10.06.2022

Crypto Weekly #60: Meilenstein für Ethereum – Binance mit Problemen

Diese Woche: Ethereum ist dem lange angekündigten Umstieg von Mining auf Staking diese Woche einen großen Schritt nähergekommen. Die weltgrößte Kryptobörse Binance sieht sich dagegen mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Außerdem: Die Hintergründe zu den Kursanstiegen bei Cardano und Chainlink.
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Ethereum
Ethereum | Foto: © Adobe Stock

Das brutkasten Crypto Weekly ist unser wöchentliches Briefing zum Kryptomarkt und kann hier als Newsletter abonniert werden. Jeden Freitag blicken wir auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück.


Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 30.000 US-Dollar (-2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.770 Dollar (-3 %)
  • BNB: 290 Dollar (-7 %)
  • Cardano (ADA): 0,60 Dollar (+4 %)
  • Chainlink (LINK): 8,8 Dollar (+22 %)

Weiter alles wie gehabt: Bitcoin bei 30.000 Dollar, Ethereum bei 1.800 Dollar

Wie immer starten wir mit einem kurzen Überblick über die Marktentwicklung – und können für Bitcoin und Ethereum festhalten: Alles wie gehabt. Bitcoin (BTC) bewegt sich weiterhin in einer engen Range rund um die 30.000-Dollar-Marke. Im Wochenverlauf pendelte der Kurs zwischen 29.400 und 31.500 Dollar.

Ein ähnliches Bild auch bei Ethereum (ETH): Die runde Marke von 2.000 Dollar ist hier derzeit zwar außer Reichweite. Stattdessen bewegte sich der ETH-Kurs seit vergangenem Freitag rund um die 1.800 Dollar. Auch der erfolgreiche “Merge”, also der Umstieg auf den “Proof of Stake”-Konsensmechanismus, am Test-Netzwerk Ropsten brachte hier keinen Push, doch dazu später mehr.

Was hinter den Kursanstiegen von Cardano und Chainlink steckt

Unter den weiteren großen Coins ging es auf 7-Tagessicht großteils abwärts. Eine positive Performance legte der ADA-Token von Cardano hin, der (trotz eines schwachen Freitags) noch immer ein Plus von 4 Prozent verzeichnete. Damit setzte er seine Aufwärtsbewegung der Vorwoche fort.

Die Hintergründe wurden in der vergangenen Ausgabe des Crypto Weekly genauer behandelt: Das “Vasil”-Upgrade steht bevor und soll noch im Juni live gehen. Man befinde sich auf der “letzten Meile”, schrieb IOHK, die Organisation hinter Cardano, diese Woche auf Twitter. Mit dem Hard Fork soll die Skalierbarkeit der Smart-Contract-Blockchain verbessert werden.

In der zweiten Reihe stach der LINK-Token von Chainlink mit einem Plus von 22 Prozent hervor. Auslöser für den Kursanstieg dürfte hier wohl eine Ankündigung zum geplanten Staking-Feature sein: Dieses soll laut der diese Woche aktualisierten Roadmap noch in der zweiten Jahreshälfte live gehen.

Chainlink ist das führende Blockchain-Netzwerk für Datenorakeln, also externe Datenquellen. Solche werden unter anderem für Anwendungen im Bereich Decentralized Finance (DeFi) benötigt – beispielsweise für Kursdaten bei Derivaten.

US-Börsenaufsicht untersucht Binance: Ist BNB ein Wertpapier?

Abwärts ging es diese Woche für den BNB-Token von Binance. Und das war wohl der wenig erfreulichen Nachrichtenlage bei der größten Kryptobörse der Welt geschuldet: Einem Bericht von Bloomberg zufolge ist Binance wieder ins Visier der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) geraten. Nun ist die Börse nicht gerade dafür bekannt, ein überragendes Verhältnis zu dieser Behörde zu haben. Offiziell ist Binance mit seiner hauptsächlichen Handelsplattform in den USA auch gar nicht aktiv – lediglich mit seinem eigens für den US-Markt geschaffenen Ableger. 

Im konkreten Fall geht es jetzt aber auch nicht darum, ob Binance vielleicht dennoch US-Kunden bedient – sondern um das 2017 abgehaltene Initial Coin Offering (ICO). Dabei hat Binance den eigenen Token BNB verkauft, der – sieht man von den Stablecoins Tether und USDC ab – nach Bitcoin und Ether die Kryptowährung mit der dritthöchsten Marktkapitalisierung ist.

Und da sind wir auch schon bei einem altbekannten Thema: Der Frage, ob bzw. welche Krypto-Assets in den USA als Wertpapiere einzustufen sind. Die US-Börsenaufsicht dürfte nun jedenfalls untersuchen, ob BNB als Wertpapier einzustufen sei, berichtete Bloomberg unter Berufung auf Insider. Wäre dem so, wäre der ICO ein Verkauf unregistrierter Wertpapiere und somit illegal gewesen.

Genau das wirft die SEC übrigens Ripple vor, dem Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP. Der Rechtsstreit dazu zieht sich nun bereits eineinhalb Jahre. Auch Coinbase hat mit dem Vorwurf schon Erfahrung – und musste deswegen im Vorjahr ein geplantes Produkt zum Verleih von Stablecoins noch vor dem Start zurückziehen

Was das nun bedeutet: Der BNB-Kurs reagierte auf die News und fiel – aber nicht besonders stark. Das könnte mehrere Gründe haben. Einerseits ist noch unklar, zu welchen Ergebnissen die Untersuchung kommen wird. Zudem ist sie noch nicht einmal offiziell bestätigt. Aber auch wenn die SEC BNB als Wertpapier einstufen würde, gegen Binance vorginge – und vor Gericht recht bekäme: Wie stark das Binance wirklich treffen würde, ist unklar. 

Zum einen ist die Einschätzung der SEC ist klarerweise nur für den US-Markt relevant, der für Binance deutlich weniger Bedeutung hat als für andere Kryptobörsen. Zum anderen ist die Frage, welche Strafe es überhaupt geben würde. Hier weist Bloomberg-Kolumnist Matt Levine darauf hin, dass man in solchen Fällen typischerweise dazu verpflichtet würde, das Wertpapier zum Ausgabepreis zurückzukaufen. Das die betroffenen Anleger ein solches Angebot aber annehmen würden, darf bezweifelt werden: Wer 2017 BNB für 15 Cent gekauft hat, wird sein Geld nicht zurückhaben wollen, wenn er oder sie diese BNB am Markt für knapp 300 Dollar verkaufen kann.

Doch das ist noch nicht alles: Im Zuge der Untersuchung könnte sich die Behörden auch ansehen, ob Binance und sein Ableger Binance US tatsächlich ausreichend voneinander getrennt sind, berichtete Bloomberg weiter. 

Für Binance war der Bloomberg-Bericht diese Woche nicht die einzige negative Schlagzeile: Reuters veröffentlichte eine umfassende Recherche, zwischen 2017 und 2021 mindestens 2,35 Mrd. US-Dollar über die Börse gewaschen worden sind. Neben zahlreichen anderen Quellen wurden dazu mit den Datenanalysefirmen Chainalysis und Crystal Blockchain auch On-Chain-Daten auswertet. Binance bestreitet die Vorwürfe.

Ethereum: Nächster Schritt beim Umstieg auf “Proof of Stake” geschafft

Es ist das große Thema bei Ethereum in diesem Jahr – der Umstieg auf den “Proof of Stake”-Konsensmechanismus, der in wenigen Monaten über die Bühne gehen soll. Es handelt sich dabei um die vielleicht weitreichendste Veränderung in der Geschichte der Ethereum-Blockchain überhaupt: Mining wird damit abgeschafft. Der “Proof of Work”-Mechanismusm verschwindet. An seine Stelle tritt Staking: Validatoren, die Blocks mit Transaktionen zur Chain hinzufügen wollen, müssen dazu eine bestimmte Anzahl von ETH – konkret sind es 32 – in einem Smart Contract hinterlegen und “sperren” lassen.

Mit dem Umstieg wird der Energieaufwand zur Sicherung der Blockchain massiv sinken. Kritische Stimmen sehen jedoch die Gefahr einer stärkeren Zentralisierung im Vergleich zu “Proof of Work”-basierten Blockchains. Die meisten der übrigen großen Smart-Contract-Plattformen verwenden bereits jetzt den “Proof of Stake”-Ansatz. Bei Ethereum ist der Umstieg schon seit Jahren geplant. Jedoch wurde er so häufig verschoben, dass dies schon zum Meme geworden ist. In den vergangenen Monaten ist der Umstieg nun aber immer konkreter geworden.

Nun wurde ein weiterer Meilenstein erreicht: Der Umstieg wurde am Test-Netzwerk Ropsten erfolgreich umgesetzt. Ropsten ist eines mehrerer Netzwerks, das im Wesentlichen eine Kopie des Ethereum-Mainnets darstellt und von Entwicklern genutzt wird, um Ethereum-Anwendungen zu testen. 

Der Umstieg auf den Staking-Mechanismus wird über eine Verschmelzung der bereits bestehenden Ethereum-“Proof of Stake”-Chain Beacon mit dem Mainnet erfolgen – weshalb er auch als “The Merge” bezeichnet wird. Genau dieser Vorgang wurde nun diese Woche am Ropsten-Netzwerk vollzogen: Die Beacon Chain des Test-Netzwerks wurde erfolgreich mit der “Proof of Work”-Chain von Ropsten verschmolzen.

Wie es jetzt weitergeht: Die Entwickler werden die Blockchain nun genau beobachten und auf mögliches unerwünschtes Verhalten überprüfen. Vor dem “Merge” am Mainnet soll dieser noch auf zwei weiteren Test-Netzwerken, Sepolia und Goerli, umgesetzt werden. Läuft alles problemlos, könnte das Mainnet von Ethereum im August folgen. Ein fixes Datum gibt es jedoch noch nicht und klarerweise könnten mögliche Probleme, die auf den Test-Netzwerken beobachtet werden, zu weiteren Verzögerungen führen.

Der “Merge” am Ropsten-Netzwerk ist sicherlich als Erfolg für Ethereum zu werten – auch, weil erst vor zwei Wochen ein merkwürdiges Verhalten auf der Beacon-Chain (siehe Crypto Weekly #58) zu beobachten war, das bei vielen schon die Alarmglocken schrillen ließ. Gleichzeitig sollte man sich jedoch dafür hüten, ihn als Garantie zu betrachten, dass nun alles auf Schiene ist und der “Merge” am Mainnet im August in Stein gemeißelt ist.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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