außerdem bekannt, dass Forderungen in der Höhe von rund 600 Mio. US-Dollar beim (möglicherweise zahlungsunfähigen) Hedgefonds 3AC offen seien.

FTX-Gründer Bankman-Fried stützt zwei Kryptofirmen mit rund 750 Mio. Dollar

Apropos Voyager Digital. Staatliche Bail-outs für Krypto-Akteure sind, wie schon ein paar Absätze weiter oben festgestellt, definitiv kein Thema. Was aber nicht heißt, dass es keine Bail-outs braucht. Sie müssen eben von privaten Investoren kommen – und einer, der hier tatsächlich mit größeren Summen aktiv wurde, ist Sam Bankman-Fried, auch bekannt als SBF. Er ist der Gründer der Kryptobörse FTX, aber auch der Tradingfirma Alameda Research.

Über Alameda vergab Bankman-Fried nun einen rund 500 Mio. Dollar schweren Kredit an Voyager – 200 Mio. davon in Cash sowie in USDC-Stablecoins, den Rest in Bitcoin. Und auch FTX selbst wurde aktiv – und griff dem Lending-Unternehmen BlockFi mit einem Kredit in der Höhe von 250 Mio. Dollar unter die Arme. Bei der Gelegenheit kündigte Bankman-Fried auch gleich eine Partnerschaft zwischen FTX und BlockFi an, im Zuge derer neue Produkte entwickelt werden sollen.

Der Kontext: FTX hatte 2021 zwei und Anfang 2022 noch eine weitere Mega-Investment-Runde abgeschlossen. Insgesamt wurden dabei fast 2 Mrd. Dollar aufgenommen. Auch wenn einiges davon für aufsehenerregende Sponsorings im Sportbereich ausgegeben wurde, dürfte noch genug übrig sein.

Und FTX hat natürlich ein starkes Interesse an einer Stabilisierung der Situation. In den vergangenen beiden Jahren haben viele Neulinge begonnen, in Krypto-Assets zu investieren – und sitzen in vielen Fällen derzeit wohl auf Verlusten. Auch ohne dass Lending-Unternehmen der Reihe nach kollabieren, ist eine solche Situation klarerweise ungünstig. Käme es dazu, würden die Kundinnen und Kunden dieser Plattformen ihre dort geparkten Gelder höchstwahrscheinlich vollständig verlieren.

Angesichts der Kursentwicklung der vergangenen Monate werden sich ohnehin schon genug Menschen dauerhaft von Krypto-Assets abwenden. Verschlimmert sich die Situation, würde sich dies wohl noch zuspitzen – schon alleine deswegen wird Bankman-Fried diese Investments als sinnvoll angelegtes Geld sehen. “Mein Gefühl ist, dass wir eine Verantwortung haben, ernsthaft einzugreifen, selbst wenn wir damit Verluste machen – um die Ansteckungsgefahr einzudämmen”, sagte Bankman-Fried in einem Interview.

Auch in der Geschichte von TradFi, also der herkömmlichen Finanzbranche, kam es immer wieder zu ähnlichen Aktionen: Das prominenteste Beispiel ist wohl J.P. Morgan und die Panik an der Wall Street von 1907 – der Banker steckte damals eigenes Geld ins angeschlagene Bankensystem und organisierte weitere umfassende Finanzspritzen von anderen Größen der Branche. 


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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