15.10.2021

Crypto Weekly #28: Bitcoin zurück über 60.000 Dollar, Rekordhoch rückt näher

Der "Uptober" am Kryptomarkt geht weiter. Auf das Bitcoin-Rekordhoch vom April fehlten am Freitag nur mehr sieben Prozent. Außerdem: News von Polkadot, Coinbase, Binance und zur Krypto-Steuer in Österreich.
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Bitcoin
Foto: © Adobe Stock

Im brutkasten Crypto Weekly blicken wir jeden Freitag auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück. Es kann übrigens hier per Mail abonniert werden. Die 28. Ausgabe starten wir, wie immer, mit einem Blick auf die…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC59.800 Dollar+10%
EthereumETH3.800 Dollar+6%
CardanoADA2,16 Dollar-4%
Binance CoinBNB461 Dollar+10 %
XRPXRP1,12 Dollar+5 %
DogecoinDOGE0,23 Dollar-7 %
PolkadotDOT40 Dollar+19 %
SolanaSOL158 Dollar-2 %
TerraLUNA37 Dollar-17 %
UniswapUNI26 Dollar+2%
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand vom Freitagnachmittag/Kursveränderungen gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche

Bitcoin nähert sich Rekordhoch

Der Kryptomarkt bleibt im vollen „Uptober“-Modus: Nach dem schwachen September scheint er seit Monatswechsel wie ausgewechselt. Bitcoin überschritt in der Vorwoche erstmals seit dem Crash im Mai die Marke von 55.000 Dollar. Diese Woche ging in der gleichen Tonart weiter: Am Freitag in der Früh stieg der Kurs zunächst – je nach Datenquelle – zwischenzeitlich bis auf knapp unter oder sogar leicht über 60.000 Dollar. Am Nachmittag überschritt er dann die Marke ganz eindeutig. Das Rekordhoch vom Frühling rückt wieder in greifbare Nähe: Am 14. April – dem Tag des Coinbase-Börsengangs – war der Bitcoin-Kurs bis auf etwas über 64.800 Dollar gestiegen. Auf das Allzeithoch fehlen somit nur mehr gut sieben Prozent.

Einen Push lieferte am Freitag in der Früh vor allem eine Meldung der Nachrichtenagentur Bloomberg, wonach die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) in den nächsten Tagen erstmals Bitcoin-ETFs zulassen könnte. Mutmaßungen, dass es dazu kommen würde, hatten, wie auch in der Vorwoche thematisiert, zuletzt zugenommen.

Laut dem Bericht sollen nun zwei Anträge von ProShares und Invesco zugelassen werden. Achtung: In beiden Fällen handelt es sich um keine „reinen“ Bitcoin-ETFs, sondern um Fonds, die Bitcoin-Futures investieren – also in Derivate, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Die Fonds würden somit keine tatsächlichen Bitcoin-Bestände aufbauen. Einen genaueren Blick auf das Thema Bitcoin-ETF gibt’s übrigens im aktuellen Beitrag unseres Kolumnisten Niko Jilch.

Polkadot nach Parachains-Ankündigung im Höhenflug

Sehr stark verlief die Woche ansonsten für Polkadot – vor allem wegen eines massiven Kursanstiegs des DOT-Tokens von rund 20 Prozent am Donnerstag. Hintergrund: Parity Technologies, das Unternehmen, das Polkadot entwickelt, hat den mit Spannung erwarteten Start der sogenannten Parachains angekündigt. Auktionen für Slots auf diesen Parachains sollen ab 11. November durchgeführt werden.

Bei Parachains handelt es sich – grob gesagt – um eigene Blockchains, die neben der zentralen Haupt-Chain laufen. Von dieser sogenannten Relay Chain wird das System koordiniert. Daneben soll es bis zu 100 Parachains geben, die jeweils bestimmten Zwecken dienen – aber gleichzeitig auch miteinander kommunizieren können. Die Parachains generieren Blöcke für die Rely Chain und werden von Validatoren verifiziert. Die Struktur mit Parachains soll zu einer besseren Skalierbarkeit bei gleichzeitig hoher Sicherheit führen.

Krypto-Steuer in Österreich wird konkreter, zumindest ein bisschen

Nehmen wir mal an, jemand ist seit über einem Jahr in Bitcoin und Polkadot investiert und hat sich nach dem Kursanstieg diese Woche dafür entschieden, Gewinne mitzunehmen und zu verkaufen. In Österreich dürfte sich diese Person dann das volle Ausmaß der Kursgewinne freuen – weil sie steuerfrei wären. Noch. Denn, wie mehrfach berichtet, plant die Bundesregierung schon länger, Krypto-Assets ähnlich wie Aktien zu besteuern. Im Zuge der Steuerreform wurde in der Vorwoche im Ministerrat nun auch eine entsprechende Absichtserklärung beschlossen. Da die Regierungskrise – zumindest vorerst – beigelegt ist, kann man davon ausgehen, dass die Änderung auch tatsächlich kommt.

Wie die genau aussehen wird, ist noch offen. Details wurden noch keine bekannt. Klar ist aber schon jetzt: Die Regierung möchte die 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer, die bei Aktien anfallen, künftig auch bei Krypto-Assets einheben – unabhängig davon, wie lange man diese gehalten hat. Eine andere Maßnahme kommt dagegen – zumindest vorerst – nicht: Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist, nach welcher Aktien-Kursgewinne steuerfrei würden, vereinbart. Das Finanzministerium wollte diese geplante Regelung auch auf Krypto-Assets anwenden. Das ist zwar auch weiterhin die Position des Ministeriums, offenbar konnte sich dieses damit nicht durchsetzen. Im Ministerratsbeschluss zur Steuerreform findet sich dazu jedenfalls nichts.

Es deutet also alles darauf hin, dass steuerfreie Kursgewinne bei Krypto-Assets in Österreich bald der Vergangenheit angehören werden. Interessant wird nun werden, ab wann die Regelung tatsächlich in Kraft treten wird (schon mit Jahreswechsel?) und ob sie auch auf existierende Bestände oder nur auf Neukäufe angewendet wird. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben „Altbestände“, also Aktien, die man vor der Abschaffung gekauft hatte, weiter steuerfrei. Was nicht heißt, dass es auch diesmal so sein wird. Irgendeine Form von Übergangsregelung ist aber wahrscheinlich. Wir halten euch bei diesem Thema natürlich am Laufenden.

Coinbase will neue Aufsichtsbehörde für Krypto…

Gut möglich, dass so mancher HODLer dem Finanzministerium am liebsten die Zuständigkeit für Krypto-Assets entziehen möchte. Absurd? Ja. Etwas realistischer, wenn vielleicht auch immer noch nicht realistisch, ist da ein anderes Vorhaben – und zwar eines von Coinbase. Die größte US-Kryptobörse war in den vergangenen Monaten, wie berichtet, mit der US-Börsenaufsicht aneinandergeraten – wegen eines geplanten neuen Produkts, bei dem Stablecoins gegen Zinsen verleihen hätte können. Hätte, denn die SEC interpretierte das Produkt als Wertpapier. Das heißt: Coinbase hätte einen entsprechenden Prozess zur Registrierung durchlaufen müssen. Das Unternehmen gab das Produkt schließlich auf.

Nun berichtete das Wall Street Journal, dass Coinbase ein Papier ausgearbeitet hat, mit dem gegenüber dem US-Kongress argumentiert werden soll, dass der SEC die Aufsicht über die Krypto-Branche entzogen werden soll. Stattdessen soll eine eigene Regulierungsbehörde für digitale Assets geschaffen werden – unabhängig von der bestehenden Struktur. Im Streit rund um das von Coinbase dann doch nicht weiterverfolgte Produkt hatte CEO Brian Armstrong die Behörde öffentlich stark kritisiert.

…und kündigt NFT-Plattform an

Aber das war nicht die wichtigste Nachricht, die diese Woche von Coinbase kam: Die Kryptobörse kündigte nämlich auch ihren Einstieg ins Geschäft mit Non-Fungible Tokens (NFTs) an. Unter dem ebenso schlichten wie aussagekräftigen Namen Coinbase NFT soll ein eigener Handelsplatz aufgebaut werden. „Genauso wie Coinbase Millionen von Menschen geholfen hat, erstmals auf eine einfache und vertrauenswürdige Art Zugriff auf Bitcoin zu bekommen, wollen wir dies nun auch für NFTs umsetzen“, schreibt das Unternehmen in seiner Ankündigung.

Ein konkretes Datum für den Start wurde noch nicht kommuniziert, die Warteliste ist aber seit dieser Woche geöffnet. Innerhalb von zwei Tagen ließen sich über 1,3 Mio. User dafür eintragen. Der aktuell führende NFT-Handelsplatz OpenSea hat rund 300.000 User. Der Finanzanalyst Mark Palmer von BTIG bekräftigte auf Basis dieser Daten seine Kaufempfehlung für die Coinbase-Aktie. Doch nicht alle sind überzeugt, so schrieb etwa Leigh Drogen vom Investmentunternehmen Starkiller Capital in Reaktion auf den Analysten auf Twitter: „Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem Anklicken eines Buttons in einer E-Mail, die Coinbase an seine Millionen User ausgeschickt hat und dem tatsächlichen Registrieren bei OpenSea“.

Milliardenschwerer Fonds von Binance

Doch nicht nur von Coinbase, auch vom Konkurrenten Binance gab es diese Woche Neuigkeiten. Die Kryptobörse kündigte einen 1 Mrd. US-Dollar schweren Wachstumsfonds an. Klarerweise geht es dabei auch darum, das Ökosystem der Binance Smart Chain zu unterstützten und auszubauen. Gleichzeitig betonte Binance bei der Ankündigung jedoch, dass das Geld nicht nur in Projekte mit BSC-Bezug fließen werde. Mit der Hälfte des Fondsvolumens sollen Investments getätigt werden. 100 Millionen sind auch für Talententwicklung vorgesehen – etwa Bootcamps, Stipendien und andere Ausbildungsinitiativen.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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