03.06.2022

Crypto Weekly #59: Jobabbau bei Kryptobörsen, US-Behörde verfolgt NFT-Insiderhandel

Die US-Kryptobörse Coinbase stoppt Neueinstellungen und zieht Jobangebote zurück, Konkurrent Gemini kürzt seine Belegschaft um 10 Prozent. Außerdem diese Woche: Die US-Börsenaufsicht geht gegen einen ehemaligen OpenSea-Produktmanager wegen Insiderhandels vor. Und: Was hinter dem Kursanstieg bei Cardano steckt.
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Das Logo der Kryptobörse Coinbase auf einem Smartphone vor einem Chart
Foto: Adobe Stock

Das brutkasten Crypto Weekly ist unser wöchentliches Briefing zum Kryptomarkt und kann hier als Newsletter abonniert werden. Jeden Freitag blicken wir auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück.


Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 29.800 US-Dollar (+3 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.760 Dollar (-1 %)
  • Binance Coin (BNB): 300 Dollar (-1 %)
  • Cardano (ADA): 0,55 Dollar (+20 %)
  • Solana (SOL): 38 Dollar (-9 %)

Stabilisierung am Markt – vorerst?

Die Marktentwicklung: Am Kryptomarkt geht eine unterm Strich eher wenig spektakuläre Woche zu Ende – und angesichts der Kursentwicklungen der vergangenen Wochen muss man dazu sagen: Das ist positiv, immerhin ging es nicht mehr weiter abwärts.

Bitcoin (BTC) bewegte sich seit vergangenem Freitag rund um die 30.000-Dollar-Marke: Das Tief lag am Freitagabend bei rund 28.300 Dollar, das 7-Tages-Hoch am Dienstag bei über 32.200 Dollar. Eine vergleichsweise enge Bandbreite also. Am Freitag stand Bitcoin zuletzt wieder unter der 30.000-Dollar-Marke.

Bei Ethereum (ETH) wiederum es zuletzt die 2.000-Dollar-Schwelle, um die sich der Kurs bewegte. Seit vergangenem Freitag schaffte er jedoch kaum darüber: Ether wurde über weite Strecken zwischen 1.700 und den genannten 2.000 Dollar gehandelt. Auf 7-Tages-Sicht ergibt das aber dennoch ein knappes Minus.

Allerdings: Ob die Kurse damit einen Boden gefunden haben, ist völlig offen. An der angespannten Situation am Markt hat sich noch nichts grundlegend geändert. Was kein Wunder ist: Die Zinserhöhungen der US-Notenbank, der Krieg in der Ukraine und dessen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, die Probleme mit den globalen Lieferketten – all diese Themen sorgen nach wie vor für Unsicherheit.

Was hinter der starken Woche von Cardano steckt

Der Ausreißer nach unten unter den Top-10-Coins war diese Woche Solana (SOL) mit einem Minus von 9 Prozent. Hintergrund des Kursrückgangs: Die Smart-Contract-Blockchain ist am Mittwoch schon wieder ausgefallen. 

Sehr stark verlief die Woche dagegen für den ADA-Token von Cardano mit einem Plus von 20 Prozent. Mit dem Hard Fork “Vasil” rückt im Juni das nächste große Upgrade der Cardano-Blockchain näher. Im vergangen Sommer hatte das “Alonzo”-Upgrade den ADA-Kurs ebenfalls massiv angetrieben und Anfang September auf ein Rekordhoch von über 3 Dollar gehoben.

Mit dem Hard Fork damals wurden erstmals Smart Contracts auf der Cardano-Blockchain ermöglicht. Das “Vasil”-Upgrade soll nun die Skalierbarkeit verbessern, unter anderem wird etwa die Anzahl der Transaktionen pro Block erhöht.

Der Kontext: Cardano ist einer der vielen Ethereum-Konkurrenten. Der in der Kryptoszene nicht unumstrittene Gründer Charles Hoskinson gehörte von 2013 bis 2014 selbst zum Gründerteam von Ethereum. Cardano nimmt für sich in Anspruch, im Vergleich zu anderen Smart-Contract-Blockchains eine stärkere wissenschaftliche Fundierung zu haben – weil implementierte Ideen immer einen wissenschaftlichen Peer-Review-Prozess durchlaufen sollen. Es gibt jedoch genug Kritikerinnen und Kritiker, die dies für eine Marketing-Behauptung halten.

Was die Adaption der Cardano-Blockchain angeht, ist das Projekt jedenfalls noch nicht auf Augenhöhe mit allen Konkurrenten – etwa im Bereich Decentralized Finance (DeFi). Vergleicht man etwa die Anzahl der DeFi-Protokolle auf einigen der großen Blockchains, ergibt sich laut Zahlen der Daten-Plattform DeFi Llama folgendes Bild:

  • Ethereum: 491
  • Binance Smart Chain: 402
  • Polygon: 259
  • Avalanche: 213
  • Solana: 67
  • Cardano: 10

Hier gibt es also durchaus Aufholbedarf. Der aktuelle Kursanstieg dürfte auch von der Hoffnung auf entsprechende Fortschritte getrieben sein. Beim Total Value Locked (TVL), also dem Geld, das in Smart Contracts von DeFi-Anwendungen auf Cardano steckt, gab es in den vergangenen sieben Tagen ein Plus von 15 Prozent. Ende Mai ist zudem die Ethereum-Cardano-Bridge Iagon gestartet. Sie soll es künftig ermöglichen, Assets von der einen Blockchain auf die andere zu übertragen.

Allerdings: Ob diese Punkte tatsächlich auf eine stärkere Cardano-Adaption hindeuten, ist völlig unsicher. Trader nehmen solche Meldungen immer wieder gern zum Anlass, um auf steigende Kurse zu spekulieren. Daraus aber Rückschlüsse auf die tatsächliche fundamentale Entwicklung eines Protokolls zu schließen, wäre verfehlt. In vielen Fällen erweisen sich solche Kursanstiege nicht als dauerhaft. 

Eine ähnliche Bewegung gab es bei Cardano übrigens schon im März: Damals hatte Coinbase angekündigt, Staking für Cardanos ADA-Token anzubieten. Der Kurs zog um knapp 40 Prozent nach oben – fiel aber noch im April wieder auf das Ausgangsniveau zurück.

“Crypto Winter”: Jobabbau bei Gemini, Einstellungsstopp bei Coinbase

Apropos Coinbase. Die US-Kryptobörse stellt sich auf schwierige Zeiten ein. Bereits vor zwei Wochen hatte das Unternehmen angekündigt, weniger Leute einstellen zu wollen als bisher geplant. Recht schnell dürfte sich jedoch herausgestellt haben, dass dies nicht reichen wird. 

Diese Woche teilte Coinbase nun weitreichendere Maßnahmen mit: Das Unternehmen wird keine neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr einstellen – “solange es das Makro-Umfeld notwendig macht”, wie es in der entsprechenden Ankündigung heißt. Dies betrifft auch einen Großteil der Nachbesetzungen – ausgenommen sollen nur wenige besonders kritische Positionen sein. 

Dies ist aber noch nicht alles: Coinbase wird außerdem einige Jobangebote zurückziehen. Hier geht es also um Personen, die bereits eine Zusage erhalten haben, aber ihre Stelle noch nicht angetreten haben. 

Doch es ist nicht nur Coinbase. Noch einen Schritt weiter geht eine andere große US-Kryptobörse: Gemini hat angekündigt, 10 Prozent seines Personals abzubauen. Gemini wurde 2014 von Tyler und Cameron Winklevoss gegründet – den Zwillingen, die in Europa vor allem aufgrund ihres Rechtsstreits mit Mark Zuckerberg über die Gründung von Facebook bekannt geworden sind. Die beiden führen das Unternehmen weiterhin und sehen den Schritt als notwendigen Maßnahme aufgrund des “Kryptowinters”, auf den die Branche zusteuere, wie sie in ihrer Mitteilung schreiben.

Der Kontext: Der aktuelle Wirtschaftsabschwung macht vor der gesamten Startup- und Techszene keinen Halt. Die Finanzierungsbedingungen werden schwieriger. Jene Unternehmen, die bereits an der Börse gelistet sind, haben enorme Bewertungseinbußen hinnehmen müssen. Und all dies betrifft eben auch die Kryptobranche. Coinbase selbst ist dafür ein gutes Beispiel: Das Unternehmen hat seit vergangenem November rund 80 Prozent seines Börsenwerts verloren. Dieser liegt mittlerweile bei unter 20 Mrd. Dollar. 

Die schwache Kursentwicklung am Kryptomarkt tut ihr Übriges: Coinbase hat im ersten Quartal 2022 einen Verlust von 430 Mio. Dollar verzeichnet. Im zweiten Quartal ist es am Kryptomarkt weiter abwärts gegangen. Dazu kam auch noch der Terra/LUNA-Kollaps, der das Interesse von Privatanlegern noch weiter gedämpft haben dürfte.

Was die Klage der US-Börsenaufsicht wegen Insiderhandels bei OpenSea bedeutet

Kommen wir abschließend noch zu einem Themenkreis, der für die Branche ebenfalls von hoher Bedeutung ist: Regulierung. Hier gab es diese Woche in den USA eine durchaus interessante Entwicklung. Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission, besser bekannt unter der Abkürzung SEC, wirft Nate Chastain Insiderhandel vor. Er wurde am Mittwoch in New York verhaftet. 

Chastain war Produktmanager bei OpenSea, dem führenden Handelsplatz für Non-fungible Token (NFTs). Die SEC wirft ihm Insiderhandel vor. Er soll gewusst haben, welche NFTs OpenSea auf seiner Startseite darstellen wird – und dann betroffene NFTs selbst gehandelt haben. Dass dies geschehen ist, ist grundsätzlich bereits seit vergangenem Herbst bekannt. Chastain hat das Unternehmen daraufhin verlassen.

OpenSea-CEO Devin Finzer hatte damals gesagt, der Produktmanager habe sich falsch verhalten, rechtlich gesehen sei es aber kein Insiderhandel gewesen. Seine Begründung: Der Begriff beziehe sich auf Finanzprodukte und NFTs fallen nach Ansicht von OpenSea nicht darunter. Jetzt stellt sich heraus: Zumindest die US-Börsenaufsicht dürfte das anders sehen.

Der Kontext: Finanzregulierung funktioniert in der USA anders als in Europa. Viele Krypto-Startups bewegen sich derzeit in einem Bereich rechtlicher Unsicherheit – vor allem, weil unklar ist, ob und welche Krypto-Assets von den Behörden als Finanzprodukte oder Wertpapiere eingestuft werden. Wer mehr dazu erfahren möchte: Zu diesem Thema habe ich vor einem Jahr ein Studiogespräch mit Morpher-CEO Martin Fröhler geführt, das hier nachgesehen und hier nachgelesen werden kann. Fröhler hat das Trading-Startup in den USA gegründet, aus regulatorischen Gründen aber nach Wien übersiedelt.

Ob die SEC überhaupt für ein Unternehmen zuständig ist, ist bei Krypto-Startups in vielen Fällen nicht zweifelsfrei klar. Stuft die SEC ein Asset als Wertpapier ein, ist dies auch noch kein Urteil – sie muss dann erst selbst klagen. So ist es etwa im Fall von Ripple geschehen: Die SEC wirft dem Unternehmen vor, mit dem Verkauf seiner Kryptowährung XRP unerlaubte Wertpapierverkäufe getätigt zu haben. Der Rechtsstreit zieht sich mittlerweile bereits rund eineinhalb Jahre dahin. 

Wie lange es im Fall von Nate Chastain dauern wird, bis ein Urteil vorliegt, ist noch nicht absehbar. Rechtlich gesehen wirft die SEC dem früheren OpenSea-Produktmanager zwei Delikte vor – Geldwäsche und Telekommunikationsbetrug (Letzteres, weil der mutmaßliche Betrug im Internet begangen wurde). Für beide gilt eine theoretische Höchststrafe von 20 Jahren. Unabhängig vom konkreten Fall zeigt die Angelegenheit aber jedenfalls, dass die SEC durchaus ein Auge auf NFTs hat.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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