12.11.2021

Crypto Weekly #32: Weitere Rekorde, die Krypto-Steuer und ein Bitcoin-Upgrade

Bitcoin, Ethereum, Solana und andere Coins erreichten diese Woche neue Höchststände. Bei Bitcoin steht mit Taproot das größte Upgrade seit 2017 hervor. Bei Polkadot sind die Parachain-Auktionen gestartet. In Österreich wurde ein erster Gesetzesentwurf zur "Krypto-Steuer" veröffentlicht. Coinbase mit Quartalszahlen. Und Apple-CEO Tim Cook sprach über Kryptowährungen.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

Im brutkasten Crypto Weekly, das übrigens hier per Mail abonniert werden kann, blicken wir jeden Freitag auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück. Auch die 32. Ausgabe starten wir mit einem Blick auf die…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC63.200 Dollar+4 %
EthereumETH4.500 Dollar+3 %
Binance CoinBNB613 Dollar+2 %
SolanaSOL222 Dollar-4 %
CardanoADA2,02 Dollar-4 %
XRPXRP1,17 Dollar+2 %
PolkadotDOT45 Dollar-11 %
DogecoinDOGE0,25 Dollar-2 %
TerraLUNA48 Dollar-4 %
UniswapUNI24 Dollar-4%
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand vom späten Freitagnachmittag/Kursveränderungen gegenüber späten Freitagnachmittag der Vorwoche

Rekordstände bei Bitcoin, Ethereum, Solana, Avanlanche und Terra

Seit der Bitcoin-Kurs im Oktober sein bisheriges Rekordhoch aus dem April überschritten hatte, war ein bisschen die Luft heraußen: Er blieb zwar meist über der 60.000-Dollar-Marke – aber für eine neue Höchstmarke reichte es nicht. Bis zu dieser Woche. Am Montag wurde Bitcoin erstmals über 67.000 Dollar gehandelt, am Dienstag folgte die 68.000-Dollar-Marke und am Mittwoch ein weiteres Rekordhoch – nach Daten von Coinmarketcap lag dieses bei knapp unter 68.800 Dollar, Coingecko sah den Kurs dagegen sogar schon leicht über 69.000 Dollar. Wie bereits im Oktober löste das Überschreiten der bisherigen Höchstmarke keine neue Rally aus, sondern der Kurs konsolidierte in den Folgetagen etwas.

Einen klaren Push brachten am Mittwoch übrigens Inflationsdaten aus den USA. Den veröffentlichten Zahlen zufolge ist die Inflationsrate im Oktober auf 6,2 Prozent gestiegen – der höchste Stand seit 30 Jahren. Im September war sie noch bei 5,4 Prozent gelegen. Analysten hatten einen weiteren Anstieg erwartet, jedoch einen etwas geringeren: Im Schnitt hatten sie 5,8 Prozent prognostiziert. Der Bitcoin-Kurs reagierte unmittelbar mit einem Kursausschlag nach oben auf die Daten. Für Bitcoin übrigens durchaus ein positives Zeichen – zeigt es doch, dass es am Markt tatsächlich als Inflationschutz wahrgenommen wird.

Neben Bitcoin verzeichnete dise Woche auch Ethereum – wie schon in der Vorwoche – einen neuen Höchststand. Der Ether-Kurs stieg diese Woche erstmals auf über 4.800 Dollar. Die 5.000-Dollar-Marke rückte damit weiter näher. Höchststände verzeichneten daneben auch noch Solana (SOL), Avalanche (AVAX) und Terra (LUNA), die allesamt am Montag ihre bisherigen Rekordmarken einstellten.

Taproot-Upgrade bei Bitcoin steht bevor

Abseits der Kursbewegungen steht bei Bitcoin ein größeres Ereignis bevor: Mit Taproot soll das größte Upgrade des Protokolls seit 2017 implementiert werden. Damals war es das Upgrade Segregated Witness, besser bekannt unter der Abkürzung SegWit. Dessen Implementierung war allerdings deutlich kontroverser, war es doch einer der Schlusspunkte eines über Jahre andauernden Konflikts rund um die Größe der Bitcoin-Blocks – über den unter dem Namen „Blocksize War“ schließlich sogar ein ganzes Buch geschrieben wurde.

Bei Taproot ist nichts dergleichen am Radar – und das Upgrade dürfte in den nächsten Tagen reibungslos implentiert werden. Bereits im Juni hatte das Upgrade die Unterstützung von Minern, die für 90 Prozent der Bitcoin-Hashrate stehen, erhalten – was die Grundlage für die Aktivierung war.

Taproot setzt sich auch drei Bitcoin Improvment Proposals (BIP) zusammen: Beim BIP340 geht es um Schnorr-Signaturen, beim BIP341 um SegWit-Ausgabe-Konditionen und beim BIP342 um die Validierung von Taproot-Skripten. Unterm Strich soll das Upgrade unter anderem die Privatsphäre verbessern, die Effizient des Netzwerks erhöhen und Smart-Contract-Funktionalitäten erweitern.

Parachain-Auktionen bei Polkadot gestartet

Auch bei Polkadot steht diese November ein wichtiger Meilenstein an. Das Netzwerk hat am Donnerstag die erste Versteigerung von Slots für sogenannte Parachains gestartet. In der ersten Runde im November werden noch vier weitere Auktionen abgehalten. Im Dezember und Jänner folgt dann die zweite Runde mit sechs weiteren Slots.

Angekündigt worden war der Zeitplan bereits im Oktober – was auch den Kurs des DOT-Tokens, wie berichtet, stark steigen hat lassen. Grob gesagt handelt es bei den Parachains um eigene Blockchains, die parallel zur zentralen Haupt-Chain laufen und jeweils bestimmten Zwecken dienen. Von dieser sogenannten Relay Chain wird das System koordiniert.

Wie das genau funktioniert und was sich mit dem Start der Parachains bei Polkadot ändert, hat Alexei Zamyatin diese Woche in unserem Interview erläutert. Der Wiener ist Mitgründer des Startups Interlay, dessen Entwicklungsphase von Polkadot finanziert wurde, und dass sich im Dezember bei der zweiten Runde der Auktionen ebenfalls um einen Slot bemühen wird – und zwar mit seinem Produkt interBTC. Mehr dazu in unserem Interview.

Erster Gesetzesentwurf für Krypto-Steuer veröffentlicht

Kommen wir nach Österreich. Hier gab es ganz eindeutig ein Thema, das diese Woche dominierte: Das Finanzministerium veröffentlichte einen ersten Gesetzesentwurf zu den geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Krypto-Assets. Dass diese jener von Wertpapieren angeglichen werden soll, war schon länger bekannt und auch im Ministerrat beschlossen. Mit dem Entwurf nahm das Vorhaben aber nun sehr konkret Gestalt an – wobei es sich eben weiterhin nur um einen Entwurf handelt, er nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist und dann auch erst vom Nationalrat beschlossen werden muss. Änderungen sind also noch möglich.

Die wichtigsten Eckpunkte haben wir in diesem Artikel dargestellt. Die größte Überraschung am Entwurf war wohl der Stichtag: Das Gesetz tritt mit 1. März 2022 in Kraft, wird aber rückwirkend bereits ab 28. Februar 2021 angewendet. Wer also nach diesem Datum gekauft hat und verkaufen will, wird jedenfalls besteuert: Entweder man verkauft noch vor März 2022, womit die Kursgewinne dann einkommenssteuerpflicht werden, weil man das verkaufte Kryptoasset nicht länger als ein Jahr gehalten hat. Oder man verkauft nach März 2022 und zahlt gemäß der neuen Regelung Kapitalertragssteuer.

Unser Rundruf in der Branche ergab allerdings dennoch überwiegend positive Reaktionen. Der Entwurf bringt heimischen Krypto-Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Steuerberaterin Natalie Enzinger spricht beispielsweise von einem „extremen Vorteil für den österreichischen Standort“. Auch dass der Tausch von Kryptowährungen in andere Kryptowährungen künftig steuerfrei sein wird, gilt in der Branche als einer der großen Pluspunkte der Reform.

Kritisch betrachtet wird neben dem Stichtag in der Vergangenheit von vielen auch die Verpflichtung für heimische Finanzdienstleister, die Kapitalertragssteuer für ihre Kundinnen und Kunden direkt ans Finanzamt abzuführen – weil dies mit bürokratischem Aufwand verbunden sei, aber auch die Gefahr bestünde, dass Kunden einfach zu ausländischen Anbietern abwandern. Mehr dazu in unserem Artikel zu den Reaktionen aus der Branche.

Coinbase-Quartalszahlen enttäuschen Anleger

Geschäftszahlen gab es diese Woche von der größten US-Kryptobörse Coinbase. Und die fielen deutlich schwächer aus als von Analysten erwartet. Im dritten Quartal 2021 macht das Unternehmen demnach einen Umsatz von 1,2 Mrd. Dollar. Verglichen mit dem Drittquartal des Vorjahres war dies war eine Steigerung um mehr als das Vierfache. Gegenüber dem zweiten Quartal 2022 sank der Umsatz damit allerdings um rund 40 Prozent. Beim Nettogewinn sah es ähnlich aus: Er sank von 1,6 Mrd. Dollar im zweiten Quartal auf 406 Mio. Dollar.

Die Zahl der aktiven User fiel um 8,8 Mio. im Vorquartal auf 7,4 Mio. Das Handelsvolumen ging ebenfalls zurück – von 462 auf 327 Mio. Dollar. Coinbase hatte dies bereits bei der vorigen Zahlenvorlage im August angekündigt, zumal der Kryptomarkt nach einem starken Lauf in den ersten Monaten des Jahres im Frühsommer unter Druck geraten war. Letztlich zeigen die Zahlen wieder einmal die – natürlich wenig überraschende – Abhängigkeit von der Entwicklung am Markt.

An der Nasdaq zeigten sich die Anleger enttäuscht. Die Aktie gab zwischenzeitlich im zweistelligen Prozentbereich nach und ging schließlich mit einem satten Minus von 8 Prozent aus dem Handel.

Apple und Krypto

Diese Woche tauchten zwei Begriffe nebeneinander in den Schlagzeilen auf, die in Kombination schon so manche Fantasie unter Krypto-Fans ausgelöst haben: Apple und Krypto. Was würde es wohl für den Kurs bedeuten, wenn Apple Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren würde oder es gar als Asset in die Bilanz nehmen würde? Auch wenn dieses Gedankenspiel immer wieder angestellt wird, gibt es weiter keine Hinweise darauf, dass es bald Realität werden könnte. Auf der New-York-Times-DealBook-Konferenz äußerte sich Apple-CEO Tim Cook nun zum Thema.

Gefragt, ob er Bitcoin oder Ethereum besitze, bejahte Cook – und sagte, als Teil eines diversifizierten Portfolios sei dies vernünftig, wobei er keine Anlageempfehlungen geben wolle. Der Apple-CEO sagte weiter, dass er sich schon länger für das Thema interessiere und sich damit befasse. Dies sei allerdings nur seine persönliche Ansicht. Kryptowährungen als mögliches Zahlungsmittel bei Apple erteilte er in dem Gespräch eine Absage. Und auch dass Apple selbst in Kryptowährungen investieren könnte, schloss er aus: Anleger würden Apple-Aktien ja nicht deswegen kaufen, um indirekt in Krypto zu investieren, sagte Cook.



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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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