01.04.2022

Crypto Weekly #50: Bitcoin-Jahreshoch, LUNA-Allzeithoch – und der 625-Mio.-Dollar-Hack

Trotz fallender Kurse am Freitag hielt die Erholung am Kryptomarkt diese Woche an. Außerdem: Was hinter dem Solana-Kursanstieg steckt. Was der Beschluss des EU-Parlaments zu selbstverwalteten Wallets bedeutet. Und warum der Axie-Inifity-Hack besonders brisant ist.
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Axie Infinity
Foto: Adobe Stock

Im brutkasten Crypto Weekly, das hier per Mail abonniert werden kann, blicken wir jeden Freitag auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück. Wie immer starten wir dabei mit einem Blick auf…


..die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 45.100 US-Dollar (+1 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 3.300 Dollar (+4 %)
  • Binance Coin (BNB): 431 Dollar (+3 %)
  • Cardano (ADA): 1,13 Dollar (+/-0 %)
  • Solana (SOL): 124 Dollar (+20 %)
  • Terra (LUNA): 102 Dollar (+9 %)

Bitcoin fällt von 48.000 Dollar wieder zurück, LUNA mit Allzeithoch

Zum Wochenausklang fielen zwar die Kurse, insgesamt hat sich die Erholung am Kryptomarkt in den vergangenen sieben Tagen jedoch fortgesetzt. Nach mehreren schwierigen Monaten sind die Anleger wieder etwas zuversichtlicher geworden. Die bestimmenden Themen der vergangenen Wochen waren eindeutig auf der Makroebene angesiedelt – einerseits der Ukraine-Krieg, andererseits die steigenden Zinsen in den USA. Und beigelegt ist beides nicht. Dennoch hat sich die Aufmerksamkeit am Markt zuletzt etwas wegverlagert – was sich in steigenden Kursen niederschlug.

Sehen wir uns etwa Bitcoin an: Hier stieg der Kurs am Montag auf über 48.000 Dollar. Diese Marke war davor zuletzt am 31. Dezember 2021 überschritten worden – womit der Kurs also für 2022 einen Höchststand erreicht hat. Noch besser verlief die Woche für den Terra-Token LUNA: Er stieg am Mittwoch bis auf 110 Dollar und erreichte damit überhaupt ein neues Allzeithoch.

Und damit sind wir auch schon beim Thema. Denn kaum etwas wurde zuletzt am Markt intensiver diskutiert als die Bitcoin-Investitionen der Luna Foundation Guard (LFG). Hintergrund: Schon länger ist bekannt (und wurde auch hier im Crypto Weekly berichtet), dass der größe Stablecoin des Terra-Ökosystems, UST, zum Teil mit Bitcoin-Reserven hinterlegt werden soll. Terra-Gründer Do Kwon – sowohl CEO der LFG als auch von Terraform Labs – bestätigte diese Woche gegenüber Bloomberg, dass LFG seit Ende Jänner bereits über 1 Mrd. US-Dollar in Bitcoin gesteckt hat. Alleine am vergangenen Monat wurden 135 Mio. Dollar investiert. 

Den jüngsten Kursanstieg alleine auf Kwons Käufe zurückzuführen, wäre angesichts der Relation der Investitionen zu den täglichen Bitcoin-Handelsvolumina übertrieben. Aber die Signalwirkung hat sicherlich zur aufgehellten Stimmung am Markt beigetragen. Zumal Kwon nun auch gesagt hat, dass die Bitcoin-Reserven von UST langfristig bis auf 10 Mrd. Dollar steigen könnten.

Ein anderer alter Bekannter hat diese Woche übrigens auch weitere Bitcoin-Investments angekündigt: Michael Saylor, dessen Unternehmen MicroStrategy mehr Bitcoin hält als jedes andere. Laut Zahlen der Plattform bitcointreasuries.net sind es aktuell 125.000 Bitcoin – nach aktuellem Marktwert also fast 6 Mrd. Dollar. Saylor will mit MicroStrategy nun weitere 205 Mio. Dollar aufnehmen, um diese wieder in Bitcoin zu investieren.

Solana mit starker 7-Tages-Performance

Die stärkste 7-Tages-Performance unter den größten Coins wiesen aber weder Bitcoin noch LUNA auf – sondern Solana. Um satte 20 Prozent ging es seit vergangenem Freitag nach oben. In er Vorwoche war der Kurs erstmals seit Anfang März wieder über die 100-Dollar-Marke gestiegen. Nun ging es weiter nach oben. Mit 124 Dollar steht der SOL-Token aber noch immer weit unter dem Rekordhoch von 260 Dollar – das im vergangenen November erreicht worden war.

Positiv ausgewirkt haben dürfte sich eine Ankündigung von OpenSea: Der führende NFT-Handelsplatz gab diese Woche bekannt, im April Solana-basierte NFTs auf seine Plattform aufzunehmen. Dass es dazu kommen würde, war schon seit Monaten gemutmaßt worden – nicht umsonst betitelte OpenSea die Ankündung ironisch als “the best kept secret in web”.

EU-Parlament stimmt für Identitätsprüfung bei privat verwalteten Wallets

Von der regulatorischen Seite kam diese Woche dagegen Gegenwind. Am Donnerstag haben zwei Ausschüsse im EU-Parlament für einen umstrittenen Vorschlag gestimmt, der starke Einschränkungen für selbstverwaltete Wallets bringen soll. 

Die Fakten: Konkret sollen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – etwa Börsen – verpflichtet werden zu prüfen, wer hinter einer selbstverwalteten Wallet steht, wenn auf diese oder von dieser überwiesen wird. Ist eine solche Prüfung nicht möglich, dürften dann keine Überweisungen durchgeführt werden.

Der Kontext: Nicht betroffen ist klarerweise jeder, der Krypto-Assets beispielsweise bei Bitpanda oder Coinbase kauft und sie dort liegen lässt. Die Anbieter kennen die Identität der Person ja bereits. Klar ist aber auch: Wer sich ernsthaft mit Krypto-Assets beschäftigt, macht genau dies nicht. Sondern kauft die Coins bei einer Börse und verlagert sie dann umgehend in die eigene Wallet. Ob eine solche Wallet aber tatsächlich die eigene ist oder die von jemand ganz anderen, ist für die Börse ohne weitere Prüfung natürlich nicht nachvollziehbar. Und genau das soll die neue Regulierung nun ändern. 

Wie das in der Praxis genau umgesetzt werden soll, ist noch offen. Eine Befürchtung dabei: Manche Anbieter könnten zum Schluss kommen, dass solche Prüfungen zu aufwendig sind und deshalb gleich gar keine Transaktionen zu selbstverwalteten Wallets mehr erlauben. Das wäre natürlich ein massiver Einschnitt. 

Allerdings: Durch ist die Sache noch nicht. Zwar hat das Parlament nun einen Entwurf beschlossen – aber eben nur das Parlament. Jetzt starten erst noch die Verhandlungen mit zwei weiteren wichtigen EU-Institutionen, der Kommission und dem Ministerrat. 

Der bekannt Bitcoin-freundliche deutsche Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler von der Regierungspartei FDP setzt etwa darauf, dass sein Parteifreund Finanzminister Christian Lindner “diesen Unsinn im Trilog mit EP und Kommission noch verhindern kann”, wie er auf Twitter schrieb.

625 Mio. Dollar bei Hack von Axie-Infinity-Blockchain erbeutet

Doch nicht von regulatorischer Seite gab es diese Woche Unerfreuliches zu berichten: Es gab leider auch wieder einen massiven Hack im Kryptobereich – und zwar im Bereich des Krypto-Gamings. 

Die Fakten: Spricht man vom Themenbereich Krypto und Gaming, fällt ein Name mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: Axie Infinity. Das NFT-Game hat wie kaum ein anderes zur Popularität des – in der Gaming-Community durchaus umstrittenen – “Play to earn”-Modells beigetragen. In die Schlagzeilen kam Axie Infinity diese Woche aber aus einem anderen Grund – und zwar wegen eines massiven Hacks.

Dazu muss man Folgendes wissen: Axie Infinity läuft auf der Ronin-Blockchain, einer Sidechain des Ethereum-Netzwerks. Mittels einer Bridge können Assets von anderen Blockchains auf die Ronin-Chain übertragen werden. So transferiert man etwa Ether (ETH) oder den Stablecoin USDC auf das Ronin-Netzwerk und kann dann etwa NFT-basierte In-Game-Items von Axie Infinity kaufen. 

Genau diese Bridge hat sich nun als Schwachstelle erwiesen: Ein Hacker konnte 173.600 Ether (aktuell ungefähr rund 600 Mio. Dollar) sowie rund 25 Mio. USDC von der Blockchain abziehen.

Der Kontext: Der Hack ist aus mehreren Gründen besonders brisant: Einerseits ist natürlich die Summe enorm. Es handelt sich dabei um einen der größten Krypto-Hacks überhaupt. Das Portal Rekt, das Hacks aus dem DeFi-Bereich dokumentiert, weist ihn nun auf der unrühmlichen Spitzenposition aus – vor dem Poly-Network-Hack im Oktober und dem Wormhole-Hack im Februar, bei denen allerdings die erbeuteten Beträge großteils entweder wiederhergestellt oder ersetzt wurden.

Apropos Wormhole. Da sind wir gleich beim zweiten brisanten Aspekt. Denn wie schon beim Wormhole-Hack war wieder eine Cross-Chain-Bridge betroffen. Und die stehen schon länger in der Kritik – als potenzielle Sicherheitslücken. Ethereum-Gründer Vitalik Buterin hatte dies beispielsweise im Jänner in einem längeren Reddit-Posting thematisiert. 

Seine Schlussfolgerung: Wir steuern zwar auf eine “Multi-Chain”-Welt zu, nicht aber auf eine “Cross-Chain”-Welt. Heißt: Mehrere große Blockchains werden nebeneinander existieren, aber eben nebeneinander und nicht ineinander verwoben. An diese Stelle sollte man aber erwähnen, dass sich beim Wormhole-Hack dann herausgestellt hat, dass das Problem ein Smart-Contract-Bug war und nicht die Sicherheitsarchitektur per se. Dass wir nun aber wieder einen massiven Hack in Zusammenhang mit einer Bridge erlebt haben, wird die Diskussion sicherlich weiter anheizen. 

Weitere News diese Woche:

  • Die Krypto-Startups Blockpit und TMIA (NodeVenture), sowie die Blockchain-Company Akarion bilden gemeinsam den „Danube Blockchain Hub“ in der Linzer Tabakfabrik. Zum Artikel geht’s hier.   
  • Blockchain.com ist nach einer Series-D-Finanzierungsrunde mit einer Bewertung von 14 Mrd. Dollar jetzt ein „Decacorn“. Zu unserem Artikel dazu geht es hier.
  • Das Wiener Krypto-Startup Riddle&Code hat gemeinsam mit Wien Energie das Joint Venture Riddle&Code Energy Solutions gegründet und mit Kai Siefert dafür nun einen neuen Leiter gefunden. Alle Details dazu gibt’s in unserem Artikel.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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